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Frist abgelaufenEU-weitIngenieurleistungenPlanungRahmenvereinbarung1 Berichtigung

Rahmenvertrag zur Geotechnischen Begleitung und ingenieurgeologischen Modell- und Berichterstellung zur Baugrundvorerkundung für Offshore-Windparks innerhalb der Zonen 3, 4 und 5 der deutschen AWZ der Nordsee gemäß FEP

Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie · Hamburg, Hamburg

Aktenzeichen 1114/008/00132veröffentlicht 16.09.2026erstmals 09.09.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 18 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Hamburg20359, Hamburg
Einreichung
elektronisch: Erforderlichevergabe-online.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 78 Tage (18 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (10 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 59 Tagen
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 52 Tagen
  3. Fragen bis 10:00 Uhr
    vor 25 Tagen
  4. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über evergabe-online.de
    vor 18 Tagen
  5. Heute
  6. Bindefrist endet
    80 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    in 2 Monaten

Beschreibung

Abschluss einer Rahmenvereinbarung ab 2026 zur geotechnischen Begleitung einschließlich der Begleitung von Laboruntersuchungen und der dazugehörigen Dokumentation aus der geotechnischen Erkundung (GB FERKL) sowie zur Erstellung von ingenieurgeologischen Modellen und geologischen sowie geotechnischen Berichten (GeoB) im Rahmen der Flächenvoruntersuchung in der deutschen AWZ.

Die geologische und geotechnische Vorerkundung des Baugrunds sind Bestandteil von Grundlageninformationen, die den potentiellen Betreibern von Offshore Windparks nach § 10 des WindSeeG durch das BSH zur Verfügung gestellt werden. Auf Basis dieser Datengrundlage sollen die potentiellen Vorhabenträger in die Lage versetzt werden, die Eignung des Baugrunds und die mit den Baumaßnahmen einhergehenden Kosten einschätzen zu können.

Anhand der geophysikalischen Daten und Vorauswertungen wird die weitere geotechnische Erkundung geplant. Es werden u.a. die genauen Lokationen für Drucksondierungskampagnen festgelegt und die Durchführungen eines Erkunders sowohl onshore als auch offshore begleitet. Alle erhobenen Daten werden genutzt um weitere Lokationen zur Bohrung mit Probennahme festzulegen und die Ausführung zu begleiten. Hierfür ist es notwendig einen Probennahmeplan und ein Laborprogramm zu erstellen. Weiterhin sind die Ergebnisse aus vorangegangenen hydrographischen und geophysikalischen Untersuchungen sowie der geotechnischen Erkundungen zu einem 3-dimensionalen ingenieurgeologischen Tiefenmodell (im Weiteren als ingenieurgeologisches Modell bezeichnet) zusammenzuführen und auszuwerten.

Die Beschreibung der kombinierten Datengrundlage (Hydrographie, Geophysik, Geotechnik) und des ingenieurgeologischen Modells bilden den Kern des Geologischen Berichts. Der Geologische Bricht und der darauf abgestimmte geotechnische Datenbericht zur Flächenvorerkundung (gDF) stellen zusammen mit dem zugrunde liegenden ingenieurgeologischen Modell die zentralen Produkte der ingenieurgeologischen Vorerkundung des Baugrunds dar.

Der Leistungsumfang lässt sich wie folgt zusammenfassen • Die Begleitung und Überwachung der geotechnischen Erkundungsarbeiten an Bord der Schiffe des Erkunders. Dabei werden folgende Erkundungsverfahren angewendet: o Indirekte Aufschlüsse (Drucksondierungen):  kontinuierliche Drucksondierungen mit Aufzeichnung des Porenwasserdrucks (CPTu) ab dem Meeresboden bis Erreichen des Abbruchkriteriums  diskontinuierliche (überbohrte) Drucksondierungen mit Aufzeichnung des Porenwasserdrucks an der Bohrlochsohle (DHCPTu) bis max. 80 m unter Meeresboden (nach Vorgabe der AG) o Direkte Aufschlüsse (Bohrungen mit Probenentnahme) bis max. 80 m unter Meeresboden (nach Vorgabe der AG) o Bohrlochgeophysikalische Messungen (PS-logging) an jeder Erkundungslokation ab max. 80 m unter Meeresboden bis zur minimalen Tiefe unter Meeresboden (ca. 10 m) • Zuarbeit zur Festlegung der Drucksondierungslokationen im Hinblick auf das ingenieurgeologische Modell • Die Festlegung von Lokationen zur Probennahme. Teil davon ist: o die Erstellung eines Probennahmeplans (Sampling Plan) unter Berücksichtigung des ingenieurgeologischen Modells und der CPT-Daten o die Erstellung eines vorläufigen Laborprogramms (Preliminary Laboratory Programme) • Festlegung des konkreten Laborprogramms (Specified Laboratory Programme) • Begleitung und Überwachung der Laborarbeiten • Klassifikationsversuche • Zustandsbeschreibung • bodenmechanische Standardversuche • Prüfen des Aufmaßes und der Rechnungen des Erkunders • Aufstellen der Abnahmeempfehlung der Leistungen und Dokumente des Erkunders inklusive der Überwachung der Beseitigung eventueller festgestellter Mängel • Reprocessing der mehrkanalseismischen Prestack-Datengrundlage • Erstellung des ingenieurgeologischen Modells • Erstellung der synthetischen Modellerweiterung • Erstellung von Datenprodukten • Erstellung des Geologischen Berichts • Erstellung des geotechnischen Datenberichts ODER Zuarbeit zur Erstellung des geotechnischen Datenberichts

