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Frist abgelaufenEU-weitAbfallentsorgungDienstleistungen

Rahmenvertrag über Räumungs-, Entsorgungs- und Versteigerungsleistungen

Leipziger Wohnungs-und Baugesellschaft mbH · 04103 Leipzig, Sachsen

veröffentlicht 24.06.2022Offenes Verfahren

Angebotsfristseit 1569 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
keine Angabe
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenEU-weit
Rahmenvereinbarung
keine Angabe
Ort der Leistung
04103 LeipzigSachsen
Einreichung
evergabe.deArt der Einreichung nicht angegeben
Diese Bekanntmachung ist eine Kurzmeldung. Laufzeit, Lose, Eignungs- und Zuschlagskriterien stehen nur in den Unterlagen auf der Vergabeplattform.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 83 Tage (63 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (91 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 52 Monaten
  2. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    über evergabe.de
    vor 52 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1) Name und Adressen Offizielle Bezeichnung: Leipziger Wohnungs-und Baugesellschaft mbH Postanschrift: Wintergartenstraße 4 Postleitzahl / Ort: 04103 Leipzig Land: Deutschland NUTS-Code: DED51 Kontaktstelle(n): Zentraler Einkauf Telefon: +49 341/99229420 E-Mail: einkauf@lwb.de Fax: +49 341/99229009 Internet-Adresse(n) Hauptadresse: (URL) www.lwb.de I.2) Gemeinsame Beschaffung I.3) Kommunikation Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: (URL) https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-18171278d9f-2f3fc9e1131aa3a4 Weitere Auskünfte erteilt/erteilen die oben genannten Kontaktstellen Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: (URL) www.evergabe.de an die oben genannten Kontaktstellen I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Andere: Wohnungsunternehmen als GmbH; Juristische Person des Privatrechts I.5) Haupttätigkeit(en) Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen Abschnitt II: Gegenstand II.1) Umfang der Beschaffung II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Rahmenvertrag über Räumungs-, Entsorgungs- und Versteigerungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 140_LWB_03-2022-0005 II.1.2) CPV-Code Hauptteil 90500000-2 II.1.3) Art des Auftrags Dienstleistungen II.1.4) Kurze Beschreibung: Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Räumung von Mietbereichen (Räumungs-, Transport-, Sortier-, Entsorgungs- und Einlagerungsleistungen einschließlich Zustandsdokumentation und öffentlicher Versteigerung) im Bestand des AG nach Rahmenvertrag II.1.5) Geschätzter Gesamtwert Wert ohne MwSt.: 1.200.000,00 EUR II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: Nein II.2) Beschreibung II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) CPV-Code Hauptteil: 90900000-6 II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DED51 Hauptort der Ausführung: Die zu räumenden Mietbereiche / Räumungsobjekte sind Objekte des Auftraggebers. Sie können sich im gesamten Stadtgebiet von Leipzig befinden. II.2.4) Beschreibung der Beschaffung Der Auftraggeber beabsichtigt die Beschaffung von Dienstleistungen für die Räumung von Mietbereichen in seinem Bestand (Räumungs-, Transport-, Sortier-, Entsorgungs- und Einlagerungsleistungen einschließlich Zustandsdokumentation und öffentlicher Versteigerung) bezüglich Wohnungen / Räumen von MIetern, die verstorben sind und entwerder keine Erben hinterlassen haben , deren Erben unbekannt sind oder deren Erben das Erbe ausgeschlagen haben, und bezüglich Wohnungen / Räumen von MIetern, die den unmittelbaren Besitz an ihren Räumen aufgegeben haben. Nach den Erfahrungen der letzten Jahre könnten sich jährlich 100 - 120 bis max. zu ca. 150 zu räumende Mietbereiche ergeben. Diese Werte sind unverbindlich und gelten keinesfalls als zugesichertes Gesantauftragsvolumen pro Jahr. Auf Grund der Natur der Sache ist ein Auftragsvolumen für den Auftraggeber nicht planbar. II.2.5) Zuschlagskriterien Die nachstehenden Kriterien Preis II.2.6) Geschätzter Wert II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems Beginn: 01.10.2022 Ende: 30.09.2024 Dieser Auftrag kann verlängert