Rahmenvertrag zur Durchführung der Prüfung der nicht ortsfesten (ortsveränderlichen) elektrischen Betriebsmittel an den Laborstandorten des Umweltbundesamtes nach den Unfallverhütungsvorschriften DGUV Vorschrift, VDE 0701/0702:2008 und TRBS 1201 - Los 1: Standorte Berlin; Los 2: Bad Elster; Los 3: Langen
Umweltbundesamt · Dessau-Roßlau, Sachsen-Anhalt
Aktenzeichen 186340_06 317/0009veröffentlicht 10.01.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 0 Monate
- Lose
- 3
- Leistungsart
- Dienstleistungen
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 0 Monate
- Lose
- 3Angebot auf bis zu 3, Zuschlag höchstens 3 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Ort der Leistung
- Dessau-Roßlau06844, Sachsen-Anhalt
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichevergabe-online.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 82 Tage (35 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (17 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 34 Monaten
- Fragen bis 14:00 Uhrvor 33 Monatenan Umweltbundesamt
- Angebotsfrist 14:00 Uhrvor 33 Monatennur elektronisch über evergabe-online.de
- Öffnung der Angebote 14:30 Uhrvor 33 Monaten06844 Dessau-Roßlau
- Bindefrist endetvor 31 Monaten48 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Die Bekanntmachung wiederholt nur den Titel. Eine längere Beschreibung steht in den Unterlagen.
Gegenstand nach CPV
- 71630000Technische Kontrolle und TestsHauptgegenstand
Lose3 Lose · Angebot auf bis zu 3 · Zuschlag höchstens 3 je Bieter
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Rahmenvertrag zur Durchführung der Prüfung der nicht ortsfesten (ortsverän-derlichen) elektrischen Betriebsmittel an den Laborstandorten des Umweltbun-desamtes nach den Unfallverhütungsvorschriften DGUV Vorschrift, VDE 0701/0702:2008 und TRBS 1201 - Los 1 - Berliner Standorte | 0 Monate | – |
| 2 | Rahmenvertrag zur Durchführung der Prüfung der nicht ortsfesten (ortsverän-derlichen) elektrischen Betriebsmittel an den Laborstandorten des Umweltbundesamtes nach den Unfallverhütungsvorschriften DGUV Vorschrift, VDE 0701/0702:2008 und TRBS 1201 - Los 2 - Bad Elster | – | – |
| 3 | Rahmenvertrag zur Durchführung der Prüfung der nicht ortsfesten (ortsveränderlichen) elektrischen Betriebsmittel an den Laborstandorten des Umweltbundesamtes nach den Unfallverhütungsvorschriften DGUV Vorschrift, VDE 0701/0702:2008 und TRBS 1201 - Los 3 - Langen | – | – |
Bedingungen3 Gruppen von Losen
Los 1
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Gewichtung (Punkte, genau) 100Einziges Kriterium zur Beurteilung des wirtschaftlichsten Angebotes ist der Brutto-Angebotspreis. Das Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis erhält den Zuschlag.
Eignung6 von 6 angegeben
- Kriterium
Zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit des Unternehmens, müssen die zum Einsatz kommenden Messgeräte den Vorgaben der VDE 0702 oder gleichwertig und DIN EN 62353 /VDE 0751 oder gleichwertig entsprechen. Die Eignung des Messgerätes ist nachzuweisen, z.B. durch die Kopie der Bedienungsanleitu … ganz lesenkürzer
Zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit des Unternehmens, müssen die zum Einsatz kommenden Messgeräte den Vorgaben der VDE 0702 oder gleichwertig und DIN EN 62353 /VDE 0751 oder gleichwertig entsprechen. Die Eignung des Messgerätes ist nachzuweisen, z.B. durch die Kopie der Bedienungsanleitung des Gerätes. Im Angebot ist zu erklären, dass ausreichend geeignete Technik vorhanden ist (ein aktueller Prüfnachweis und Kalibrierung des Prüfgerätes ist bei Auftragsbeginn vorzulegen).- Kriterium
- Zur Beurteilung, ist dem Angebot eine Liste über mindestens drei Referenzen aus übernommenen Prüfungen ortsveränderlicher Geräte innerhalb der letzten drei Jahre beizufügen (Anlage 04). Die Referenzen haben sich von der Art der erbrachten Leistung an den hier beschriebenen Leistungen zu orientieren
- Kriterium
Das Unternehmen/die Institution verfügt über ausreichend qualifiziertes Personal, welches den Anforderungen unter 1.5.1 der Leistungsbeschreibung entspricht, um den Auftrag in der vorgegebenen Qualität und Zeit zu erbringen. Der Nachweis erfolgt durch formfreie Erklärung/Bestätigung im Angebot, sowi … ganz lesenkürzer
