Rahmenvertrag zur Beratung übergreifendes Informationssicherheits-managementsystem für die vier Sächsischen Krankenhäuser und das Haus am Karswald Arnsdorf
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt · Dresden, Sachsen
Aktenzeichen 127/24veröffentlicht 11.11.2024erstmals 11.11.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 18 Monate
- Leistungsart
- Dienstleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Dresden.
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Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Sachsen (14 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 18 Monate
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Einreichung
- elektronisch: Zulässigevergabe.sachsen.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Sie erhält im Median 1,5 Angebote je Los (6 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.
- Qualität (Umsetzungskonzept)70 %
- Preis30 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −2,7 Punkte |
| 25 % teurer | −6 Punkte |
| 50 % teurer | −10 Punkte |
| 100 % teurer | −15 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Erstveröffentlichungvor 24 Monaten
- 1. Berichtigung (diese Fassung)vor 24 Monaten
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 23 Monatenüber evergabe.sachsen.de
- Heute
Beschreibung
Unter Berücksichtigung der Entwicklung der gesetzlichen Vorgaben und Standards für Krankenhäuser und sächsischen Behörden soll die Informationssicherheit in den SKH und dem HaK verbessert werden.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Qualität
- Qualität (Umsetzungskonzept)
- Preis
- Gesamtangebotspreis
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
- genannt
- Kriterium
- genannt
- Kriterium
Referenzen Der Bieter hat durch drei vorzulegende Referenzen (je max. 2 Seiten) nachzuweisen, dass er über Referenzen für Beratungs- und Unterstützungsleistungen in vergleichbarem oder größerem Umfang zu den beschriebenen Leistungsanforderungen, insbesondere im Krankenhausbereich und in der öffentl … ganz lesenkürzer
Referenzen Der Bieter hat durch drei vorzulegende Referenzen (je max. 2 Seiten) nachzuweisen, dass er über Referenzen für Beratungs- und Unterstützungsleistungen in vergleichbarem oder größerem Umfang zu den beschriebenen Leistungsanforderungen, insbesondere im Krankenhausbereich und in der öffentlichen Verwaltung, verfügt und diese einschließlich Ansprechpartner zu benennen. Die Referenzen haben folgende Kriterien zu erfüllen: - mindestens ein Auftraggeber ist ein Krankenhaus - mindestens ein Auftraggeber ist eine Behörde oder öffentlich-rechtliche Institution, - höchstens einer der Auftraggeber ist privatrechtlich organisiert, - alle Auftraggeber beschäftigen jeweils mindestens 100 Beschäftigte in der Verwaltung (Behörde oder öffentlich-rechtliche Institution) oder Gesundheitsversorgung (Kranken-haus), - die Beauftragung besteht noch fort und hat spätestens am 01.01.2024 begonnen oder bei abgeschlossenen Beauftragungen darf das Ende der Beauftragung liegt nicht länger als 2 Jahre zurückliegen (Projektende bis max. 31. Oktober 2022), - alle Aufträge haben/hatten eine Vertragslaufzeit von mehr als 1 Jahr und - es muss bei jeder Referenz der BSI IT Grundschutz, ISO 2700x oder B3S für Medizinische Versorgung Fokus der Beratung gewesen sein. Der Bieter hat die Angaben als Eigenerklärungen im Formblatt »05 Erklärung Referenzen« anzugeben. Projektteam Der Bieter garantiert, dass bereits bei Vertragsabschluss eine auftragsnehmerseitige Projektleitung benannt wird, die seit mindestens 2 Jahren in vergleichbarer Funktion mindestens 3 vergleichbare Projekte durchgeführt hat und im Rahmen der Durchführung zur Verfügung steht. Der Bieter soll für die im Umsetzungskonzept genannten Aufgabenbereiche Personal mit entsprechenden Qualifikationen anbieten. Zur Bearbeitung der Arbeitsinhalte werden mindestens die zwei Rollen (Projektleiter und Berater) definiert und drei Mitarbeiterprofilen eingereicht. Mindestanforderungen der Mitarbeiterprofile