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vergebenEU-weitDienstleistungenRahmenvereinbarung

Rahmenvertrag zur Herstellung und Lieferung von Sofortlosen der Thüringer Staatslotterie AöR

Thüringer Staatslotterie AöR · Suhl, Thüringen

Aktenzeichen VOL2023-0147veröffentlicht 20.12.2023DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 1005 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Thüringen.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Thüringen (19 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
4 Jahre01.07.2024 – 30.06.2028
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Suhl98528, Thüringen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichevergabe-online.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Qualität60 %
  • Preis40 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 35 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    vor 33 Monaten
  3. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über evergabe-online.de
    vor 33 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 10:00 Uhr
    vor 33 Monaten
  5. Bindefrist endet
    60 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 31 Monaten
  6. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.06.2028
    vor 28 Monaten
  7. Heute

Beschreibung

Die Thüringer Staatslotterie sucht im Wege der Neuvergabe ein Unternehmen für die Produktion und Lieferung von Sofortlosen. Dabei sind die von der Thüringer Staatslotterie geforderten Sicherheitsauflagen und die festgelegten Parameter in Bezug auf Produktion und Lieferung zu beachten und einzuhalten.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Qualität60 %
Preis40 %
Qualität
Qualität: Auf der ersten Stufe wird ausschließlich die Qualität der vom Bieter eingesendeten Musterlose bewertet (siehe Punkt 1.1.1 bis 1.1.4 der Tabelle unter Ziff. 5.1 des Leitfadens). Die Bieter müssen mindestens 450 Punkte von den geforderten 600 Punkten erreichen. Ergibt die Prüfung der Qualität der Musterlose weniger als 450 Punkte, wird das Angebot aus dem Verfahren ausgeschlossen. Unter Ziff. 5.4.1 bis 5.4.4 des Leitfadens werden die einzelnen Zuschlagskriterien und die Anforderungen der TSL erläutert. Das Kriterum Qualität wird mit 60% gewertet.
Preis
Preis: Auf der zweiten Stufe werden die Angebote, die eine Qualität der Musterlose von > / = 450 Punkten aufweisen und jedes Ausschlusskriterium erfüllen können, nach dem Punktsystem bewertet. Die Angebotswertung hinsichtlich des Zuschlagskriteriums „Preis" erfolgt auf Grundlage des vom Bieter im Preisblatt angebotenen „Gesamtangebotspreises“. Der Gesamtpreis wird mit 40 % gewichtet.

