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Frist abgelaufenEU-weitArchitekturleistungenPlanung

Realisierungswettbewerb "Neubau Feuerwehrhaus der Ortsfeuerwehr Geismar in Göttingen" der Stadt Göttingen

Stadt Göttingen · Göttingen, Niedersachsen

Aktenzeichen 01veröffentlicht 08.09.2025DienstleistungenNichtoffenes Verfahren

Teilnahmefristseit 396 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Nichtoffenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
keine Angabe
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdhp-sennestadt.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionkeine Angabe
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag. Nur ausgewählte Bewerber werden zum Angebot aufgefordert.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag mit den geforderten Eignungsnachweisen bis zur Teilnahmefrist einreichen.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 84 Tage (74 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 5,5 Angebote je Los (18 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 14 Monaten
  2. Teilnahmeanträge bis 23:59 Uhr
    vor 13 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Die Stadt Göttingen beabsichtigt den Neubau des Feuerwehrhauses der Ortsfeuerwehr Geismar (ca. 792 m² Nutzungsfläche, 5 Fahrzeuge). Aktuell sind die Ortsfeuerwehr Geismar und die Außenstelle Geismar der Stadtverwaltung Göttingen auf einem Grundstück (Kerllsgasse 2) angesiedelt. Die Zufahrtssituation zum Grundstück und den Gebäuden sowie die Stellplatzsituation auf dem Grundstück ist beengt. Die bestehenden Gebäude weisen einen hohen Instandsetzungsbedarf auf. Die Stadt Göttingen plant daher die Herstellung des Feuerwehrgebäudes als bedarfsgerechte Neubaumaßnahme auf dem direkt angrenzenden Eckgrundstück Hauptstraße / Kerllsgasse, sodass der bestehende Alarmierungsradius der Ortsfeuerwehr Geismar aufrechterhalten bleibt. Das vorgesehene Grundstück wird aktuell als eingegrünte öffentliche Parkplatzfläche genutzt. Das Bestandsgebäude der Ortsfeuerwehr Geismar kann und soll bis zur Fertigstellung des Neubaus nicht zurückgebaut werden. Auf dieser freiwerdenden Fläche im südwestlichen Bereich des Wettbewerbsgebietes sollen zukünftig die Parkplätze verortet werden. Dort sind auch überdachte und abschließbare Abstellplätze für Fahrräder und Lastenräder zu verorten.

Ziel des Wettbewerbes ist es, über alternative und optimierte Konzepte, die den unterschiedlichen Anforderungen in gleicher Weise gerecht werden, ein geeignetes Team aus ArchitektIn, LandschaftsarchitektIn sowie IngenieurIn der Technischen Ausrüstung für die weiteren Planungsleistungen zu finden.

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Qualität
Es ist beabsichtigt, zunächst mit der/dem GewinnerIn Vertragsgespräche zu führen. Falls diese nicht zu einem Ergebnis führen, werden alle PreisträgerInnen zu Verhandlungsgesprächen eingeladen. Wertung Wettbewerbsergebnis: Das Wettbewerbsergebnis fließt im Falle von Verhandlungsgesprächen mit den PreisträgerInnen als ein Zuschlagskriterium mit max. 45 Punkten in die Bewertung ein. Insgesamt können max. 100 Punkte erreicht werden. Dabei wird folgende Punktverteilung für die Berücksichtigung des Wettbewerbsergebnisses zugrunde gelegt: Die/Der 1. PreisträgerIn erhält 45 Punkte. Die/Der 2. PreisträgerIn erhält 30 Punkte. Die/Der 3. PreisträgerIn erhält 15 Punkte.

