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vergebenEU-weitPlanungRahmenvereinbarung

Rahmenvertrag zur Durchführung der Prüfung der nicht ortsfesten (ortsveränderlichen) elektrischen Betriebsmittel an den Laborstandorten des Umweltbundesamtes nach den Unfallverhütungsvorschriften DGUV Vorschrift, VDE 0701/0702:2008 und TRBS 1201 - Los 1: Standorte Berlin; Los 2: Bad Elster; Los 3: Langen

Umweltbundesamt · Dessau-Roßlau, Sachsen-Anhalt

Aktenzeichen 186340_06 317/0009veröffentlicht 10.01.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 996 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Sachsen-Anhalt.

Alle Ausschreibungen: Planung in Sachsen-Anhalt (118 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
0 Monate
Lose
3Angebot auf bis zu 3, Zuschlag höchstens 3 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Dessau-Roßlau06844, Sachsen-Anhalt
Einreichung
elektronisch: Erforderlichevergabe-online.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 82 Tage (35 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (17 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 34 Monaten
  2. Fragen bis 14:00 Uhr
    an Umweltbundesamt
    vor 33 Monaten
  3. Angebotsfrist 14:00 Uhr
    nur elektronisch über evergabe-online.de
    vor 33 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 14:30 Uhr
    06844 Dessau-Roßlau
    vor 33 Monaten
  5. Bindefrist endet
    48 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 31 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Die Bekanntmachung wiederholt nur den Titel. Eine längere Beschreibung steht in den Unterlagen.

Gegenstand nach CPV

Lose3 Lose · Angebot auf bis zu 3 · Zuschlag höchstens 3 je Bieter

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Rahmenvertrag zur Durchführung der Prüfung der nicht ortsfesten (ortsverän-derlichen) elektrischen Betriebsmittel an den Laborstandorten des Umweltbun-desamtes nach den Unfallverhütungsvorschriften DGUV Vorschrift, VDE 0701/0702:2008 und TRBS 1201 - Los 1 - Berliner Standorte
0 Monate–
2
Rahmenvertrag zur Durchführung der Prüfung der nicht ortsfesten (ortsverän-derlichen) elektrischen Betriebsmittel an den Laborstandorten des Umweltbundesamtes nach den Unfallverhütungsvorschriften DGUV Vorschrift, VDE 0701/0702:2008 und TRBS 1201 - Los 2 - Bad Elster
––
3
Rahmenvertrag zur Durchführung der Prüfung der nicht ortsfesten (ortsveränderlichen) elektrischen Betriebsmittel an den Laborstandorten des Umweltbundesamtes nach den Unfallverhütungsvorschriften DGUV Vorschrift, VDE 0701/0702:2008 und TRBS 1201 - Los 3 - Langen
––

Bedingungen3 Gruppen von Losen

Los 1

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
Gewichtung (Punkte, genau) 100Einziges Kriterium zur Beurteilung des wirtschaftlichsten Angebotes ist der Brutto-Angebotspreis. Das Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis erhält den Zuschlag.

