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Frist abgelaufenEU-weitBeratungRahmenvereinbarung

Rahmenvertrag über Dienstleistungen im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, V M 1 - Vergabestelle für den Öffentlichen Hochbau · Berlin, Berlin

Aktenzeichen 2026_ZKom_02veröffentlicht 04.08.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 65 Tagen abgelaufen

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Berlin.

Alle Ausschreibungen: Beratung in Berlin (17 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
4,8 Mio. €
Laufzeit
2 Jahre01.03.2027 – …, bis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Berlin10707, Berlin
Einreichung
elektronisch: Erforderlichmeinauftrag.rib.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 121 Tage (30 Verfahren, 24 Monate).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Agenturprofil und Personalkonzept15 %
  • Referenzen25 %
  • Darstellung der Herausforderungen20 %
  • Präsentation10 %
  • Honorar10 %
  • Stundensätze20 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 3 Monaten
  2. Fragen bis 10:00 Uhr
    vor 2 Monaten
  3. Teilnahmeanträge bis 10:00 Uhr
    vor 2 Monaten
  4. Heute
  5. Vertragsbeginn
    in 4 Monaten

Beschreibung

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (SenStadt) beabsichtigt, einen Rahmenvertrag für Dienstleistungen im Bereich „Öffentlichkeitsarbeit“ zu vergeben. Die Leistungen umfassen die Konzeption, Planung, Gestaltung, Durchführung und allgemeine Unterstützung bei bzw. von öffentlichkeitswirksamen Informations- und Kommunikationsmaßnahmen, sowie ggf. auch Kampagnen.

Es wird eine geeignete Agentur gesucht, welche diese ÖA-Leistungen realisiert. Der Mix der Maßnahmen und Formate soll sich flexibel mit den stadtpolitischen und gesellschaftlichen Geschehnissen, Trends und Debatten weiterentwickeln können. Dazu sind kontinuierliche Abstimmungen mit den verantwortlichen Stellen der SenStadt notwendig und selbstverständlich.

Die Maßnahmen und die Produkte für die Kommunikation sollen in hoher Qualität, zeitgemäß und nachhaltig erarbeitet werden und sich auch an verändernde politische und fachliche Rahmenbedingungen anpassen können.