Das Unternehmen/die Institution verfügt über ausreichend qualifiziertes Personal, welches den Anforderungen unter 1.5.1 der Leistungsbeschreibung entspricht, um den Auftrag in der vorgegebenen Qualität und Zeit zu erbringen. Der Nachweis erfolgt durch formfreie Erklärung/Bestätigung im Angebot, sowie Kurzdarstellung des Personaleinsatzes einschl. Kurzvorstellung der Personenqualifikationen (kann in anonymisierter Form erfolgen). Zu folgenden Punkten sind hierzu Angaben zu machen: a. erfolgreicher Abschluss einer elektrotechnischen Berufsausbildung (Elektrofachkraft) gemäß Nr. 1.5.1 a., Erklärung über das Vorliegen einer Fachunternehmererklärung oder eines Facharbeiternachweises (z.B. IHK Abschluss oder gleichwertig, Meister- bzw. Technikerabschluss oder gleichwertig). b. einschlägige, mind. einjährige Berufserfahrung gem. Nr. 1.5.1 b., Erklärung, dass vergleichbare Prüfaufgaben (mind. zwei Aufträge) in den letzten 3 Jahren übernommen wurden. c. Aktuelle Kenntnisse der Elektrotechnik gem. Nr. 1.5.1 c., Teilnahme an den vorgeschriebenen jährlichen Unterweisungen. Im Angebot ist zu erklären, dass das eingesetzte Personal entsprechend regelmäßig unterwiesen wurde/wird.- Kriterium
Der Bieter hat die den Vergabeunetrlagen beigefügte Eigenerklärung (u. a. Erklärung zur Zuverlässigkeit in Bezug auf die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung, Einhaltung von geltenden umwelt-, sozial- oder arb … ganz lesenkürzer
Der Bieter hat die den Vergabeunetrlagen beigefügte Eigenerklärung (u. a. Erklärung zur Zuverlässigkeit in Bezug auf die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung, Einhaltung von geltenden umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen, zum Nicht-Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB) unterschrieben beizufügen. Im Falle, dass ein oder mehrere der in der Erklärung genannten Ausschlussgründe auf den Bietenden zutreffen, sind im Angebot nachvollziehbare Ausführungen zu der Art des Ausschlussgrundes, den gemäß § 125 GWB ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen oder/und des seit der rechtskräftigen Verurteilung oder des betreffenden Ereignisses gem. § 126 GWB vergangenen Zeit zu machen. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Im Falle eines fakulativen Ausschlussgrundes nach § 124 GWB erfolgt die Entscheidung über den Ausschluss nach pflichtgemäßem Ermessen.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Za … ganz lesenkürzer
Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, bankruptcy, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Rein nationale Ausschlussgründe, Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 0 Monate
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
Der jeweilige Vertrag beginnt nach Zuschlagserteilung und wird zunächst für die Dauer von zwei Jahren geschlossen mit der Option auf zweimalige Verlängerung um jeweils ein Jahr. Die Verlängerungen der Verträge sind davon abhängig, ob ab 2026 entsprechende Bundesrahmenverträge geschlossen werden, die … ganz lesenkürzer
Der jeweilige Vertrag beginnt nach Zuschlagserteilung und wird zunächst für die Dauer von zwei Jahren geschlossen mit der Option auf zweimalige Verlängerung um jeweils ein Jahr. Die Verlängerungen der Verträge sind davon abhängig, ob ab 2026 entsprechende Bundesrahmenverträge geschlossen werden, die insbesondere auch die besonderen Anforderungen in den Laborbereichen bzw. an die Prüfung von Laborgeräten erfüllen. Bei dieser Option handelt es sich um ein einseitiges Gestaltungsrecht des Auftraggebers. Der Auftragnehmer*die Auftragnehmerin hat keinen Anspruch auf die Wahrnehmung der Option. Sofern der Auftraggeber die Option nutzen möchte, teilt er dies dem Auftragnehmer*der Auftragnehmerin bis zum Ablauf der ursprünglichen Laufzeit mit. Im Falle der Wahrnehmung der Option gelten die im Angebot des Auftragnehmers*der Auftragnehmerin genannten Preise für den jeweiligen Optionszeitraum.- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- evergabe-online.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 48 Tage
- Angebotsöffnung
- 15.02.2024, 14:30 Uhr. 06844 Dessau-Roßlau. Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2 Vertreter*innen der Auftraggeberin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bietende sind nicht zugelassen.