werden: Ja Beschreibung der Verlängerungen: Festlaufzeit: 24 Monate Der Auftraggeber ist zur zweimaligen Ausübung einer Verlängerungsoption berechtigt, durch welche sich die Laufzeit des Vertrages um jeweils ein weiteres Jahr verlängert. II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: Nein II.2.11) Angaben zu Optionen: Optionen: ja Beschreibung der Optionen: siehe unter II.2.7) Vertragsverlängerungsoption II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: Nein II.2.14) Zusätzliche Angaben: Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben III.1) Teilnahmebedingungen III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente: Für die Abgabe des Angebots sind zwingend die von der Vergabestelle vorgegebenen Formulare zu verwenden und ausgefüllt abzugeben. 1. Nachweis über aktuell gültige Eintragung in ein Handelsregister, soweit nach den jeweiligen Bestimmungen des Mitgliedsstaats am Sitz oder Wohnsitz des Bewerbers entsprechendes verpflichtend vorgesehen ist. 2. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen. (Formular) 3. kurze Unternehmensdarstellung (insb. Gesellschaftsstruktur, Geschäftsfelder, ggf. bestehende wirtschaftliche Verflechtungen). Der Inhalt allgemeiner Firmenunterlagen , Broschüren, Mappen o. ä. wird nicht berücksichtigt. 4. Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindliche, unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der: die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird, alle Mitglieder aufgeführt sind, ein von allen Mitgliedern gegenüber dem Auftraggeber im Vergabeverfahren und darüber hinaus uneingeschränkt für jedes Mitglied bevollmächtigter Vertreter bezeichnet ist und - die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder erklärt wird. (Formblatt 234 Bieter Arbeitsgemeinschaft) 5. Eine besondere Rechtsform der Bietergemeinschaft und/ oder Arbeitsgemeinschaft wird nicht vorgeschrieben. Mehrfachbewerbungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbieter und gleichzeitig als Mitglied einer Bietergemeinschaft, sind unzulässig. Die Vergabestelle wertet es jedoch nicht als unzulässige Doppelbewerbung, wenn Nachunternehmer von verschiedenen Bietern bzw. Bietemeinschaften eingebunden werden bzw. Mitglied einer Bietergemeinschaft sind. Zwingende Maßgabe ist hierbei jedoch, dass der Nachunternehmer keine Kenntnis über die Angebotspreise der relevanten Bieter/ Bietergemeinschaften hat, bei denen er Nachunternehmer ist. Dies ist nach Aufforderung durch rechtsverbindliche Erklärung des jeweiligen Nachunternehmers gegenüber der Vergabestelle zu versichern. Im Falle einer unzulässigen Doppelbewerbung müssen zur Wahrung des Wettbewerbsprinzips beide betroffenen Bieter/ Bietergemeinschaften ausgeschlossen werden. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen rechtlich unselbständiger Niederlassungen eines Bieters. 6. Geforderte Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft separat zu unterzeichnen, geforderte Nachweise separat vorzulegen und zusammen mit dem Angebot abzugeben. Bedient sich der Bieter/ die Bietergemeinschaft eines Nachunternehmers und beruft er/ sie sich auf dessen technische, wirtschaftliche und/ oder finanzielle Leistungsfähigkeit, so hat er die Nachweise und Erklärungen in entsprechender Weise auch von dem Nachunternehmer mit dem Angebot vorzulegen (einschließlich Formblatt 235) . Wenn für die geforderten Nachweise keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen sie zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote nicht älter als 12 Monate sein. Eigenerklärungen sind rechtsverbindlich zu unterzeichnen, mit Datum zu versehen und mit dem Angebot vorzulegen. Sofern sich der Bieter/ die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen Dritter/ Nachunternehmen/ konzernverbundener Unternehmen berufen möchte, muss er/ sie auf Verlangen des Auftraggebers nachweisen, dass ihm/ ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden (Formblatt 236 Verpflichtungserklärung). 7. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Gleiches gilt für die Korrektur fehlerhafter Unterlagen. Ebenso behält sich die Vergabestelle vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise bzw. Originale der eingereichten Kopien zu verlangen. III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente: Für die Abgabe des Angebots sind zwingend die von der Vergabestelle vorgegebenen Formulare zu verwenden und ausgefüllt abzugeben. 1. Eigenerklärungen über den Gesamtumsatz des Bewerbers/ des Mitgliedes der Bewerbergemeinschaft der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. (Formular) 2. Nachweise des Versicherungsschutzes: (4 Formulare zu a) bis d)) (a) Vermögensschadenshaftpflichtversicherung für Versteigerer mit Deckungssummen in Höhe von 100.000 EUR je Versicherungsfall sowie Maximierung der Ersatzleistungen auf das zweifache der vorbenannten Deckungssummen (b) Vermögensschadenshaftpflicht für Sachverständige mit Deckungssummen in Höhe von 100.000 EUR je Versicherungsfall sowie Maximierung der Ersatzleistungen auf das zweifache der vorbenannten Deckungssummen (c) Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen in Höhe von 100.000 EUR je Versicherungsfall sowie Maximierung der Ersatzleistungen auf das zweifache der vorbenannten Deckungssummen, die sämtliche vertragliche Leistungen während der gesamten Vertragslaufzeit abdeckt (d) Haftpflichtversicherung für Güter- und Verspätungsschäden (§ 7a GüKG). Der Nachweis des Versicherungsschutzes kann durch eine Bestätigung der Versicherung (z. B. in Form einer Kopie der Versicherungspolice) geführt werden. Bei Nichtbestehen oder Unterschreitung der geforderten Versicherungen ist mit dem Angebot eine Erklärung des Versicherers vorzulegen, dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz mit den geforderten Deckungssummen abgeschlossen wird. Der Auftraggeber behält sich vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise zu verlangen. 3. Geforderte Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft separat zu unterzeichnen, geforderte Nachweise separat vorzulegen und zusammen mit dem Angebot abzugeben. Bedient sich der Bieter/ die Bietergemeinschaft eines Nachunternehmers und beruft er/ sie sich auf dessen technische, wirtschaftliche und/ oder finanzielle Leistungsfähigkeit, so hat er die Nachweise und Erklärungen in entsprechender Weise auch von dem Nachunternehmer mit dem Angebot vorzulegen (einschließlich Formblatt 235) . Wenn für die geforderten Nachweise keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen sie zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote nicht älter als 12 Monate sein. Eigenerklärungen sind rechtsverbindlich zu unterzeichnen, mit Datum zu versehen und mit dem Angebot vorzulegen. Sofern sich der Bieter/ die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen Dritter/ Nachunternehmen/ konzernverbundener Unternehmen berufen möchte, muss er/ sie auf Verlangen des Auftraggebers nachweisen, dass ihm/ ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden (Formblatt 236 Verpflichtungserklärung). 4. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Gleiches gilt für die Korrektur fehlerhafter Unterlagen. Ebenso behält sich die Vergabestelle vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise bzw. Originale der eingereichten Kopien zu verlangen. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente: Für die Abgabe des Angebots sind zwingend die von der Vergabestelle vorgegebenen Formulare zu verwenden und ausgefüllt abzugeben. 1. mindestens 2 Referenzen über die Erbringung vergleichbarer Leistungen im Hinblick auf die ausgeschriebenen Leistungen (Räumung von Mietbereichen) innerhalb der letzten 3 Jahre, wie folgt untergliedert: Referenzobjekt und Ort, Auftragsgeber nebst Ansprechpartner mit dessen Kontaktdaten, Auftragsgegenstand, Zeitraum der Leistungserbringung, Anzahl der eingesetzten MItarbeiter, kurze Beschreibung der erbrachten Leistungen, insb. in technischer Hinsicht und hinsichtlich des Leistungsumfanges. 2. Zertifikat für die Anerkennung als Entsorgungsfachbetrieb mit Anlage gemäß der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung -AW) zu Abfallarten(§ 56 KrWG i.V.m. § 57 KrWG ). 