Beschreibung des Loses

Unter Anwendung des bestehenden Corporate Designs des Landes Berlin ist die Entwicklung und Umsetzung geeigneter Informations- und Kommunikationsmaßnahmen für die SenStadt mit breiter öffentlicher Wirkung gewünscht. Der Leistungsumfang setzt sich aus folgenden Komponenten zusammen: • Unterstützung und Begleitung bei eventueller Anpassung bzw. Veränderung des bestehenden Kommunikationskonzepts der SenStadt • Konzeption, Gestaltung und ggf. Beauftragung und Qualitätssicherung von Druckaufträgen für Printprodukte wie z.B. Flyer, Faltblätter, Broschüren, Plakate, Anzeigen • Gestaltung von Produkten zur digitalen Nutzung wie z.B. Sharepics, Banner, PDF-Dokumente, Präsentationen, Online-Anzeigen • Webseitendesign und -erstellung für Sonderprojekte- und –kampagnen • Gestaltung von Infografiken zur Online- und Offlineverwendung • Konzeption und ggf. Produktion von AV-Medien (z. B. Filme und Podcasts; z.B. für die Mitarbeitendengewinnung) • Gestaltung und Produktion von Animationen für die On- und Offlineverwendung (u.a. durch datenschutzkonforme KI-Anwendung) • Mediaplanungen (OOH und Online, bspw. für Social Media-Kampagnen) • Schaltung von Anzeigen und Buchung von Werbeflächen im Straßenraum, ÖPNV sowie Social Media • Werbemittel / Giveaways (Konzeption, Gestaltung und Beschaffung) • Veranstaltungskonzepte (mit und ohne Durchführung) • Messekonzepte (mit und ohne Durchführung, Beschaffung von Messeausstattung/-elementen) • Bildbeschaffung inkl. Nutzungsrechteklärung (inkl. Stockbilder und –bewegtbilder) • Konzeption, Organisation und ggf. Umsetzung von Kommunikationsmaßnahmen für unterschiedliche Kampagnen • Kommunikationsmaßnahmen zur Mitarbeitendengewinnung Weitere Leistungen / Kommunikationsformate, die sich aus den oben genannten Punkten ergeben, können abgerufen werden. Allgemeine Anforderungen • Soweit die Auftraggeberin im Einzelfall nichts Anderes fordert, ist ihr zu jedem Printprodukt ein weitestgehend barrierefreies PDF zur Veröffentlichung im Internet zu übergeben. Das PDF gilt nur dann als barrierefrei, wenn es das Testverfahren für barrierefreie PDF-Dokumente nach dem BITV-Test (http://www.bitvtest.de) besteht. • Bereitstellung der offenen Daten des jeweiligen Kommunikationsprodukts zur weiteren Verwendung der AG als Voraussetzung des jeweiligen Projektabschlusses (z.B. Print- und Digitalprodukte im InDesign-Verpackungsordner) • Die Erarbeitung von Konzepten und die Grafikleistungen sollen vom/von der Auftragnehmer:in InHouse erbracht werden. Die Umsetzung/Produktion (bzw. Teile davon) kann projektbezogen und nach Absprache mit der Auftraggeberin, durch Subunternehmer:innen erfolgen. • Im Falle der Umsetzung einzelner Maßnahmen durch Dritte wird die Einholung und Vorlage von jeweils drei geeigneten Angeboten gewünscht (Filmproduktionsfirmen, Druckereien, Veranstaltungsfirmen etc.) • Bei fremdsprachigen Produkten: Zusammenarbeit mit einem durch die SenStadt beauftragten Übersetzungsbüro und Sicherstellung qualitativer sprachlicher Adaptionen. Im Einzelfall kann in Rücksprache mit der AG davon abgewichen werden • Realisierungspläne für die Maßnahmen (inklusive Zeitplan, Finanzierungsplan, ggf. Angaben zu Subunternehmen / beauftragte Dritte, wenn die Realisierung nicht durch die/den Auftragnehmer:in erfolgt) • Prüfung der Maßnahmen auf ihre rechtliche Zulässigkeit und Realisierbarkeit gemäß EU-DSGVO sowie BlnDSG • Übertragung der uneingeschränkten zeitlichen und räumlichen Nutzungsrechte für ÖA-Produkte und -maßnahmen auf die SenStadt • Mit dem Zuschlag ist kein festgesetztes Auftragsvolumen verbunden. Es besteht keine Beauftragungsverpflichtung durch die AG

Der Rahmenvertrag wird für eine Laufzeit von 2 Jahren abgeschlossen und kann maximal zweimal für jeweils ein Jahr verlängert werden. Maximale Laufzeit vier Jahre. Das Auftragsvolumen für die zu erbringenden Teilleistungen beträgt etwa 1.200.000,- EUR ohne MwSt. pro Jahr, der geschätzte Gesamtwert bis zu 4.800.000,- EUR ohne MwSt. Der Rahmenvertrag ist auf Leistungen für die öffentliche Auftraggeberin SenStadt begrenzt. Mit dem Zuschlag ist kein jährlich festgesetztes Auftragsvolumen verbunden. Es besteht keine Beauftragungsverpflichtung durch die AG. Es handelt sich um einen Rahmenvertrag. Der Abruf einzelner Teilleistungen wird nicht garantiert und es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Mindestmenge beim Abruf von Einzelleistungen. Die Auftraggeberin behält sich vor, einzelne Leistungen durch gesonderte Einzelvergaben auch an andere Dienstleister:innen zu vergeben. Eine Zusammenarbeit mit anderen von SenStadt beauftragten Agenturen / Dienstleister:innen wird vorausgesetzt.

Die Corporate Design Elemente sind abrufbar über https://www.berlin.de/sen/stadt/service/downloads/

Die Planungs- und Arbeitssprache ist deutsch.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag6 von 6 angegeben

