Rahmenvertrag über die Lieferung von Hygieneartikeln und Reinigungsbedarf
Stadt Ludwigsburg · Ludwigsburg, Baden-Württemberg
Aktenzeichen LB-ZVS-2024-0028veröffentlicht 23.12.2024LieferleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 4 Jahre
- 01.05.2025 – 30.04.2029
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Rahmenvereinbarung
- ja
- höchstens 1 Unternehmen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
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Alle Ausschreibungen: Lieferleistungen in Baden-Württemberg (146 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 4 Jahre01.05.2025 – 30.04.2029
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Ort der Leistung
- Ludwigsburg71638, Landkreis Ludwigsburg, Baden-Württemberg
- Einreichung
- elektronisch: Zulässigvergabe24.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 108 Tage (31 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (58 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 80 %, Leistung und Qualität 20 %.
- Nachhaltigkeit20 %
- Preis80 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 13,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −7,3 Punkte |
| 25 % teurer | −16 Punkte |
| 50 % teurer | −26,7 Punkte |
| 100 % teurer | −40 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 23 Monaten
- Angebotsfrist 12:00 Uhrvor 21 Monatenüber vergabe24.de
- Öffnung der Angebote 12:00 Uhrvor 21 Monaten
- Vertragsbeginnvor 18 MonatenLaufzeit bis 30.04.2029
- Heute
Beschreibung
Rahmenvertrag über die Lieferung von Hygieneartikeln und Reinigungsbedarf für die Stadt Ludwigsburg, deren Außenstellen und Eigenbetriebe sowie den Schulen und Kindertagesstätten der Stadt Ludwigsburg. Die Beauftragung erfolgt während der Vertragslaufzeit nach Einzelaufträgen auf Abruf und in Teilmengen. Die Lieferung erfolgt an ca. 140 Lieferanschriften.
Gegenstand nach CPV
- 39830000ReinigungsmittelHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Qualität
- Nachhaltigkeit
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
Bieter sowie Mitglieder einer Bietergemeinschaft haben jeweils einzeln folgende Nachweise und Erklärungen mit ihrem Angebot vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für den Leistungsbereich nachweisen muss, den es übernehmen soll. Kann einer der geforderten Nachweise aus einem berechtigten Gru … ganz lesenkürzer
Bieter sowie Mitglieder einer Bietergemeinschaft haben jeweils einzeln folgende Nachweise und Erklärungen mit ihrem Angebot vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für den Leistungsbereich nachweisen muss, den es übernehmen soll. Kann einer der geforderten Nachweise aus einem berechtigten Grund nicht erbracht werden, so kann der Nachweis durch Vorlage anderer geeigneter Unterlagen erbracht werden. Die Vergabestelle behält sich vor, bei Abgabe des Angebots nicht beigefügte Erklärungen und Nachweise nachzufordern. Werden nachgeforderte Unterlagen jedoch nicht fristgemäß vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen. Bietergemeinschaften, deren Mitglieder sich mehrfach - sei es als einzelnes Unternehmen, Bietergemeinschaft oder Nachunternehmer - an diesem Vergabeverfahren beteiligen, können wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsprinzip ausgeschlossen werden. Die Eignung für die zu vergebende Leistung ist durch Eintragung in das Amtliche Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen (AVPQ) oder vorläufig entweder durch das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) mit dem Angebot nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. der EEE angegebene Bescheinigungen nach Aufforderung der Vergabestelle vorzulegen. Für Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Vorstehende Vorgaben finden auch bei der Vorlage von Eignungsnachweisen gemäß "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" sowie "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" Anwendung. Geforderte Nachweise: - Eigenerklärung über Eintragung des Unternehmens in das Berufsregister (Handelsregister, Handwerkskammer etc.), - Eigenerklärung über Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft- Kriterium
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Der durchschnittliche jährliche Gesamtumsatz muss mindestens 400.000 EUR (netto) betragen. - Eigenerklärung, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzl … ganz lesenkürzer