Eignung3 von 3 angegeben

Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Teams aus ArchitektIn mit LandschaftsarchitektIn und IngenieurIn Technische Ausrüstung. __________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ A … ganz lesenTeilnahmeberechtigt sind ausschließlich Teams aus ArchitektIn mit LandschaftsarchitektIn und IngenieurIn Technische Ausrüstung. __________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ ArchitektIn/LandschaftsarchitektIn: Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die am Tage der Auslobung: Zur Führung der Berufsbezeichnung ArchitektIn/LandschaftsarchitektIn berechtigt und Mitglied einer Architektenkammer in Deutschland sind; die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung ArchitektIn/LandschaftsarchitektIn nach § 13 NArchtG (auswärtige/r ArchitektIn/LandschaftsarchitektIn) und Geschäftssitz / Wohnsitz in einem Mitgliedstaat des GPA-Beschaffungsübereinkommens haben oder zur Führung der Berufsbezeichnung ArchitektIn/LandschaftsarchitektIn nach dem Recht des jeweiligen Heimatstaates berechtigt und im Zulassungsbereich ansässig sind; ist die Berufsbezeichnung dort gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als ArchitektIn/LandschaftsarchitektIn, wer über ein Diplom bzw. Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2013/55/EU entspricht. IngenieurIn Technische Ausrüstung: IngenieurInnen, die im Bereich Technische Ausrüstung tätig sind, sind teilnahmeberechtigt. IngenieurInnen müssen dabei berechtigt sein, die Berufsbezeichnung IngenieurIn zu tragen und einen Nachweis der Tätigkeit im Bereich der Technischen Ausrüstung zu erbringen. __________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Teilnahmeberechtigt sind juristische Personen, die am Tage der Auslobung: Ihren Geschäftssitz im Zulassungsbereich haben und einen satzungsgemäßen Geschäftszweck haben, zu dem der Wettbewerbsaufgabe entsprechende Planungsleistungen gehören und eine/n bevollmächtigten VertreterIn der Gesellschaft und eine/n VerfasserIn der Wettbewerbsarbeit haben, die die fachlichen Anforderungen, die an natürliche Personen gestellt sind, erfüllen. __________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Wer am Tage der Auslobung bei einer/einem TeilnehmerIn angestellt ist oder in anderer Form als MitarbeiterIn an deren/dessen Wettbewerbsarbeit teilnimmt, ist von der eigenen Teilnahme ausgeschlossen. Bei den Teams muss jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein; dies gilt auch bei der Beteiligung freier MitarbeiterInnen. Mitglieder der Teams sowie MitarbeiterInnen, die an der Ausarbeitung einer Wettbewerbsarbeit beteiligt waren, dürfen nicht zusätzlich am Wettbewerb teilnehmen. Verstöße hiergegen haben den Ausschluss sämtlicher Arbeiten der Beteiligten zur Folge. __________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Zum Nachweis der Teilnahmeberechtigung sind zu nennen: a) Name der/des BewerberIn - ArchitektIn (bei BüropartnerInnen reicht ein Name für die Bewerbung), bei Bewerbergemeinschaften den Namen jedes Mitgliedes; die nachträgliche Bildung von Bewerbergemeinschaften mit am Bewerbungsverfahren Beteiligten ist ausgeschlossen, b) Eintragung als ArchitektIn in die jeweilige Kammerliste mit Nummer und Datum (tt.mm.jjjj) der Eintragung, c) Angaben der Büroadresse inkl. Telefon / E-Mail. __________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Im Nachgang der Losziehung sind folgende Nachweise zu erbringen: a) IngenieurIn Technische Ausrüstung: Abschlusszeugnis als Nachweis der Berufsbezeichnung „IngenieurIn“, formlose Referenzliste vergleichbarer Objekte; b) Eintragung als LandschaftsarchitektIn in die jeweilige Kammerlist …
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Insolvenz, Interessenkonflikt, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung

Laufzeit und Umfang0 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
keine Angabe

Angebot und Einreichung5 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dhp-sennestadt.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz2 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Lüneburg, 21339 Lüneburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die WettbewerbsteilnehmerInnen können Verstöße gegen das in der Auslobung festgelegte Verfahren oder das Preisgerichtsverfahren gegenüber der Ausloberin unverzügt rügen. Einsprüche gegen die vom Preisgericht beschlossene Rangfolge sind nicht möglich. Eine Rüge gegen das Preisgerichtsprotokoll muss i … ganz lesenDie WettbewerbsteilnehmerInnen können Verstöße gegen das in der Auslobung festgelegte Verfahren oder das Preisgerichtsverfahren gegenüber der Ausloberin unverzügt rügen. Einsprüche gegen die vom Preisgericht beschlossene Rangfolge sind nicht möglich. Eine Rüge gegen das Preisgerichtsprotokoll muss innerhalb von zehn Tagen nach Zugang des Protokolls bei der Ausloberin eingehen. Verstöße, die erst aufgrund der Ausstellungseröffnung erkennbar sind, müssen ebenfalls innerhalb von zehn Tagen gerügt werden. Im Übrigen wird auf die Fristen nach § 160 GWB verwiesen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
keine Angabe