Agenturprofil und Personalkonzept15 %
Referenzen25 %
Darstellung der Herausforderungen20 %
Präsentation10 %
Honorar10 %
Stundensätze20 %
Qualität
Agenturprofil und PersonalkonzeptAgenturprofil und Personalkonzept: Organisationsstruktur, Leistungsportfolio im Bereich Öffentlichkeitsarbeit, Erfahrung mit öffentlichen Auftraggebern und politisch sensiblen Themenfeldern. Fachliche Eignung, Rollenverteilung, Verfügbarkeit, Erfahrung mit Verwaltung (anderen relevanten Akteuren), politisch sensiblen Themen und der kommunikativen Begleitung komplexer Wohnungs- bzw. Hochbau- und Stadtentwicklungsprojekte.
Qualität
ReferenzenDarstellung der Herangehensweise anhand von Referenzen: Relevanz zu Wohnungs- bzw. Hochbau-/Stadtentwicklungsthemen, Qualität der Umsetzung, Übertragbarkeit auf Themen der SenStadt
Qualität
Darstellung der HerausforderungenDarstellung der Herausforderungen: Verständnis der Kommunikationsanforderungen der SenStadt, Umsetzbarkeit der Kommunikationsmaßnahmen, methodische Herangehensweise
Qualität
PräsentationPräsentation: Klarheit, Struktur, Überzeugungskraft, Teamauftritt, Umgang mit Rückfragen.
Kosten
HonorarHonorarangebot für Gesamtleistung der anzubietenden Leistungsbausteine Ausstellung, Broschüre, Film und Logoentwicklung einschließlich aller Nebenkosten
Kosten
Stundensätze