Eignung6 von 6 angegeben

Kriterium
Zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit des Unternehmens, müssen die zum Einsatz kommenden Messgeräte den Vorgaben der VDE 0702 oder gleichwertig und DIN EN 62353 /VDE 0751 oder gleichwertig entsprechen. Die Eignung des Messgerätes ist nachzuweisen, z.B. durch die Kopie der Bedienungsanleitu … ganz lesenZum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit des Unternehmens, müssen die zum Einsatz kommenden Messgeräte den Vorgaben der VDE 0702 oder gleichwertig und DIN EN 62353 /VDE 0751 oder gleichwertig entsprechen. Die Eignung des Messgerätes ist nachzuweisen, z.B. durch die Kopie der Bedienungsanleitung des Gerätes. Im Angebot ist zu erklären, dass ausreichend geeignete Technik vorhanden ist (ein aktueller Prüfnachweis und Kalibrierung des Prüfgerätes ist bei Auftragsbeginn vorzulegen).
Kriterium
Zur Beurteilung, ist dem Angebot eine Liste über mindestens drei Referenzen aus übernommenen Prüfungen ortsveränderlicher Geräte innerhalb der letzten drei Jahre beizufügen (Anlage 04). Die Referenzen haben sich von der Art der erbrachten Leistung an den hier beschriebenen Leistungen zu orientieren
Kriterium
Das Unternehmen/die Institution verfügt über ausreichend qualifiziertes Personal, welches den Anforderungen unter 1.5.1 der Leistungsbeschreibung entspricht, um den Auftrag in der vorgegebenen Qualität und Zeit zu erbringen. Der Nachweis erfolgt durch formfreie Erklärung/Bestätigung im Angebot, sowi … ganz lesenDas Unternehmen/die Institution verfügt über ausreichend qualifiziertes Personal, welches den Anforderungen unter 1.5.1 der Leistungsbeschreibung entspricht, um den Auftrag in der vorgegebenen Qualität und Zeit zu erbringen. Der Nachweis erfolgt durch formfreie Erklärung/Bestätigung im Angebot, sowie Kurzdarstellung des Personaleinsatzes einschl. Kurzvorstellung der Personenqualifikationen (kann in anonymisierter Form erfolgen). Zu folgenden Punkten sind hierzu Angaben zu machen: a. erfolgreicher Abschluss einer elektrotechnischen Berufsausbildung (Elektrofachkraft) gemäß Nr. 1.5.1 a., Erklärung über das Vorliegen einer Fachunternehmererklärung oder eines Facharbeiternachweises (z.B. IHK Abschluss oder gleichwertig, Meister- bzw. Technikerabschluss oder gleichwertig). b. einschlägige, mind. einjährige Berufserfahrung gem. Nr. 1.5.1 b., Erklärung, dass vergleichbare Prüfaufgaben (mind. zwei Aufträge) in den letzten 3 Jahren übernommen wurden. c. Aktuelle Kenntnisse der Elektrotechnik gem. Nr. 1.5.1 c., Teilnahme an den vorgeschriebenen jährlichen Unterweisungen. Im Angebot ist zu erklären, dass das eingesetzte Personal entsprechend regelmäßig unterwiesen wurde/wird.
Kriterium
Der Bieter hat die den Vergabeunetrlagen beigefügte Eigenerklärung (u. a. Erklärung zur Zuverlässigkeit in Bezug auf die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung, Einhaltung von geltenden umwelt-, sozial- oder arb … ganz lesenDer Bieter hat die den Vergabeunetrlagen beigefügte Eigenerklärung (u. a. Erklärung zur Zuverlässigkeit in Bezug auf die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung, Einhaltung von geltenden umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen, zum Nicht-Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB) unterschrieben beizufügen. Im Falle, dass ein oder mehrere der in der Erklärung genannten Ausschlussgründe auf den Bietenden zutreffen, sind im Angebot nachvollziehbare Ausführungen zu der Art des Ausschlussgrundes, den gemäß § 125 GWB ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen oder/und des seit der rechtskräftigen Verurteilung oder des betreffenden Ereignisses gem. § 126 GWB vergangenen Zeit zu machen. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Im Falle eines fakulativen Ausschlussgrundes nach § 124 GWB erfolgt die Entscheidung über den Ausschluss nach pflichtgemäßem Ermessen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Za … ganz lesenBildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, bankruptcy, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Rein nationale Ausschlussgründe, Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
0 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Der jeweilige Vertrag beginnt nach Zuschlagserteilung und wird zunächst für die Dauer von zwei Jahren geschlossen mit der Option auf zweimalige Verlängerung um jeweils ein Jahr. Die Verlängerungen der Verträge sind davon abhängig, ob ab 2026 entsprechende Bundesrahmenverträge geschlossen werden, die … ganz lesenDer jeweilige Vertrag beginnt nach Zuschlagserteilung und wird zunächst für die Dauer von zwei Jahren geschlossen mit der Option auf zweimalige Verlängerung um jeweils ein Jahr. Die Verlängerungen der Verträge sind davon abhängig, ob ab 2026 entsprechende Bundesrahmenverträge geschlossen werden, die insbesondere auch die besonderen Anforderungen in den Laborbereichen bzw. an die Prüfung von Laborgeräten erfüllen. Bei dieser Option handelt es sich um ein einseitiges Gestaltungsrecht des Auftraggebers. Der Auftragnehmer*die Auftragnehmerin hat keinen Anspruch auf die Wahrnehmung der Option. Sofern der Auftraggeber die Option nutzen möchte, teilt er dies dem Auftragnehmer*der Auftragnehmerin bis zum Ablauf der ursprünglichen Laufzeit mit. Im Falle der Wahrnehmung der Option gelten die im Angebot des Auftragnehmers*der Auftragnehmerin genannten Preise für den jeweiligen Optionszeitraum.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
evergabe-online.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
48 Tage
Angebotsöffnung
15.02.2024, 14:30 Uhr. 06844 Dessau-Roßlau. Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2 Vertreter*innen der Auftraggeberin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bietende sind nicht zugelassen.
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Bundes, Villemomblerstraße 76, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in sei … ganz lesenGemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungoder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders geeignet für:freelance#", "#Besonders geeignet für:selbst#", oder "#Besonders geeignet für:startup#
Hinweis
1. Zusätzliche Fragen/Bieterfragen über die Vergabeunterlagen sind ausschließlich in Textform über die e-Vergabe-Plattform des Bundes einzureichen und sollen rechtzeitig, bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist an die Zentrale Vergabestelle gerichtet werden. Die Zentrale Vergabes … ganz lesen1. Zusätzliche Fragen/Bieterfragen über die Vergabeunterlagen sind ausschließlich in Textform über die e-Vergabe-Plattform des Bundes einzureichen und sollen rechtzeitig, bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist an die Zentrale Vergabestelle gerichtet werden. Die Zentrale Vergabestelle wird die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes einstellen. 2. Es gilt deutsches Recht. Hinweis: Die e-Vergabe-Plattform wird regelmäßig gewartet. Während der Wartungsfenster ist das System unter Umständen nur eingeschränkt verfügbar. Dies kann sowohl den Zugriff auf Vergabeunterlagen betreffen als auch die Angebotsabgabe selbst. Da die Nutzungseinschränkungen in der Regel nur einen kurzen Zeitraum betreffen, versendet die Vergabestelle keine Angebotsunterlagen auf anderem Wege, z. B. per EMail. Bei der Planung Ihrer elektronischen Abgaben achten Sie bitte auf diese Wartungsfenster. Informationen über geplante Wartungsarbeiten finden Sie hier: https://www.evergabe-online.de/status.html?

