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Frist abgelaufenEU-weitDienstleistungenRahmenvereinbarung

Rahmenvertrag zur Unterstützung bei der Bearbeitung der Einkommensüberprüfung nach § 240 SGB V unter Berücksichtigung der Beitragsverfahrensgrundsätze für die Novitas BKK

Novitas BKK · Duisburg, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen E64146557veröffentlicht 09.03.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 942 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
1 Jahr01.06.2024 – 31.05.2025, bis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Duisburg47059, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichsubreport.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 32 Monaten
  2. Angebotsfrist 23:59 Uhr
    nur elektronisch über subreport.de
    vor 31 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 23:59 Uhr
    vor 31 Monaten
  4. Bindefrist endet
    6 Wochen ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 30 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.05.2025
    vor 29 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrages über Leistungen zur Unterstützung bei der Bearbeitung der Einkommensüberprüfung nach § 240 SGB V unter Berücksichtigung der Beitragsverfahrensgrundsätze für die Novitas BKK. Dies umfasst insbesondere die Sicherstellung der Servicehotline, Bearbeitung der digitalen Post inkl. Rückläufer, die Unterstützung im Rahmen der Prüfverfahren nach § 240 SGB V sowie die Erfassung der Einnahmen im System der Kasse und Vorbereitung der Bescheiderstellung. Die Laufzeit des Rahmenvertrages beträgt 12 Monate, wobei sich die Auftraggeberin ein zweimaliges Verlängerungsrecht um jeweils 6 Monate vorbehält. Der Stundenaufwand wird auf rund 5.000 Stunden pro Jahr geschätzt. Maximal werden über diesen Rahmenvertrag 5.500 Stunden pro Jahr abgerufen. Es gilt eine Mindestabnahmemenge von 4.500 Stunden pro Jahr. Näheres ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung, welche auf der Vergabeplattform subreport bereitgestellt wird.

