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vergebenEU-weitLieferleistungenRahmenvereinbarung

Rahmenvertrag über die Lieferung von Hygieneartikeln und Reinigungsbedarf

Stadt Ludwigsburg · Ludwigsburg, Baden-Württemberg

Aktenzeichen LB-ZVS-2024-0028veröffentlicht 23.12.2024LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 634 Tagen abgelaufen

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Alle Ausschreibungen: Lieferleistungen in Baden-Württemberg (146 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
4 Jahre01.05.2025 – 30.04.2029
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Einreichung
elektronisch: Zulässigvergabe24.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 108 Tage (31 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (58 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 80 %, Leistung und Qualität 20 %.

  • Nachhaltigkeit20 %
  • Preis80 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 13,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−7,3 Punkte
25 % teurer−16 Punkte
50 % teurer−26,7 Punkte
100 % teurer−40 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 23 Monaten
  2. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    über vergabe24.de
    vor 21 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 12:00 Uhr
    vor 21 Monaten
  4. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.04.2029
    vor 18 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Rahmenvertrag über die Lieferung von Hygieneartikeln und Reinigungsbedarf für die Stadt Ludwigsburg, deren Außenstellen und Eigenbetriebe sowie den Schulen und Kindertagesstätten der Stadt Ludwigsburg. Die Beauftragung erfolgt während der Vertragslaufzeit nach Einzelaufträgen auf Abruf und in Teilmengen. Die Lieferung erfolgt an ca. 140 Lieferanschriften.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Nachhaltigkeit20 %
Preis80 %
Qualität
Nachhaltigkeit

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
Bieter sowie Mitglieder einer Bietergemeinschaft haben jeweils einzeln folgende Nachweise und Erklärungen mit ihrem Angebot vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für den Leistungsbereich nachweisen muss, den es übernehmen soll. Kann einer der geforderten Nachweise aus einem berechtigten Gru … ganz lesenBieter sowie Mitglieder einer Bietergemeinschaft haben jeweils einzeln folgende Nachweise und Erklärungen mit ihrem Angebot vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für den Leistungsbereich nachweisen muss, den es übernehmen soll. Kann einer der geforderten Nachweise aus einem berechtigten Grund nicht erbracht werden, so kann der Nachweis durch Vorlage anderer geeigneter Unterlagen erbracht werden. Die Vergabestelle behält sich vor, bei Abgabe des Angebots nicht beigefügte Erklärungen und Nachweise nachzufordern. Werden nachgeforderte Unterlagen jedoch nicht fristgemäß vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen. Bietergemeinschaften, deren Mitglieder sich mehrfach - sei es als einzelnes Unternehmen, Bietergemeinschaft oder Nachunternehmer - an diesem Vergabeverfahren beteiligen, können wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsprinzip ausgeschlossen werden. Die Eignung für die zu vergebende Leistung ist durch Eintragung in das Amtliche Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen (AVPQ) oder vorläufig entweder durch das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) mit dem Angebot nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. der EEE angegebene Bescheinigungen nach Aufforderung der Vergabestelle vorzulegen. Für Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Vorstehende Vorgaben finden auch bei der Vorlage von Eignungsnachweisen gemäß "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" sowie "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" Anwendung. Geforderte Nachweise: - Eigenerklärung über Eintragung des Unternehmens in das Berufsregister (Handelsregister, Handwerkskammer etc.), - Eigenerklärung über Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft
Kriterium
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Der durchschnittliche jährliche Gesamtumsatz muss mindestens 400.000 EUR (netto) betragen. - Eigenerklärung, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzl … ganz lesen- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Der durchschnittliche jährliche Gesamtumsatz muss mindestens 400.000 EUR (netto) betragen. - Eigenerklärung, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung nicht beantragt oder dieser Antrag mangels Masse nicht abgelehnt worden ist. - Eigenerklärung, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet. - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB. - Eigenerklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt wurde, ebenso für Nachunternehmer
Kriterium
- Nachweis von mindestens drei Referenzen über vergleichbare Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Die vorzulegenden Referenzen müssen erkennen lassen, dass das Unternehmen für die Erbringung der vorliegend zu vergebenden Leistungen technisch-fachlich geeignet ist. - Angabe … ganz lesen- Nachweis von mindestens drei Referenzen über vergleichbare Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Die vorzulegenden Referenzen müssen erkennen lassen, dass das Unternehmen für die Erbringung der vorliegend zu vergebenden Leistungen technisch-fachlich geeignet ist. - Angabe der Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufsgruppen - Um für den zugrundeliegenden Auftrag die Bietereignung zu erfüllen, muss eine Eigenerklärung durch Eintragung in die Anlage N2: Bietereignung Nachhaltigkeit abgegeben werden. MINDESTENS ZWEI der dort aufgeführten Anforderungen müssen vom Unternehmen umgesetzt und nachgewiesen werden können, um die Bietereignung zu erfüllen. Die benötigten Nachweise zur Eigenerklärung können auch direkt mit dem Angebot eingereicht werden. -> In Anlage N2 aufgeführte Anforderungen: a) Ist Ihr Unternehmen nachweislich Teil des UN Global Compact und setzt sich für die Förderung der 10 Grundsätze, zur Sicherung und Verbesserung von sozialen und ökologischen Mindeststandards ein? b) Richten Sie Ihr unternehmerisches Handeln an der Optimierung des Gemeinwohls, auf Basis der sogenannten Gemeinwohlökonomie aus und stellen in diesem Zusammenhang regelmäßig eine Gemeinwohlbilanz mit unabhängigem Audit auf? c) Verfügen Sie über ein unabhängig geprüftes betriebliches Umweltmanagement (z. B. ISO 14001, EMAS oder vergleichbar)? Wenn nicht, verfügen Sie über ein schriftlich dokumentiertes unternehmensinternes Umweltmanagement, welches die Darstellung von umgesetzten Umweltmaßnahmen und Umweltzielen darstellt? d)Verfügt Ihr Unternehmen über eine verbindliche und dokumentierte Kreislaufwirtschaftsstrategie, die alle relevanten Geschäftsbereiche abdeckt und mit der Sie aktiv zur Förderung einer Kreislaufwirtschaft beitragen? e) Verfügt Ihr Unternehmen nachweislich über ein umfangreiches Lieferkettenmanagement, das im Kern die folgenden Bereiche abdeckt: Grundsatzerklärung, Risikomanagement, Bericht und Dokumentation, Präventionsmaßnahmen, Beschwerdemechanismen, Abhilfemaßnahmen? f) Stellt Ihr Unternehmen regelmäßig eine unabhängig geprüfte Klimabilanz (mindestens Scope 1 und 2*) auf? g) Ist Ihre Klimabilanz durch Effektivitäts- und Effizienzmaßnahmen oder durch Investitionen in "Gold Standard" zertifizierte Klimaschutzprojekte neutral oder positiv? h) Kommt in Ihrem Unternehmen mehr als 50% selbst erzeugte Energie zum Einsatz und können Sie das mit geeigneten Unterlagen nachweisen? i) Kommen in Ihrem Unternehmen nachweislich mehr als 70% erneuerbare Energien zum Einsatz? j) Ist der Hauptzweck Ihres Unternehmens die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen (z. B. Inklusionsbetrieb oder Behindertenwerkstatt)? Mindestens dreißig Prozent der im Unternehmen Beschäftigten Menschen sind Menschen mit Behinderung oder benachteiligte Personen. k) Erstellt Ihr Unternehmen regelmäßig einen Nachhaltigkeitsbericht, der sich an standardisierten Berichtspraktiken, wie den GRI-Standards orientiert? l) Gibt es in Ihrem Unternehmen eine*n Angestellte*n mit entsprechender Stellenbezeichnung, der/die für die Einhaltung und Förderung sozialer und ökologischer Nachhaltigkeit zuständig ist?
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
01.05.2025
Vertragsende
30.04.2029
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Höchstwert der Rahmenvereinbarung
998.000 €