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammern des Bundes, Villemomblerstraße 76, 53123 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in sei … ganz lesenkürzer
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungoder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders geeignet für:freelance#", "#Besonders geeignet für:selbst#", oder "#Besonders geeignet für:startup#
- Hinweis
1. Zusätzliche Fragen/Bieterfragen über die Vergabeunterlagen sind ausschließlich in Textform über die e-Vergabe-Plattform des Bundes einzureichen und sollen rechtzeitig, bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist an die Zentrale Vergabestelle gerichtet werden. Die Zentrale Vergabes … ganz lesenkürzer
1. Zusätzliche Fragen/Bieterfragen über die Vergabeunterlagen sind ausschließlich in Textform über die e-Vergabe-Plattform des Bundes einzureichen und sollen rechtzeitig, bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist an die Zentrale Vergabestelle gerichtet werden. Die Zentrale Vergabestelle wird die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes einstellen. 2. Es gilt deutsches Recht. Hinweis: Die e-Vergabe-Plattform wird regelmäßig gewartet. Während der Wartungsfenster ist das System unter Umständen nur eingeschränkt verfügbar. Dies kann sowohl den Zugriff auf Vergabeunterlagen betreffen als auch die Angebotsabgabe selbst. Da die Nutzungseinschränkungen in der Regel nur einen kurzen Zeitraum betreffen, versendet die Vergabestelle keine Angebotsunterlagen auf anderem Wege, z. B. per EMail. Bei der Planung Ihrer elektronischen Abgaben achten Sie bitte auf diese Wartungsfenster. Informationen über geplante Wartungsarbeiten finden Sie hier: https://www.evergabe-online.de/status.html?
Los 2
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Einziges Kriterium zur Beurteilung des wirtschaftlichsten Angebotes ist der Brutto-Angebotspreis. Das Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis erhält den Zuschlag
Eignung6 von 6 angegeben
- Kriterium
Zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit des Unternehmens, müssen die zum Einsatz kommenden Messgeräte den Vorgaben der VDE 0702 oder gleichwertig und DIN EN 62353 /VDE 0751 oder gleichwertig entsprechen. Die Eignung des Messgerätes ist nachzuweisen, z.B. durch die Kopie der Bedienungsanleitu … ganz lesenkürzer
Zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit des Unternehmens, müssen die zum Einsatz kommenden Messgeräte den Vorgaben der VDE 0702 oder gleichwertig und DIN EN 62353 /VDE 0751 oder gleichwertig entsprechen. Die Eignung des Messgerätes ist nachzuweisen, z.B. durch die Kopie der Bedienungsanleitung des Gerätes. Im Angebot ist zu erklären, dass ausreichend geeignete Technik vorhanden ist (ein aktueller Prüfnachweis und Kalibrierung des Prüfgerätes ist bei Auftragsbeginn vorzulegen).- Kriterium
- Zur Beurteilung, ist dem Angebot eine Liste über mindestens drei Referenzen aus übernommenen Prüfungen ortsveränderlicher Geräte innerhalb der letzten drei Jahre beizufügen (Anlage 04). Die Referenzen haben sich von der Art der erbrachten Leistung an den hier beschriebenen Leistungen zu orientieren
- Kriterium
Das Unternehmen/die Institution verfügt über ausreichend qualifiziertes Personal, welches den Anforderungen unter 1.5.1 der Leistungsbeschreibung entspricht, um den Auftrag in der vorgegebenen Qualität und Zeit zu erbringen. Der Nachweis erfolgt durch formfreie Erklärung/Bestätigung im Angebot, sowi … ganz lesenkürzer
Das Unternehmen/die Institution verfügt über ausreichend qualifiziertes Personal, welches den Anforderungen unter 1.5.1 der Leistungsbeschreibung entspricht, um den Auftrag in der vorgegebenen Qualität und Zeit zu erbringen. Der Nachweis erfolgt durch formfreie Erklärung/Bestätigung im Angebot, sowie Kurzdarstellung des Personaleinsatzes einschl. Kurzvorstellung der Personenqualifikationen (kann in anonymisierter Form erfolgen). Zu folgenden Punkten sind hierzu Angaben zu machen: a. erfolgreicher Abschluss einer elektrotechnischen Berufsausbildung (Elektrofachkraft) gemäß Nr. 1.5.1 a., Erklärung über das Vorliegen einer Fachunternehmererklärung oder eines Facharbeiternachweises (z.B. IHK Abschluss oder gleichwertig, Meister- bzw. Technikerabschluss oder gleichwertig). b. einschlägige, mind. einjährige Berufserfahrung gem. Nr. 1.5.1 b., Erklärung, dass vergleichbare Prüfaufgaben (mind. zwei Aufträge) in den letzten 3 Jahren übernommen wurden. c. Aktuelle Kenntnisse der Elektrotechnik gem. Nr. 1.5.1 c., Teilnahme an den vorgeschriebenen jährlichen Unterweisungen. Im Angebot ist zu erklären, dass das eingesetzte Personal entsprechend regelmäßig unterwiesen wurde/wird.- Kriterium
