RBL Oberfläche
Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft · Berlin, Berlin
Aktenzeichen FG2-0100-2025veröffentlicht 18.06.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 110 Monate
- 01.07.2026 – 31.08.2035
- Leistungsart
- Dienstleistungen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 110 Monate01.07.2026 – 31.08.2035, bis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbSektVO, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Einreichung
- elektronisch: Zulässigvergabekooperation.berlin
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtja
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 119 Tage (220 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (459 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.
- A-Kriterien0 %
- B-Kriterien10 %
- Konzepte20 %
- Proof of Concept20 %
- Preis50 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −4,5 Punkte |
| 25 % teurer | −10 Punkte |
| 50 % teurer | −16,7 Punkte |
| 100 % teurer | −25 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 17 Monaten
- Teilnahmeanträge bis 10:00 Uhrvor 15 Monaten
- Vertragsbeginnvor 4 MonatenLaufzeit bis 31.08.2035
- Heute
Beschreibung
Lieferung, Montage / Implementierung und Inbetriebnahme eines marktüblichen Rechnergestützten Betriebsleitsystems einschließlich Wartung, Instandhaltung und Pflege sowie Weiterentwicklung für den BVG-Oberflächenverkehr (RBL Oberfläche)
Beschreibung des Loses
Die Berliner Verkehrsbetriebe setzen zur Überwachung und Steuerung der Omnibusse und Straßenbahnen sowie ihrer erbrachten Verkehrsleistungen jeweils ein Rechnergestütztes Betriebsleitsystem (RBL) ein. Die beiden RBL sind seit 25 Jahren im Einsatz und sollen durch ein neues, für die Betriebsbereiche Omnibus und Straßenbahn gemeinsam nutzbares RBL ("RBL-Oberfläche") ersetzt werden. Das System muss die KRITIS-Anforderungen des BSI erfüllen.
Die Vergabe "RBL-Oberfläche" setzt sich aus der Lieferung, Installation, Montage, Inbetriebnahme, Wartung, Instandhaltung, Weiterentwicklung und Pflege der Hard- und Software für ein Rechnergestütztes Betriebsleitsystem sowohl für den Straßenbahn- als auch den Omnibusbetrieb sowie dem Einbau der Hardware in Omnibusse und Straßenbahnen zusammen.
Es ist Hardware für Bestands- und Neufahrzeuge zu liefern. Für den Betriebsbereich Omnibusse sind geplant 2.000 Stück Fahrzeugausrüstungen für die Implementierung (Erstausstattung), einschließlich Ergänzungs- und Ersatzausstattung insgesamt maximal 6.000 Stück Fahrzeugausstattungen zu liefern. Für den Bereich Straßenbahn sind geplant 600 Stück Fahrzeugausrüstungen für die Implementierung (Erstausstattung), einschließelich Ergänzung- und Ersatzausstattung insgesamt maximal 1.800 Stück Fahrzeugausstattungen zu liefern. Bei Bestandsfahrzeuge sind die Hardwarekomponenten im Rahmen einer Einbauleistung durch den Auftragnehmer einzubauen (Einbaumengen in Abhängigkeit der Fahrzeuganzahl zum Zeitpunkt des Einbaus bei Omnibusseen geplant 1.734 Stück, gegebenenfalls bis 2.000 Stück und bei Straßenbahnen geplant 414 Stück, gegebenenfalls bis 600 Stück) und mit der zugehörigen Software funktionsfähig in Betrieb zu nehmen)
Für den Einbau von Hardware in die (Bestands-) Fahrzeuge der BVG wird eine entsprechende Zertifizierung durch die BVG vorausgesetzt. Das Zertifizierungsverfahren ist veröffentlicht https://vergabekooperation.berlin/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1977d4a82ae-1bc2fbb439b7d0cb; Für die Neufahrzeuge kommender Fahrzeuggenerationen erfolgt der Einbau durch die BVG bzw. den Hersteller der Neufahrzeuge.
Außerdem müssen mit der Implementierung 2 Rechenzentren, 1 Leitstelle mit rund 30 Arbeitsplätzen und 1 Not-Leitstelle mit rund 10 Arbeitsplätzen mit Hardware ausgerüstet werden.
Wartung, Pflege und Support wird für eine Vertragslaufzeit bis 2035 beauftragt. Es gibt die Option den Vertrag anschließend 2-malig um jeweils 5 Jahre zu verlängern.