3. Eigenerklärung, dass der Bieter Verwertungsbestätigungen zur ordnungsgemäße Entsorgung von Abfällen erbringen kann. 4. Eigenerklärung, dass der Bieter/ die Bietergemeinschaft Abfallfraktionen entsprechend den Anforderungen des § 3 Abs. 1 GewAbN getrennt sammeln und getrennt befördern kann. 5. Eigenerklärung, dass der Bieter/ die Bietergemeinschaft die Dokumentationspflichten des § 3 Abs. 3 GewAbN erfüllen und nachweisen wird. 6. Eigenerklärung zur elektronischen Archivierung und Kommunikation. 7. Eigenerklärung zur getrennten Erfassung des Elektroabfalls nach § 10 Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten, 8. Zertifikat gemäß § 21 Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) für die Zulassung als zertifizierte Erstbehandlungsanlage, 9. Nachweis der öffentlichen Bestellung (Bestellungsurkunde) des Bieters/ der Bietergemeinschaft/ eines Nachunternehmers als besonders sachkundiger Versteigerer gemäß § 34b Abs. 5 Gewerbeordnung (GewO). Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Gleiches gilt für die Korrektur fehlerhafter Unterlagen. Ebenso behält sich die Vergabestelle vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise bzw. Originale der eingereichten Kopien zu verlangen. Der Auftraggeber behält sich ebenfalls vor, sich vor Ort über die Ordnungsmäßigkeit der erklärten Sachverhalte durch In-Augenschein-Nahme zu informieren. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: III.1.5) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen III.2) Bedingungen für den Auftrag III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: III.2.3) Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal Abschnitt IV: Verfahren IV.1) Beschreibung IV.1.1) Verfahrensart Offenes Verfahren IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer Bei Rahmenvereinbarungen - Begründung, falls die Laufzeit der Rahmenvereinbarung vier Jahre übersteigt: trifft nicht zu IV.1.6) Angaben zur elektronischen Auktion IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: Ja IV.2) Verwaltungsangaben IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge Tag und Ortszeit: 22.07.2022 10:00 Uhr IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können DE IV.2.6) Bindefrist des Angebots Das Angebot muss gültig bleiben bis: 14.09.2022 IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote Tag: 22.07.2022, Ortszeit: 10:15 Ort und Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: entfällt Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: Ja Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen: Je nachdem, ob der abgeschlossene Rahmenvertrag zum Ende der Festlaufzeit am 30.09.2024 endet oder verlängert wird, wird eine nächste Bekanntmachung ca. in der 1. Jahreshälfte 2024, 2025 oder 2026 erfolgen. VI.2) Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen VI.3) Zusätzliche Angaben: Bitte informieren Sie sich auch über die beigefügten "Wichtigen Hinweise zur Angebotsbearbeitung und dem Verfahrensablauf". VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, DS Leipzig Postanschrift: Braustraße 2 Postleitzahl / Ort: 04107 Leipzig Land: Deutschland Telefon: +49 3419773800 Fax.: +49 3419771049 E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de Internet-Adresse: (URL) www.lds.sachsen.de VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Postanschrift: Postleitzahl / Ort: VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Verstöße gegen Vergabevorschriften sind bei der unter Ziffer VI.4.1) benannten Stelle zu rügen. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Absatz 3 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Das Verfahren vor der Vergabekammer ist für die unterlegene Partei kostenpflichtig. VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Offizielle Bezeichnung: Postanschrift: Postleitzahl / Ort: VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 20.06.2022

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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 905 (Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen) in Sachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

73vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (146 Lose mit Angabe)
911.700 €Zuschlagswert im Median
685.000 € – 3,73 Mio. €mittlere Hälfte, 21 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 18126446.