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung9 von 9 angegeben

Kriterium
genannt
Kriterium
Bieter aus anderen Ländern haben vergleichbare Unterlagen der für sie zuständigen Institutionen vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft oder im Falle der Eignungsleihe ist ein aktueller Handelsregisterauszug auch von sämtlichen Mitgliedern der Bietergemeinschaft bzw. dem eignungsleihenden Unternehmen abzugeben.
Kriterium
Als vergleichbare Leistung gelten Leistungen der Unterstützung bei der Einkommensüberprüfung. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist es ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt bzw. die Mitglieder der Bietergemeinschaft die An … ganz lesenAls vergleichbare Leistung gelten Leistungen der Unterstützung bei der Einkommensüberprüfung. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist es ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt bzw. die Mitglieder der Bietergemeinschaft die Anforderungen gemeinsam erfüllen. Beruft sich ein Bieter hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/Nachweise eines Drittunternehmens (Eignungsleihe), muss der Bieter zusätzlich einen Verfügbarkeitsnachweis des Drittunternehmens (z.B. auf Formblatt E-5) beifügen. In diesem Fall wird eine gemeinsame Haftung des Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangt (§ 47 Abs. 3 VgV).
Kriterium
Bescheinigung über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mindestens 100.000 Euro mindestens auch für Vermögensschäden. Alternativ kann eine Eigenerklärung abgegeben werden, dass eine den benannten Mindeststandards entsprechende Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall abge … ganz lesenBescheinigung über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mindestens 100.000 Euro mindestens auch für Vermögensschäden. Alternativ kann eine Eigenerklärung abgegeben werden, dass eine den benannten Mindeststandards entsprechende Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall abgeschlossen und bis zum Abschluss der Auftragsdurchführung ausrecht erhalten wird, Formblatt E-6. Der geforderte Nachweis muss im Fall einer Bietergemeinschaft durch die Bietergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt bzw. die Mitglieder der Bietergemeinschaft die Anforderungen gemeinsam erfüllen. Beruft sich ein Bieter hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/Nachweise eines Drittunternehmens (Eignungsleihe), muss der Bieter zusätzlich einen Verfügbarkeitsnachweis des Drittunternehmens (z.B. auf Formblatt E-5) beifügen. In diesem Fall wird eine gemeinsame Haftung des Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangt (§ 47 Abs. 3 VgV).
Kriterium
Erforderlich ist die Angabe von mindestens zwei Referenzen mit einer Mindestlaufzeit von einem Jahr und mit einem Auftragsvolumen von jeweils mindestens 2.500 Erstanschreiben pro Jahr. Die Referenzen müssen dabei mindestens die Prüfung der Vollständigkeit der erforderlichen Unterlagen, die Anforderu … ganz lesenErforderlich ist die Angabe von mindestens zwei Referenzen mit einer Mindestlaufzeit von einem Jahr und mit einem Auftragsvolumen von jeweils mindestens 2.500 Erstanschreiben pro Jahr. Die Referenzen müssen dabei mindestens die Prüfung der Vollständigkeit der erforderlichen Unterlagen, die Anforderung fehlender Unterlagen, die Unterstützung im Rahmen der Prüfverfahren nach § 240 SGB V sowie die Erfassung der Einnahmen im System der Kasse und Vorbereitung der Bescheiderstellung zum Gegenstand gehabt haben. Die Referenzaufträge können sowohl als Dienstleistungsaufträge als auch als Arbeitnehmer-Überlassungsverträge ausgestaltet gewesen sein. Die Referenzanforderung muss im Fall einer Bietergemeinschaft durch die Bietergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt bzw. die Mitglieder der Bietergemeinschaft die Anforderungen gemeinsam erfüllen. Beruft sich ein Bieter hinsichtlich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/Nachweise eines Drittunternehmens (Eignungsleihe), muss der Bieter zusätzlich einen Verfügbarkeitsnachweis des Drittunternehmens (z.B. auf Formblatt E-5) beifügen. In diesem Fall müssen die eignungsverleihenden Unternehmen die Leistungsbestandteile erbringen, für die sie ihre Kapazitäten zur Verfügung stellen. Die Auftraggeberin behält sich vor, für die Bestätigung der in der Eigenerklärung gemachten Angaben weitergehende Nachweise zu verlangen.
Kriterium
Im Falle des Vorliegens einer Bietergemeinschaft sind neben dem Formblatt E-8 für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Formblätter E-1, E-2, E-3 sowie ein aktueller Handelsregisterauszug einzureichen.
Kriterium
Im Falle einer Eignungsleihe sind neben dem Formblatt E-5 für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Formblätter E-1, E-2, sowie ein aktueller Handelsregisterauszug einzureichen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.06.2024
Vertragsende
31.05.2025
Verlängerung
bis zu 2-mal
Optionen
Die Auftraggeberin hat das Recht, die Laufzeit des Vertrages max. zweimalig um jeweils 6 Monate zu verlängern. Die Verlängerungsoption ist jeweils bis spätestens 2 Monate vor dem (ggf. verlängerten) Vertragsende auszuüben. Bei dieser Verlängerungsmöglichkeit handelt es sich um eine einseitige Option der Auftraggeberin, der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf eine Verlängerung.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
subreport.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
6 Wochen
Angebotsöffnung
08.04.2024, 23:59 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln, Zeughausstraße 2- 10, 50667 Köln
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bewerber/Bieter sowie die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB bzgl. der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Die Rügeobliegenheit ist Zulässigkeitsvoraussetzung f … ganz lesenDie Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bewerber/Bieter sowie die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB bzgl. der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Die Rügeobliegenheit ist Zulässigkeitsvoraussetzung für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens (§ 160 Absatz 3 Satz 1 GWB). Durch die Rüge soll dem öffentlichen Auftraggeber die Gelegenheit gegeben werden, die Rechtmäßigkeit seines Vergabeverfahrens überprüfen und etwaige Vergabefehler beheben zu können. Soweit der Bieter/Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkennt, hat er sie innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber zu rügen. Sind Vergabeverstöße aufgrund der Bekanntmachung erkennbar, sind diese bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung zu rügen. Erkennbare Verstöße in den Vergabeunterlagen müssen spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Bieter/Bewerber mit, dass seiner Rüge nicht abgeholfen wird, muss der Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Kalendertagen ab Eingang der Mitteilung über die Nichtabhilfe beim Bieter/Bewerber bei der zuständigen Vergabekammer eingereicht werden.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
1. Die Vergabeunterlagen werden den Bietern auf der Vergabeplattform www.subreport.de barrierefrei zur Verfügung gestellt. Die Angebote sind elektronisch abzugeben, indem sie auf die eVergabe-Plattform hochgeladen werden. Eine fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur ist dafür nich … ganz lesen1. Die Vergabeunterlagen werden den Bietern auf der Vergabeplattform www.subreport.de barrierefrei zur Verfügung gestellt. Die Angebote sind elektronisch abzugeben, indem sie auf die eVergabe-Plattform hochgeladen werden. Eine fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur ist dafür nicht erforderlich. 2. Soweit die Auftraggeberin Formblätter vorgegeben hat, sind diese möglichst zu verwenden. Diese sind an den dafür vorgesehenen Stellen vollständig auszufüllen und in Druckbuchstaben mit dem Namen der erklärenden Person zu versehen (Textform i. S. d. § 126b BGB). Hiervon ausgenommen ist das Formblatt E-5 (Verpflichtungserklärung Drittunternehmen). Diesen Nachweis kann der Bieter auch in anderer Form erbringen. 3. Hinweise zu den Vergabeunterlagen (z. B. bei Unklarheiten oder Problemen mit den elektronischen Dokumenten) sowie Fragen sind ausschließlich über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform zu stellen. Mündlich/telefonisch gestellte Fragen werden nicht beantwortet; mündliche/telefonische Auskünfte bzw. Antworten wären, sollten sie doch erteilt werden, nicht verbindlich. Die Vergabestelle behält sich vor, Fragen, die später als 8 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden, nicht zu beantworten. 4. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen; die Vergabestelle behält sich in diesem Fall vor, die Nachreichung einer Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Für CPV 753 (Dienstleistungen im Rahmen der gesetzlichen Sozialversicherung) in Nordrhein-Westfalen gibt es in den letzten 24 Monaten nur 2 Vergabemeldungen. Kennzahlen zeigen wir ab 10.

Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung c4273803-abb2-4fc7-8e1c-265ef13d604e.