Daraus ergeben sich folgende Mengen für die Implementierungsphase: - Hardware-Leitstellenarbeitsplätze: 32 Stück - Fahrzeugausrüstung Bus: 2.000 Stück - Fahrzeugausrüstung Strab Einrichter 8''-Monitor-Bedienteil exklusive Baugruppenträger: 113 Stück - Fahrzeugausrüstung Strab Zweirichter mit 8''-Monitor-Bedienteilen exklusive Baugruppenträger: 409 Stück - Baugruppenträger Strab: 455 Stück - Option 15: Bedienteile Strab mit 10''Monitor (Differenz zu 8''-Monitor-Bedienteilen): 931 Stück - Option 16: Zusatz-Einbaurahmen für Strab 10''-Monitor-Bedienteil: 522 Stück - Option 14: Fahrzeug-Router: 2.522 Stück - Option 14: Mobilfunkantennen Bus: 2.000 Stück - Option 14: Mobilfunkantennen Strab: 522 Stück - Zusatz-Fahrzeugumbau Bus: 2.000 Stück - Zusatz-Fahrzeugumbau Strab: 414 Stück
Darüber hinaus wird eine Rahmenvereinbarung mit jeweiliger Mindestabnahmemenge 1 und den folgenden Maximalabnahmemengen geschlossen: - Hardware-Leitstellenarbeitsplätze: 18 Stück Rahmenvereinbarung - Fahrzeugausrüstung Bus: 4.000 Stück Rahmenvereinbarung - Fahrzeugausrüstung Strab Einrichter 8''-Monitor-Bedienteil exklusive Baugruppenträger: 226 Stück Rahmenvereinbarung - Fahrzeugausrüstung Strab Zweirichter mit 8''-Monitor-Bedienteilen exklusive Baugruppenträger: 820 Stück Rahmenvereinbarung - Baugruppenträger Strab: 150 Stück Rahmenvereinbarung - Option 15: Bedienteile Strab à 10''Monitor (Differenz zu 8''-Monitor-Bedienteilen): 1.866 Stück Rahmenvereinbarung - Option 16: Zusatz-Einbaurahmen Strab für 10''-Monitor-Bedienteil: 1.044 Stück Rahmenvereinbarung - Option 14: Fahrzeug-Router: 5.044 Stück Rahmenvereinbarung - Option 14: Mobilfunkantennen Bus: 4.000 Stück Rahmenvereinbarung - Option 14: Mobilfunkantennen Strab: 1.044 Stück Rahmenvereinbarung - Zusatz-Fahrzeugumbau Bus: 350 Stück Rahmenvereinbarung - Zusatz-Fahrzeugumbau Strab: 90 Stück Rahmenvereinbarung - Weiterentwicklung Personalkategorie Projektleiter/ Product Owner: 800 Personentage Rahmenvereinbarung - Weiterentwicklung Personalkategorie Software Entwickler:: 800 Personentage Rahmenvereinbarung - Weiterentwicklung Personalkategorie Software Tester: 800 Personentage Rahmenvereinbarung - Option 05 Übersetzung der Freitext Position für zusätzliche Sprachen: 10 Stück Rahmenvereinbarung
Gegenstand nach CPV
- 72260000Dienstleistungen in Verbindung mit SoftwareHauptgegenstand
- 48800000Informationssysteme und Server
- 30200000Computeranlagen und Zubehör
- 31610000Elektrische Ausrüstung für Motoren und Fahrzeuge
- 31700000Elektronischer, elektromechanischer und elektrotechnischer Bedarf
- 48140000Softwarepaket für Eisenbahnleitsysteme
- 48213000Softwarepakte für die Betriebssystemerweiterung
- 48219000Diverses Netzsoftwarepaket
- 48460000Softwarepaket für Analyse-, Wissenschafts-, Mathematik- oder Prognosezwecke
- 48482000Business-Intelligence-Softwarepaket
- 48514000Fernzugriffssoftwarepaket
- 48517000IT-Softwarepaket
- 48519000Speicherverwaltungssoftwarepaket
- 48627000Echtzeit-Betriebssystemsoftwarepaket
- 48813000Passagierinformationssystem
- 50200000Reparatur, Wartung und zugehörige Dienste in Verbindung mit Luftfahrzeugen, Eisenbahnen, Straßen und Schifffahrt
- 50300000Reparatur, Wartung und zugehörige Dienste in Verbindung mit Personalcomputern, Büromaschinen, Fernmeldeanlagen und audiovisuellen Anlagen
- 51100000Installation von elektrischen und mechanischen Einrichtungen
- 51300000Installation von Kommunikationsgeräten
- 51612000Installation von Datenverarbeitungsanlagen
- 72210000Programmierung von Softwarepaketen
- 72220000Systemberatung und technische Beratung
- 72230000Entwicklung von kundenspezifischer Software
- 72240000Systemanalyse und Programmierung
- 72250000Systemdienstleistungen und Unterstützungsdienste
- 72310000Datenverarbeitung
- 72510000Mit der Datenverarbeitung verbundene Verwaltungsdienste
- 72500000Datenverarbeitungsdienste
Bedingungen
Zuschlag5 von 5 angegeben
- Qualität
- A-KriterienErfüllung der A-Kriterien
- Qualität
- B-KriterienMindesterfüllung: 75 % der Kriterien mit mind. 6 Punkten unabhängig von der Gewichtung (20 % der Gesamtbewertung Qualität entspricht 10 % der Kennzahl)
- Qualität
- KonzepteEinreichung und Bewertung der Konzepte (40 % der Gesamtbewertung Qualität entspricht 20 % der Kennzahl)
- Qualität
- Proof of ConceptAnlage 13 PoC Verfahrensbeschreibung und Szenarien (40 % der Gesamtbewertung Qualität entspricht 20 % der Kennzahl)
- Preis
- Angebotspreis (Wert gemäß Preisblatt)
Eignung13 von 13 angegeben
- Durchschnittlicher Jahresumsatz
"Bennen Sie Ihren durchschnittlichen Jahresumsatz (netto, ohne Umsatzsteuer) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (arithmetisches Mittel aus den drei Geschäftsjahren). Mindestbedingung: Das Eignungskriterium ist erfüllt, wenn ein durchschnittlicher Jahresumsatz von mind. 50.000.000 EUR … ganz lesenkürzer
"Bennen Sie Ihren durchschnittlichen Jahresumsatz (netto, ohne Umsatzsteuer) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (arithmetisches Mittel aus den drei Geschäftsjahren). Mindestbedingung: Das Eignungskriterium ist erfüllt, wenn ein durchschnittlicher Jahresumsatz von mind. 50.000.000 EUR in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren erzielt wurde. " Bewertung: 1. Betrug der Umsatz des Unternehmens im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre zwischen 50.000.000 EUR und weniger als 75.000.000 EUR, wird dies mit 0 Basispunkten bewertet. 2. Betrug der Umsatz des Unternehmens im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre zwischen 75.000.000 EUR und weniger als 100.000.000 EUR, wird dies mit 5 Basispunkten bewertet. 3. Betrug der Umsatz des Unternehmens im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre zwischen 100.000.000 EUR und weniger als 125.000.000 EUR, wird dies mit 10 Basispunkten bewertet. 4. Betrug der Umsatz des Unternehmens im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre zwischen 125.000.000 EUR und weniger als 150.000.000 EUR, wird dies mit 15 Basispunkten bewertet. 5. Betrug der Umsatz des Unternehmens im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre mindestens 150.000.000 EUR, wird dies mit 20 Basispunkten bewertet. 6. Die erreichte Basispunktzahl wird mit einem Gewichtungsfaktor 1 multipliziert; das Produkt bildet die Bewertungspunktzahl für diese Eignungsanforderung. 7. Die für diese Eignungsanforderung gebildete Bewertungspunktzahl geht in die Summe der Bewertungspunktzahlen ein, die über alle Eignungsanforderungen und Referenzen gebildet wird.- Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