Eignung9 von 9 angegeben

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Anforderungen an die Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Absatz (1) Nr. 3 und (4) Nr. 2 VgV Mit dem Teilnahmeantrag ist eine Erklärung zu einer gültigen Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 3.000.000 EUR für Personen- und 1.000.000 EUR sonstige Schäden: Sachschäde … ganz lesenAnforderungen an die Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Absatz (1) Nr. 3 und (4) Nr. 2 VgV Mit dem Teilnahmeantrag ist eine Erklärung zu einer gültigen Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 3.000.000 EUR für Personen- und 1.000.000 EUR sonstige Schäden: Sachschäden und Vermögensschäden je Schadensereignis beizubringen. Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens die 2-fache Deckungssumme betragen. Es ist auch eine Eigenerklärung im Bewerbungsbogen oder eine Erklärung des Versicherungsunternehmens ausreichend, mit der sie den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Vor Zulassung zum Verhandlungsverfahren ist der Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung mit den geforderten Deckungssummen durch Vorlage des Versicherungsscheines auf Anforderung beizubringen. Vor Vertragsschluss muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine Versicherung zu den o.g. Bedingungen nachzuweisen, bzw. eine entsprechende Absichtserklärung eines Versicherers beizubringen. Im Fall von Nachunternehmern mit Eignungsleihe ist es ausreichend, wenn der Hauptauftragnehmer den Nachweis ausreichender Deckungssummen vorlegt.
Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Anforderungen an den Mindestjahresumsatz nach § 45 Absatz 1 Nr. 1 und 4 VgV 2 Punkte erhält der Teilnahmeantrag mit einem mittleren jährlichen Umsatz für entsprechende Dienstleistungen (Leistungen der Öffentlichkeitsarbeit) der letzten 3 Jahre (2023/2024/2025) in Höhe von mindestens 500.000 EUR (netto)
Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Anforderungen an den Mindestjahresumsatz nach § 45 Absatz 1 Nr. 1 und 4 VgV 3 Punkte zusätzlich erhält der Teilnahmeantrag mit einem mittleren jährlichen Umsatz für entsprechende Dienstleistungen (Leistungen der Öffentlichkeitsarbeit) der letzten 3 Jahre (2023/2024/2025) in Höhe von mindestens 750.000 EUR (netto)
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Angaben zur Mitarbeiterstruktur nach § 46 Absatz 3 Nr. 8 VgV 5 Punkte - In der Summe der Angaben aller zum Teilnahmeantrag gehörenden Bewerbenden werden im Mittel der letzten 3 Jahre mindestens 5 Beschäftigte mit mindestens 3-jähriger einschlägiger Berufserfahrung (Summe aus Büroinhaber*innen und fe … ganz lesenAngaben zur Mitarbeiterstruktur nach § 46 Absatz 3 Nr. 8 VgV 5 Punkte - In der Summe der Angaben aller zum Teilnahmeantrag gehörenden Bewerbenden werden im Mittel der letzten 3 Jahre mindestens 5 Beschäftigte mit mindestens 3-jähriger einschlägiger Berufserfahrung (Summe aus Büroinhaber*innen und festangestellten Mitarbeiter*innen) nachgewiesen. Davon mind. 50 % mit einer Berufserfahrung von mind. 5 Jahren und mind. 50 % mit einer Unternehmenszugehörigkeit von mind. 2 Jahren
Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Angaben zu den vorgesehenen Projektmitarbeitenden nach § 46 Absatz 3 Nr. 2 VgV Insgesamt können 28 Punkte erreicht werden: Der/die Projektleiter:in verfügt über: (3 Pkt*) – mindestens 5 Berufsjahre in der Öffentlichkeitsarbeit. Nachweis der Erfahrung im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit durch max. … ganz lesenAngaben zu den vorgesehenen Projektmitarbeitenden nach § 46 Absatz 3 Nr. 2 VgV Insgesamt können 28 Punkte erreicht werden: Der/die Projektleiter:in verfügt über: (3 Pkt*) – mindestens 5 Berufsjahre in der Öffentlichkeitsarbeit. Nachweis der Erfahrung im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit durch max. 2 Referenzen. (2 Pkt**) – mindestens 8 Berufsjahre in der Öffentlichkeitsarbeit. Nachweis der Erfahrung im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit durch max. 2 Referenzen (5 Pkt) – Erfahrungen in der Öffentlichkeitsarbeit mit Bezug zu Stadtentwicklung / Wohnungsbau (2 Pkt) - Erfahrungen in der politischen Kommunikation (1 