Wolfgang-Borchert-Gymnasium Langenzenn - Generalsanierung, Erweiterung Gymnasium mit Dreifachturnhalle; Projektsteuerung
Landkreis Fürth · Zirndorf, Bayern
Aktenzeichen 804.2024/002881veröffentlicht 19.08.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 134 Monate
- 24.10.2024 – 31.12.2035
- Leistungsart
- Dienstleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Landkreis Fürth.
- Erweiterung Grundschule Langenzenn – Fachplanung TragwerksplanungStadt Langenzenn · LangenzennFrist 23.11.2026
- Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasium-Oberasbach – Neubau MehrfachsporthalleOberasbachFrist 16.11.2026
- Erweiterung Grundschule Langenzenn – Fachplanung Technische Ausrüstung und Objektplanung IngenieurbauwerkeStadt Langenzenn · LangenzennFrist 13.11.2026
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
in 110 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 134 Monate24.10.2024 – 31.12.2035
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Zirndorf90513, Landkreis Fürth, Bayern
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 106 Tage (6 Verfahren, 24 Monate).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.
- Qualität40 %
- Qualität30 %
- Preis30 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −2,7 Punkte |
| 25 % teurer | −6 Punkte |
| 50 % teurer | −10 Punkte |
| 100 % teurer | −15 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Vertragsbeginnvor 24 MonatenLaufzeit bis 31.12.2035
- Veröffentlichungvor 3 Monaten
- Heute
Beschreibung
Die Bekanntmachung wiederholt nur den Titel. Eine längere Beschreibung steht in den Unterlagen.
Gegenstand nach CPV
- 71541000Projektmanagement im BauwesenHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Qualität
- Gewichtung (Punkte, genau) 4001. Darstellung der qualitativen Herangehensweise bei vorliegendem Projekt mit Erläuterungen hinsichtlich der Projektbeschreibung und Realisierung des Projekts Gewichtung gesamt 40 % mit max. 400 Punkten
- Qualität
- Gewichtung (Punkte, genau) 3002. Darstellung zeitliche und inhaltliche Organisation, Kosten- & Risikomanagement Gewichtung gesamt 30 % mit max. 300 Punkten
- Kosten
- Gewichtung (Punkte, genau) 300Punkteverteilung anhand angebotenem Gesamthonorar netto inkl. Nebenkosten: Das Angebot mit dem niedrigsten Gesamthonorar netto erhält 300 Punkte. Ein fiktives Angebot mit einem Gesamthonorar netto, dass beim (mindestens) 2,0-fachen des Angebots mit dem niedrigsten Gesamthonorar netto liegt, erhält 0 Punkte. Ein Angebot mit einem Gesamthonorar netto, der zwischen dem 1,0-fachen und 2,0-fachen des Gesamthonorars netto inkl. NK liegt, erhält die Punktzahl, die sich aus der linearen Interpolation mit bis zu einer Stelle nach dem Komma ergibt. Formel: y = y1 + (y2-y1)/ (x2-x1) * (x-x1) hier: 300 + (0 - 300) / (2,0fache vom Günstigsten - Günstigste) * (zu Wertende - Günstigste)
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 24.10.2024
- Vertragsende
- 31.12.2035
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Regierung von Mittelranken, Promenade 27, 91522 Ansbach
- Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmach … ganz lesenkürzer
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Das Risiko für den rechtzeitigen Eingang des Angebotes liegt beim Bewerber. Die Abgabe des Angebotes, sowie die vollständige Kommunikation während des Verfahrens erfolgt ausschließlich digital über die Vergabeplattform. Per Post, Kurier, per Nachricht an die Vergabestelle, direkt oder anderweitig el … ganz lesenkürzer
