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Frist abgelaufenEU-weitArchitekturleistungenPlanung

Realisierungswettbewerb mit Ideenteil Neubau 3,5- zügiges Gymnasium, Vierfachsporthalle und Freisportflächen in Cadolzburg

Landkreis Fürth · Zirndorf, Bayern

Aktenzeichen 804.2023/005343--GYC-2veröffentlicht 07.12.2023DienstleistungenNichtoffenes Verfahren

Teilnahmefristseit 1032 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Nichtoffenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
keine Angabe
Ort der Leistung
Zirndorf90513, Landkreis Fürth, Bayern
Einreichung
elektronisch: Zulässigsubreport.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionkeine Angabe
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag. Nur ausgewählte Bewerber werden zum Angebot aufgefordert.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag mit den geforderten Eignungsnachweisen bis zur Teilnahmefrist einreichen.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 106 Tage (6 Verfahren, 24 Monate).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 35 Monaten
  2. Teilnahmeanträge bis 10:00 Uhr
    vor 34 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Der Landkreis Fürth beabsichtigt den Neubau eines Gymnasiums in Cadolzburg. Das Gymnasium soll als 3,5-zügiges Gymnasium für etwa 880 Schüler mit einer Erweiterungsoption auf 5 Züge auf der pädagogischen und räumlichen Grundlage des Clusterprinzips errichtet werden. Zusätzlich sind eine Vierfachsporthalle, Pausenhof- und Freisportflächen sowie Fahrrad- und PKW-Stellplätze zu planen. Das zukünftige Schulareal liegt östlich von Cadolzburg am Rande des Ortsteils Egersdorf und wird derzeit landwirtschaftlich genutzt. Wettbewerbsgegenstand ist die hochbauliche Planung des Gymnasiums und der Sporthalle sowie die Freianlagenplanung mit Freisportflächen, Pausenhof und den entsprechenden Verkehrsflächen. In diesem Zusammenhang soll eine Grundstücksfläche in der Größe von etwa 4.540 m² für eine mögliche gemeindliche Entwicklungsfläche für Wohnbebauung definiert werden. Das Wettbewerbsgebiet hat eine Größe von insgesamt etwa 36.470 m². Für den Wettbewerb sind folgende Termine vorgesehen: Ausgabe der Unterlagen Ende Januar 2024 Rückfragenkolloquium Februar 2024 Abgabe Pläne: ca. 11. April 2024 Abgabe Modell: ca. 25. April 2024 Fortsetzung der Beschreibung zusätzliche Informationen und Auftragsvergabe im Verhandlungsverfahren siehe Beschreibung Los

Beschreibung des Loses

Auftragsvergabe im Verhandlungsverfahren: Der Auslober verpflichtet sich, wenn die Aufgabe realisiert wird, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts einem der Preisträger die für die Umsetzung des Wettbewerbsentwurfs notwendigen weiteren Planungsleistungen zu übertragen. Dies sind Planungsleistungen für Architektenleistungen für Gebäude und Innenräume gemäß HOAI § 34 und § 35 und Leistungen für Freianlagen gemäß HOAI § 39 und § 40, mindestens jedoch die Leistungsphasen 2 bis 5. Der Auslober beabsichtigt für die Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume und die Leistungen der Objektplanung Freianlagen eine stufenweise Beauftragung aller Leistungsphasen von 2 bis 9. Diese stufenweise Beauftragung wird ausdrücklich vorbehalten. Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Wettbewerbsteilnehmers bis zur Höhe des zuerkannten Preises und Bearbeitungshonorars nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Für den Fall, dass der Auslober aus wichtigem Grund von der Realisierung teilweise oder vollständig Abstand nimmt, stehen dem Teilnehmer aus einer Nichtbeauftragung keine finanziellen Ansprüche, beispielsweise auf etwaig entgangenen Gewinn oder Schadensersatz, zu. Der Auslober beabsichtigt, mit dem nach Wettbewerb und Verhandlung erfolgreichen Team gesonderte Verträge über die Leistungen der jeweiligen Fachdisziplinen abzuschließen. Von den Teilnehmern wird die Bereitschaft erwartet, im Zuge der Weiterentwicklung der Planung den Wettbewerbsentwurf entsprechend anzupassen und Anregungen des Auslobers zu integrieren. Im Anschluss an das Wettbewerbsverfahren wird ein Verhandlungsverfahren nach VgV § 14 Absatz 4 Nr. 8 durchgeführt. Die Auftraggeber behält sich vor, zunächst nur mit dem Gewinner des 1. Preises und im Falle des Scheiterns dieser Verhandlungen mit allen Preisträgern oder gleich mit allen Preisträgern zu verhandeln. Bei Verhandlungen mit allen Preisträgern wird das Ergebnis des Wettbewerbs mit 40% gewichtet. Arbeitsgemeinschaften aus dem Wettbewerb treten in diesem Rahmen als Bietergemeinschaften auf. Bietergemeinschaften dürfen nach Abschluss des Wettbewerbs nicht erweitert werden. Eignungskriterien Um für das Verhandlungsverfahren zugelassen zu werden, müssen die Bieter oder Bietergemeinschaften nach Abschluss des Wettbewerbs das Vorliegen der nachfolgenden Eignungskriterien auf entsprechende Aufforderung der Ausloberin nachweisen. Bieter bzw. Bietergemeinschaften, die die geforderten Eignungskriterien nicht nachweisen können oder nicht fristgerecht nachgewiesen haben, werden nicht zum Verhandlungsverfahren eingeladen. Auf die Möglichkeit der Eignungsleihe entsprechend VgV § 47 wird hingewiesen. Es sind alle unter Ziffer 5.1.9 genannten Eignungskriterien nachzuweisen. Zuschlagskriterien: Der Auftrag wird an den Bieter oder die Bietergemeinschaft vergeben, der / die alle Eignungskriterien fristgerecht nachgewiesen hat und - im Falle der Verhandlung mit allen Preisträgern - die höchste Bewertung nach den Zuschlagskriterien und Wichtung im Verhandlungsverfahren erreicht. Die detaillierte Bewertungsmatrix mit der Bepunktung der einzelnen Zuschlagskriterien für das Verhandlungsverfahren wird allen Preisträgern mit der Aufforderung zur Aufnahme von Verhandlungen bekanntgeben.

