Rahmenvertrag zum Ausbau des Sirenenwarnsystems für den Landkreis Cochem-Zell
Kreisverwaltung Cochem-Zell · Cochem, Rheinland-Pfalz
Aktenzeichen LOT-0001 2025-07-08-1100veröffentlicht 27.08.2025LieferleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 4 Jahre
- 01.10.2025 – 30.09.2029
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Rahmenvereinbarung
- ja
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
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Alle Ausschreibungen: Lieferleistungen in Rheinland-Pfalz (344 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
in 35 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 4 Jahre01.10.2025 – 30.09.2029
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Ort der Leistung
- Cochem56812, Landkreis Cochem-Zell, Rheinland-Pfalz
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 82 Tage (6 Verfahren, 24 Monate).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 14 Monaten
- Vertragsbeginnvor 13 MonatenLaufzeit bis 30.09.2029
- Heute
Beschreibung
Der Landkreis Cochem-Zell beabsichtigt in Abstimmung und zusammen mit den angeschlossenen Verbandsgemeinden das örtliche Sirenennetz schrittweise auszubauen bzw. zu modernisieren. Hierzu soll eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen werden, aus der sich die Verbandsgemeinden des Landkreises Cochem-Zell, für ihre jeweiligen Sirenenstandorte (s. "Anlage 3 Standorte Sirenen") bedienen können. Ausschreibungsgegenstand ist ein Rahmenvertrag über die Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von elektronischen Sirenenanlagen sowie die optional erforderlichen Nebenleistungen gem. Leistungsverzeichnis mit einer Preisbindung über die Dauer und Durchführung des Rahmenvertrages. Der Ausbau soll beginnend mit dem Jahr 2025 sukzessive über den Gesamtzeitraum von 4 Jahren nach Auftragsvergabe erfolgen. Die Vergabeunterlagen enthalten vertrauliche sicherheitsreleveante Informationen, unter anderem zu geplanten Standorten von Sirenenanlagen sowie zur sicherheitskritischen Infrastruktur im Bereich des Zivil- und Katastrophenschutzes. Der Zugriff erfolgt ausschließlich nach Antragstellung und Übermittlung einer unterzeichneten Geheimhaltungsvereinbarung. Die Frist zur Einreichung von Aufklärungsfragen endet mit Ablauf des 01.07.2025.
Beschreibung des Loses
Nach Abschluss des Rahmenvertrages mit dem Landkreis Cochem-Zell schließen die angeschlossenen Verbandsgemeinden als Auftragsgeber (nachfolgend als AG bezeichnet) auf dieser Grundlage konkrete Teilaufträge/Abrufaufträge für die jeweiligen Standorte mit individuellen Leistungen. Nach Abruf einer Sirene durch die AG hat die Lieferung und Montage innerhalb eines Zeitraumes von 18 Monaten zu erfolgen. Die Sirenen sind in einem betriebsbereiten Zustand zu übergeben. Es können elektronische Sirenen der Schallleistungsstufen 109 dB (A) in 30 m, 115 dB (A) in 30 m, 118 dB (A) in 30 m und 121 dB (A) in 30 m zum Einsatz kommen. Insgesamt sollen 82 Sirenen und weitere 13 optionale Sirenen errichtet werden. Ein Anspruch auf den Abruf dieser Mengen besteht jedoch nicht, sie ist aber auch nicht abschließend.
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Der Preis ist das einzige ZuschlagskriteriumDer Preis ist das einzige Zuschlagskriterium.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.10.2025
- Vertragsende
- 30.09.2029
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Rheinland-Pfalz, Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, 55116 Mainz
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Ve … ganz lesenkürzer
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| HÖRMANN Warnsysteme GmbH Niederlassung Sirene West Nassaustrasse 17c 65719 Hofheim, Hofheim | – |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Endertplatz 2, 56812 Cochem
- Website
- cochem-zell.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 08.07.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 885db580-f4fe-4b19-aef5-12f96b8e6466.