"Bennen Sie Ihren durchschnittlichen Jahresumsatz (netto, ohne Umsatzsteuer) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre mit vergleichbaren Leistungen. Als vergleichbar gelten Leistungen, eines marktüblichen Rechnergestützten Betriebsleitsystems, bestehend aus Hintergrundsystem mit Leitstelle un … ganz lesenkürzer
"Bennen Sie Ihren durchschnittlichen Jahresumsatz (netto, ohne Umsatzsteuer) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre mit vergleichbaren Leistungen. Als vergleichbar gelten Leistungen, eines marktüblichen Rechnergestützten Betriebsleitsystems, bestehend aus Hintergrundsystem mit Leitstelle und in diesem System betriebene Bordrechner in Fahrzeugen. Mindestbedingung: Das Eignungskriterium ist erfüllt, wenn ein durchschnittlicher Jahresumsatz von mind. 10.000.000 EUR, mit vergleichbaren Leistungen, in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren erzielt wurde. " Bewertung: 1. Betrug der Jahresumsatz des Unternehmens im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre zwischen 10.000.000 EUR und weniger als 15.000.000 EUR, wird dies mit 0 Basispunkten bewertet. 2. Betrug der Jahresumsatz des Unternehmens im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre zwischen 15.000.000 EUR und weniger als 20.000.000 EUR, wird dies mit 5 Basispunkten bewertet. 3. Betrug der Jahresumsatz des Unternehmens im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre zwischen 20.000.000 EUR und weniger als 25.000.000 EUR, wird dies mit 10 Basispunkten bewertet. 4. Betrug der Jahresumsatz des Unternehmens im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre zwischen 25.000.000 EUR und weniger als 30.000.000 EUR, wird dies mit 15 Basispunkten bewertet. 5. Betrug der Jahresumsatz des Unternehmens im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre mindestens 30.000.000 EUR wird dies mit 20 Basispunkten bewertet. 6. Die erreichte Basispunktzahl wird mit einem Gewichtungsfaktor 2 multipliziert; das Produkt bildet die Bewertungspunktzahl für diese Eignungsanforderung. 7. Die für diese Eignungsanforderung gebildete Bewertungspunktzahl geht in die Summe der Bewertungspunktzahlen ein, die über alle Eignungsanforderungen und Referenzen gebildet wird.- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
"Erklärung, dass zum Vergabezeitpunkt eine Berufshaftpflichtversicherungsdeckung oder Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden über eine Höhe von 15.000.000 EUR für die Zeit von Leistungserbringung und Gewährleistung vorhanden sein wird (bei Bewerber-/ Arbeitsgemeinschaften von … ganz lesenkürzer
"Erklärung, dass zum Vergabezeitpunkt eine Berufshaftpflichtversicherungsdeckung oder Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden über eine Höhe von 15.000.000 EUR für die Zeit von Leistungserbringung und Gewährleistung vorhanden sein wird (bei Bewerber-/ Arbeitsgemeinschaften von jedem Mitglied zu erbringen). Genannte Versicherungen müssen zum Zeitpunkt der Leistungserbringung vorliegen. Das Eignungskriterium ist erfüllt, wenn eine Zusicherung, oder die Vorlage der genannten Versicherungen mit den benannten Deckungshöhen, vorliegt. "- Referenzen zu bestimmten Lieferungen
"Benennen Sie eine Referenz (Referenz Nr. 1), die einen Auftrag betrifft, der die Errichtung und Inbetriebnahme eines aus Hintergrundsystem mit Leitstelle und Bordrechnern in Fahrzeugen bestehenden Rechnergestützten Betriebsleitsystems beinhaltet. Die Mindestbedingung ist, dass durch das Rechnergest … ganz lesenkürzer
"Benennen Sie eine Referenz (Referenz Nr. 1), die einen Auftrag betrifft, der die Errichtung und Inbetriebnahme eines aus Hintergrundsystem mit Leitstelle und Bordrechnern in Fahrzeugen bestehenden Rechnergestützten Betriebsleitsystems beinhaltet. Die Mindestbedingung ist, dass durch das Rechnergestützte Betriebsleitsystem dieser Referenz mindestens 500 Fahrzeuge überwacht und gesteuert werden. Mindestbedingung: Das Eignungskriterium ist erfüllt, - wenn die benannte Referenz sich auf einen Auftrag bezieht, der die zuvor genannten Vorgaben erfüllt, - wenn die benannte Referenz sich auf einen Auftrag bezieht, der in den letzten sieben abgeschlossenen Geschäftsjahren für öffentliche beziehungsweise private Auftraggeber bearbeitet wurde, und - wenn die benannte Referenz sich auf einen Auftrag bezieht, für den der Auftraggeber die erfolgreiche vertragsrechtliche Abnahme für den Beschaffungsgegenstand erklärt hat." Bewertung: (a) Werden durch das Rechnergestützte Betriebsleitsystem dieser Referenz mindestens 500 und weniger als 750 Fahrzeuge überwacht und gesteuert, wird die Referenz mit 0 Basispunkten bewertet. (b) Werden durch das Rechnergestützte Betriebsleitsystem dieser Referenz mindestens 750 und weniger als 1.000 Fahrzeuge überwacht und gesteuert, wird die Referenz mit 5 Basispunkten bewertet. (c) Werden durch das Rechnergestützte Betriebsleitsystem dieser Referenz mindestens 1.000 und weniger als 1.250 Fahrzeuge überwacht und gesteuert, wird die Referenz mit 10 Basispunkten bewertet. (d) Werden durch das Rechnergestützte Betriebsleitsystem dieser Referenz mindestens 1.250 und weniger als 1.500 Fahrzeuge überwacht und gesteuert, wird die Referenz mit 15 Basispunkten bewertet. (e) Werden durch das Rechnergestützte Betriebsleitsystem dieser Referenz mindestens 1.500 Fahrzeuge überwacht und gesteuert, wird die Referenz mit 20 Basispunkten bewertet. (Die erreichte Basispunktzahl einer jeden der drei Referenzen wird mit einem Gewichtungsfaktor 3 multipliziert; das Produkt bildet die Bewertungspunktzahl für jede dieser drei Referenzen. Die für diese drei Referenzen gebildete Bewertungspunktzahl geht in die Summe der Bewertungspunktzahlen ein, die über alle Eignungsanforderungen und Referenzen gebildet wird.)- Referenzen zu bestimmten Lieferungen
