Rahmenvertrag zur Geotechnischen Begleitung und ingenieurgeologischen Modell- und Berichterstellung zur Baugrundvorerkundung für Offshore-Windparks innerhalb der Zonen 3, 4 und 5 der deutschen AWZ der Nordsee gemäß FEP
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie · Hamburg, Hamburg
Aktenzeichen 1114/008/00132veröffentlicht 09.09.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Leistungsart
- Dienstleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Rahmenvereinbarung
- ja
- höchstens 1 Unternehmen
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichevergabe-online.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 78 Tage (18 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (10 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 60 Tagen
- Fragen bis 10:00 Uhrvor 34 Tagen
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 26 Tagennur elektronisch über evergabe-online.de
- Heute
- Bindefrist endetin 54 Tagen80 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
Beschreibung
Abschluss einer Rahmenvereinbarung ab 2026 zur geotechnischen Begleitung einschließlich der Begleitung von Laboruntersuchungen und der dazugehörigen Dokumentation aus der geotechnischen Erkundung (GB FERKL) sowie zur Erstellung von ingenieurgeologischen Modellen und geologischen sowie geotechnischen Berichten (GeoB) im Rahmen der Flächenvoruntersuchung in der deutschen AWZ.
Die geologische und geotechnische Vorerkundung des Baugrunds sind Bestandteil von Grundlageninformationen, die den potentiellen Betreibern von Offshore Windparks nach § 10 des WindSeeG durch das BSH zur Verfügung gestellt werden. Auf Basis dieser Datengrundlage sollen die potentiellen Vorhabenträger in die Lage versetzt werden, die Eignung des Baugrunds und die mit den Baumaßnahmen einhergehenden Kosten einschätzen zu können.
Anhand der geophysikalischen Daten und Vorauswertungen wird die weitere geotechnische Erkundung geplant. Es werden u.a. die genauen Lokationen für Drucksondierungskampagnen festgelegt und die Durchführungen eines Erkunders sowohl onshore als auch offshore begleitet. Alle erhobenen Daten werden genutzt um weitere Lokationen zur Bohrung mit Probennahme festzulegen und die Ausführung zu begleiten. Hierfür ist es notwendig einen Probennahmeplan und ein Laborprogramm zu erstellen. Weiterhin sind die Ergebnisse aus vorangegangenen hydrographischen und geophysikalischen Untersuchungen sowie der geotechnischen Erkundungen zu einem 3-dimensionalen ingenieurgeologischen Tiefenmodell (im Weiteren als ingenieurgeologisches Modell bezeichnet) zusammenzuführen und auszuwerten.
Die Beschreibung der kombinierten Datengrundlage (Hydrographie, Geophysik, Geotechnik) und des ingenieurgeologischen Modells bilden den Kern des Geologischen Berichts. Der Geologische Bricht und der darauf abgestimmte geotechnische Datenbericht zur Flächenvorerkundung (gDF) stellen zusammen mit dem zugrunde liegenden ingenieurgeologischen Modell die zentralen Produkte der ingenieurgeologischen Vorerkundung des Baugrunds dar.
