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vergebenEU-weitLieferleistungenRahmenvereinbarungmögliche Doppelmeldung

Rahmenvertrag Unterflurcontainer

Abfallwirtschaftsbetrieb München (AWM) - Vergabestelle 7 · München, Bayern

Aktenzeichen VGSt7-2025-0002veröffentlicht 22.01.2025LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 620 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 22.01.2025.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahre01.05.2025 – 30.04.2027
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
München80992, Bayern
Einreichung
elektronisch: Zulässigvergabe.muenchen.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 81 Tage (29 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (149 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 60 %, Leistung und Qualität 40 %.

  • Ausstattungs- und Ausführungsdetails30 %
  • Nachhaltigkeit10 %
  • Preis60 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 10 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−5,5 Punkte
25 % teurer−12 Punkte
50 % teurer−20 Punkte
100 % teurer−30 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 21 Monaten
  2. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    über vergabe.muenchen.de
    vor 20 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 10:00 Uhr
    vor 20 Monaten
  4. Bindefrist endet
    65 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 18 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.04.2027
    vor 18 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Rahmenvertrag über die Lieferung von Unterflurcontainersystemen

Beschreibung des Loses

Rahmenvereinbarung über die Herstellung, Lieferung, Aufstellen bzw. Einbau von ca. 226 Stück Unterflurcontainern mit einem Nutzvolumen von 3 m³ und 5 m³ für die Sammlung von Leichtverpackungen, Gewerbeabfall, Kleider, Glas, Papier, Rest- und Biomüll Unterflur-Abfallsammelbehälter mit Einwurfsäule und Behälteraufnahme an der Oberseite mit Bodenentleerung nach DIN EN 13071-1 und DIN EN 13071-2. Position 1: 5 m³ Unterflursammelsystem für die Sammlung von Restmüll Geschätzte Bestellmenge: ca. 80 Stück Mindestbestellmenge: 40 Stück Maximalbestellmenge: 160 Stück Position 2: 5 m³ Unterflursammelsystem für die Sammlung von Gewerbemüll Geschätzte Bestellmenge: ca. 1 Stück Mindestbestellmenge: 0 Stück Maximalbestellmenge: 20 Stück Position 3: 3 m³ Unterflursammelsystem für die Sammlung von Biomüll Geschätzte Bestellmenge: ca. 35 Stück Mindestbestellmenge: 15 Stück Maximalbestellmenge: 70 Stück Position 4: 5 m³ Unterflursammelsystem für die Sammlung von Altkleidung Geschätzte Bestellmenge: ca. 5 Stück Mindestbestellmenge: 2 Stück Maximalbestellmenge: 20 Stück Position 5: 5 m³ Unterflursammelsystem für die Sammlung von Papier Geschätzte Bestellmenge: ca. 80 Stück Mindestbestellmenge: 40 Stück Maximalbestellmenge: 160 Stück Position 6: 5 m³ Unterflursammelsystem für die Sammlung von Leichtverpackungen (Einwurf für Stahlblech / Alu, PET) Geschätzte Bestellmenge: ca. 13 Stück Mindestbestellmenge: 6 Stück Maximalbestellmenge: 30 Stück Position 7: 3 m³ Unterflursammelsystem für die Sammlung von Glas Geschätzte Bestellmenge: ca. 12 Stück Mindestbestellmenge: 6 Stück Maximalbestellmenge: 30 Stück Position 8: Betoneinheit (Zusatz-Reserven auf Abruf!) Geschätzte Bestellmenge: ca. 10 Stück Mindestbestellmenge: 0 Stück Maximalbestellmenge: 20 Stück Position 9: Betoneinheit (Mehrkosten für Sonderversion für Gefälle) Geschätzte Bestellmenge: ca. 30 Stück Mindestbestellmenge: 10 Stück Maximalbestellmenge: 45 Stück