"Benennen Sie eine zweite Referenz (Referenz Nr. 2), die einen Auftrag betrifft, der die Errichtung und Inbetriebnahme eines aus Hintergrundsystem mit Leitstelle und Bordrechnern in Fahrzeugen bestehenden Rechnergestützten Betriebsleitsystems für Omnibus und Straßenbahn beinhaltet. Die Mindestbeding … ganz lesenkürzer
"Benennen Sie eine zweite Referenz (Referenz Nr. 2), die einen Auftrag betrifft, der die Errichtung und Inbetriebnahme eines aus Hintergrundsystem mit Leitstelle und Bordrechnern in Fahrzeugen bestehenden Rechnergestützten Betriebsleitsystems für Omnibus und Straßenbahn beinhaltet. Die Mindestbedingung ist, dass durch das Rechnergestützte Betriebsleitsystem dieser Referenz mindestens 200 Omnibusse und Straßenbahnen überwacht und gesteuert werden. Mindestbedingung: Das Eignungskriterium ist erfüllt, - wenn die benannte Referenz sich auf einen Auftrag bezieht, der die zuvor genannten Vorgaben erfüllt, - wenn die benannte Referenz sich auf einen Auftrag bezieht, der in den letzten sieben abgeschlossenen Geschäftsjahren für öffentliche beziehungsweise private Auftraggeber bearbeitet wurde, und - wenn die benannte Referenz sich auf einen Auftrag bezieht, für den der Auftraggeber die erfolgreiche vertragsrechtliche Abnahme für den Beschaffungsgegenstand erklärt hat." Bewertung: (a) Werden durch das Rechnergestützte Betriebsleitsystem dieser Referenz mindestens 200 und weniger als 400 Omnibusse und Straßenbahnen überwacht und gesteuert, wird die Referenz mit 0 Basispunkten bewertet. (b) Werden durch das Rechnergestützte Betriebsleitsystem dieser Referenz mindestens 400 und weniger als 600 Omnibusse und Straßenbahnen überwacht und gesteuert, wird die Referenz mit 5 Basispunkten bewertet. (c) Werden durch das Rechnergestützte Betriebsleitsystem dieser Referenz mindestens 600 und weniger als 800 Omnibusse und Straßenbahnen überwacht und gesteuert, wird die Referenz mit 10 Basispunkten bewertet. (d) Werden durch das Rechnergestützte Betriebsleitsystem dieser Referenz mindestens 800 und weniger als 1000 Omnibusse und Straßenbahnen überwacht und gesteuert, wird die Referenz mit 15 Basispunkten bewertet. (e) Werden durch das Rechnergestützte Betriebsleitsystem dieser Referenz mindestens 1.000 Omnibusse und Straßenbahnen überwacht und gesteuert, wird die Referenz mit 20 Basispunkten bewertet. (Die erreichte Basispunktzahl einer jeden der drei Referenzen wird mit einem Gewichtungsfaktor 3 multipliziert; das Produkt bildet die Bewertungspunktzahl für jede dieser drei Referenzen. Die für diese drei Referenzen gebildete Bewertungspunktzahl geht in die Summe der Bewertungspunktzahlen ein, die über alle Eignungsanforderungen und Referenzen gebildet wird.)- Referenzen zu bestimmten Lieferungen
"Benennen Sie eine dritte Referenz (Referenz Nr. 3), die einen Auftrag betrifft, der die Errichtung und Inbetriebnahme eines aus Hintergrundsystem mit Leitstelle und Bordrechnern in Fahrzeugen bestehenden Rechnergestützten Betriebsleitsystems für Omnibus und Straßenbahn beinhaltet, bei dem bei der S … ganz lesenkürzer
"Benennen Sie eine dritte Referenz (Referenz Nr. 3), die einen Auftrag betrifft, der die Errichtung und Inbetriebnahme eines aus Hintergrundsystem mit Leitstelle und Bordrechnern in Fahrzeugen bestehenden Rechnergestützten Betriebsleitsystems für Omnibus und Straßenbahn beinhaltet, bei dem bei der Straßenbahn im Linienbetrieb unter Überwachung und Steuerung durch das Rechnergestützte Betriebsleitsystem Zweirichtungs-Straßenbahn-Triebwagen dauerhaft oder zeitweise im Zugverband, bestehend aus 2 oder mehr eigenständigen Fahrzeugen, eingesetzt werden, und bei dem im Linienbetrieb eingesetzte Zweirichtungs-Straßenbahn-Triebwagen sowohl einzeln als auch im Zugverband unter Überwachung und Steuerung durch das Rechnergestützte Betriebsleitsystem dauerhaft oder zeitweise auf Strecken verkehren, die einseitig oder beidseitig eine Stumpfendstelle aufweisen. Die Mindestbedingung ist, dass durch das Rechnergestützte Betriebsleitsystem dieser Referenz mindestens 100 Straßenbahn-Triebwagen und davon mindestens 20 sowohl einzeln als auch im Zugverband dauerhaft oder zeitweise im Linienbetrieb auf Strecken mit einer oder beidseitiger Stumpfendstelle eingesetzte Zweirichtungs-Straßenbahn-Triebwagen überwacht und gesteuert werden. Mindestbedingung: Das Eignungskriterium ist erfüllt, - wenn die benannte Referenz sich auf einen Auftrag bezieht, der die zuvor genannten Vorgaben erfüllt, - wenn die benannte Referenz sich auf einen Auftrag bezieht, der in den letzten sieben abgeschlossenen Geschäftsjahren für öffentliche beziehungsweise private Auftraggeber bearbeitet wurde, und - wenn die benannte Referenz sich auf einen Auftrag bezieht, für den der Auftraggeber die erfolgreiche vertragsrechtliche Abnahme für den Beschaffungsgegenstand erklärt hat." Bewertung: (a) Werden durch das Rechnergestützte Betriebsleitsystem dieser Referenz mindestens 100 und weniger als 200 Straßenbahn-Triebwagen und davon mindestens 20 sowohl einzeln als auch im Zugverband dauerhaft oder zeitweise im Linienbetrieb auf Strecken mit einer oder beidseitiger Stumpfendstelle eingesetzte Zweirichtungs-Straßenbahn-Triebwagen überwacht und gesteuert, wird die Referenz mit 0 Basispunkten bewertet. (b) Werden durch das Rechnergestützte Betriebsleitsystem dieser Referenz mindestens 200 und weniger als 300 Straßenbahn-Triebwagen und davon mindestens 20 sowohl einzeln als auch im Zugverband dauerhaft oder zeitweise im Linienbetrieb auf Strecken mit einer oder beidseitiger Stumpfendstelle eingesetzte Zweirichtungs-Straßenbahn-Triebwagen überwacht und gesteuert, wird die Referenz mit 5 Basispunkten bewertet. (c) Werden durch das Rechnergestützte Betriebsleitsystem dieser Referenz mindestens 300 und weniger als 400 Straßenbahn-Triebwagen und davon mindestens 20 sowohl einzeln als auch im