Los 2

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
Einziges Kriterium zur Beurteilung des wirtschaftlichsten Angebotes ist der Brutto-Angebotspreis. Das Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis erhält den Zuschlag

Eignung6 von 6 angegeben

Kriterium
Zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit des Unternehmens, müssen die zum Einsatz kommenden Messgeräte den Vorgaben der VDE 0702 oder gleichwertig und DIN EN 62353 /VDE 0751 oder gleichwertig entsprechen. Die Eignung des Messgerätes ist nachzuweisen, z.B. durch die Kopie der Bedienungsanleitu … ganz lesenZum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit des Unternehmens, müssen die zum Einsatz kommenden Messgeräte den Vorgaben der VDE 0702 oder gleichwertig und DIN EN 62353 /VDE 0751 oder gleichwertig entsprechen. Die Eignung des Messgerätes ist nachzuweisen, z.B. durch die Kopie der Bedienungsanleitung des Gerätes. Im Angebot ist zu erklären, dass ausreichend geeignete Technik vorhanden ist (ein aktueller Prüfnachweis und Kalibrierung des Prüfgerätes ist bei Auftragsbeginn vorzulegen).
Kriterium
Zur Beurteilung, ist dem Angebot eine Liste über mindestens drei Referenzen aus übernommenen Prüfungen ortsveränderlicher Geräte innerhalb der letzten drei Jahre beizufügen (Anlage 04). Die Referenzen haben sich von der Art der erbrachten Leistung an den hier beschriebenen Leistungen zu orientieren
Kriterium
Das Unternehmen/die Institution verfügt über ausreichend qualifiziertes Personal, welches den Anforderungen unter 1.5.1 der Leistungsbeschreibung entspricht, um den Auftrag in der vorgegebenen Qualität und Zeit zu erbringen. Der Nachweis erfolgt durch formfreie Erklärung/Bestätigung im Angebot, sowi … ganz lesenDas Unternehmen/die Institution verfügt über ausreichend qualifiziertes Personal, welches den Anforderungen unter 1.5.1 der Leistungsbeschreibung entspricht, um den Auftrag in der vorgegebenen Qualität und Zeit zu erbringen. Der Nachweis erfolgt durch formfreie Erklärung/Bestätigung im Angebot, sowie Kurzdarstellung des Personaleinsatzes einschl. Kurzvorstellung der Personenqualifikationen (kann in anonymisierter Form erfolgen). Zu folgenden Punkten sind hierzu Angaben zu machen: a. erfolgreicher Abschluss einer elektrotechnischen Berufsausbildung (Elektrofachkraft) gemäß Nr. 1.5.1 a., Erklärung über das Vorliegen einer Fachunternehmererklärung oder eines Facharbeiternachweises (z.B. IHK Abschluss oder gleichwertig, Meister- bzw. Technikerabschluss oder gleichwertig). b. einschlägige, mind. einjährige Berufserfahrung gem. Nr. 1.5.1 b., Erklärung, dass vergleichbare Prüfaufgaben (mind. zwei Aufträge) in den letzten 3 Jahren übernommen wurden. c. Aktuelle Kenntnisse der Elektrotechnik gem. Nr. 1.5.1 c., Teilnahme an den vorgeschriebenen jährlichen Unterweisungen. Im Angebot ist zu erklären, dass das eingesetzte Personal entsprechend regelmäßig unterwiesen wurde/wird.
Kriterium
Der Bieter hat die den Vergabeunetrlagen beigefügte Eigenerklärung (u. a. Erklärung zur Zuverlässigkeit in Bezug auf die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung, Einhaltung von geltenden umwelt-, sozial- oder arb … ganz lesenDer Bieter hat die den Vergabeunetrlagen beigefügte Eigenerklärung (u. a. Erklärung zur Zuverlässigkeit in Bezug auf die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung, Einhaltung von geltenden umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen, zum Nicht-Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB) unterschrieben beizufügen. Im Falle, dass ein oder mehrere der in der Erklärung genannten Ausschlussgründe auf den Bietenden zutreffen, sind im Angebot nachvollziehbare Ausführungen zu der Art des Ausschlussgrundes, den gemäß § 125 GWB ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen oder/und des seit der rechtskräftigen Verurteilung oder des betreffenden Ereignisses gem. § 126 GWB vergangenen Zeit zu machen. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Im Falle eines fakulativen Ausschlussgrundes nach § 124 GWB erfolgt die Entscheidung über den Ausschluss nach pflichtgemäßem Ermessen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Za … ganz lesenBildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, bankruptcy, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Rein nationale Ausschlussgründe, Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Der jeweilige Vertrag beginnt nach Zuschlagserteilung und wird zunächst für die Dauer von zwei Jahren geschlossen mit der Option auf zweimalige Verlängerung um jeweils ein Jahr. Die Verlängerungen der Verträge sind davon abhängig, ob ab 2026 entsprechende Bundesrahmenverträge geschlossen werden, die … ganz lesenDer jeweilige Vertrag beginnt nach Zuschlagserteilung und wird zunächst für die Dauer von zwei Jahren geschlossen mit der Option auf zweimalige Verlängerung um jeweils ein Jahr. Die Verlängerungen der Verträge sind davon abhängig, ob ab 2026 entsprechende Bundesrahmenverträge geschlossen werden, die insbesondere auch die besonderen Anforderungen in den Laborbereichen bzw. an die Prüfung von Laborgeräten erfüllen. Bei dieser Option handelt es sich um ein einseitiges Gestaltungsrecht des Auftraggebers. Der Auftragnehmer*die Auftragnehmerin hat keinen Anspruch auf die Wahrnehmung der Option. Sofern der Auftraggeber die Option nutzen möchte, teilt er dies dem Auftragnehmer*der Auftragnehmerin bis zum Ablauf der ursprünglichen Laufzeit mit. Im Falle der Wahrnehmung der Option gelten die im Angebot des Auftragnehmers*der Auftragnehmerin genannten Preise für den jeweiligen Optionszeitraum.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
evergabe-online.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
48 Tage
Angebotsöffnung
15.02.2024, 14:30 Uhr
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Bundes, Villemomblerstraße 76, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in sei … ganz lesenGemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungoder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders geeignet für:freelance#, #Besonders geeignet für:selbst#, #Besonders geeignet für:startup#
Hinweis
1. Zusätzliche Fragen/Bieterfragen über die Vergabeunterlagen sind ausschließlich in Textform über die e-Vergabe-Plattform des Bundes einzureichen und sollen rechtzeitig, bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist an die Zentrale Vergabestelle gerichtet werden. Die Zentrale Vergabes … ganz lesen1. Zusätzliche Fragen/Bieterfragen über die Vergabeunterlagen sind ausschließlich in Textform über die e-Vergabe-Plattform des Bundes einzureichen und sollen rechtzeitig, bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist an die Zentrale Vergabestelle gerichtet werden. Die Zentrale Vergabestelle wird die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes einstellen. 2. Es gilt deutsches Recht. Hinweis: Die e-Vergabe-Plattform wird regelmäßig gewartet. Während der Wartungsfenster ist das System unter Umständen nur eingeschränkt verfügbar. Dies kann sowohl den Zugriff auf Vergabeunterlagen betreffen als auch die Angebotsabgabe selbst. Da die Nutzungseinschränkungen in der Regel nur einen kurzen Zeitraum betreffen, versendet die Vergabestelle keine Angebotsunterlagen auf anderem Wege, z. B. per EMail. Bei der Planung Ihrer elektronischen Abgaben achten Sie bitte auf diese Wartungsfenster. Informationen über geplante Wartungsarbeiten finden Sie hier: https://www.evergabe-online.de/status.html?