Pkt) - Erfahrungen mit öffentlichen Verwaltungsstrukturen und -abläufen Der/die Projektmitarbeiter:in verfügt über: (3 Pkt*) – mindestens 5 Berufsjahre in der Öffentlichkeitsarbeit. Nachweis der Erfahrung im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit durch max. 2 Referenzen. (2 Pkt**) – mindestens 8 Berufsjahre in der Öffentlichkeitsarbeit. Nachweis der Erfahrung im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit durch max. 2 Referenzen (2 Pkt) – Erfahrungen in der Öffentlichkeitsarbeit mit Bezug zu Stadtentwicklung / Wohnungsbau (2 Pkt) - Erfahrungen in der politischen Kommunikation (1 Pkt) - Erfahrungen mit öffentlichen Verwaltungsstrukturen und -abläufen (5 Pkt) – Die genannten Projektmitarbeiter*innen erbringen insgesamt einen Nachweis über Erfahrungen mit Grafik, im Printbereich, zu Ausstellungen / Veranstaltungen / Messen und / oder alternativen, interaktiven Formaten / AV Medien, KI-Nutzung, VR / 360 Grad Filmen und im Onlinebereich (Social Media, Webgestaltung) (zur Erfüllung dieses Kriteriums können ggf. auch weitere Mitarbeiter*innen benannt werden). [* Je Monat Berufserfahrung wird ein 3/60 Punkt vergeben. Max. können 3 Punkte für 5 Jahre Berufserfahrung erreicht werden.] [** Je Monat Berufserfahrung wird ein 2/96 Punkt vergeben. Max. können 2 Punkte für 8 Jahre Berufserfahrung erreicht werden.]
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Angaben zu den Referenzprojekten nach § 46 Absatz 3 Nr. 1 VgV Es werden insgesamt nur so viele Punkte vergeben, wie mit zwei Referenzen maximal erzielbar wären. Die Bewertung eines Referenzprojektes erfolgt nur, wenn alle Bedingungen a) bis d) erfüllt sind: a) Die Leistungen müssen dem Bewerbenden … ganz lesenAngaben zu den Referenzprojekten nach § 46 Absatz 3 Nr. 1 VgV Es werden insgesamt nur so viele Punkte vergeben, wie mit zwei Referenzen maximal erzielbar wären. Die Bewertung eines Referenzprojektes erfolgt nur, wenn alle Bedingungen a) bis d) erfüllt sind: a) Die Leistungen müssen dem Bewerbenden eindeutig zuzuordnen sein (d. h. eigenverantwortlich erbracht) und dürfen keine Subunternehmerleistungen sein. b) Die Referenz muss von der sich bewerbenden Agentur oder deren Rechtsvorgänger selbst bearbeitet worden sein. c) Referenzen von Projektmitarbeitenden, die diese für andere Agenturen bearbeitet haben, dürfen nicht angegeben werden. d) Die Leistungen müssen abgeschlossen sein oder seit mindestens einem Jahr ausgeführt werden. Der Abschluss der Leistung darf max. 5 Jahre zurückliegen. Bezugsdatum ist der Tag vor der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung. Jedes der zwei Referenzprojekte wird mit bis zu 31 Pkt. bewertet. Ein Referenzprojekt wird nur gewertet, wenn alle Bedingungen a-d erfüllt sind. 5.1 (4 Pkt) – Die Auftragssumme beträgt mindestens 100 000 EUR netto pro Jahr. 5.2 (5 Pkt) – Das Referenzprojekt beinhaltet die Öffentlichkeitsarbeit für einen öffentlichen Auftraggeber gemäß § 99 GWB 5.3 (4 Pkt) – Das Referenzprojekt beinhaltet politische Kommunikation. 5.4 (4 Pkt) – Maßnahmen der Stadtentwicklung / Wohnungsbaupolitik waren Gegenstand der Öffentlichkeitsarbeit. 5.5 (3 Pkt) – Das Referenzprojekt beinhaltet ein umfassendes, selbst erstelltes Kommunikationskonzept sowie dessen Durchführung. 5.6 (1 Pkt) – Das Referenzprojekt beinhaltet eine Social Media Kampagne. 5.7 (2 Pkt) – Das Referenzprojekt beinhaltet Grafikformate. 5.8 (3 Pkt) - Das Referenzprojekt beinhaltet Bewegtbildformate. 5.9 (2 Pkt) - Das Referenzprojekt beinhaltet grafische oder animierte KI-Elemente 5.10 (3 Pkt) - Die für die zu vergebende Leistung vorgesehene Projektleiter*in oder weitere Projektmitarbeiter*in war maßgeblich in leitender Funktion am Referenzprojekt tätig. Es dürfen max. 2 Referenzen vorgestellt werden. Somit bleiben bei Bewerbergemeinschaften (BG) und/oder Nachunternehmern (NU) ggf. in den einzelnen Bewerbungsbögen jeweils Felder frei. Sofern mehr als 2 Referenzen angegeben werden, wird aus allen gewerteten Projekten für jedes der Unterkriterien ein Durchschnittswert (arithmetisches Mittel) gebildet und dieser Wert mit der Anzahl der max. geforderten Projekte multipliziert.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 5 Bewerber