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Der durchschnittliche jährliche Gesamtumsatz muss mindestens 400.000 EUR (netto) betragen. - Eigenerklärung, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung nicht beantragt oder dieser Antrag mangels Masse nicht abgelehnt worden ist. - Eigenerklärung, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet. - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB. - Eigenerklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt wurde, ebenso für Nachunternehmer- Kriterium
- Nachweis von mindestens drei Referenzen über vergleichbare Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Die vorzulegenden Referenzen müssen erkennen lassen, dass das Unternehmen für die Erbringung der vorliegend zu vergebenden Leistungen technisch-fachlich geeignet ist. - Angabe … ganz lesenkürzer
- Nachweis von mindestens drei Referenzen über vergleichbare Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Die vorzulegenden Referenzen müssen erkennen lassen, dass das Unternehmen für die Erbringung der vorliegend zu vergebenden Leistungen technisch-fachlich geeignet ist. - Angabe der Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufsgruppen - Um für den zugrundeliegenden Auftrag die Bietereignung zu erfüllen, muss eine Eigenerklärung durch Eintragung in die Anlage N2: Bietereignung Nachhaltigkeit abgegeben werden. MINDESTENS ZWEI der dort aufgeführten Anforderungen müssen vom Unternehmen umgesetzt und nachgewiesen werden können, um die Bietereignung zu erfüllen. Die benötigten Nachweise zur Eigenerklärung können auch direkt mit dem Angebot eingereicht werden. -> In Anlage N2 aufgeführte Anforderungen: a) Ist Ihr Unternehmen nachweislich Teil des UN Global Compact und setzt sich für die Förderung der 10 Grundsätze, zur Sicherung und Verbesserung von sozialen und ökologischen Mindeststandards ein? b) Richten Sie Ihr unternehmerisches Handeln an der Optimierung des Gemeinwohls, auf Basis der sogenannten Gemeinwohlökonomie aus und stellen in diesem Zusammenhang regelmäßig eine Gemeinwohlbilanz mit unabhängigem Audit auf? c) Verfügen Sie über ein unabhängig geprüftes betriebliches Umweltmanagement (z. B. ISO 14001, EMAS oder vergleichbar)? Wenn nicht, verfügen Sie über ein schriftlich dokumentiertes unternehmensinternes Umweltmanagement, welches die Darstellung von umgesetzten Umweltmaßnahmen und Umweltzielen darstellt? d)Verfügt Ihr Unternehmen über eine verbindliche und dokumentierte Kreislaufwirtschaftsstrategie, die alle relevanten Geschäftsbereiche abdeckt und mit der Sie aktiv zur Förderung einer Kreislaufwirtschaft beitragen? e) Verfügt Ihr Unternehmen nachweislich über ein umfangreiches Lieferkettenmanagement, das im Kern die folgenden Bereiche abdeckt: Grundsatzerklärung, Risikomanagement, Bericht und Dokumentation, Präventionsmaßnahmen, Beschwerdemechanismen, Abhilfemaßnahmen? f) Stellt Ihr Unternehmen regelmäßig eine unabhängig geprüfte Klimabilanz (mindestens Scope 1 und 2*) auf? g) Ist Ihre Klimabilanz durch Effektivitäts- und Effizienzmaßnahmen oder durch Investitionen in "Gold Standard" zertifizierte Klimaschutzprojekte neutral oder positiv? h) Kommt in Ihrem Unternehmen mehr als 50% selbst erzeugte Energie zum Einsatz und können Sie das mit geeigneten Unterlagen nachweisen? i) Kommen in Ihrem Unternehmen nachweislich mehr als 70% erneuerbare Energien zum Einsatz? j) Ist der Hauptzweck Ihres Unternehmens die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen (z. B. Inklusionsbetrieb oder Behindertenwerkstatt)? Mindestens dreißig Prozent der im Unternehmen Beschäftigten Menschen sind Menschen mit Behinderung oder benachteiligte Personen. k) Erstellt Ihr Unternehmen regelmäßig einen Nachhaltigkeitsbericht, der sich an standardisierten Berichtspraktiken, wie den GRI-Standards orientiert? l) Gibt es in Ihrem Unternehmen eine*n Angestellte*n mit entsprechender Stellenbezeichnung, der/die für die Einhaltung und Förderung sozialer und ökologischer Nachhaltigkeit zuständig ist?- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.05.2025
- Vertragsende
- 30.04.2029
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Höchstwert der Rahmenvereinbarung
- 998.000 €
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- vergabe24.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- 11.02.2025, 12:00 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung7 von 8 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: Eine Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket - RUS-Sanktionen ist dem Angebot beizufügen.
