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vergebenEU-weitLieferleistungenRahmenvereinbarungmögliche Doppelmeldung

Rahmenvertrag Videotechnik

Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft · Berlin, Berlin

Aktenzeichen ITD1-0673-2025veröffentlicht 05.12.2025LieferleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 290 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 05.12.2025.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
72 Monatebis zu 1 Verlängerung
Lose
1
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Berlin10179, Berlin
Einreichung
elektronisch: Zulässigvergabekooperation.berlin

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 119 Tage (221 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (460 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Qualität50 %
  • Preis50 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 05.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 11 Monaten
  2. Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhr
    vor 10 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Videomaterial sowie Ausstattung von Aufzügen

Beschreibung des Loses

Lieferung von Videomaterial - Kameras, Kamerazubehör, Systemtechnik und Nebenleistungen (Konfiguration/Lackierung)

Ausstattung von Aufzügen mit Videotechnik - mindestens 33, maximal 70 Aufzüge

Leistungszeitraum 01.05.2026 - 30.04.2032 Verlängerungsoption Zeitraum 01.05.2032 -30.04.2034

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Qualität50 %
Preis50 %
Qualität
B-Kriterien, Konzepte und Proof of Concept

Eignung13 von 13 angegeben

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Der Bieter erklärt, dass sein Unternehmen zum Zeitpunkt des Teilnahmewettbewerbs über eine Versicherung für Personenschäden verfügt. Es wird eine Mindestdeckungssumme von mindestens 1,5 Mio. EUR/ Schadensereignis gefordert.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Der Bieter erklärt, dass sein Unternehmen zum Zeitpunkt des Teilnahmewettbewerbs über eine Versicherung für Sach- und Vermögensschäden verfügt. Es wird eine Mindestdeckungssumme von mindestens 1,5 Mio. EUR/ Schadensereignis gefordert.
Durchschnittlicher Jahresumsatz
Der Bieter gibt seinen Jahresumsatz der letzte 3 Jahre an. Es ist ein Mindestumsatz von 160.000 EUR im Durchschnitt (arithmetisches Mittel) der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2023-2025) gefordert. Geschäftsjahr ist nicht zwingend gleichzusetzen mit Kalenderjahr, da es auch unterjährig enden kann. Die Umsätze von Mitgliedern einer BewGe/BiGe werden für die Erfüllung der Mindestanforderung addiert.
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Der Bieter ist gemäß dem AXIS-Zertifizierungsprogramm als AXIS Certified Professional ausgewiesen und verfügt über 2 Mitarbeiter an geschultem Personal. Die Nachweise/ Zertifkate zur Axis-Zertifizierung und zur Schulung der Mitarbeiter sind mit den Unterlagen einzureichen. Hinweis: Ohne entsprechenden Nachweis erfolgt der Ausschluss.
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Der Bieter verfügt über aktuelle Zertifizierungen nach DQS-ISO 9001:2015 (Qualitätsmanagement) oder Vergleichbare und weist diese mittels Zertifikatskopie oder formloser Eigenerklärung nach. Die Anforderungen an das Qualitätsmanagement, sowohl der gesamten Produktionslinie (Design/Entwicklung, Produ … ganz lesenDer Bieter verfügt über aktuelle Zertifizierungen nach DQS-ISO 9001:2015 (Qualitätsmanagement) oder Vergleichbare und weist diese mittels Zertifikatskopie oder formloser Eigenerklärung nach. Die Anforderungen an das Qualitätsmanagement, sowohl der gesamten Produktionslinie (Design/Entwicklung, Produktion, Montage, Kundendienst) des Auftragnehmers als auch die produktbezogene Qualität, richten sich nach dem in der DIN/ISO-Norm 9001:2015 beschriebenen Modell. Hinweis: Ohne entsprechenden Nachweis erfolgt der Ausschluss.
Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Der Bieter weist die geforderten Referenzen nach. Hinweis: Referenzangaben können auch übergreifend erfolgen, d.h. es kann z.B. eine Referenz für die Erfüllung mehrerer Anforderungen herangezogen werden. Für Referenzen herangezogene Verträge müssen zum Stichtag 31.12.2025 erfolgreich beendigt worden … ganz lesenDer Bieter weist die geforderten Referenzen nach. Hinweis: Referenzangaben können auch übergreifend erfolgen, d.h. es kann z.B. eine Referenz für die Erfüllung mehrerer Anforderungen herangezogen werden. Für Referenzen herangezogene Verträge müssen zum Stichtag 31.12.2025 erfolgreich beendigt worden sein (d.h. nur durch Vertragsablauf; kein Ende durch Kündigung seitens des AG oder AN.) Der Bieter muss durch mindestens 3 Referenzen nachweisen, dass er bzw. sein Nachunternehmer in den letzten 5 Jahren (2021-2025) mindestens 150 Netzwerkkameras pro Jahr und Referenz (insgesamt mindestens 750 Stück pro Referenz) geliefert haben. Hinweis: Werden keine 3 Referenzen nachgewiesen, erfolgt der Ausschluss.
Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Der Bieter weist die geforderten Referenzen nach. Hinweis: Referenzangaben können auch übergreifend erfolgen, d.h. es kann z.B. eine Referenz für die Erfüllung mehrerer Anforderungen herangezogen werden. Für Referenzen herangezogene Verträge müssen zum Stichtag 31.12.2025 erfolgreich beendigt worden … ganz lesenDer Bieter weist die geforderten Referenzen nach. Hinweis: Referenzangaben können auch übergreifend erfolgen, d.h. es kann z.B. eine Referenz für die Erfüllung mehrerer Anforderungen herangezogen werden. Für Referenzen herangezogene Verträge müssen zum Stichtag 31.12.2025 erfolgreich beendigt worden sein (d.h. nur durch Vertragsablauf; kein Ende durch Kündigung seitens des AG oder AN. Der Bieter muss einen Nachweis erbringen, dass er bzw. sein Nachunternehmer die Erfahrung für die Arbeiten an videounterstützten netzwerkbasierten Kamerasystemen in Aufzügen aufweist. Folgende Referenzen zu vergleichbaren Projekten sind vorzulegen: Es müssen mindestens drei Projekte innerhalb der letzten fünf Jahre (2021-2025) benannt werden, bei denen Arbeiten an vorgenannten Anlagen (Installation von Aufzugskameras) durchgeführt wurden. Hinweis: Werden keine 3 Referenzen nachgewiesen, erfolgt der Ausschluss.
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Der Bieter erklärt die Anzahl der Mitarbeiter, die auftragsrelevante Leistungen erbringen. Die Anzahl der Mitarbeiter (inklusive Nachunternehmer), die auftragsrelevante Leistungen erbringen, muss in den letzten 3 Jahren (2023-2025) im Durchschnitt mindestens 3 Mitarbeiter betragen haben. Auftragsrel … ganz lesenDer Bieter erklärt die Anzahl der Mitarbeiter, die auftragsrelevante Leistungen erbringen. Die Anzahl der Mitarbeiter (inklusive Nachunternehmer), die auftragsrelevante Leistungen erbringen, muss in den letzten 3 Jahren (2023-2025) im Durchschnitt mindestens 3 Mitarbeiter betragen haben. Auftragsrelevant im hier gemeinten Sinne sind Mitarbeiter, die qualifiziert und verfügbar sind um die Montage und Inbetriebnahme von Aufzugskameras durchzuführen. Hinweis: Unterhalb dieses Wertes erfolgt der Ausschluss.
Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Es ist der Nachweis zu erbringen, dass mindestens eine der an der direkten Leistungsausführung - Installation und Inbetriebnahme von Aufzugskameras - beteiligten Personen als Elektrofachkraft geschult wurde, mit der Berechtigung zur Installation und Prüfung elektrischer Anlagen und Geräte gemäß VDE und DGUV. Hinweis: Ohne entsprechenden Nachweis erfolgt der Ausschluss
Eintragung in das Handelsregister
Der Bewerber reicht eine aktuelle Handelsregisterauskunft ein. Darstellung des Unternehmens mit Angaben zum Namen, Haupt- und Nebensitze, Rechtsform, Beteiligungsverhältnissen des Unternehmens.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Begrenzung der Bewerberzahl
1 bis 5 Bewerber

Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
72 Monate
Verlängerung
bis zu 1-mal
Optionen
Verlängerungsoption 01.05.2032 -30.04.2034
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
vergabekooperation.berlin
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: - Der Auftragnehmer hat gem. Frauenförderverordnung während des Auftrags Maßnahmen zur Frauenförderung durchzuführen oder einzuleiten. Hierzu hat der Bieter mit der Angebotsabgabe eine Erklärung zur Frauenförderung abzugeben. Der AG stellt hierzu ebenfalls ein Formular zur Verfügung. - Vo … ganz lesenLeistung: - Der Auftragnehmer hat gem. Frauenförderverordnung während des Auftrags Maßnahmen zur Frauenförderung durchzuführen oder einzuleiten. Hierzu hat der Bieter mit der Angebotsabgabe eine Erklärung zur Frauenförderung abzugeben. Der AG stellt hierzu ebenfalls ein Formular zur Verfügung. - Vorgaben des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes (BerlAVG) sind einzuhalten. Der AG wird entsprechende Verpflichtungen des AN zur Einhaltung der Vorgaben des BerlAVG in den Vertrag aufnehmen.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Berlin, Martin- Luther- Str. 105, 10825 Berlin
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften … ganz lesen§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften … ganz lesen§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Hinweis
1. Der Auftraggeber ist Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 1 GWB und unterliegt darüber hinaus dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz. 2. Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff.I.3) unter Angabe der Bez … ganz lesen1. Der Auftraggeber ist Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 1 GWB und unterliegt darüber hinaus dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz. 2. Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff.I.3) unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff. II.1.1)) u. des Aktenzeichens FEM2-0430-2021 zu erfolgen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 20.09.2021, 10:00 Uhr, an die unter Ziffer I.1) bezeichnete Stelle unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3) eingegangen sind. Es besteht kein Anspruch auf Beantwortung später gestellter Fragen. Mündliche Anfragen werden nicht beantwortet. Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) u. beantwortete Bieterfragen sowie sonstige Klarstellungen, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Vergabeplattform (vgl. Ziff.I.3) veröffentlichen. Der AG empfiehlt daher allen Bewerbern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen u. Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bewerber sollen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Sofern der Bewerber/BewGe eine einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) einreichen möchte, muss er/sie sicherstellen, dass die EEE sämtliche zuvor genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise enthält. Die EEE muss nicht verwendet werden, wenn das Angebot einschließlich der Anlagen ausgefüllt eingereicht wird. 3. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird u. der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird. Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren: 4. Sofern eine Bewerbung als Bewerbergemeinschaft (BewGe) erfolgt, ist mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern der BewGe ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziff. III.1.8) dieser Bekanntmachung) im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur Bietergemeinschaft und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. BewGe dürfen nur ein Angebot inkl. Eignungsunterlagen einreichen. Die unter Ziffer III.1.1) bis Ziffer III.1.3) geforderten Angaben / Erklärungen sind bei der Bewerbung einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft in einem gesonderten Formular zu machen bzw. abzugeben. Die Angaben zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (III.1.2) sowie zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (III.1.3) werden jedoch von allen Mitgliedern der BewG kumuliert bewertet. BewGe haben darüber hinaus eine Erklärung abzugeben, dass die Bildung der BewGe keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von jedem Mitglied der BewGe zu erläutern, inwiefern für das jeweilige Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben. Der AG stellt für diese Erklärung ein Formblatt zur Verfügung. Es kann auf Anlagen verwiesen werden. 5. Beabsichtigt der Bewerber, sich hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten andere Unternehmen (Dritter / Nachunternehmer / konzernverbundener Unternehmen) zu berufen (Eignungsleihe), so können die unter Ziffer III.1.2) bis III.1.3) betreffenden Angaben unter Einbeziehung der Ressourcen dieser anderen Unternehmen (Eignungsleihgeber) im Umfang der Eignungsleihe gemacht …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Art
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
Anschrift
Holzmarktstraße 15-17, 10179 Berlin
Kontakt
einkauf.itd1@bvg.de

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 323 (Rundfunk- und Fernsehgeräte sowie Ton- und Bildaufnahme- und -wiedergabegeräte) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

15vergebene Aufträge
1Angebote je Los im Median (11 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 5 Meldungen plausibel angegeben

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 19.01.2026 auf 26.01.2026 verschoben
  3. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 19.01.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 8b50c0c5-d146-4409-afa6-c4f5e2fb997e.