Laufzeit und Umfang5 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
01.03.2027
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
2 Jahre
Verlängerung
bis zu 2-mal
Optionen
Der Rahmenvertrag wird für eine Laufzeit von 2 Jahren abgeschlossen und kann maximal zweimal für jeweils ein Jahr verlängert werden. Maximale Laufzeit vier Jahre. Das Auftragsvolumen für die zu erbringenden Teilleistungen beträgt etwa 1.200.000,- EUR ohne MwSt. pro Jahr, der geschätzte Gesamtwert bi … ganz lesenDer Rahmenvertrag wird für eine Laufzeit von 2 Jahren abgeschlossen und kann maximal zweimal für jeweils ein Jahr verlängert werden. Maximale Laufzeit vier Jahre. Das Auftragsvolumen für die zu erbringenden Teilleistungen beträgt etwa 1.200.000,- EUR ohne MwSt. pro Jahr, der geschätzte Gesamtwert bis zu 4.800.000,- EUR ohne MwSt. Der Rahmenvertrag ist auf Leistungen für die öffentliche Auftraggeberin SenStadt begrenzt. Mit dem Zuschlag ist kein jährlich festgesetztes Auftragsvolumen verbunden. Es besteht keine Beauftragungsverpflichtung durch die AG. Es handelt sich um einen Rahmenvertrag. Der Abruf einzelner Teilleistungen wird nicht garantiert und es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Mindestmenge beim Abruf von Einzelleistungen. Die Auftraggeberin behält sich vor, einzelne Leistungen durch gesonderte Einzelvergaben auch an andere Dienstleister:innen zu vergeben. Eine Zusammenarbeit mit anderen von SenStadt beauftragten Agenturen / Dienstleister:innen wird vorausgesetzt.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung7 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
meinauftrag.rib.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Grundlage der Beauftragung der Leistungen, der Auftragsbearbeitung ist die Verwaltungsvorschrift Allgemeine Anweisung für die Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben Berlins – ABau mit die der zuständigen Senatsverwaltung des Landes Berlin … ganz lesenLeistung: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Grundlage der Beauftragung der Leistungen, der Auftragsbearbeitung ist die Verwaltungsvorschrift Allgemeine Anweisung für die Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben Berlins – ABau mit die der zuständigen Senatsverwaltung des Landes Berlin, d.h. es gelten die Vertragsmuster einschließlich der AVB /BVB abrufbar unter http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/gesetzestexte/de/abau/index.shtml). Mit der Abgabe eines Angebotes sind folgende Erklärungen elektronisch unterschrieben einzureichen: — IV 4021 F Besondere Vertragsbedingungen zur Frauenförderung - Teil A (Wirt-2141), — IV 407 F Verpflichtung gemäß Verpflichtungsgesetz (Wirt-240), (Auflistung nicht abschließend.)
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Berlin, Martin-Luther-Str. 105, 10825 Berlin
Fristen für Nachprüfungsanträge
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Kal … ganz lesenVerstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Abs. 1 GWB gegen die Informations- und Wartepflichten des § 134 GWB verstoßen hat oder gemäß § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies auf Grund eines Gesetzes gestattet ist. Die Unwirksamkeit kann aber nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:selbst# 1. Die Umsätze des Bewerbers/der BG und der NU werden nur berücksichtigt, wenn der jeweilige NU mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung abgibt, dass er im Auftragsfall für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft einstehen wir … ganz lesen#Besonders auch geeignet für:selbst# 1. Die Umsätze des Bewerbers/der BG und der NU werden nur berücksichtigt, wenn der jeweilige NU mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung abgibt, dass er im Auftragsfall für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft einstehen wird. 2. Änderungen in den zur Verfügung gestellten Unterlagen sind unzulässig. 3. Der Bewerbungsbogen und die Eigenerklärung müssen auf Deutsch gestellt werden. Gleichwertige Nachweise/Erklärungen anderer Herkunftsländer sind in beglaubigter deutscher Übersetzung zwingend beizulegen. 4. Der Bieter (einschl. evtl. NU) darf keinen Eintrag im Wettbewerbsregister des Bundes haben. Eine diesbezügliche Abfrage erfolgt vor Zuschlagserteilung. 5. Mehrfachbeteiligungen, d.h. parallele Beteiligung einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind grundsätzlich unzulässig und können zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffenen BG im weiteren Verfahren führen. Die Bewerber haben nachzuweisen, dass der Wettbewerb durch die Mehrfachbeteiligungen nicht beeinträchtigt wird. 6. Mit Teilnahme an diesem Vergabeverfahren erklären Sie sich einverstanden, dass sämtliche, auch personenbezogene, von Ihnen zur Verfügung gestellte Daten im Rahmen des Vergabeverfahrens gespeichert und verarbeitet werden. Sie erklären ferner, dass Ihnen die Zustimmung hierzu von den betreffenden Personen vorliegt. Die Daten werden ausschließlich für dieses Vergabeverfahren verwendet. Für weitere Informationen zum Datenschutz wenden Sie sich an die genannte Kontaktstelle. 