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
Die Kriterien zur „Druckanforderung“ sowie die „Sonstigen Anforderungen“ wurden von LOTTO Thüringen als Ausschlusskriterium festgelegt und müssen vollständig erfüllt werden. Ergänzend zur Vorlage der unter 5.5.1 bis 5.5.6 spezifizierten Musterlose wird vom Bieter eine schriftliche Erklärung zur Erf … ganz lesenDie Kriterien zur „Druckanforderung“ sowie die „Sonstigen Anforderungen“ wurden von LOTTO Thüringen als Ausschlusskriterium festgelegt und müssen vollständig erfüllt werden. Ergänzend zur Vorlage der unter 5.5.1 bis 5.5.6 spezifizierten Musterlose wird vom Bieter eine schriftliche Erklärung zur Erfüllung aller unter 5.5.1 bis 5.5.6 aufgeführten Druckkriterien für die angebotenen Lose (Formblatt Anlage 13) gefordert. Somit bestätigt der Bieter, dass alle Ausschlusskriterien erfüllt werden. Ein- oder mehrerer nicht erfüllte Ausschlusskriterien führen zum Ausschluss des Angebotes. Gibt der Bieter ein Angebot ab, welches nicht die geforderten Anforderungen erfüllt, so hat der Bieter den Auftraggeber spätestens mit Angebotsabgabe auf Formblatt Anlage 13 darauf hinzuweisen.
Kriterium
Mindestens 3 Referenzaufträge (wünschenswert vom deutschen Glücksspielmarkt) der letzten 3 Jahre, die geeignet sind, die Leistungsfähigkeit in Bezug auf den ausgeschriebenen Auftragsgegenstand nachzuweisen, wobei der Bieter mit mindestens einer Referenz nachweist, dass er in der Lage ist, eine Los-S … ganz lesenMindestens 3 Referenzaufträge (wünschenswert vom deutschen Glücksspielmarkt) der letzten 3 Jahre, die geeignet sind, die Leistungsfähigkeit in Bezug auf den ausgeschriebenen Auftragsgegenstand nachzuweisen, wobei der Bieter mit mindestens einer Referenz nachweist, dass er in der Lage ist, eine Los-Serie bereitzustellen, die auf Basis eines gemeinsamen Gewinnplanes terrestrisch sowie anteilig online zur Verfügung steht. Zudem weist der Bieter mit mindestens einer Referenz (der mindestens 3 Referenzaufträge) die Fähigkeit, eine reine digitale Auflage zu erstellen, nach. Der Bewerber hat für jede vorgelegte Referenz die Kontaktdaten des jeweiligen Leistungsempfängers anzugeben (Nennung des Auftraggebers). Wünschenswert mit konkretem Ansprechpartner, postalische Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, (Anlage 18). Referenzen, bei denen die vorgenannten Pflichtangaben nicht oder nicht vollständig gemacht werden, werden bei der Eignungsprüfung nicht berücksichtigt. Fehlende Angaben werden nicht nachgefordert. Es sind nur drei Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt die TSL, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen. Die Vergabestelle der TSL behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen. Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe der Vergabestelle der TSL mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Die Vergabestelle der TSL entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüg-lich unsicher sind, kontaktieren Sie die Vergabestelle der TSL unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
Kriterium
Jahresumsatz des Bieters in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (Anlage 11), Darstellung der wirtschaftlichen Situation des Bewerbers, nachzuweisen durch aktuelle Bankerklärung (zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots nicht älter als 6 Wochen)
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung

Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
01.07.2024
Vertragsende
30.06.2028
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstwert der Rahmenvereinbarung
1.900.000 €