Der Leistungsumfang lässt sich wie folgt zusammenfassen • Die Begleitung und Überwachung der geotechnischen Erkundungsarbeiten an Bord der Schiffe des Erkunders. Dabei werden folgende Erkundungsverfahren angewendet: o Indirekte Aufschlüsse (Drucksondierungen): kontinuierliche Drucksondierungen mit Aufzeichnung des Porenwasserdrucks (CPTu) ab dem Meeresboden bis Erreichen des Abbruchkriteriums diskontinuierliche (überbohrte) Drucksondierungen mit Aufzeichnung des Porenwasserdrucks an der Bohrlochsohle (DHCPTu) bis max. 80 m unter Meeresboden (nach Vorgabe der AG) o Direkte Aufschlüsse (Bohrungen mit Probenentnahme) bis max. 80 m unter Meeresboden (nach Vorgabe der AG) o Bohrlochgeophysikalische Messungen (PS-logging) an jeder Erkundungslokation ab max. 80 m unter Meeresboden bis zur minimalen Tiefe unter Meeresboden (ca. 10 m) • Zuarbeit zur Festlegung der Drucksondierungslokationen im Hinblick auf das ingenieurgeologische Modell • Die Festlegung von Lokationen zur Probennahme. Teil davon ist: o die Erstellung eines Probennahmeplans (Sampling Plan) unter Berücksichtigung des ingenieurgeologischen Modells und der CPT-Daten o die Erstellung eines vorläufigen Laborprogramms (Preliminary Laboratory Programme) • Festlegung des konkreten Laborprogramms (Specified Laboratory Programme) • Begleitung und Überwachung der Laborarbeiten • Klassifikationsversuche • Zustandsbeschreibung • bodenmechanische Standardversuche • Prüfen des Aufmaßes und der Rechnungen des Erkunders • Aufstellen der Abnahmeempfehlung der Leistungen und Dokumente des Erkunders inklusive der Überwachung der Beseitigung eventueller festgestellter Mängel • Reprocessing der mehrkanalseismischen Prestack-Datengrundlage • Erstellung des ingenieurgeologischen Modells • Erstellung der synthetischen Modellerweiterung • Erstellung von Datenprodukten • Erstellung des Geologischen Berichts • Erstellung des geotechnischen Datenberichts ODER Zuarbeit zur Erstellung des geotechnischen Datenberichts
Gegenstand nach CPV
- 71350000Wissenschaftliche und technische Dienstleistungen im IngenieurwesenHauptgegenstand
- 71352140Verarbeitung seismischer Daten
- 71351710Geophysikalische Untersuchungen
- 71351200Geologische und geophysikalische Beratung
- 71352100Dienstleistungen im Bereich Seismik
- 71332000Dienstleistungen im Bereich Geotechnik
- 71353100Hydrografische Untersuchungen
- 71520000Bauaufsicht
Bedingungen
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung3 von 3 angegeben
- Allgemeiner Jahresumsatz
- „Neben den Ausschlussgründen gem. § 123 und 124 GWB gelten ggf. weitere Ausschlussgründe, die in den Vergabeunterlagen zu finden sind.“ Sie können die eine vollständige Aufstellung der Eignungskriterien der "Anlage A_Eignungskriterien_Gb und GeoB", der "Anlage C_Eigenerklärung Eignung" und der "Anlage A Eignung_Zuschlag_Matrix_GB-GeoB" entnehmen
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- evergabe-online.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 80 Tage
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: "Der Wirtschaftsteilnehmer sowie dessen etwaige Nachunternehmer dürfen nicht gleichzeitig als geotechnischer Erkunder in einem diese Ausschreibung betreffenden oder einem anderen vergleichbaren Auftrag des Auftraggebers tätig sein."
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Noch nicht bekannt
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Bundeskartellamt -Vergabekammer des Bundes-, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
RECHTSBEHELFSBELEHRUNG - Siehe § 160 GWB - https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html "§ 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession … ganz lesenkürzer
RECHTSBEHELFSBELEHRUNG - Siehe § 160 GWB - https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html "§ 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- "Der Wirtschaftsteilnehmer sowie dessen etwaige Nachunternehmer dürfen nicht gleichzeitig als geotechnischer Erkunder in einem diese Ausschreibung betreffenden oder einem anderen vergleichbaren Auftrag des Auftraggebers tätig sein."