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung3 von 3 angegeben

Allgemeiner Jahresumsatz
„Neben den Ausschlussgründen gem. § 123 und 124 GWB gelten ggf. weitere Ausschlussgründe, die in den Vergabeunterlagen zu finden sind.“ Sie können die eine vollständige Aufstellung der Eignungskriterien der "Anlage A_Eignungskriterien_Gb und GeoB", der "Anlage C_Eigenerklärung Eignung" und der "Anlage A Eignung_Zuschlag_Matrix_GB-GeoB" entnehmen
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
evergabe-online.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
80 Tage
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: "Der Wirtschaftsteilnehmer sowie dessen etwaige Nachunternehmer dürfen nicht gleichzeitig als geotechnischer Erkunder in einem diese Ausschreibung betreffenden oder einem anderen vergleichbaren Auftrag des Auftraggebers tätig sein."
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Noch nicht bekannt
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Bundeskartellamt -Vergabekammer des Bundes-, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
RECHTSBEHELFSBELEHRUNG - Siehe § 160 GWB - https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html "§ 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession … ganz lesenRECHTSBEHELFSBELEHRUNG - Siehe § 160 GWB - https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html "§ 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
"Der Wirtschaftsteilnehmer sowie dessen etwaige Nachunternehmer dürfen nicht gleichzeitig als geotechnischer Erkunder in einem diese Ausschreibung betreffenden oder einem anderen vergleichbaren Auftrag des Auftraggebers tätig sein."
Hinweis
Bitte beachten Sie folgende Hinweise zur Rechnungsstellung: Seit 27.11.2020 sind gem. § 3 eRechV grundsätzlich alle Rechnungen digital über die zentrale E-Rechnungs-Plattform einzureichen. Ausnahmen sind ausschließlich gem. § 3 Abs. 3 ERechV zulässig. Für eine erfolgreiche Einreichung Ihrer Rechnung … ganz lesenBitte beachten Sie folgende Hinweise zur Rechnungsstellung: Seit 27.11.2020 sind gem. § 3 eRechV grundsätzlich alle Rechnungen digital über die zentrale E-Rechnungs-Plattform einzureichen. Ausnahmen sind ausschließlich gem. § 3 Abs. 3 ERechV zulässig. Für eine erfolgreiche Einreichung Ihrer Rechnung müssen die Leitwegs-ID 991-01889-13 und –sofern vorhanden - die Bestellnummer 45000….. auf der eRechnungs Plattform eingegeben werden. Zugang erhalten Sie unter https://xrechnung-bdr.de/edi/auth/login . Rechnungszugang und Fälligkeit Rechnungen, die nicht den Anforderungen der Ziffer 6.2 b der BVB des BSH entsprechen, insbesondere bei Vorliegen der Voraussetzungen nicht elektronisch gestellt werden, gelten als nicht zugegangen im Sinne des § 286 Abs. 3 BGB sowie § 17 VOL/B bzw. § 16 VOB/B. Letzter Termin für den Eingang von Bieterfragen ist der 05.10.2026. "Der Wirtschaftsteilnehmer sowie dessen etwaige Nachunternehmer dürfen nicht gleichzeitig als geotechnischer Erkunder in einem diese Ausschreibung betreffenden oder einem anderen vergleichbaren Auftrag des Auftraggebers tätig sein."

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Wer hat das zuletzt gewonnen?

Letzte vergleichbare Vergabe (2023): Geophysikalische Untersuchungen (LOS 1) und hydrographische Vermessungen (LOS 2) zur Baugrundvorerkundung für Offshore-Windparks innerhalb der Zonen 2 und 3 der deutschen AWZ der Nordsee gemäß FEP in den Jahren 2023 und 2024

Gleiche Vergabestelle und sehr ähnlicher Titel, vergeben am 09.01.2023. Ob es wirklich dieselbe Leistung ist, zeigt die Bekanntmachung.

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Hamburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

217vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (142 Lose mit Angabe)
324.455 €Zuschlagswert im Median
132.127 € – 694.501 €mittlere Hälfte, 62 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. 1. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist von 13.10.2026 auf 20.10.2026 verschoben
  2. BekanntmachungFrist 13.10.2026

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung dc8a5290-a8f6-4e7a-93be-cc3b6edf7b7f.