Los 3

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
Einziges Kriterium zur Beurteilung des wirtschaftlichsten Angebotes ist der Brutto-Angebotspreis. Das Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis erhält den Zuschlag.

Eignung6 von 6 angegeben

Kriterium
Zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit des Unternehmens, müssen die zum Einsatz kommenden Messgeräte den Vorgaben der VDE 0702 oder gleichwertig und DIN EN 62353 /VDE 0751 oder gleichwertig entsprechen. Die Eignung des Messgerätes ist nachzuweisen, z.B. durch die Kopie der Bedienungsanleitu … ganz lesenZum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit des Unternehmens, müssen die zum Einsatz kommenden Messgeräte den Vorgaben der VDE 0702 oder gleichwertig und DIN EN 62353 /VDE 0751 oder gleichwertig entsprechen. Die Eignung des Messgerätes ist nachzuweisen, z.B. durch die Kopie der Bedienungsanleitung des Gerätes. Im Angebot ist zu erklären, dass ausreichend geeignete Technik vorhanden ist (ein aktueller Prüfnachweis und Kalibrierung des Prüfgerätes ist bei Auftragsbeginn vorzulegen).
Kriterium
Zur Beurteilung, ist dem Angebot eine Liste über mindestens drei Referenzen aus übernommenen Prüfungen ortsveränderlicher Geräte innerhalb der letzten drei Jahre beizufügen (Anlage 04). Die Referenzen haben sich von der Art der erbrachten Leistung an den hier beschriebenen Leistungen zu orientieren
Kriterium
Das Unternehmen/die Institution verfügt über ausreichend qualifiziertes Personal, welches den Anforderungen unter 1.5.1 der Leistungsbeschreibung entspricht, um den Auftrag in der vorgegebenen Qualität und Zeit zu erbringen. Der Nachweis erfolgt durch formfreie Erklärung/Bestätigung im Angebot, sowi … ganz lesenDas Unternehmen/die Institution verfügt über ausreichend qualifiziertes Personal, welches den Anforderungen unter 1.5.1 der Leistungsbeschreibung entspricht, um den Auftrag in der vorgegebenen Qualität und Zeit zu erbringen. Der Nachweis erfolgt durch formfreie Erklärung/Bestätigung im Angebot, sowie Kurzdarstellung des Personaleinsatzes einschl. Kurzvorstellung der Personenqualifikationen (kann in anonymisierter Form erfolgen). Zu folgenden Punkten sind hierzu Angaben zu machen: a. erfolgreicher Abschluss einer elektrotechnischen Berufsausbildung (Elektrofachkraft) gemäß Nr. 1.5.1 a., Erklärung über das Vorliegen einer Fachunternehmererklärung oder eines Facharbeiternachweises (z.B. IHK Abschluss oder gleichwertig, Meister- bzw. Technikerabschluss oder gleichwertig). b. einschlägige, mind. einjährige Berufserfahrung gem. Nr. 1.5.1 b., Erklärung, dass vergleichbare Prüfaufgaben (mind. zwei Aufträge) in den letzten 3 Jahren übernommen wurden. c. Aktuelle Kenntnisse der Elektrotechnik gem. Nr. 1.5.1 c., Teilnahme an den vorgeschriebenen jährlichen Unterweisungen. Im Angebot ist zu erklären, dass das eingesetzte Personal entsprechend regelmäßig unterwiesen wurde/wird.
Kriterium
Der Bieter hat die den Vergabeunetrlagen beigefügte Eigenerklärung (u. a. Erklärung zur Zuverlässigkeit in Bezug auf die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung, Einhaltung von geltenden umwelt-, sozial- oder arb … ganz lesenDer Bieter hat die den Vergabeunetrlagen beigefügte Eigenerklärung (u. a. Erklärung zur Zuverlässigkeit in Bezug auf die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung, Einhaltung von geltenden umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen, zum Nicht-Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB) unterschrieben beizufügen. Im Falle, dass ein oder mehrere der in der Erklärung genannten Ausschlussgründe auf den Bietenden zutreffen, sind im Angebot nachvollziehbare Ausführungen zu der Art des Ausschlussgrundes, den gemäß § 125 GWB ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen oder/und des seit der rechtskräftigen Verurteilung oder des betreffenden Ereignisses gem. § 126 GWB vergangenen Zeit zu machen. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Im Falle eines fakulativen Ausschlussgrundes nach § 124 GWB erfolgt die Entscheidung über den Ausschluss nach pflichtgemäßem Ermessen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Za … ganz lesenBildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, bankruptcy, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Rein nationale Ausschlussgründe, Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Der jeweilige Vertrag beginnt nach Zuschlagserteilung und wird zunächst für die Dauer von zwei Jahren geschlossen mit der Option auf zweimalige Verlängerung um jeweils ein Jahr. Die Verlängerungen der Verträge sind davon abhängig, ob ab 2026 entsprechende Bundesrahmenverträge geschlossen werden, die … ganz lesenDer jeweilige Vertrag beginnt nach Zuschlagserteilung und wird zunächst für die Dauer von zwei Jahren geschlossen mit der Option auf zweimalige Verlängerung um jeweils ein Jahr. Die Verlängerungen der Verträge sind davon abhängig, ob ab 2026 entsprechende Bundesrahmenverträge geschlossen werden, die insbesondere auch die besonderen Anforderungen in den Laborbereichen bzw. an die Prüfung von Laborgeräten erfüllen. Bei dieser Option handelt es sich um ein einseitiges Gestaltungsrecht des Auftraggebers. Der Auftragnehmer*die Auftragnehmerin hat keinen Anspruch auf die Wahrnehmung der Option. Sofern der Auftraggeber die Option nutzen möchte, teilt er dies dem Auftragnehmer*der Auftragnehmerin bis zum Ablauf der ursprünglichen Laufzeit mit. Im Falle der Wahrnehmung der Option gelten die im Angebot des Auftragnehmers*der Auftragnehmerin genannten Preise für den jeweiligen Optionszeitraum.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
evergabe-online.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
48 Tage
Angebotsöffnung
15.02.2024, 14:30 Uhr
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz2 von 2 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Bundes, Villemomblerstraße 76, 53123 Bonn
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders geeignet für:freelance#, #Besonders geeignet für:selbst#, #Besonders geeignet für:startup#
Hinweis
1. Zusätzliche Fragen/Bieterfragen über die Vergabeunterlagen sind ausschließlich in Textform über die e-Vergabe-Plattform des Bundes einzureichen und sollen rechtzeitig, bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist an die Zentrale Vergabestelle gerichtet werden. Die Zentrale Vergabes … ganz lesen1. Zusätzliche Fragen/Bieterfragen über die Vergabeunterlagen sind ausschließlich in Textform über die e-Vergabe-Plattform des Bundes einzureichen und sollen rechtzeitig, bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist an die Zentrale Vergabestelle gerichtet werden. Die Zentrale Vergabestelle wird die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes einstellen. 2. Es gilt deutsches Recht. Hinweis: Die e-Vergabe-Plattform wird regelmäßig gewartet. Während der Wartungsfenster ist das System unter Umständen nur eingeschränkt verfügbar. Dies kann sowohl den Zugriff auf Vergabeunterlagen betreffen als auch die Angebotsabgabe selbst. Da die Nutzungseinschränkungen in der Regel nur einen kurzen Zeitraum betreffen, versendet die Vergabestelle keine Angebotsunterlagen auf anderem Wege, z. B. per EMail. Bei der Planung Ihrer elektronischen Abgaben achten Sie bitte auf diese Wartungsfenster. Informationen über geplante Wartungsarbeiten finden Sie hier: https://www.evergabe-online.de/status.html?

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 716 (Technische Tests, Analysen und Beratung) in Sachsen-Anhalt. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

10vergebene Aufträge
–Angebotszahl bei nur 4 Losen angegeben
–Zuschlagswert bei nur 5 Meldungen plausibel angegeben

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Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 15.02.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung a32dd118-adab-4a15-b9df-53b7029a4e46.