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vergebenEU-weitDienstleistungenRahmenvereinbarung

Rahmenvertrag zu Dienstleistungen im Steuerwesen (Steuerberatung und -erklärung)

Auftraggeber nicht angegeben · Thüringen

Aktenzeichen S002-2025veröffentlicht 04.03.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 508 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Erfurt.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Thüringen (19 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 50 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich (bis zu 3-mal)

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
5 Jahre01.01.2026 – 31.12.2030, bis zu 3 Verlängerungen
Lose
1
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Thüringen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Preis50 %
  • Qualität/Branchenexpertise/Zusammenarbeit50 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2030
    vor 10 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 8 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Erbringung von Dienstleistungen im Steuerwesen für die Unternehmen der SWE Gruppe. Insbesondere Steuerberatung und -erklärung zählen zu den Aufgaben aus der ausgeschriebenen Leistung. Folgendes Leistungsportfolio wird ausgeschrieben: Beantwortung von Fragen zum materiellen Steuerrecht einschließlich Bilanzrecht sowie zum Steuerverfahrensrecht; die Unterstützung bei der Anfertigung bzw. Erstellung von Jahressteuererklärungen sowie fallweise abzugebenden Steuererklärungen und -anmeldungen; Ausfertigung von fallweise zu erstellenden Steuerbescheinigungen; die Aufstellung von Steuerbilanzen; die elektronische Versendung von Steuererklärungen und -anmeldungen (ohne Versendung E-Bilanz inkl. Anlagevermögen); die Prüfung von Steuerbescheiden, Verhandlungen mit Finanzbehörden, Durchführung von Einspruchsverfahren, Steuerberechnungen und steuerliche Modellrechnungen; die Beratung mit dem Ziel steuerlich optimaler Sachverhaltsgestaltung und Bilanzierung sowie die Beratung im Zusammenhang mit der Anpassung an neues Steuerrecht und mit Umstrukturierungsmaßnahmen; die elektronische Versendung von Steuererklärungen und -anmeldungen; die Unterstützung bei steuerlichen Außenprüfungen; die fallweise Beratung in sonstigen steuerlichen Fragen jeglicher Steuerarten; Bereitstellung Zugang und technische Betreuung eines Sharepoints zum gegenseitigem Datenaustausch (datenschutzrechtliche Konformität); Steuerberatung für eine gemeinnützige GmbH. Der gesamte Leistungsumfang ist den Beschaffungsunterlagen zu entnehmen. Aus der Rahmenvereinbarung kann kein Umsatzversprechen abgeleitet werden.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis50 %
Qualität/Branchenexpertise/Zusammenarbeit50 %
Preis
Bewertung des durchschnittlichen Stundensatzes für Steuerberatungsleistung und Steuererklärungsleistung. Die Bewertung der Angebotspreise erfolgt auf Basis eines Punktesystems mit maximal 10 Preispunkten. Zur Ermittlung der Preispunkte wird der jeweils niedrigste Angebotspreis als Referenzwert herangezogen und mit der vollen Punktzahl (10 Preispunkte) bewertet. Für ein Preisangebot, das dem Zweifachen des niedrigsten Angebotspreises entspricht, werden 0 Preispunkte vergeben. Preise, die über dem Zweifachen des niedrigsten Angebotspreises liegen, erhalten ebenfalls 0 Preispunkte. Für alle dazwischenliegenden Preise erfolgt die Bepunktung mittels linearer Interpolation.
Qualität
Qualität/Branchenexpertise/ZusammenarbeitQualität/Branchenexpertise/Zusammenarbeit Es werden insbesondere die Erfahrungen in den verschiedenen Branchen und die angestrebte Zusammenarbeit bewertet. Die Bewertung erfolgt über ein Punktesystem und wird im Rahmen der Beschaffungsunterlagen zur Verfügung gestellt.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2026
Vertragsende
31.12.2030
Verlängerung
bis zu 3-mal
Optionen
Jährliche Verlängerung für max. drei Jahre.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Freistaat Thüringen, Jorge-Semprún-Platz 4, 99423 Weimar
Fristen für Nachprüfungsanträge
vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschrän … ganz lesenvergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Auftraggeber

Name
SWE Service GmbH
Anschrift
Magdeburger Allee 34, 99086 Erfurt
Kontakt
rechnung.service@stadtwerke-erfurt.de

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Für CPV 792 (Dienstleistungen im Bereich Rechnungslegung und -prüfung sowie Steuerwesen) in Thüringen gibt es in den letzten 24 Monaten nur 9 Vergabemeldungen. Kennzahlen zeigen wir ab 10.

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 17.06.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 0221b992-ceb0-44fd-99cc-5e989a62e8e3.