Der Bieter hat die den Vergabeunetrlagen beigefügte Eigenerklärung (u. a. Erklärung zur Zuverlässigkeit in Bezug auf die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung, Einhaltung von geltenden umwelt-, sozial- oder arb … ganz lesenkürzer
Der Bieter hat die den Vergabeunetrlagen beigefügte Eigenerklärung (u. a. Erklärung zur Zuverlässigkeit in Bezug auf die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung, Einhaltung von geltenden umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen, zum Nicht-Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB) unterschrieben beizufügen. Im Falle, dass ein oder mehrere der in der Erklärung genannten Ausschlussgründe auf den Bietenden zutreffen, sind im Angebot nachvollziehbare Ausführungen zu der Art des Ausschlussgrundes, den gemäß § 125 GWB ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen oder/und des seit der rechtskräftigen Verurteilung oder des betreffenden Ereignisses gem. § 126 GWB vergangenen Zeit zu machen. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Im Falle eines fakulativen Ausschlussgrundes nach § 124 GWB erfolgt die Entscheidung über den Ausschluss nach pflichtgemäßem Ermessen.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Za … ganz lesenkürzer
Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, bankruptcy, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Rein nationale Ausschlussgründe, Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
Der jeweilige Vertrag beginnt nach Zuschlagserteilung und wird zunächst für die Dauer von zwei Jahren geschlossen mit der Option auf zweimalige Verlängerung um jeweils ein Jahr. Die Verlängerungen der Verträge sind davon abhängig, ob ab 2026 entsprechende Bundesrahmenverträge geschlossen werden, die … ganz lesenkürzer
Der jeweilige Vertrag beginnt nach Zuschlagserteilung und wird zunächst für die Dauer von zwei Jahren geschlossen mit der Option auf zweimalige Verlängerung um jeweils ein Jahr. Die Verlängerungen der Verträge sind davon abhängig, ob ab 2026 entsprechende Bundesrahmenverträge geschlossen werden, die insbesondere auch die besonderen Anforderungen in den Laborbereichen bzw. an die Prüfung von Laborgeräten erfüllen. Bei dieser Option handelt es sich um ein einseitiges Gestaltungsrecht des Auftraggebers. Der Auftragnehmer*die Auftragnehmerin hat keinen Anspruch auf die Wahrnehmung der Option. Sofern der Auftraggeber die Option nutzen möchte, teilt er dies dem Auftragnehmer*der Auftragnehmerin bis zum Ablauf der ursprünglichen Laufzeit mit. Im Falle der Wahrnehmung der Option gelten die im Angebot des Auftragnehmers*der Auftragnehmerin genannten Preise für den jeweiligen Optionszeitraum.- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- evergabe-online.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 48 Tage
- Angebotsöffnung
- 15.02.2024, 14:30 Uhr
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammern des Bundes, Villemomblerstraße 76, 53123 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in sei … ganz lesenkürzer
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungoder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders geeignet für:freelance#, #Besonders geeignet für:selbst#, #Besonders geeignet für:startup#
- Hinweis
1. Zusätzliche Fragen/Bieterfragen über die Vergabeunterlagen sind ausschließlich in Textform über die e-Vergabe-Plattform des Bundes einzureichen und sollen rechtzeitig, bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist an die Zentrale Vergabestelle gerichtet werden. Die Zentrale Vergabes … ganz lesenkürzer
1. Zusätzliche Fragen/Bieterfragen über die Vergabeunterlagen sind ausschließlich in Textform über die e-Vergabe-Plattform des Bundes einzureichen und sollen rechtzeitig, bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist an die Zentrale Vergabestelle gerichtet werden. Die Zentrale Vergabestelle wird die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes einstellen. 2. Es gilt deutsches Recht. Hinweis: Die e-Vergabe-Plattform wird regelmäßig gewartet. Während der Wartungsfenster ist das System unter Umständen nur eingeschränkt verfügbar. Dies kann sowohl den Zugriff auf Vergabeunterlagen betreffen als auch die Angebotsabgabe selbst. Da die Nutzungseinschränkungen in der Regel nur einen kurzen Zeitraum betreffen, versendet die Vergabestelle keine Angebotsunterlagen auf anderem Wege, z. B. per EMail. Bei der Planung Ihrer elektronischen Abgaben achten Sie bitte auf diese Wartungsfenster. Informationen über geplante Wartungsarbeiten finden Sie hier: https://www.evergabe-online.de/status.html?
