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Rahmenvertrag zur Veröffentlichung von Stellenanzeigen der Verkehrsgesellschaft Frankfurt (VGF)

Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) · Frankfurt am Main, Hessen

Aktenzeichen VGF-EU 275/26veröffentlicht 18.10.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristin 10 Tagen · Fragen bis 09.11.2026, 23:59 Uhr
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 05.11.2026.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
4 Jahre01.01.2027 – 31.12.2030, bis zu 1 Verlängerung
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenSektVO, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Frankfurt am Main60311, Hessen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichbieterzugang.deutsche-evergabe.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 68 Tage (48 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (107 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 20 Tagen
  2. Heute
  3. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH
    in 2 Tagen
  4. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über bieterzugang.deutsche-evergabe.de
    in 10 Tagen
  5. Bindefrist endet
    44 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    in 54 Tagen
  6. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2030
    in 55 Tagen

Beschreibung

Die VGF beauftragt den Auftragnehmer mit der Veröffentlichung von Stellenausschreibungen inklusive der Beratung und dient als Schnittstelle zu Stellenportalen. Im Schnitt veröffentlicht die VGF zweihundert Stellenausschreibungen jährlich, dabei werden in der Regel für jede Stellenausschreibung individuell mehrere Portale parallel gebucht. Zum einen auf gängigen Portalen wie beispielsweise stepstone.de, aber auch aus ausgewählten Fachportalen wie beispielsweise bauningenieur24.de. Die Stellenausschreibungen werden aus dem Multiposting-Modul unserer Bewerbermanagementsoftware im, auf beispielsweise stepstone.de üblichen, „Liquid Design“ bereitgestellt. Je nach Portal sind Anpassung und Gestaltung der Stellenanzeige notwendig, sowie die Rubrizierung und Verschlagwortung der Stellenanzeigen. Wichtig sind eine ganzheitlich digitale Abbildung des Prozesses, von der Übermittlung des Auftrages bis zur digitalen Freigabe, sowie der Zugang zu einer zentralen Zugriffsstatistik in Echtzeit für eine kontinuierliche Performancekontrolle der Stellenanzeigen. Der Auftragnehmer bietet im Bedarfsfall die Möglichkeit kleiner Performance Marketing Kampagnen für einzelne Stellenausschreibungen. Laufzeit über 4 Jahre mit der Option auf Verlängerung um weitere 4 Jahre.

Bedingungen

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung3 von 3 angegeben

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Der Bieter weist seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung) gemäß §§ §§ 45, 46 SektVO, §§ 42 ff. VgV nach. Nachzuweisen sind nachfolgende Kriterien, wobei die Art der Nachweiserbringung in den Vergabeunterlagen angegeben wird. Regelmäßig werden Formblätter vorgegeben. Zuverlä … ganz lesenDer Bieter weist seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung) gemäß §§ §§ 45, 46 SektVO, §§ 42 ff. VgV nach. Nachzuweisen sind nachfolgende Kriterien, wobei die Art der Nachweiserbringung in den Vergabeunterlagen angegeben wird. Regelmäßig werden Formblätter vorgegeben. Zuverlässigkeit §§ 123,124 GWB Eintragung im Handelsregister, soweit das Unternehmen eintragungspflichtig ist Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz und § 19 Mindestlohngesetz Zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit: Mind. 1 vergleichbares Referenzprojekt mit einem Nahverkehrsunternehmen in öffentlicher Hand Nachweis durch Angaben in der Eigenerklärung zur Eignung Eigenerklärung zur Akzeptanz von Ausführungsbedingungen zur Versicherungspflicht und Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) Verpflichtungs- und Eigenerklärung zu unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten unter Berücksichtigung der Vorgaben des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) Eigenerklärung zur Einhaltung der Sanktionen gegen Russland - EU Allgemeine Vertraulichkeitserklärung zum Vergabeverfahren der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH Beim Einsatz von Nachunternehmern hat der Bieter ein Verzeichnis über deren Leistungen (Art und Umfang) mit dem Angebot einzureichen (HVA-L Vorlage Unterauftragnehmer- Nachunternehmerleistungen) Bietergemeinschaften (BIGE) sind zugelassen: die Nachweise der technischen Leistungsfähigkeit (Fachkunde) müssen von dem Partner der BIGE vorgelegt werden, der das jeweilige Gewerk später ausführt. Die Nachweise zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und zur Zuverlässigkeit sind von jedem Mitglied individuell vorzulegen. Der Nachweis der Eignungskriterien kann – soweit darin enthalten – durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in eine allgemein zugängliche Präqualifizierungsdatenbank (amtliches Verzeichnis) für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ, HPQR) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl ist beim Einsatz von Nachunternehmen der o.g. Nachweis der Eignung auch für die vorgesehenen Nachunternehmen wie beschrieben zu führen. Bei öffentlichen Ausschreibungen behält sich der öffentliche Auftraggeber vor, vor Zuschlagserteilung den Bieter und die Nachunternehmer, an die er den Auftrag vergeben will und die bislang nur eine Eigenerklärung als vorläufigen Nachweis vorgelegt haben oder auf hinterlegte Angaben im Präqualifikationsverzeichnis verwiesen haben, aufzufordern, die einschlägigen Nachweise unverzüglich zur Prüfung beizubringen. Die Eignungskriterien finden Sie unter nachfolgendem Link. Diese müssen nicht ausschließlich auf die angegebene Kategorie zutreffen, sondern können auch für weitere gelten. https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/363d4b92-b0da-4614-9062-d6bfcee90ae6/suitabilitycriteria
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang6 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2027
Vertragsende
31.12.2030
Verlängerung
bis zu 1-mal: Der Auftraggeber (AG) erhält das einseitige Recht, die Vertragslaufzeit einmalig um weitere vier (4) Jahre (Optionszeitraum) zu den Bedingungen dieses Rahmenvertrags zu verlängern (Optionsziehung). Die Option wird dadurch ausgeübt, dass der AG die Verlängerung dem Auftragnehmer (AN) … ganz lesenbis zu 1-mal: Der Auftraggeber (AG) erhält das einseitige Recht, die Vertragslaufzeit einmalig um weitere vier (4) Jahre (Optionszeitraum) zu den Bedingungen dieses Rahmenvertrags zu verlängern (Optionsziehung). Die Option wird dadurch ausgeübt, dass der AG die Verlängerung dem Auftragnehmer (AN) gegenüber schriftlich oder in Textform (z. B. per E-Mail) erklärt. Die Erklärung muss dem AN spätestens drei (3) Monate vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit zugehen. Übt der AG das Optionsrecht nicht oder nicht fristgerecht aus, endet das Vertragsverhältnis mit Ablauf der vierjährigen Mindestvertragslaufzeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Optionen
Einmalige Verlängerung um 4 Jahre
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstwert der Rahmenvereinbarung
2.000.000 €

Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
44 Tage
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Mindestanforderungen (Ausschlusskriterien): - Ganzheitliche digitale Abbildung des Prozesses - Performance Kampagnen im Portfolio des Anbieters - Buchung über Schnittstelle im Multipostingtool - Gewährleistung der Erreichbarkeit - Freigabe(link) Stellenanzeigen innerhalb von 12 h - Statistische Auswertung Klickzahlen - Keine Abwicklung über Drittanbieter - Feste:r Ansprechpartner:in und Vertretungsregelung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2, 64283 Darmstadt
Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmach … ganz lesen(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewertung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 796 (Personaleinstellung) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

35vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (52 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 0 Meldungen plausibel angegeben

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 17.11.2026
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 17.11.2026

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung fc3c9ae7-c606-4e5d-9074-c8096d8fe227.