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vergebenEU-weitDienstleistungenRahmenvereinbarung

Rahmenvertrag Umzugsdienstleistungen

Bayerisches Landeskriminalamt · München, Bayern

Aktenzeichen 124-8010-048/21veröffentlicht 13.06.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 844 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet München.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Bayern (183 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
0 €
Laufzeit
4 Jahre01.08.2024 – 31.07.2028
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
München80636, Bayern
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdeutsche-evergabe.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 66 Tage (7 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 1,5 Angebote je Los (60 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 29 Monaten
  2. Angebotsfrist 16:00 Uhr
    nur elektronisch über deutsche-evergabe.de
    vor 28 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 16:00 Uhr
    vor 28 Monaten
  4. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.07.2028
    vor 27 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Vertragsgegenstand dieses Rahmenvertrages „Umzugsdienstleistungen“ ist die Ausführung anfallender Umräumarbeiten und damit verbundene Nebenarbeiten durch den Auftragnehmer für den Auftraggeber an den Standorten des Bayerischen Landeskriminalamts in München und im Rahmen von Regiestunden an Standorten des Bayerischen Landeskriminalamts außerhalb von München.

Beschreibung des Loses

'- Durchführung von Umräumarbeiten und dabei anfallender Nebenarbeiten (z.B. Möbelmontagen, Möbeltransporte, jegliche Vertragearbeiten, kleinere Reparaturen an Möbeln, Sicherung von Möbeln an der Wand etc.). - Annahme und Vertragen zum Aufstellungsort von sonstigen gelieferten Ausstattungsgegenständen für Räumlichkeiten des Auftraggebers, z.B. Büro, Möbellager oder Kantinenräume. Einlagerung von Altmöbeln auf dem Gelände des Auftraggebers. - Umsetzen oder Vertragen von schweren Gegenständen, z. B. Laborgeräten. - Zur Verfügung stellen der erforderlichen Ausrüstung/Werkzeug, inklusive Transportmittel. - Bestandsaufnahme und -führung des Möbellagers. - Bereitstellung von Verpackungs- und Umzugsmaterial (Umzugskartons, Packdecken etc.).

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
PreiskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 100