müssen aus den eingereichten Lebensläufen eindeutig hervorgehen und in mindestens einer der benannten Rollen dargestellt werden: I: Nachweisliche Erfahrung zu Beratungs- und Unterstützungsleistung im IT-Grundschutz und/oder Berufserfahrung als BfIS im IT-Grundschutz II: Nachweisliche Erfahrung zu Beratungs- und Unterstützungsleistung branchenspezifischen Sicherheitsstandard (B3S) für die Medizinische Versorgung und/oder Berufserfahrung als BfIS im branchenspezifischen Sicherheitsstandard (B3S) für die Medizinische Versorgung III: Nachweisliche Erfahrung zu Beratungs- und Unterstützungsleistung für einen öffentlichen Auftraggeber IV: Nachweisliche Erfahrung als Projektleiter • Innerhalb der letzten 5 Jahre (Stichtag 30.11.2024) mindestens 2 Jahre als Projektleiter in vergleichbarer Position tätig. • Durchführung von mindestens 3 vergleichbaren Projekten Hinweise zum Mitarbeiterprofil und Auswahl des Personals, die zu beachten sind: • Der Bezug der fachlichen Eignung zum Inhalt der Ausschreibung muss erkennbar sein, insbesondere zu den oben genannten Mindestanforderungen der Mitarbeiterprofile. • Es sind 3 Mitarbeiterprofile einzureichen. • Die Mitarbeiterprofile sind gemäß Formblatt 06 "Erklärung Projektteam" zu gestalten. • Es ist möglich, dass mehrere der zuvor genannten Mindestanforderungen von einem Mitarbeiterprofil erfüllt werden. Es besteht ebenfalls die Möglichkeit, dass ein geplant einzusetzender Mitarbeiter neben der Projektleitertätigkeit auch die Beratertätigkeit ausüben kann. Das Mitarbeiterprofil ist dann entsprechend mehrfach einzureichen. Über ihre fachlichen Qualifikationen hinaus werden von allen Teammitgliedern auch folgende Qualifikationen erwartet: • Teamfähigkeit • Eigeninitiative • Kommunikationsfähigkeit • Sozio- und interkulturelle Kompetenz • partner- und kundenorientiertes, effizientes Handeln • Interdisziplinäres Denken Soft Skills werden nicht ausgewertet. Die angegebenen Personen gelten als vertraglich fest vereinbartes Projektteam und dürfen nur aus wichtigem Grund gege …- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 18 Monate
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- evergabe.sachsen.de
- Sprache
- Deutsch, Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen, Braustraße 2, 04107 Leipzig
- Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 … ganz lesenkürzer
§ 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Albertstraße 10, 01097 Dresden
- Website
- evergabe.sachsen.de
- Kontakt
- vergabestelle@
sms.sachsen.de
Bei uns erfasst
- Landesfachstelle Verbraucherinsolvenzberatung03.02.2026
- Weitere Leistungen für die zusätzlichen Aufgaben zur Umsetzung des Auftrages Digitales Gesundheitsamt 2025 - Fachsoftware ÖGD-SN21.10.2025 · 1 Angebot
- Etablierung der Generationenagentur für Sachsen12.12.2024 · 1 Angebot
- Beratungsstelle Pflegeausbildung Sachsen06.12.2024 · 1 Angebot
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 720 (IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung) in Sachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Sachsen (14 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Nortal AG3 Zuschläge
- Appsfactory GmbH2 Zuschläge
- Deutsche Telekom Business Solutions GmbH LK SN2 Zuschläge
- Microsoft Deutschland GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens4 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- BekanntmachungFrist 13.12.2024
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 13.12.2024
- 1. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist 13.12.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- App-Entwicklung klasseSachsen (AT) für die 5. Sächsische Landesausstellung auf der Albrechtsburg in MeißenStaatliche Schlösser, Burgen und Gärten Sachsen gGmbHFrist 30.11.2026
- IT-Sicherheitskonzept für Hochwassernachrichten- und -alarmdienst (HWNAD)Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und GeologieFrist 26.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 104023fe-a3c5-4187-bad7-7d4f17301376.