Das Risiko für den rechtzeitigen Eingang des Angebotes liegt beim Bewerber. Die Abgabe des Angebotes, sowie die vollständige Kommunikation während des Verfahrens erfolgt ausschließlich digital über die Vergabeplattform. Per Post, Kurier, per Nachricht an die Vergabestelle, direkt oder anderweitig elektronisch (E-Mail etc.) übermittelte Teilnahmeanträge und sonstige Unterlagen/Bieterfragen werden nicht berücksichtigt und können sogar zum Ausschluss führen. Das Angebotsschreiben sowie die geforderten Unterlagen des Ausschreibungsverfahrens sind in Textform nach § 126b BGB einzureichen. Angebote in Textform müssen nicht handschriftlich signiert werden. Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform sind der Bieter und die zur Vertretung des Bieters berechtigte natürliche Person zu benennen. Fehlen diese Angaben, wird das Angebot ausgeschlossen. Der Auftraggeber behält sich gem. § 56 VgV das Recht vor, Nachweise und Erklärungen bzw. fehlende oder unvollständige Unterlagen nachzufordern. Aus dem Vorbehalt ergibt sich kein Anspruch der Bieter bzw. Bewerber. Im Falle der Eignungsleihe hat der Bewerber oder Bieter eine unterzeichnete und verbindliche Verpflichtungserklärung des jeweiligen Unternehmens vorzulegen, dass ihm die Mittel zur Verfügung stehen werden (§ 47 Abs. 1 VgV). Das Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, muss folgende Erklärungen vorlegen: a) Erklärungen, dass Ausschlussgründe gem. § 123 oder § 124 GWB und Russlandbezug nicht vorliegen, b) Nachweis der Eignung des Unternehmens, dessen Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, in Bezug auf die Eignungskriterien entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe. Erfüllt ein Unternehmen diejenigen Eignungskriterien nicht, dessen Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, kann der Auftraggeber vorschreiben, dass der Bewerber oder Bieter das entsprechende Unternehmen ersetzen muss (§ 47 Abs. 2 VgV). Nimmt der Bewerber oder Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, kann der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bewerbers oder Bieters und des (jeweils) anderen Unternehmens entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangen (§ 47 Abs. 3 VgV). Bewerber/Bieter dürfen bei der Öffnung der Angebote nicht anwesend sein (§ 55 Abs. 2 Satz 2 VgV). Bei einer Beteiligung am Verfahren wird die Registrierung auf der Vergabeplattform empfohlen.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| HSP Projektmanagement und Beratung GmbH, Töging | – |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Name
- Landkreis Fürth
- Anschrift
- Im Pinderpark 2, 90513 Zirndorf
- Kontakt
- vergabestelle@
lra-fue.bayern.de
Bei uns erfasst
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- Wolfgang-Borchert-Gymnasium Langenzenn - Generalsanierung, Erweiterung Gymnasium mit Dreifachturnhalle; Objektplanung für Gebäude und Innenräume gem. §§ 34 ff HOAI – LPH 1-918.08.2026
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- Wolfgang-Borchert-Gymnasium Langenzenn - Generalsanierung, Erweiterung Gymnasium mit Dreifachturnhalle; Leistungen der Fachplanung technische Ausrüstung HLSK (Anlagengruppe 1, 2, 3, 8 – HLSK) gem. §§ 53 HOAI – Leistungsphasen 1-918.08.2026
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 715 (Dienstleistungen im Bauwesen) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Planung in Bayern (276 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- BPM Bau- und Projektmanagement Hartl GmbH12 Zuschläge
- Drees & Sommer SE7 Zuschläge
- HSP Projektmanagement und Beratung GmbH4 Zuschläge
- Hitzler Ingenieure GmbH & Co. KG4 Zuschläge
- Hitzler Ingenieure GmbH & Co. KG4 Zuschläge
- Pfaller Ingenieure GmbH&Co.KG4 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens5 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- Auftragsänderung
- 2. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 17.07.2024
- 1. Berichtigung · Korrektur – VeröffentlichungFrist 17.07.2024
- BekanntmachungFrist 17.07.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 6ddec8f9-4495-45a4-96c8-fcf471747464.