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
Eigenerklärung zum Gesamtumsatz sowie zum Umsatz in dem Tätigkeitsbereich der Aufgabe, der Gegenstand des Wettbewerbs ist, in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Der Gesamtjahresumsatz muss mindestens 300.000 € (Architekt) und mindestens 150.000 € (Landschaftsarchitekt) pro Jahr betrag … ganz lesenEigenerklärung zum Gesamtumsatz sowie zum Umsatz in dem Tätigkeitsbereich der Aufgabe, der Gegenstand des Wettbewerbs ist, in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Der Gesamtjahresumsatz muss mindestens 300.000 € (Architekt) und mindestens 150.000 € (Landschaftsarchitekt) pro Jahr betragen. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit der Deckungssumme von mindestens 3.000.000 € für Personenschäden und 3.000.000 € für sonstige Schäden (Architekt) und 1.600.000 € für Personenschäden und 1.200.000 € für sonstige Schäden (Landschaftsarchitekt) bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens. Die Ersatzleistung des Versicherungsunternehmens muss mindestens das 2-fache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Alternativ genügt die Vorlage einer Bestätigung eines Versicherungsunternehmens über eine entsprechende Versicherung.
Kriterium
Namentliche Nennung von mindestens 4 technischen Mitarbeitern für Architektur und mindestens 2 technischen Mitarbeitern für Landschaftsarchitektur einschließlich Büroinhaber/Geschäftsführer mit abgeschlossenem Studium der Architektur (Dipl.-Ing., Master in Architektur an einer Universität oder (Fach … ganz lesenNamentliche Nennung von mindestens 4 technischen Mitarbeitern für Architektur und mindestens 2 technischen Mitarbeitern für Landschaftsarchitektur einschließlich Büroinhaber/Geschäftsführer mit abgeschlossenem Studium der Architektur (Dipl.-Ing., Master in Architektur an einer Universität oder (Fach)-Hochschule) oder vergleichbarer Abschluss. Erklärung zur Berufserfahrung des Projektleiters/der Projektleiter (Architektur und Landschaftsarchitektur); Mindestkriterium: 9 Jahre (für Projektleiter) und 3 Jahre (für Stellvertretung) Berufserfahrung.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe
Begrenzung der Bewerberzahl
25 bis … Bewerber

Laufzeit und Umfang0 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
keine Angabe

Angebot und Einreichung4 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz2 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Mittelfranken, Promenade 27, 91522 Ansbach
Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen die Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Verstöße gegen … ganz lesenDer Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen die Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe zu rügen. Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
keine Angabe