Los 3
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Einziges Kriterium zur Beurteilung des wirtschaftlichsten Angebotes ist der Brutto-Angebotspreis. Das Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis erhält den Zuschlag.
Eignung6 von 6 angegeben
- Kriterium
Zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit des Unternehmens, müssen die zum Einsatz kommenden Messgeräte den Vorgaben der VDE 0702 oder gleichwertig und DIN EN 62353 /VDE 0751 oder gleichwertig entsprechen. Die Eignung des Messgerätes ist nachzuweisen, z.B. durch die Kopie der Bedienungsanleitu … ganz lesenkürzer
Zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit des Unternehmens, müssen die zum Einsatz kommenden Messgeräte den Vorgaben der VDE 0702 oder gleichwertig und DIN EN 62353 /VDE 0751 oder gleichwertig entsprechen. Die Eignung des Messgerätes ist nachzuweisen, z.B. durch die Kopie der Bedienungsanleitung des Gerätes. Im Angebot ist zu erklären, dass ausreichend geeignete Technik vorhanden ist (ein aktueller Prüfnachweis und Kalibrierung des Prüfgerätes ist bei Auftragsbeginn vorzulegen).- Kriterium
- Zur Beurteilung, ist dem Angebot eine Liste über mindestens drei Referenzen aus übernommenen Prüfungen ortsveränderlicher Geräte innerhalb der letzten drei Jahre beizufügen (Anlage 04). Die Referenzen haben sich von der Art der erbrachten Leistung an den hier beschriebenen Leistungen zu orientieren
- Kriterium
Das Unternehmen/die Institution verfügt über ausreichend qualifiziertes Personal, welches den Anforderungen unter 1.5.1 der Leistungsbeschreibung entspricht, um den Auftrag in der vorgegebenen Qualität und Zeit zu erbringen. Der Nachweis erfolgt durch formfreie Erklärung/Bestätigung im Angebot, sowi … ganz lesenkürzer
Das Unternehmen/die Institution verfügt über ausreichend qualifiziertes Personal, welches den Anforderungen unter 1.5.1 der Leistungsbeschreibung entspricht, um den Auftrag in der vorgegebenen Qualität und Zeit zu erbringen. Der Nachweis erfolgt durch formfreie Erklärung/Bestätigung im Angebot, sowie Kurzdarstellung des Personaleinsatzes einschl. Kurzvorstellung der Personenqualifikationen (kann in anonymisierter Form erfolgen). Zu folgenden Punkten sind hierzu Angaben zu machen: a. erfolgreicher Abschluss einer elektrotechnischen Berufsausbildung (Elektrofachkraft) gemäß Nr. 1.5.1 a., Erklärung über das Vorliegen einer Fachunternehmererklärung oder eines Facharbeiternachweises (z.B. IHK Abschluss oder gleichwertig, Meister- bzw. Technikerabschluss oder gleichwertig). b. einschlägige, mind. einjährige Berufserfahrung gem. Nr. 1.5.1 b., Erklärung, dass vergleichbare Prüfaufgaben (mind. zwei Aufträge) in den letzten 3 Jahren übernommen wurden. c. Aktuelle Kenntnisse der Elektrotechnik gem. Nr. 1.5.1 c., Teilnahme an den vorgeschriebenen jährlichen Unterweisungen. Im Angebot ist zu erklären, dass das eingesetzte Personal entsprechend regelmäßig unterwiesen wurde/wird.- Kriterium
Der Bieter hat die den Vergabeunetrlagen beigefügte Eigenerklärung (u. a. Erklärung zur Zuverlässigkeit in Bezug auf die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung, Einhaltung von geltenden umwelt-, sozial- oder arb … ganz lesenkürzer
Der Bieter hat die den Vergabeunetrlagen beigefügte Eigenerklärung (u. a. Erklärung zur Zuverlässigkeit in Bezug auf die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung, Einhaltung von geltenden umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen, zum Nicht-Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB) unterschrieben beizufügen. Im Falle, dass ein oder mehrere der in der Erklärung genannten Ausschlussgründe auf den Bietenden zutreffen, sind im Angebot nachvollziehbare Ausführungen zu der Art des Ausschlussgrundes, den gemäß § 125 GWB ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen oder/und des seit der rechtskräftigen Verurteilung oder des betreffenden Ereignisses gem. § 126 GWB vergangenen Zeit zu machen. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Im Falle eines fakulativen Ausschlussgrundes nach § 124 GWB erfolgt die Entscheidung über den Ausschluss nach pflichtgemäßem Ermessen.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Za … ganz lesenkürzer
Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, bankruptcy, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Rein nationale Ausschlussgründe, Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
Der jeweilige Vertrag beginnt nach Zuschlagserteilung und wird zunächst für die Dauer von zwei Jahren geschlossen mit der Option auf zweimalige Verlängerung um jeweils ein Jahr. Die Verlängerungen der Verträge sind davon abhängig, ob ab 2026 entsprechende Bundesrahmenverträge geschlossen werden, die … ganz lesenkürzer
Der jeweilige Vertrag beginnt nach Zuschlagserteilung und wird zunächst für die Dauer von zwei Jahren geschlossen mit der Option auf zweimalige Verlängerung um jeweils ein Jahr. Die Verlängerungen der Verträge sind davon abhängig, ob ab 2026 entsprechende Bundesrahmenverträge geschlossen werden, die insbesondere auch die besonderen Anforderungen in den Laborbereichen bzw. an die Prüfung von Laborgeräten erfüllen. Bei dieser Option handelt es sich um ein einseitiges Gestaltungsrecht des Auftraggebers. Der Auftragnehmer*die Auftragnehmerin hat keinen Anspruch auf die Wahrnehmung der Option. Sofern der Auftraggeber die Option nutzen möchte, teilt er dies dem Auftragnehmer*der Auftragnehmerin bis zum Ablauf der ursprünglichen Laufzeit mit. Im Falle der Wahrnehmung der Option gelten die im Angebot des Auftragnehmers*der Auftragnehmerin genannten Preise für den jeweiligen Optionszeitraum.- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- evergabe-online.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 48 Tage
- Angebotsöffnung
- 15.02.2024, 14:30 Uhr
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz2 von 2 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammern des Bundes, Villemomblerstraße 76, 53123 Bonn
- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders geeignet für:freelance#, #Besonders geeignet für:selbst#, #Besonders geeignet für:startup#
- Hinweis
1. Zusätzliche Fragen/Bieterfragen über die Vergabeunterlagen sind ausschließlich in Textform über die e-Vergabe-Plattform des Bundes einzureichen und sollen rechtzeitig, bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist an die Zentrale Vergabestelle gerichtet werden. Die Zentrale Vergabes … ganz lesenkürzer
1. Zusätzliche Fragen/Bieterfragen über die Vergabeunterlagen sind ausschließlich in Textform über die e-Vergabe-Plattform des Bundes einzureichen und sollen rechtzeitig, bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist an die Zentrale Vergabestelle gerichtet werden. Die Zentrale Vergabestelle wird die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes einstellen. 2. Es gilt deutsches Recht. Hinweis: Die e-Vergabe-Plattform wird regelmäßig gewartet. Während der Wartungsfenster ist das System unter Umständen nur eingeschränkt verfügbar. Dies kann sowohl den Zugriff auf Vergabeunterlagen betreffen als auch die Angebotsabgabe selbst. Da die Nutzungseinschränkungen in der Regel nur einen kurzen Zeitraum betreffen, versendet die Vergabestelle keine Angebotsunterlagen auf anderem Wege, z. B. per EMail. Bei der Planung Ihrer elektronischen Abgaben achten Sie bitte auf diese Wartungsfenster. Informationen über geplante Wartungsarbeiten finden Sie hier: https://www.evergabe-online.de/status.html?
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Name
- Umweltbundesamt
- Anschrift
- Wörlitzer Platz 1, 06844 Dessau-Roßlau
- Website
- umweltbundesamt.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
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Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Planung in Sachsen-Anhalt (118 offen)
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 15.02.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung a32dd118-adab-4a15-b9df-53b7029a4e46.