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Der Wettbewerb wird als einphasiger, nichtoffener Wettbewerb mit vorgeschaltetem Auswahlverfahren nach RPW 2013 und anschließendem Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV ausgelobt. Der Wettbewerb wird in deutscher Sprache durchgeführt. Von der Ausloberin wird eine … ganz lesenDer Wettbewerb wird als einphasiger, nichtoffener Wettbewerb mit vorgeschaltetem Auswahlverfahren nach RPW 2013 und anschließendem Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV ausgelobt. Der Wettbewerb wird in deutscher Sprache durchgeführt. Von der Ausloberin wird eine TeilnehmerInnenzahl von 15 angestrebt, davon werden 5 Teams gesetzt, 10 TeilnehmerInnen werden durch ein anonymes Losverfahren ausgewählt. Der Planungswettbewerb ist bei der zuständigen Architektenkammer Niedersachsen unter der Nummer 215-32-25/15 registriert. __________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Beurteilungskriterien: Das Preisgericht wird sein Urteil aus der Qualität der Wettbewerbsarbeiten bilden und hierbei folgenden Bewertungsrahmen zugrunde legen: Städtebauliche, architektonische und freiraumplanerische Qualitäten; Einhaltung des Raum- und Funktionsprogrammes; Wirtschaftlichkeit; Nachhaltigkeit __________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Bindende Vorgaben, die zum Ausschluss einer Arbeit führen, werden nicht festgelegt. Die dargestellte Reihenfolge der Beurteilungskriterien ist nicht als Wertung oder Gewichtung zu betrachten. __________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Prämierung: Für Preise und Anerkennungen stellt die Ausloberin als Wettbewerbssumme einen Gesamtbetrag in Höhe von 44.000 € zur Verfügung. Die Umsatzsteuer (19 % MwSt.) ist in den genannten Beträgen enthalten. Die Aufteilung ist wie folgt vorgesehen: 1. Preis 17.500 € (brutto, inkl. 19 % MwSt); 2. Preis 11.000 € (brutto, inkl. 19 % MwSt); 3. Preis 6.500 € (brutto, inkl. 19 % MwSt); Anerkennungen 9.000 € (z.B. 2 x 4.500 € (brutto, inkl. 19 % MwSt)). __________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Terminschiene: 08.09.-07.10.2025 Bewerbungsfrist; 09.10.2025 Losziehung; KW 44 Versand der Unterlagen; 11.11.2025 Rückfragenfrist; 19.11.2025 Kolloquium; 04.02.2026 Abgabe Planunterlagen; 17.02.2026 Abgabe Modell; 15.04.2026 Preisgericht; 29.04.2026 Ausstellungseröffnung __________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Öffentlichkeitsbeteiligung im Vorfeld der Preisgerichtssitzung: Im Vorfeld der Preisgerichtssitzung ist beabsichtigt eine Öffentlichkeitsbeteiligung zu den anonym eingereichten Wettbewerbsbeiträgen durchzuführen. Mit Unterzeichnung der Verfassererklärung versichern die Teams, dass eine Teilnahme an der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht erfolgen wird und die Teams akzeptieren, dass erkennbare Verstöße hiergegen zum nachträglichen Ausschluss ihrer/seiner Arbeit führen. __________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Teams aus ArchitektIn mit LandschaftsarchitektIn und IngenieurIn Technische Ausrüstung. __________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Weitere Bearbeitung: Die Ausloberin erklärt, dass sie einer/einem PreisträgerIn, in der Regel der/dem GewinnerIn, die weitere Bearbeitung der Aufgabe, zumindest die Leistungsphasen bis einschließlich 5 nach § 34 (3) sowie § 39 (3) nach HOAI 2021 übertragen wird, insbesondere: soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe realisiert werden soll, soweit mindestens eine/r der teilnahmeberechtigten …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
37083 Göttingen
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 710 (Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen) in Niedersachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

399vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (384 Lose mit Angabe)
341.510 €Zuschlagswert im Median
146.605 € – 712.845 €mittlere Hälfte, 214 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung c17582af-f520-49b5-a579-3ea22db62fc8.