Zugverband dauerhaft oder zeitweise im Linienbetrieb auf Strecken mit einer oder beidseitiger Stumpfendstelle eingesetzte Zweirichtungs-Straßenbahn-Triebwagen überwacht und gesteuert, wird die Referenz mit 10 Basispunkten bewertet. (d) Werden durch das Rechnergestützte Betriebsleitsystem dieser Referenz mindestens 400 und weniger als 500 Straßenbahn-Triebwagen und davon mindestens 20 sowohl einzeln als auch im Zugverband dauerhaft oder zeitweise im Linienbetrieb auf Strecken mit einer oder beidseitiger Stumpfendstelle eingesetzte Zweirichtungs-Straßenbahn-Triebwagen überwacht und gesteuert, wird die Referenz mit 15 Basispunkten bewertet. (e) Werden durch das Rechnergestützte Betriebsleitsystem dieser Referenz mindestens 500 Straßenbahn-Triebwagen und davon mindestens 20 sowohl einzeln als auch im Zugverband dauerhaft oder zeitweise im Linienbetrieb auf Strecken mit einer oder beidseitiger Stumpfendstelle eingesetzte Zweirichtungs-Straßenbahn-Triebwagen überwacht und gesteuert, wird die Referenz mit 20 Basispunkten bewertet. (Die erreichte Basispunktzahl einer jeden der drei Referenzen wird mit einem Gewichtungsfaktor 3 multipliziert; das Produkt bildet die Bewertungspunktzahl für jede dieser drei Refe …- Durchschnittliche jährliche Belegschaft
"Benennen Sie die durchschnittliche Gesamtanzahl an Mitarbeitern (gemessen in Vollzeitkräften / Full Time Equivalent [FTE]) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Mindestbedingung: Das Eignungskriterium ist erfüllt, wenn die durchschnittliche Gesamtanzahl an Mitarbeitern (gemessen in … ganz lesenkürzer
"Benennen Sie die durchschnittliche Gesamtanzahl an Mitarbeitern (gemessen in Vollzeitkräften / Full Time Equivalent [FTE]) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Mindestbedingung: Das Eignungskriterium ist erfüllt, wenn die durchschnittliche Gesamtanzahl an Mitarbeitern (gemessen in Vollzeitkräften / Full Time Equivalent [FTE]) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mind. 250 Mitarbeiter beträgt." Bewertung: 1. Verfügte das Unternehmen im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre über mindestens 250 und weniger als 375 Mitarbeitende, gemessen in FTE, wird dies mit 0 Basispunkten bewertet. 2. Verfügte das Unternehmen im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre über mindestens 375 und weniger als 500 Mitarbeitende gemessen in FTE, wird dies mit 5 Basispunkten bewertet. 3. Verfügte das Unternehmen im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre über mindestens 500 und weniger als 625 Mitarbeitende gemessen in FTE, wird dies mit 10 Basispunkten bewertet. 4. Verfügte das Unternehmen im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre über mindestens 625 und weniger als 750 Mitarbeitende, gemessen in FTE, wird dies mit 15 Basispunkten bewertet. 5. Verfügte das Unternehmen im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre über mindestens 750 Mitarbeitende gemessen in FTE, wird dies mit 20 Basispunkten bewertet. 6. Die erreichte Basispunktzahl wird mit einem Gewichtungsfaktor 1 multipliziert; das Produkt bildet die Bewertungspunktzahl für diese Eignungsanforderung. 7. Die für diese Eignungsanforderung gebildete Bewertungspunktzahl geht in die Summe der Bewertungspunktzahlen ein, die über alle Eignungsanforderungen und Referenzen gebildet wird.- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
"Benennen SIe die durchschnittliche Anzahl an Mitarbeitern (gemessen in Vollzeitkräften / Full Time Equivalent [FTE]), welche zum zu vergebenden Leistungsgegenstand (marktübliches Rechnergestütztes Betriebsleitsystem, bestehend aus Hintergrundsystem mit Leitstelle und Bordrechnern in Fahrzeugen) ver … ganz lesenkürzer
"Benennen SIe die durchschnittliche Anzahl an Mitarbeitern (gemessen in Vollzeitkräften / Full Time Equivalent [FTE]), welche zum zu vergebenden Leistungsgegenstand (marktübliches Rechnergestütztes Betriebsleitsystem, bestehend aus Hintergrundsystem mit Leitstelle und Bordrechnern in Fahrzeugen) vergleichbare Leistungen erbringen, hatte/n bzw. habe/n in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren Mindestbedingung: Das Eignungskriterium ist erfüllt, wenn die durchschnittliche Anzahl an Mitarbeitern (gemessen in Vollzeitkräften / Full Time Equivalent [FTE]) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mit vergleichbaren Leistungen mind. 50 Mitarbeiter beträgt. " 1. Verfügte das Unternehmen im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre über mindestens 50 und weniger als 75 Mitarbeitende gemessen in FTE, wird dies mit 0 Basispunkten bewertet. 2. Verfügte das Unternehmen im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre über mindestens 75 und weniger als 100 Mitarbeitende, gemessen in FTE, wird dies mit 5 Basispunkten bewertet. 3. Verfügte das Unternehmen im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre über mindestens 100 und weniger als 125 Mitarbeitende gemessen in FTE, wird dies mit 10 Basispunkten bewertet. 4. Verfügte das Unternehmen im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre über mindestens 125 und weniger als 150 Mitarbeitende gemessen in FTE, wird dies mit 15 Basispunkten bewertet. 5. Verfügte das Unternehmen im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre über mindestens 150 Mitarbeitende, gemessen in FTE, wird dies mit 20 Basispunkten bewertet. 6. Die erreichte Basispunktzahl wird mit einem Gewichtungsfaktor 2 multipliziert; das Produkt bildet die Bewertungspunktzahl für diese Eignungsanforderung. 7. Die für diese Eignungsanforderung gebildete Bewertungspunktzahl geht in die Summe der Bewertungspunktzahlen ein, die über alle Eignungsanforderungen und Referenzen gebildet wird.- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- "Legen Sie den Aufbau und Struktur des Unternehmens in einem Organigramm (oder vergleichbar) dar. Mindestbedingung: Das Eignungskriterium ist erfüllt, wenn ein Organigramm des Unternehmens (oder vergleichbar) vorliegt. " Aufbau und Struktur des Unternehmens sind in einem Organigramm (oder vergleichbar) dargelegt.
