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vergebenEU-weitBeratungRahmenvereinbarung1 Berichtigung

Rahmenvertrag Unterstützung Meldewesen

Investitionsbank des Landes Brandenburg · Potsdam, Brandenburg

Aktenzeichen ILB-2025-348veröffentlicht 19.11.2025erstmals 19.11.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 321 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 19.11.2025.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
2,25 Mio. €
Laufzeit
2 Jahrebis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 2 Unternehmen
Ort der Leistung
Potsdam14473, Brandenburg
Einreichung
elektronisch: Erforderlichvergabemarktplatz.brandenburg.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 94 Tage (9 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4,5 Angebote je Los (18 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Preis40 %
  • Personaleinsatzkonzept30 %
  • Betreuungskonzept30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 12 Monaten
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 12 Monaten
  3. Angebotsfrist 11:00 Uhr
    nur elektronisch über vergabemarktplatz.brandenburg.de
    vor 11 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 11:30 Uhr
    vor 11 Monaten
  5. Bindefrist endet
    56 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 9 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Die ILB benötigt Unterstützung für das Meldewesen. Die Beauftragung beginnt mit Zuschlagserteilung und endet nach maximal vier Jahren.

Beschreibung des Loses

Die ILB schließt nach Durchführung des Vergabeverfahrens einen Rahmenvertrag mit zwei Auftragnehmern ab. Auf Grundlage dieses Rahmenvertrages ist der Auftraggeber zum Abruf von Einzelaufträgen über die in der Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen berechtigt. Der geschätzte Wert der Leistungen, die auf der Grundlage des ausgeschriebenen Rahmenvertrags abgerufen werden können, beläuft sich auf ein Auftragsvolumen auf vier Jahre in Höhe von 2.250.000 EUR (netto). Das angegebene geschätzte Auftragsvolumen wird hiermit nicht festgelegt, d.h. es kann höher oder geringer ausfallen. Näheres regelt Teil B: Besondere Vertragsbedingungen. Die Höchstwerte der Leistungen, die auf der Grundlage des ausgeschriebenen Rahmenvertrags abgerufen werden können, ist festgelegt auf 2.925.000 EUR (netto).

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Preis40 %
Personaleinsatzkonzept30 %
Betreuungskonzept30 %
Preis
Niedrigster Angebotsgesamtpreis
Qualität
Personaleinsatzkonzept
Qualität
Betreuungskonzept

Eignung6 von 6 angegeben

Eintragung in das Handelsregister
- Eigenerklärungen über die Eintragung in Berufs- oder Handelsregister (Formblatt Teil D Anlage 3 Eigenerklärung zur Eintragung in Berufs- oder Handelsregister) - Nachweis über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Im Falle der Bietergemeinschaft von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen Im Falle der Eignungsleihe vom Drittunternehmen (eignungsrelevanter Unterauftragnehmer) einzureichen
Allgemeiner Jahresumsatz
- Gesamtjahresumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren einschließlich eines durchschnittlichen Jahresumsatzes von mindestens 1 Mio. EUR (brutto) in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Aufsichtsrechtliche und bankstatistische Meldungen). (Formblatt Teil D Anlage 4 Formblatt Eigenerklärung Mindestjahresumsatz)
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
- Nachweis über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung Sach- und Vermögensschäden: mind. 1 Mio. EUR, zweifach maximiert Personenschäden: mind. 1 Mio. EUR, zweifach maximiert (Formblatt Teil D Anlage 5 Formblatt Erklärung Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung)
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
- Unternehmensreferenzen: Eigenerklärung über mindestens drei (3) geeignete Referenzen der letzten drei Jahre mit dem Auftragsgegenstand vergleichbarer Leistungen (Teil D Anlage 6 Formblatt Referenzen). Jede Referenz muss folgende Mindestanforderungen erfüllen Hinweis: Mindestanforderungen für jede … ganz lesen- Unternehmensreferenzen: Eigenerklärung über mindestens drei (3) geeignete Referenzen der letzten drei Jahre mit dem Auftragsgegenstand vergleichbarer Leistungen (Teil D Anlage 6 Formblatt Referenzen). Jede Referenz muss folgende Mindestanforderungen erfüllen Hinweis: Mindestanforderungen für jede Referenz; (M.1) bis (M.2) müssen kumulativ im Referenzprojekt erfüllt sein, damit die Referenz berücksichtigt wird bzw. wertbar ist (M.1) Jedes Referenzprojekt muss Unterstützungsleistungen im Meldewesen umfassen. (M.2) Die Leistungen müssen innerhalb der letzten drei Jahre erbracht worden sein (Stichtag 19.11.2025). Die Referenzen müssen in einer Gesamtschau folgende Mindestanforderungen erfüllen: Hinweis: Mindestanforderungen müssen nicht kumulativ in einer Referenz erfüllt werden; (M.3) bis (M.6) müssen in einer Gesamtschau aller vorgelegten Referenzen einmal erfüllt werden (M.3) Mindestens ein Referenzprojekt muss aufsichtsrechtliche Meldungen umfassen. (M.4) Mindestens ein Referenzprojekte muss bankstatistische Meldungen umfassen (M.5) Mindestens ein Referenzprojekt muss die Anwendung A360 Banking betreffen, mindestens in der Version R7.7.0, einschließlich des zugehörigen Datenmodells. (M.6) Mindestens ein Referenzprojekt muss die Nutzung des Designer Tools innerhalb der Anwendung A360 Banking beinhalten.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenRein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
2 Jahre
Verlängerung
bis zu 2-mal: Der Vertrag kann vom Auftraggeber zweimal um jeweils 12 Monate verlängert werden. (Verlängerungsoption).
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 2 Unternehmen