Die Höchstabrufmengen/Maximalmengen dienen nicht als verbindliche Kalkulationsgrundlage, sondern setzten die Rechtsprechung des EuGH (Urt. v. 17.06.2021, C-23/20) um.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Ausstattungs- und Ausführungsdetails30 %
Nachhaltigkeit10 %
Preis60 %
Qualität
Ausstattungs- und Ausführungsdetails
Qualität
NachhaltigkeitMaßnahmen, die zu einer besseren Nachhaltigkeit bzw. einer Reduktion des CO2-Ausstoßes bei der Vertragserfüllung führen
Preis
Preis inkl. Nachlässe zzgl. Umsatzsteuer

Eignung6 von 6 angegeben

Kriterium
genannt
Kriterium
genannt
Kriterium
1) Benennung eines Ansprechpartners 2) Der Bewerber/Bieter muss als Referenz mindestens 3 zufriedenstellend erbrachte vergleichbare Leistungen vorweisen. Leistungen für den Auftraggeber (AWM) können als Referenz berücksichtigt werden, müssen aber vom Bieter explizit als Referenz angegeben werden. A … ganz lesen1) Benennung eines Ansprechpartners 2) Der Bewerber/Bieter muss als Referenz mindestens 3 zufriedenstellend erbrachte vergleichbare Leistungen vorweisen. Leistungen für den Auftraggeber (AWM) können als Referenz berücksichtigt werden, müssen aber vom Bieter explizit als Referenz angegeben werden. Als vergleichbare Leistung gilt in vorliegendem Fall die Herstellung, Lieferung und der Einbau von Unterflursammelsystemen 3) Eigenerklärung, dass die Herstellung unseres Unterflursammelsystems unter Einhaltung folgenden Normen erfolgt: DIN EN 13071-1 und DIN EN 13071-2 (Behälter Typ B). 4) Eigenerklärung, dass das Aufnahmesystem dem Entleergerät für Wertstoffsammelbehälter mit Ringösen, Fabrikat Kinshofer "Typ KM 920-1" oder Pilzaufnahme nach Norm entspricht und Kompatibilitätsnachweis zum Aufnahmesystem der Fa. Kinshofer 5) Zur Erstellung der Baugrube muss der Bieter sämtliche Angaben, Pläne, Angaben zur Verdichtung der Baugrubensohle/ Baugrubenschließung usw. in deutscher Sprache zur Verfügung stellen 6) Einbauanleitung mit allen erforderlichen Zeichnungen und Skizzen für den Betonschacht und das Gesamtsystem (Zeichnungen mit allen erforderlichen Detail- und Perspektivansichten) 7) Anforderungen an den Tiefbau für das Unterflursammelsystem 8) Anforderungen an den Kran und die erforderlichen Ausrüstungen für den Einbau 9) Anforderungen an die umgebenden Flächen (Pflasterung, Verdichtung usw.) 10) genaue Beschreibung der Ausführung der Sicherheitsplattform 11) Konformitätserklärung für das gesamte System (CE- Kennzeichnung) 12) Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und Eigenerklärung zum Russland-Sanktionspaket der EU 13) Rechnerischer Nachweis des realen Nutzvolumen der Unterflurcontainer anhand einer technischen und mit Behälter-Innenmaßen versehenen Zeichnung 14) Bedienungsanleitung 15) Wartungsanleitung und Wartungsprotokoll 16) Ersatzteilliste inkl. Preise 17) Statikberechnung der Betonfundamenteinheit 18) Falls zutreffend: Nachweis von zertifizierten Maßnahmen im Bereich der Nachhaltigkeit 19) Falls zutreffend: Nachweis der klimaneutralen Produktion Für Leistungen, die von einem Unterauftragnehmer erbracht werden, sind die entsprechenden Nachweise des Unterauftragnehmers vorzulegen.
Kriterium
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien (URL): https://vergabe.muenchen.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-1944f3953f3-3383b07ffb957450
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen, Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.05.2025
Vertragsende
30.04.2027
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Option zur zweimaligen Verlängerung um jeweils ein Jahr