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- "Legen Sie Beteiligungen und hieraus resultierend Aufbau und Struktur des Unternehmens in einem Schaubild (oder vergleichbar) dar. Mindestbedingung: Das Eignungskriterium ist erfüllt, wenn die Beteiligungen und hieraus resultierend Aufbau und Struktur des Unternehmens in einem Schaubild(oder vergleichbar) vorliegen. "
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen- Begrenzung der Bewerberzahl
- 1 bis … Bewerber
Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.07.2026
- Vertragsende
- 31.08.2035
- Verlängerung
bis zu 2-mal: Die BVG behält sich gemäß § 13 Abs. 5 SektVO das Recht vor, im Rahmen des vorliegenden Vergabeverfahrens weitere gleichartige Leistungen - insbesondere zusätzliche Hardware- und/oder Softwarekomponenten - zu den ursprünglich vereinbarten Bedingungen nachzubestellen, sofern sich während … ganz lesenkürzer
bis zu 2-mal: Die BVG behält sich gemäß § 13 Abs. 5 SektVO das Recht vor, im Rahmen des vorliegenden Vergabeverfahrens weitere gleichartige Leistungen - insbesondere zusätzliche Hardware- und/oder Softwarekomponenten - zu den ursprünglich vereinbarten Bedingungen nachzubestellen, sofern sich während der Vertragslaufzeit Anforderungen infolge technischer Entwicklungen oder betrieblicher Notwendigkeiten ändern. Diese Option stellt sicher, dass die Versorgungssicherheit, Systemkompatibilität und Betriebskontinuität jederzeit gewährleistet bleiben. Darüber hinaus wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die BVG vorbehält, die Laufzeit des Vertrags zu verlängern. Dies begründet sich insbesondere durch den sehr langen Lebenszyklus der eingesetzten Systeme, deren wirtschaftliche und technische Nutzungsdauer regelmäßig über die ursprüngliche Vertragslaufzeit hinausreicht. Die Option zur Laufzeitverlängerung trägt dem Umstand Rechnung, dass bei sektoralen Auftraggebern eine flexible und nachhaltige Ressourcenplanung erforderlich ist. Auch dieser Vorbehalt erfolgt im Rahmen von § 13 Abs. 5 SektVO, der es Auftraggebern erlaubt, entsprechende Bedarfsanpassungen bereits im Vergabeverfahren transparent und rechtskonform vorzusehen. Diese Regelung dient dem berechtigten Interesse der BVG, wirtschaftlich sinnvolle Folgeinvestitionen tätigen sowie Anpassungen im laufenden Betrieb ohne erneute Ausschreibung vornehmen zu können, sofern dies im ursprünglichen Auftragsumfang sachlich und funktional enthalten war.- Optionen
Technische Optionen: O1: Monitoring Dashboard O2: Ad-Hoc-Gruppenrufe vom mobilen AP O3 Erweiterter Überfallruf dritte Rufart ausgelöst am KBR O4: Sonderfall Telefonruf O5: Übersetzung Freitext-Kommunikation - Polnisch, Ukrainisch, Arabisch O6: Einrichtung VDV 462 O7: Einrichtung VDV 453 DFI-Di … ganz lesenkürzer
Technische Optionen: O1: Monitoring Dashboard O2: Ad-Hoc-Gruppenrufe vom mobilen AP O3 Erweiterter Überfallruf dritte Rufart ausgelöst am KBR O4: Sonderfall Telefonruf O5: Übersetzung Freitext-Kommunikation - Polnisch, Ukrainisch, Arabisch O6: Einrichtung VDV 462 O7: Einrichtung VDV 453 DFI-Dienst ab Version 2.3 O8: Einrichtung VDV REF-DFI-Dienst ab Version 2.3 O9: Einrichtung VDV 453 VIS-Dienst ab Version 2.3 O10: Einrichtung ANS-DEF-Dienst der VDV-Mitteilung 4528 O11: Reichweitenüberwachung für die Planung von dispositiven Maßnahmen mit entsprechender Warnung O12: Reichweitenüberwachung für die Planung von dispositiven Maßnahmen mit Vorschlägen für alternatives Routing) O13: Notizfunktion für Objekte O14: Fahrzeug-Router O15: BT-Strab à 10 Zoll O16: Zusätzlicher Einbaurahmen für BT-Strab (10 Zoll) O17: Adapter/Umsetzer-Kit für Peripheriegeräte zur Anbindung BR im mobilen Einsatz O18: Kalibrierstrecken O19: Automatische Netzvermessung O20: Zusätzliche Sprachen am Bedienteil für Fahrpersonal O21: Weiterführende Navigationsanforderungen BO O22: Weiterführende Navigationsanforderungen BS O23: RBL-PC-SimulationBS für Bordrechner (BO/BS) O24: Lastsimulatoren O25: Scripting-Engine O26: Sleep- und "Wake-Up-Funktion" (BS) Zeitliche Optionen: Die BVG ist berechtigt, die Laufzeit zweimalig um jeweils 5 Jahre zu verlängern ("Verlängerungsoption"). Die BVG informiert den Auftragnehmer schriftlich über die Ausübung der Verlängerungsoption spätestens drei (3) Monate vor Ende der Initialen Laufzeit oder der jeweiligen Verlängerungsoption. Weitere Informationen zu den Optionen entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen insbesondere der Leistungsbeschreibung & Vertrag.- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- vergabekooperation.berlin
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
verlangt: Vorauszahlungsbürgschaft: Die Übergabe einer Vorauszahlungsbürgschaft gemäß Ziffer 20.1.1 EVB-IT System-AGB wird vereinbart. "Die Vorauszahlungsbürgschaftsurkunde ist unverzüglich zurückzugeben, wenn der Auftragnehmer Leistungen im Wert der Vorauszahlung erbracht hat." Höhe: 100% der An … ganz lesenkürzer