7. Der Auftraggeber beabsichtigt, das für die Bearbeitung der Leistung im Angebot vorgesehene Personal mit seiner Qualifikation und Erfahrung verbindlich in den Vertrag für die freiberuflichen Leistungen aufzunehmen. Die vereinbarten Mitarbeiter dürfen nur mit Zustimmung des öffentlichen Auftraggebers ersetzt werden, wenn das Ersatzpersonal ein gleichwertiges Qualitätsniveau hat. 8. Für die Teilnahme am Verfahren wird von der Vergabestelle keine Aufwandserstattung, Entschädigung oder Vergütung gewährt; dies gilt auch für den Fall, dass das Verfahren gleich zu welchem Zeitpunkt abgebrochen wird. 9. Alle Teilnehmer am Verfahren verpflichten sich, die Ihnen im Rahmen dieses Verfahrens bzw. bei Vertragsausführung bekannt werdenden Informationen vertraulich zu behandeln. 10. Es gelten die „Bewerbungsbedingungen Teilnahmewettbewerb EU“ gemäß IV 1220EU der ABau Berlin. 11. Losentscheidung bei Punktgleichheit: Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen nach den festgelegten Eignungskriterien unter 5.1.9 und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, wird die Auswahl unter den Bewerbern mit gleicher Punktzahl durch Los getroffen.
Hinweis
Teilnahmeanträge sind zwingend unter Benutzung der zur Verfügung gestellten Unterlagen einzureichen. Der Bewerbungsbogen und die Eigenerklärung (IV 124 F) sind vollständig ausgefüllt einzureichen. Die verfahrensrelevanten Unterlagen sind kostenlos abrufbar unter: http://www.berlin.de/vergabeplattfor … ganz lesenTeilnahmeanträge sind zwingend unter Benutzung der zur Verfügung gestellten Unterlagen einzureichen. Der Bewerbungsbogen und die Eigenerklärung (IV 124 F) sind vollständig ausgefüllt einzureichen. Die verfahrensrelevanten Unterlagen sind kostenlos abrufbar unter: http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/ (Mit Hilfe der Suchmaske das Vergabeverfahren „2026_ZKom_02“ öffnen). Bei Nichtregistrierung auf der Vergabeplattform liegt es in der Verantwortung des Bewerbers, sich Informationen zu Rückfragen und Änderungen einzuholen. Die Einreichung von Teilnahmeanträgen und Angeboten ist ausschließlich elektronisch in Textform über die dafür vorgesehene Funktion auf der Vergabeplattform zulässig. Teilnahmeanträge und Angebote, die auf einem anderen Weg (z.B. per E-Mail) eingereicht werden, werden ausgeschlossen. Der vom Auftraggeber bereitgestellte Bewerbungsbogen und die „Eigenerklärung zur Eignung“ (IV 124 F) sind vollständig ausgefüllt einzureichen. Sofern ein Unternehmen den Auftrag nicht alleine ausführen kann, d. h. eine Bewerber-/Bietergemeinschaft bildet, Unterauftragsverhältnisse oder Eignungsleihe erforderlich sind, sind Bewerbungsbogen und die „Eigenerklärung zur Eignung“ mehrfach (wie im Weiteren ausgeführt) auszufüllen. Bewerber-/Bietergemeinschaften: Bewerbergemeinschaften haben jeweils die Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss der Durchführung des Vertrages zu benennen. Dies erfolgt durch die Abgabe der im Bewerbungsbogen verlangten Angaben. Nimmt der Wirtschaftsteilnehmer gemeinsam mit anderen am Vergabeverfahren teil, trägt dieser dafür Sorge, dass die sonstigen Beteiligten einen separaten Bewerbungsbogen und die „Eigenerklärung zur Eignung“ vorlegen. Nachunternehmer (Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe): Bei Unterauftragnehmern mit Eignungsleihe sind pro Unternehmen ein separater Bewerbungsbogen und die „Eigenerklärung zur Eignung“ einzureichen. Nachunternehmer (Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe): Wenn das beteiligte Unternehmen einen Nachunternehmer/Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe einsetzen will, ist pro Unternehmen die „Eigenerklärung zur Eignung“ einzureichen. Ein separater Bewerbungsbogen ist hingegen nicht beizufügen. Der Hauptauftragnehmer muss im Bewerbungsbogen Angaben zu dem Unternehmen vornehmen. Bewerbungsbogen: Verringerung der Zahl geeigneter Bewerber: Hier muss der Bewerber Erklärungen zu den in der Auftragsbekanntmachung genannten Eignungskriterien/ Vorschriften/Mindeststandards Stellung nehmen. Die Nichteinhaltung von Mindeststandards führt zum Ausschluss am weiteren Verfahren! Ein fehlender oder leerer Bewerbungsbogen vom Hauptbewerber führt zum Ausschluss. Nachforderungen von fehlenden oder leeren Bewerbungsbögen des Hauptbewerbers sind ausgeschlossen. Die Teilnahmeanträge werden zunächst ausschließlich anhand der eingereichten Eigenerklärung und des Bewerbungsbogens gewertet. Vor Zulassung zum Verhandlungsverfahren sind auf Anforderung gem. § 50 Abs. 2 VgV ggf. folgende Unterlagen innerhalb von 5 Werktagen vorzulegen: - Versicherungsnachweis / Erklärung des Versicherungsgebers - Kopie des Studiennachweises oder der Berufszulassung des im Bewerbungsbogen genannten Hauptbearbeiters und stellvertretenden Bearbeiters Diese Unterlagen sind aus Datenschutzgründen nur auf Anforderung einzureichen. Das Nichtvorliegen der genannten Unterlagen innerhalb der genannten Frist auf Anforderung führt zum Ausschluss. Über die geforderten Unterlagen hinausgehende Unterlagen sind nicht erforderlich bzw. werden nicht gewertet, sofern sie nicht noch angefordert werden.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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91vergebene Aufträge
5Angebote je Los im Median (38 Lose mit Angabe)
712.005 €Zuschlagswert im Median
255.556 € – 2,73 Mio. €mittlere Hälfte, 27 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung d584da64-539e-4e5c-b219-00af4c7c5959.