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
vergabe.muenchen.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
65 Tage
Angebotsöffnung
25.02.2025, 10:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern, 80534 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerbe … ganz lesenUm eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Zuschlags- / Wertungskriterien Das Kriterium "Preis" wird mit einer Gewichtung von 60 % in ein Punktesystem mit einer maximalen Punktezahl von 100 Punkten umgelegt. Zur preislichen Wertung wird ein relativer Maßstab mittels Anwendung einer Formel gewählt. Der niedrigste Preis wird mit der maximal z … ganz lesenZuschlags- / Wertungskriterien Das Kriterium "Preis" wird mit einer Gewichtung von 60 % in ein Punktesystem mit einer maximalen Punktezahl von 100 Punkten umgelegt. Zur preislichen Wertung wird ein relativer Maßstab mittels Anwendung einer Formel gewählt. Der niedrigste Preis wird mit der maximal zu vergebenden Punktzahl für den Preis (60 Punkte) multipliziert und das Ergebnis durch den Angebotspreis der jeweiligen Bieter geteilt. Somit ergibt sich für den günstigsten Preis die höchste Punktzahl, während die darüber liegenden mit einer geringeren Punktzahl bewertet werden. Die Ergebnisse der Berechnung werden auf ganze Punktzahlen gerundet. Maßgeblich ist der Wertungspreis, Brutto. Dieser errechnet sich aus der Summe der Preisangaben gemäß Leistungsverzeichnis, multipliziert mit den geschätzten Mengenangaben abzgl. etwaiger Nachlässe und zzgl. der Umsatzsteuer. Das Kriterium wird mit insgesamt maximal 60 Punkten bewertet. Beispielberechnung für die Punktevergabe für das Kriterium Preis: Angebot 1: 100 € brutto 60 Punkte * 100 € / 100 € = 60 Punkte Angebot 2: 120 € brutto 60 Punkte * 100 € / 120 € = 50 Punkte Angebot 3: 160 € brutto 60 Punkte * 100 € / 160 € = 38 Punkte (Das rechnerische Ergebnis 37,5 wird auf 38 Punkte gerundet) Die restlichen Wertungskriterien können maximal 40 Punkten erhalten. Siehe Leistungsverzeichnis unter 2 Wertungskriterien. Wenn das jeweilige Kriterium erfüllt bzw. teilweise erfüllt ist, erhält der Bieter die entsprechende Punktzahl für dieses Kriterium. Sind Kriterien nicht erfüllt erhält der Bieter 0 Punkte für dieses Kriterium. Die einzelnen Punkte der Wertungskriterien und des Preises werden zusammengezählt und können maximal 100 Punkte erreichen. Der Bieter mit den meisten Punkten erhält den Zuschlag.
Hinweis
Fragen zu den Vergabeunterlagen sind in Textform über die Vergabeplattform (vergabe.muenchen.de) bis spätestens 10 Werktage vor Ablauf der Angebotsfrist an die Vergabestelle zu richten. Antworten werden bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist ausschließlich über die Plattform erteilt. Regist … ganz lesenFragen zu den Vergabeunterlagen sind in Textform über die Vergabeplattform (vergabe.muenchen.de) bis spätestens 10 Werktage vor Ablauf der Angebotsfrist an die Vergabestelle zu richten. Antworten werden bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist ausschließlich über die Plattform erteilt. Registrierte Bieter erhalten per E-Mail einen Hinweis auf Änderungen in den Vergabeunterlagen. Ein gegebenenfalls schon eingereichtes Angebot muss, sofern die Vergabeunterlagen nach Einreichung des Angebots geändert wurden, neu hochgeladen werden. Andernfalls wird das Angebot ausgeschlossen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 25.02.2025
  3. 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist von 25.02.2025 auf 27.02.2025 verschoben

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung fa7ed6c3-b3e1-4bb8-ba6e-ea89cf0d4d09.