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- Strategische Beschaffung
- Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt, Erfüllung sozialer Zielsetzungen
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gilt das GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf folgende Punkte wird hingewiesen: — § 134 GWB Informations- und Wartepflicht: Demnach darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information per Fax ode … ganz lesenkürzer
Es gilt das GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf folgende Punkte wird hingewiesen: — § 134 GWB Informations- und Wartepflicht: Demnach darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Tage. — § 160 GWB Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend machen kann. Dabei ist dazulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Bieterfragen sind bis spätestens 31.01.2025 ausschließlich über das Vergabeportal einzureichen. Die Auftraggeberin behält sich die Beantwortung auch später eingehender Fragen vor. Öffentliche Auftraggeber sind grundsätzlich verpflichtet, alle EU-weiten Vergaben elektronisch zu veröffentlichen, die … ganz lesenkürzer
Bieterfragen sind bis spätestens 31.01.2025 ausschließlich über das Vergabeportal einzureichen. Die Auftraggeberin behält sich die Beantwortung auch später eingehender Fragen vor. Öffentliche Auftraggeber sind grundsätzlich verpflichtet, alle EU-weiten Vergaben elektronisch zu veröffentlichen, die Vergabeunterlagen unentgeltlich und uneingeschränkt anhand elektronischer Mittel zur Verfügung zu stellen sowie die Kommunikation mit Bietern und Lieferanten elektronisch zu führen. Unternehmen haben nach § 53 (1) VgV ihre Angebote mithilfe elektronischer Mittel zu übermitteln. Die Stadt Ludwigsburg stellt daher ihre Ausschreibungen über die Vergabeplattform http://www.vergabe24.de des Staatsanzeigers Baden-Württemberg zur Verfügung. Was bedeutet das für Unternehmen, wenn sie an Ausschreibungen der Stadt Ludwigsburg teilnehmen wollen? — Download der Vergabeunterlagen über die angegebene URL oder das Kiosk-System, — Download der Software "Bietercockpit" für die Angebotserstellung, — Registrierung auf der Vergabeplattform, dadurch, — automatische Benachrichtigung bei Änderungen der Vergabeunterlagen, — verschlüsselte elektronische Kommunikation mit der Stadt Ludwigsburg, — verschlüsselte elektronische Angebotsabgabe, — Telefonischer Support bei Ausschreibungen durch den Staatsanzeiger Baden-Württemberg unter +49 71166601 476, — Elektronische Sicherstellung, dass Angebote nicht vor Ablauf der Abgabefrist eingesehen werden können. Alle o. g. Leistungen und Funktionen werden Ihnen kostenfrei zur Verfügung gestellt. Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über die elektronische Vergabeplattform Vergabe 24 des Staatsanzeigers Baden-Württemberg. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Zugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht. Anfragen von Bewerbern oder Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform Vergabe24 des Staatsanzeigers Baden-Württemberg an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Zugang auf der vorgenannten Plattform erforderlich. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich schriftlich über die elektronische Vergabeplattform Vergabe24 des Staatsanzeigers Baden-Württemberg erteilt. Nur Bieter,welche sich registrieren, werden über Informationen der Auftraggeberin aktiv informiert. Mündliche Auskünfte und Erklärungen haben keine Gültigkeit. Verbindlicher Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen werden nur die schriftlich übermittelten Antworten.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Wilhelmstraße 11, 71638 Ludwigsburg
- Website
- ludwigsburg.de
- Kontakt
- vergabestelle@
ludwigsburg.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 398 (Reinigungs- und Poliermittel) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Lieferleistungen in Baden-Württemberg (146 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- O+S Offterdinger & Sailer GmbH5 Zuschläge
- Offterdinger & Sailer GmbH4 Zuschläge
- Kammerer GmbH & Co.KG3 Zuschläge
- E.J. Reinigungssysteme Vertriebs-GmbH2 Zuschläge
- Ecolab Deutschland GmbH2 Zuschläge
- Kammerer GmbH & Co. KG2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 11.02.2025
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 58575422-aafd-481a-933b-b8320c8aef3a.