- Hinweis
Bitte beachten Sie folgende Hinweise zur Rechnungsstellung: Seit 27.11.2020 sind gem. § 3 eRechV grundsätzlich alle Rechnungen digital über die zentrale E-Rechnungs-Plattform einzureichen. Ausnahmen sind ausschließlich gem. § 3 Abs. 3 ERechV zulässig. Für eine erfolgreiche Einreichung Ihrer Rechnung … ganz lesenkürzer
Bitte beachten Sie folgende Hinweise zur Rechnungsstellung: Seit 27.11.2020 sind gem. § 3 eRechV grundsätzlich alle Rechnungen digital über die zentrale E-Rechnungs-Plattform einzureichen. Ausnahmen sind ausschließlich gem. § 3 Abs. 3 ERechV zulässig. Für eine erfolgreiche Einreichung Ihrer Rechnung müssen die Leitwegs-ID 991-01889-13 und –sofern vorhanden - die Bestellnummer 45000….. auf der eRechnungs Plattform eingegeben werden. Zugang erhalten Sie unter https://xrechnung-bdr.de/edi/auth/login . Rechnungszugang und Fälligkeit Rechnungen, die nicht den Anforderungen der Ziffer 6.2 b der BVB des BSH entsprechen, insbesondere bei Vorliegen der Voraussetzungen nicht elektronisch gestellt werden, gelten als nicht zugegangen im Sinne des § 286 Abs. 3 BGB sowie § 17 VOL/B bzw. § 16 VOB/B. Letzter Termin für den Eingang von Bieterfragen ist der 05.10.2026. "Der Wirtschaftsteilnehmer sowie dessen etwaige Nachunternehmer dürfen nicht gleichzeitig als geotechnischer Erkunder in einem diese Ausschreibung betreffenden oder einem anderen vergleichbaren Auftrag des Auftraggebers tätig sein."
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Bernhard-Nocht-Straße 78, 20359 Hamburg
- Website
- bsh.de
- Kontakt
- vergabestelle@
bsh.de
Bei uns erfasst
- Abschluss einer Rahmenvereinbarung für die Flächenvoruntersuchung und Erkundung in der deutschen AWZ der Nordsee ab 2027 einschließlich Laboruntersuchungen und Dokumentation (FERKL 2026)06.11.2026
- Lieferung von 68 m³ GTL für den Maschinenbetrieb des VFWS WEGA im Hafen von Bremerhaven am 13.10.2609.10.2026
- Fortführung des BMDS Law-as-Code-Pilotvorhabens, Seeleutebefähigung, Rulemapping08.10.2026
- Durchführung von Instandsetzungsarbeiten im Rahmen der Werftzeit 2026 (Zwischenbesichtigung) an Bord des VS Komet06.10.2026
Wer hat das zuletzt gewonnen?
Letzte vergleichbare Vergabe (2023): Geophysikalische Untersuchungen (LOS 1) und hydrographische Vermessungen (LOS 2) zur Baugrundvorerkundung für Offshore-Windparks innerhalb der Zonen 2 und 3 der deutschen AWZ der Nordsee gemäß FEP in den Jahren 2023 und 2024
- Zuschlag an VBW Weigt GmbH
- Zuschlag an Fugro Germany Marine GmbH
Gleiche Vergabestelle und sehr ähnlicher Titel, vergeben am 09.01.2023. Ob es wirklich dieselbe Leistung ist, zeigt die Bekanntmachung.
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Hamburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
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Häufige Zuschlagsempfänger
- WTM Engineers GmbH5 Zuschläge
- ARGUS Stadt und Verkehr4 Zuschläge
- IPH, Ingenieur + Planungsbüro für Haustechnik GmbH3 Zuschläge
- PBA Planungsgesellschaft Haustechnik mbH3 Zuschläge
- Ramboll Deutschland GmbH3 Zuschläge
- Sellhorn Ingenieurgesellschaft mbH3 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 13.10.2026 auf 20.10.2026 verschoben
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 13.10.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- Institut für Hygiene und Umwelt (HU) der FHH - Leistungen nach der Baustellenverordnung Sicherheits- und Gesundheitskoordinator (SiGeKo)Sprinkenhof GmbHFrist 09.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung e6a5b02b-25ec-489c-9888-c46b4a39bce6.