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
keine
Kriterium
(1) Vordruck 6: Eigenerklärung zum Umsatz Beschreibung: Gesamtumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (oder seit dem Gründungsdatum oder dem Datum der Tätigkeitsaufnahme des Unternehmens, falls dieses weniger als drei volle Jahre zurück liegt. Es besteht keine Mindestanforderung an d … ganz lesen(1) Vordruck 6: Eigenerklärung zum Umsatz Beschreibung: Gesamtumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (oder seit dem Gründungsdatum oder dem Datum der Tätigkeitsaufnahme des Unternehmens, falls dieses weniger als drei volle Jahre zurück liegt. Es besteht keine Mindestanforderung an den Bieter. (Vordruck 6) Sofern entsprechende Angaben verfügbar sind und ohne Mindestanforderung: Umsatz für den Tätigkeitsbereich, der Gegenstand der Ausschreibung ist, bezogen auf die drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre oder seit dem Gründungsdatum oder dem Datum der Tätigkeitsaufnahme des Unternehmens, falls dieses weniger als drei volle Jahre zurück liegt (Vordruck 6). (2) Vordruck 7: Eigenerklärung Betriebshaftpflichtversicherung Beschreibung: Erklärung, dass eine aktuell gültige Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare marktübliche Versicherung mit folgender Haftpflichtdeckungshöhe besteht, oder im Fall der Zuschlagserteilung auf erstes Anfordern des Auftraggebers abgeschlossen wird (Mindestanforderung): • Personenschäden i. H. v. zwei (2) Millionen Euro insgesamt und mindestens eine (1) Million Euro je Schadensfall und Versicherungsjahr, • Sachschäden i. H. v. zwei (2) Millionen Euro insgesamt und mindestens eine (1) Million Euro je Schadensfall und Versicherungsjahr. Die Anforderung an die Betriebshaftpflichtversicherung (Vordruck 7) stellt eine Mindestanforderung an die Eignung gem. § 45 Abs. 1 Nr.3 VgV dar. Diese Mindestanforderung steht mit dem Auftragsgegenstand in einem sachlichen Zusammenhang und ist durch ihn gerechtfertigt.
Kriterium
(1) Vordruck 9: Referenzen: Darstellung von mindestens drei (3) Referenzen (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 Halbs. 1 VgV) innerhalb der letzten drei (3) Jahre (Stichtag: Ablauf der Angebotsfrist) über die erfolgreiche Zusammenarbeit über einen Zeitraum von mindestens zwei (2) Jahren bei der Erbringung von Umzugs … ganz lesen(1) Vordruck 9: Referenzen: Darstellung von mindestens drei (3) Referenzen (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 Halbs. 1 VgV) innerhalb der letzten drei (3) Jahre (Stichtag: Ablauf der Angebotsfrist) über die erfolgreiche Zusammenarbeit über einen Zeitraum von mindestens zwei (2) Jahren bei der Erbringung von Umzugsdienstleistungen, insbes. von Büroumzügen (Mindestanforderung). Die Referenz muss nach Art, Inhalt und Umfang mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sein. Die geforderten Kriterien zum Nachweis der beruflichen und technischen Leistungsfähigkeit stellen jeweils Mindestanforderungen an die Eignung dar. Diese Mindestanforderungen stehen mit dem Auftragsgegenstand im sachlichen Zusammenhang und sind durch ihn gerechtfertigt. (2) Vordruck 8: Angabe der Anzahl der Beschäftigten des Unternehmens Angabe der jahresdurchschnittlichen Anzahl der festangestellten Möbelträger des Unternehmens in den letzten 3 (drei) Kalenderjahren. Es werden durchschnittlich mindestens 4 (vier) festangestellte Möbelträger (Mindestanforderung) gefordert.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Rein nationale Ausschlussgründe, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen … ganz lesenGeldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Rein nationale Ausschlussgründe, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, bankruptcy, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.08.2024
Vertragsende
31.07.2028
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
deutsche-evergabe.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
108 DAYS
Angebotsöffnung
15.07.2024, 16:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: (1) Bietergemeinschaften haften dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch. (2) Unabhängig von einem Zugang zu Verschlusssachen (VS) behält sich der Auftraggeber vor, aus Gründen des vorbeugenden personellen Sabotageschutzes mindestens eine einfache Sicherheitsüberprüfung gem. Art. 10 Abs. 1 … ganz lesenLeistung: (1) Bietergemeinschaften haften dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch. (2) Unabhängig von einem Zugang zu Verschlusssachen (VS) behält sich der Auftraggeber vor, aus Gründen des vorbeugenden personellen Sabotageschutzes mindestens eine einfache Sicherheitsüberprüfung gem. Art. 10 Abs. 1 Nr. 2 BaySÜG oder einer vergleichbaren Bestimmung des Bundes (mindestens § 8 Sicherheitsüberprüfungsgesetz - SÜG) oder eines anderen Bundeslandes oder einer vergleichbaren Vorschrift anderer EU-Mitgliedstaaten, welche vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie als gleichwertig anerkannt ist, für Personen, welche eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit in Bereichen nach Art. 3 Abs. 1 Nr. 4 BaySÜG wahrnehmen sollten, zu fordern. Der Auftraggeber wird im Falle einer solchen Forderung den Auftragnehmern bzw. Unterauftragnehmern, deren Personal nicht sicherheitsüberprüft ist, ausreichend Zeit gewähren, um diese Anforderung zu erfüllen. Die Auftragnehmer sowie erforderlichenfalls deren Unterauftr…