verlangt: Vorauszahlungsbürgschaft: Die Übergabe einer Vorauszahlungsbürgschaft gemäß Ziffer 20.1.1 EVB-IT System-AGB wird vereinbart. "Die Vorauszahlungsbürgschaftsurkunde ist unverzüglich zurückzugeben, wenn der Auftragnehmer Leistungen im Wert der Vorauszahlung erbracht hat." Höhe: 100% der Anzahlung gemäß AGB Vertragserfüllungsbürgschaft: Es wird die Leistung einer Sicherheit für die Vertragserfüllung durch Hinterlegung von Geld auf einem Sperrkonto oder Übergabe einer Vertragserfüllungsbürgschaft gemäß Ziffer 20.1.2 EVB-IT Sys-tem-AGB vereinbart. Höhe der Sicherheit: Abweichend von Ziffer 20.1.2 EVB-IT System-AGB beträgt die Höhe der Sicherheit 20% des Erstellungspreises. Vereinbarungsgemäß erhält der AG vom AN eine Vertragserfüllungsbürgschaft in EUR (einschließlich MwSt.) in Höhe des o.g. Bürgschaftsbetrages als Sicherheitsleistung bis zur Vertragserfüllung. Die Vertragserfüllungsbürgschaft muss insbesondere die vertragsgemäße Ausführung der Leistung einschließlich der Abrechnung, Schadensersatz, Vertragsstrafen und Rückforderungsansprüchen wegen Überzahlung einschließlich Zinsen absichern. Der AN haftet maximal in Höhe dieses Betrages mit der Maßgabe, dass der AN aus dieser Bürgschaft nur auf Zahlung von Geld in Anspruch genommen werden können. Der AN übernimmt zur Sicherung dieser Vertragserfüllung die selbstschuldnerische Bürgschaft in Höhe des o. a. Bürgschaftsbetrages. Auf die Einreden der Aufrechenbarkeit und Anfechtbarkeit sowie der Vorausklage gemäß §§ 770, 771 BGB wird verzichtet. Der Verzicht auf die Einrede der Aufrechenbarkeit gilt nicht für unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen des Hauptschuldners. Die Bürgschaft ist unbefristet. Sie erlischt mit Rückgabe der Bürgschaftsurkunde. Gerichtsstand für Streitigkeiten aus der Bürgschaftsurkunde ist Berlin. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Mängelhaftung (Gewährleistung): Es wird die Leistung einer Sicherheit für die Mängelhaftung durch Hinterlegung von Geld auf einem Sperrkonto oder Übergabe einer Mängelhaftungsbürgschaft gemäß Ziffer 20.1.3 EVB-IT System-AGB vereinbart. "Die bei Gesamtabnahme zu stellende Sicherheit ist unverzüglich nach Ablauf der Verjährungsfristen für Mängelansprüche des Gesamtsystems und nach Erfüllung der bis dahin erhobenen Mängelansprüche an den Auftragnehmer zurückzugeben." Höhe: 5% gemäß EVB-IT AGB.
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: • Der Auftragnehmer muss über die Laufzeit des Auftrags eine deutschsprachige Projektleitung zur Verfügung stellen. • Jegliche Kommunikation sowie alle Dokumentationen sind in deutscher Sprache zu erstellen. • Für den Einbau von Hardware in die (Bestands-) Fahrzeuge setzt die BVG eine en … ganz lesenkürzer
Leistung: • Der Auftragnehmer muss über die Laufzeit des Auftrags eine deutschsprachige Projektleitung zur Verfügung stellen. • Jegliche Kommunikation sowie alle Dokumentationen sind in deutscher Sprache zu erstellen. • Für den Einbau von Hardware in die (Bestands-) Fahrzeuge setzt die BVG eine entsprechende Zertifizierung voraus. Der Auftragnehmer hat die Einbauleistung ausschließlich durch ein vorab durch die BVG zertifiziertes Unternehmen durchführen zu lassen. Das Zertifizierungsverfahren ist veröffentlicht (siehe Link: https://vergabekooperation.berlin/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1977d4a82ae-1bc2fbb439b7d0cb) Jeder (potenzielle) Bewerber/Bieter einer Ausschreibung der BVG kann sich entweder selbst zertifizieren lassen oder alternativ mit einem oder auch mehreren zertifizierten Unternehmen aus dem Pool kooperieren. Darüber hinaus gehende Bedingungen sind den Vertragsunterlagen sowie dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Berlin, Martin- Luther- Str. 105, 10825 Berlin
- Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften … ganz lesenkürzer
§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Der Auftraggeber prüft die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge und lädt die fünf geeignetsten Bewerber gemäß Teilnahmewettbewerbsunterlagen zur zweiten Stufe des Verfahrens ein. Alle zugelassenen Bieter werden anschließend aufgefordert, ein indikatives Erstangebot in deutscher Sprache einz … ganz lesenkürzer
Der Auftraggeber prüft die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge und lädt die fünf geeignetsten Bewerber gemäß Teilnahmewettbewerbsunterlagen zur zweiten Stufe des Verfahrens ein. Alle zugelassenen Bieter werden anschließend aufgefordert, ein indikatives Erstangebot in deutscher Sprache einzureichen, das fachlich-technisch jedoch bereits verbindlich ist. Das Angebot bleibt unter Berücksichtigung des Preises insgesamt unverbindlich und es besteht kein Anspruch auf Zuschlagserteilung. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, Bieterfragen über das AI Cockpit einzureichen. Bieterfragen, die nicht Unklarheiten, Widersprüche oder sonstige Fehler betreffen, müssen spätestens 5 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden. Auf Basis der Bewertungsmatrix (siehe Anlage 10 Bewertungsmatrix) werden die gemäß Vergabeunterlagen erstellten indikativen, fachlich-technisch jedoch bereits verbindlichen Erstangebote bewertet. Nach Prüfung und Auswertung der Angebote werden die drei besten Bieter ausgewählt und zur Teilnahme an einem Proof of Concept (PoC) aufgefordert. Hierzu erhalten die ausgewählten Bieter mit Einladung die für den PoC zugrunde zu legenden Testdaten. Die nichtausgewählten Bieter scheiden allerdings nicht endgültig aus dem Verfahren aus. Die BVG behält sich vor, den jeweils nächstplatzierten Bieter zur weiteren Teilnahme am Verfahren zuzulassen, wenn einer der zunächst ausgewählten Bieter aus dem Verfahren ausscheidet. Ein Anspruch der Bieter auf eine solche spätere Zulassung