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vergebenEU-weitLieferleistungenRahmenvereinbarung

Rahmenvertrag zum Ausbau des Sirenenwarnsystems für den Landkreis Cochem-Zell

Kreisverwaltung Cochem-Zell · Cochem, Rheinland-Pfalz

Aktenzeichen LOT-0001 2025-07-08-1100veröffentlicht 27.08.2025LieferleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 487 Tagen abgelaufen

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Geplant · Neuausschreibung möglich

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in 35 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung

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Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
4 Jahre01.10.2025 – 30.09.2029
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 82 Tage (6 Verfahren, 24 Monate).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 14 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.09.2029
    vor 13 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Der Landkreis Cochem-Zell beabsichtigt in Abstimmung und zusammen mit den angeschlossenen Verbandsgemeinden das örtliche Sirenennetz schrittweise auszubauen bzw. zu modernisieren. Hierzu soll eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen werden, aus der sich die Verbandsgemeinden des Landkreises Cochem-Zell, für ihre jeweiligen Sirenenstandorte (s. "Anlage 3 Standorte Sirenen") bedienen können. Ausschreibungsgegenstand ist ein Rahmenvertrag über die Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von elektronischen Sirenenanlagen sowie die optional erforderlichen Nebenleistungen gem. Leistungsverzeichnis mit einer Preisbindung über die Dauer und Durchführung des Rahmenvertrages. Der Ausbau soll beginnend mit dem Jahr 2025 sukzessive über den Gesamtzeitraum von 4 Jahren nach Auftragsvergabe erfolgen. Die Vergabeunterlagen enthalten vertrauliche sicherheitsreleveante Informationen, unter anderem zu geplanten Standorten von Sirenenanlagen sowie zur sicherheitskritischen Infrastruktur im Bereich des Zivil- und Katastrophenschutzes. Der Zugriff erfolgt ausschließlich nach Antragstellung und Übermittlung einer unterzeichneten Geheimhaltungsvereinbarung. Die Frist zur Einreichung von Aufklärungsfragen endet mit Ablauf des 01.07.2025.

Beschreibung des Loses

Nach Abschluss des Rahmenvertrages mit dem Landkreis Cochem-Zell schließen die angeschlossenen Verbandsgemeinden als Auftragsgeber (nachfolgend als AG bezeichnet) auf dieser Grundlage konkrete Teilaufträge/Abrufaufträge für die jeweiligen Standorte mit individuellen Leistungen. Nach Abruf einer Sirene durch die AG hat die Lieferung und Montage innerhalb eines Zeitraumes von 18 Monaten zu erfolgen. Die Sirenen sind in einem betriebsbereiten Zustand zu übergeben. Es können elektronische Sirenen der Schallleistungsstufen 109 dB (A) in 30 m, 115 dB (A) in 30 m, 118 dB (A) in 30 m und 121 dB (A) in 30 m zum Einsatz kommen. Insgesamt sollen 82 Sirenen und weitere 13 optionale Sirenen errichtet werden. Ein Anspruch auf den Abruf dieser Mengen besteht jedoch nicht, sie ist aber auch nicht abschließend.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium100 %
Preis
Der Preis ist das einzige ZuschlagskriteriumDer Preis ist das einzige Zuschlagskriterium.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.10.2025
Vertragsende
30.09.2029
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland-Pfalz, Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, 55116 Mainz
Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Ve … ganz lesenDer Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Für CPV 352 (Polizeiausrüstung) in Rheinland-Pfalz gibt es in den letzten 24 Monaten nur 4 Vergabemeldungen. Kennzahlen zeigen wir ab 10.

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 08.07.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 885db580-f4fe-4b19-aef5-12f96b8e6466.