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
56 Tage
Angebotsöffnung
22.12.2025, 11:30 Uhr
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: - Eigenerklärung zu den Russland-Sanktionen (Formblatt Teil D Anlage 8 Erklärung Russlandsanktionen) - Eigenerklärung zum Brandenburgischen Vergabegesetz (Formblatt Teil D Anlage 7 Vereinbarung Mindestanforderungen BbgVergG) Die Vergabestelle ist berechtigt und verpflichtet, erneut in die … ganz lesenLeistung: - Eigenerklärung zu den Russland-Sanktionen (Formblatt Teil D Anlage 8 Erklärung Russlandsanktionen) - Eigenerklärung zum Brandenburgischen Vergabegesetz (Formblatt Teil D Anlage 7 Vereinbarung Mindestanforderungen BbgVergG) Die Vergabestelle ist berechtigt und verpflichtet, erneut in die Eignungsprüfung einzutreten, falls ihr Anhaltspunkte zur Kenntnis gelangen, die eine Neubewertung der Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit, Fachkunde oder Gesetzestreue des betreffenden Bieters erforderlich machen (§ 122 GWB). Hinweis zur Abfrage beim Wettbewerbsregister: Ab einem geschätzten Auftragswert von 30.000 Euro netto ist ein öffentlicher Auftraggeber gemäß § 6 Abs. 1 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) verpflichtet, vor Erteilung des Zuschlags bei der Regis-terbehörde abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter, an den er den Auftrag zu vergeben beabsichtigt, gespeichert sind. Unterhalb dieser Wertgrenze und im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs besteht die Möglich
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam
Fristen für Nachprüfungsanträge
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag bei der Vergabekammer nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von ze … ganz lesenEs wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag bei der Vergabekammer nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Es wird ferner darauf hingewiesen, dass der Bieter wegen der Möglichkeit der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens mit Akteneinsichtsrecht aller Beteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB mitder konkreten Möglichkeit rechnen muss, dass sein Angebot mit allen wesentlichen Bestandteilen von den Beteiligten beider Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Angebotsunterlagen entsprechend kenntlich zu machen. Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter in einem solchen Falle an dieVergabekammer wenden.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP9YD1H9E1#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 794 (Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste) in Brandenburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

35vergebene Aufträge
11Angebote je Los im Median (33 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 9 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Beratung in Brandenburg (4 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens5 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. 1. Berichtigung (diese Seite) · Korrektur – BeschafferFrist 22.12.2025
  3. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 22.12.2025
  4. 1. Berichtigung · Informationen sind jetzt verfügbarFrist von 22.12.2025 auf 23.12.2025 verschoben
  5. BekanntmachungFrist 22.12.2025

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung c99f908e-2557-444c-a7be-9cf7633bab5b.