besteht jedoch nicht. Rückt ein Bieter nach, wird das Verfahren mit dem betroffenen Bieter fortgesetzt; dieser hat grundsätzlich jedoch keinen Anspruch auf Wiederholung etwaig versäumter Verfahrensschritte, d.h. er steigt in den aktuellen Verfahrensstand ein. Ausnahme ist der PoC, der in diesem Fall mit dem nachrückenden Bieter durchgeführt wird. Der Proof of Concept (siehe Anlage 13 PoC Verfahrensbeschreibungen und Szenarien) wird anhand der Bewertungsmatrix bewertet und geht in die Bewertung der endgültigen Angebote mit ein. Mit dem PoC soll die funktionale Adäquanz der wesentlichen Grundfunktionen (Szenarien der Betriebssteuerung) in den angebotenen Betriebsleitsystemen nachgewiesen werden. Der Bieter soll demonstrieren, in welchem Umfang seine bestehende Lösung die betrieblichen Szenarien erfüllt. Nach Durchführung des PoC werden die Bieter zu Verhandlungen eingeladen. In den Verhandlungen werden u.a. fachliche, kaufmännische und juristische Sachverhalte besprochen. Seinen Verhandlungsbedarf muss der Bieter bereits mit der Abgabe seines Angebots über das Formular "RF4_Verhandlungsbedarf" einreichen. Die im Verfahren verbliebenen Bieter werden dannnach den Verhandlungen aufgefordert, ein verbindliches, zuschlagsfähiges, auf den fortgeschriebenen Vergabeunterlagen gründendes Angebot einzureichen, das gemäß Bewertungsmatrix bewertet wird. In die Bewertung gemäß Bewertungsmatrix fließt die Bewertung des PoC mit ein. Der Auftraggeber wird, basierend auf der Angebotsbewertung unter Berücksichtigung der Bewertung des PoC, ein Ranking der Angebote mit dem Ziel erstellen, das bis dahin wirtschaftlichste Angebot zu identifizieren. Das Vergabeverfahren wird abgeschlossen mit einem Last and Final Call, in dem die Bieter aufgefordert werden, unter Beibehaltung aller anderen Aussagen ihres Angebotes eine Aussage zu ihrem finalen Angebotspreis abzugeben. Die bestehende Bewertung der Angebote wird unter Berücksichtigung des finalen Angebotspreises fortgeschrieben. Das Ranking der Angebote entsprechend angepasst und das wirtschaftlichste Angebot endgültig identifiziert. Nähere Erläuterung zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens: siehe Allgemeine Verfahrenshinweise- Hinweis
• Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) eröffnet, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen u. Nachweisen um die Teilnahme am EU-Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb bewerben können • … ganz lesenkürzer
• Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) eröffnet, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen u. Nachweisen um die Teilnahme am EU-Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb bewerben können • mit dieser Auftragsbekanntmachung wird noch kein Angebot von den Teilnehmern abgefordert. Den Unterlagen zur Veröffentlichung liegt eine Datei zu "Allgemeinen Verfahrenshinweisen" (Verfahrensbrief) bzgl. dieser Vergabe bei. Die hierin enthaltenen Informationen beschreiben das EU-Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb und die Besonderheiten, die zu beachten sind. • Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme u. des Aktenzeichens FG2-0100-2025 zu erfolgen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zu 6 Werktagen vor Abgabefrist der Angebote, an die bezeichnete Stelle unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform eingegangen sind. Es besteht kein Anspruch auf Beantwortung später gestellter Fragen. Mündliche Anfragen werden nicht beantwortet. Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) u. beantwortete Bieterfragen sowie sonstige Klarstellungen, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Vergabeplattform veröffentlichen. Der AG empfiehlt daher allen Bewerbern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen u. Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bewerber sollen, die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Sofern der Bewerber/BewGe eine einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) einreichen möchte, muss er/sie sicherstellen, dass die EEE sämtliche zuvor genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise enthält. Die EEE muss nicht verwendet werden, wenn der Teilnahmeantrag einschließlich der Anlagen ausgefüllt eingereicht wird. • Mit der Benennung von Referenzen stimmt der Bewerber/BewGe der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu. • Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird u. der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Art
- Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
- Anschrift
- Holzmarktstraße 15-17, 10179 Berlin
- Kontakt
- einkauf.fg2@
bvg.de
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Alle 10 offenen Ausschreibungen von Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft, dazu Zuschläge und Auftragnehmer
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 722 (Softwareprogrammierung und -beratung) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Berlin (47 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- SAP Deutschland SE & Co. KG7 Zuschläge
- Microsoft Deutschland GmbH5 Zuschläge
- SVA System Vertrieb Alexander GmbH3 Zuschläge
- ABB AG2 Zuschläge
- CGI Deutschland B.V. & Co. KG2 Zuschläge
- Codesphere GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 0b588493-4aa4-41c1-8506-8d5ff7681e55.