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Auswahlverfahren: Der Planungswettbewerb wird auf Grundlage der RPW 2013 als nichtoffener Wettbewerb mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren durchgeführt. Die Zahl der Bewerber zur Teilnahme am Wettbewerb ist unbegrenzt. Der Wettbewerb ist auf 25 Teilnehmer begrenzt. Neben 5 von der Ausloberin im V … ganz lesenAuswahlverfahren: Der Planungswettbewerb wird auf Grundlage der RPW 2013 als nichtoffener Wettbewerb mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren durchgeführt. Die Zahl der Bewerber zur Teilnahme am Wettbewerb ist unbegrenzt. Der Wettbewerb ist auf 25 Teilnehmer begrenzt. Neben 5 von der Ausloberin im Vorfeld ausgewählten Teilnehmern werden 20 weitere aus den eingehenden qualifizierten Bewerbungen gemäß § 3 Abs. 3 RPW 2013 zur Teilnahme am Wettbewerb ausgewählt, und falls mehr geeignete Bewerbungen vorliegen, ausgelost. Zusätzlich werden Nachrücker in angemessener Zahl durch das Los bestimmt. Die Losziehung erfolgt unter Aufsicht einer unabhängigen Dienststelle. Die Nachrücker werden bei Absage oder durch Ausschluss von einem ausgewählten Wettbewerbsteilnehmer spätestens bis zum Rückfragenkolloquium zur Teilnahme zugelassen werden. Fragen zum Bewerbungsverfahren, nach dem 3. Januar 2024 eingehen, werden nicht mehr beantwortet. Um sich für die Teilnahme am Wettbewerb zu qualifizieren, müssen die Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaft eine Eigenerklärung abgeben, dass keine Ausschlussgründe nach § 4 (2) RPW, § 123 GWB, § 124 GWB und § 79 (2) VgV und kein Interessenkonflikt nach § 6 VgV vorliegen. Teilnahmeberechtigt sind in den EWR-/WTO-/GPA-Staaten ansässige • natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt, Landschaftsarchitekt befugt sind. Ist die Berufsbezeichnung am jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungs-Nachweis verfügt, dessen Anerkennung der 2013/55/EU entspricht. • juristische Personen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen und für die Wettbewerbsteilnahme ein verantwortlicher Berufsangehöriger benannt ist, der in seiner Person die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, die an die natürlichen Personen gestellt werden. • Bewerber-/Arbeitsgemeinschaften, bei welchen mindestens ein Mitglied die Anforderungen erfüllt, die an natürliche oder juristische Personen gestellt werden. Die Voraussetzungen für die Teilnahmeberechtigung müssen am Tag der Bekanntmachung erfüllt sein. Jeder Bewerber hat seine Teilnahmeberechtigung eigenverantwortlich zu prüfen. Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja Teilnahmeberechtigt sind Architekten in einer Arbeitsgemeinschaft mit Landschaftsarchitekten gemäß VgV §75 (1+3) in Verbindung mit VgV §44. Führt ein Teilnehmer alle der genannten Berufsbezeichnungen, kann er auch als Einzelperson teilnehmen. Die Teilnehmer müssen am Tage der Bekanntmachung berechtigt sein, die jeweilige Berufsbezeichnung zu führen. Es werden zur Bewerbung nur die folgenden Unterlagen akzeptiert: • Teilnahmeantrag, vollständig ausgefüllt, an den entsprechenden Stellen unterschrieben • Darstellung des Referenzprojekts auf einem Projektblatt DIN A4, mit Foto/Bild/Plan und Kurzbeschreibung mit den folgenden Mindestanforderungen: Einordnung in Honorarzone IV für Gebäude gemäß § 34 HOAI; Nettobaukosten (Kostengruppe 300 und 400) mind. 10 Mio. €; Durchführung der Leistungsphasen 2 bis 8; Realisierung und Abschluss der Leistungsphase 8 nach dem 1.1.2013 sowie ggfalls Nachweis über die verantwortliche Projektleitung der Leistungsphasen 2 bis 8 in einem anderen Büro (keine Eigenerklärung). • Nachweis zur Teilnahmeberechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt • Benennung Landschaftsarchitekt und Nachweis Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt (nachzureichen bis 20.02.2024) Die Unterlagen sind als verbindliche Bewerbung ausschließlich über die Vergabeplattform einzureichen. Unterlagen, die über den geforderten Umfang hinausgehen, werden nicht berücksichtigt. Eine pauschale Bewerbung wird nicht anerkannt. Weitere Hinweise zur Bewerbung sind im Bewerbungsformular aufgeführt. Kriterien für die Bewertung der Projekte: Zur Beurteilung zugelassen werden …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

1.134vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (723 Lose mit Angabe)
318.534 €Zuschlagswert im Median
180.000 € – 560.000 €mittlere Hälfte, 429 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 595fd77e-6854-4a47-84cc-eacb5d1f5cc4.