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, Maximilianstraße 39, 80534 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bieter und Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 A … ganz lesenDie Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bieter und Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: "Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an."
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
1) Das Bayerische Landeskriminalamt (BLKA) führt dieses Vergabeverfahren als zuständige Vergabestelle für den Freistaat Bayern als öffentlichen Auftraggeber nach den Vorschriften der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeordnung – VgV). 2) Für die Erstellung und Einreichung des … ganz lesen1) Das Bayerische Landeskriminalamt (BLKA) führt dieses Vergabeverfahren als zuständige Vergabestelle für den Freistaat Bayern als öffentlichen Auftraggeber nach den Vorschriften der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeordnung – VgV). 2) Für die Erstellung und Einreichung des Angebots sind ausschließlich die von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Vordrucke vom Bieter bzw. der Bietergemeinschaft sowie (soweit einschlägig) von benannten eignungsrelevanten Unterauftragnehmern zu verwenden. Diese Vordrucke sind vollständig auszufüllen und mit dem Namen des Erklärenden zu versehen. Dem Angebot sind zudem alle geforderten Unterlagen beizufügen. 3) Vordruck 4: Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 123 GWB: Der Bieter bzw. jedes Mitglied der Bietergemeinschaft sowie jedes als eignungsrelevant angegebene Unternehmen hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen gem. §123 GWB mit dem Angebot einzureichen. 4) Vordruck 5: Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §124 GWB: Der Bieter bzw. jedes Mitglied der Bietergemeinschaft sowie jedes als eignungsrelevant angegebene Unternehmen hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen gem. § 124 GWB mit dem Angebot einzureichen. 5) Vordruck 13: Scientology-Schutzerklärung: Eigenerklärung des Bieters bzw. jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft sowie jedes als eignungsrelevant angegebenen Unternehmens, dass die Lehren und Technologien des L. Ron Hubbard während der Vertragsdauer im Unternehmen weder angewandt, gelehrt oder verbreitet werden (Scientology-Schutzerklärung). Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen. 6) Vordruck 14: Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 19 MiLoG: Der Bieter bzw. jedes Mitglied der Bietergemeinschaft sowie jedes als eignungsrelevant angegebene Unternehmen hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen gem. §§ 19, 21 MiLoG mit dem Angebot einzureichen. 7) Vordruck 15: Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 22 LkSG: Der Bieter bzw. jedes Mitglied der Bietergemeinschaft sowie jedes als eignungsrelevant angegebene Unternehmen hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen gem. § 22 LkSG mit dem Angebot einzureichen. 8) Vordruck 16: Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. den Russland-Sanktionen: Der Bieter bzw. jedes Mitglied der Bietergemeinschaft sowie jedes als eignungsrelevant angegebene Unternehmen hat eine Eigenerklärung zu den zum Verfahrenszeitpunkt geltenden Russlandsanktionen, insbesondere gemäß der Verordnung 833/2014 EU, mit dem Angebot einzureichen. 9) Vordruck 17: Erklärung zur polizeilichen Überprüfung und Verschwiegenheit: Der Bieter bzw. jedes Mitglied der Bietergemeinschaft sowie jedes als eignungsrelevant angegebenen Unternehmen, hat die Eigenerklärung abzugeben und mit dem Angebot einzureichen. Die Überprüfung des Personals erfolgt nur im Falle der Zuschlagserteilung. 10) Vordruck 18: Erklärung zu sicherheitsüberprüftem Personal: Der Bieter bzw. jedes Mitglied der Bietergemeinschaft sowie jedes als eignungsrelevant angegebenen Unternehmen, hat die Eigenerklärung abzugeben und mit dem Angebot einzureichen. Der Auftraggeber behält sich die Überprüfung des Personals im Falle der Zuschlagserteilung vor.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 983 (Diverse Dienstleistungen) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

149vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (251 Lose mit Angabe)
348.320 €Zuschlagswert im Median
113.797 € – 595.709 €mittlere Hälfte, 32 Werte

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  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 15.07.2024

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 7fb1085a-b15a-4c71-9589-27a881132905.