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
60 Tage
Angebotsöffnung
07.02.2024, 10:00 Uhr. Die Öffnung erfolgt am 06. Februar 2024, im Anschluss an den Ablauf der Frist zur Abgabe der Angebote. Aus technischenGründen ist hier der 07.02.2024 angegeben
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Thüringer Landesverwaltungsamt Vergabekammer des Freistaates Thüringen, Jorge-Semprún-Platz 4, 99423 Weimar
Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Angebots, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht ausgehen (§ 165 Abs. 3 GWB). De … ganz lesenDer Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Angebots, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht ausgehen (§ 165 Abs. 3 GWB). Der Auftraggeber ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 S. 4 GWB). Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessier-tes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen bei der TSL zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber der TSL geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 3 GWB). Teilt die TSL dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Freistaates Thüringen (Thüringer Landesverwaltungsamt, Vergabekammer des Freistaates Thüringen, Jorge-Semprún-Platz 4, 99423 Weimar, Telefon: +49 (0) 361/ 57332-1254, Te-lefax: +49 (0) 361/ 57332-1059, E-Mail: vergabekammer@tlvwa.thueringen.de) zu stellen. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zu-schlag gemäß § 134 Abs. 2 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch die TSL geschlossen werden. Wird die Information auf elektro-nischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist be-ginnt am Tag nach Absendung der Information durch die TSL. Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Gel-tendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Die folgenden, nach dem Thüringer Vergabegesetz verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise sind nur von demjenigen Bieter, dem nach Abschluss der Wertung der Angebote der Zuschlag erteilt werden soll (Bestbieter), vorzulegen. Der Auftraggeber fordert nur den Bestbieter auf, die nach dem T … ganz lesenDie folgenden, nach dem Thüringer Vergabegesetz verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise sind nur von demjenigen Bieter, dem nach Abschluss der Wertung der Angebote der Zuschlag erteilt werden soll (Bestbieter), vorzulegen. Der Auftraggeber fordert nur den Bestbieter auf, die nach dem ThürVgG verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise innerhalb der Frist von fünf Werktagen vorzulegen. Die Frist beginnt an dem Tag, der auf die Absendung dieser Aufforderung folgt. Werden die nach diesem Gesetz verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb dieser Frist (fünf Werktage) rechtzeitig beim Auftraggeber vorgelegt, ist das Angebot von der Wertung auszuschließen. Die vor-zulegenden Erklärungen und Nachweise für das Vergabeverfahren können ausschließlich elektronisch eingereicht werden. Die Übersendung hat über die E-Vergabe-Plattform des Bundes zu erfolgen. - Verpflichtungserklärung, dass der Bewerber für den Fall des Nachunternehmereinsatzes ge-mäß § 12 Abs. 1 und 3 ThürVgG den Nachunternehmer die Bestimmung zur Beachtung der Tariftreue und Entgeltgleichheit nach § 10 ThürVgG sowie zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen nach § 11 ThürVgG auferlegt (Anlage 22), - Verpflichtungserklärung, dass sich der Bewerber im Auftragsfalle verpflichtet, den Auftrag gemäß der Leistungsbeschreibung ausschließlich mit Waren auszuführen, die nachweislich oder gemäß einer entsprechenden Zusicherung unter Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen gewonnen oder hergestellt worden sind (Ergänzende Vertragsbedingungen zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen, §§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG, Anlage 23), - Verpflichtungserklärung, dass sich der Bewerber im Auftragsfalle zur Einhaltung der Tarif-treue/Mindestentgelte und der Entgeltgleichheit verpflichtet (Ergänzende Vertragsbedingun-gen zur Tariftreue und Entgeltgleichheit (§§ 10 und 12 Abs. 2 ThürVgG), Anlage 24), - Nachunternehmererklärung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen nach §§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG (Nachunternehmererklärung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG) (Anlage 25). - Nachunternehmererklärung zur Einhaltung der Tariftreue und Entgeltgleichheit nach §§ 10, 12 Abs. 2 und 15 Abs. 2 ThürVgG (Nachunternehmererklärung zur Tariftreue und Entgelt-gleichheit (§§ 10, 12 Abs. 2 und 15 Abs. 2 ThürVgG), (Anlage 26), Der Auftraggeber weist darauf hin, dass die Vorgaben zur Tariftreue und Entgeltgleichheit für aus-ländische Bieter wie auch ausländische Nachunternehmer inhaltlich nur dann gelten, wenn die Dienst-leistungen auch tatsächlich in den Anwendungsbereich des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes fallen [„Tarifvertrag, an den das Unternehmen nach dem AEntG gebunden ist“]. Das setzt voraus, dass Ar-beitnehmer eines ausländischen Bieters oder Nachunternehmers auch tatsächlich zur Auftragsausführung in die Bundesrepublik Deutschland entsandt werden. Bei Ausführungstätigkeiten im Ausland gelten die Vorgaben für Tariftreue und Entgeltgleichheit nach den hier gültigen Tarifverträgen daher nicht. Die übrigen Vorgaben (insbesondere zum Nachunternehmereinsatz) gelten allerdings ohnehin. Es wird darauf hingewiesen, dass die Unterzeichnung und Einreichung sämtlicher Formulare dennoch verpflichtend ist und bei einer Verweigerung der Vorlage das Angebot von der weiteren Wertung auszuschließen ist; wenn dann z.B. entgegen der ursprünglichen Planung des Bieters doch Arbeitnehmer nach Deutschland entsandt werden, leben die Tariftreuevorgaben für diese entsandten Ar-beitnehmer auf.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Für CPV 798 (Druckereidienste und verbundene Dienstleistungen des Druckgewerbes) in Thüringen gibt es in den letzten 24 Monaten nur 5 Vergabemeldungen. Kennzahlen zeigen wir ab 10.

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 06.02.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 39129147-ad5f-4e61-999c-9ecb6a565c27.