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
vergabe24.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
11.02.2025, 12:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung7 von 8 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Eine Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket - RUS-Sanktionen ist dem Angebot beizufügen.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
Strategische Beschaffung
Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt, Erfüllung sozialer Zielsetzungen
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gilt das GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf folgende Punkte wird hingewiesen: — § 134 GWB Informations- und Wartepflicht: Demnach darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information per Fax ode … ganz lesenEs gilt das GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf folgende Punkte wird hingewiesen: — § 134 GWB Informations- und Wartepflicht: Demnach darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Tage. — § 160 GWB Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend machen kann. Dabei ist dazulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bieterfragen sind bis spätestens 31.01.2025 ausschließlich über das Vergabeportal einzureichen. Die Auftraggeberin behält sich die Beantwortung auch später eingehender Fragen vor. Öffentliche Auftraggeber sind grundsätzlich verpflichtet, alle EU-weiten Vergaben elektronisch zu veröffentlichen, die … ganz lesenBieterfragen sind bis spätestens 31.01.2025 ausschließlich über das Vergabeportal einzureichen. Die Auftraggeberin behält sich die Beantwortung auch später eingehender Fragen vor. Öffentliche Auftraggeber sind grundsätzlich verpflichtet, alle EU-weiten Vergaben elektronisch zu veröffentlichen, die Vergabeunterlagen unentgeltlich und uneingeschränkt anhand elektronischer Mittel zur Verfügung zu stellen sowie die Kommunikation mit Bietern und Lieferanten elektronisch zu führen. Unternehmen haben nach § 53 (1) VgV ihre Angebote mithilfe elektronischer Mittel zu übermitteln. Die Stadt Ludwigsburg stellt daher ihre Ausschreibungen über die Vergabeplattform http://www.vergabe24.de des Staatsanzeigers Baden-Württemberg zur Verfügung. Was bedeutet das für Unternehmen, wenn sie an Ausschreibungen der Stadt Ludwigsburg teilnehmen wollen? — Download der Vergabeunterlagen über die angegebene URL oder das Kiosk-System, — Download der Software "Bietercockpit" für die Angebotserstellung, — Registrierung auf der Vergabeplattform, dadurch, — automatische Benachrichtigung bei Änderungen der Vergabeunterlagen, — verschlüsselte elektronische Kommunikation mit der Stadt Ludwigsburg, — verschlüsselte elektronische Angebotsabgabe, — Telefonischer Support bei Ausschreibungen durch den Staatsanzeiger Baden-Württemberg unter +49 71166601 476, — Elektronische Sicherstellung, dass Angebote nicht vor Ablauf der Abgabefrist eingesehen werden können. Alle o. g. Leistungen und Funktionen werden Ihnen kostenfrei zur Verfügung gestellt. Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über die elektronische Vergabeplattform Vergabe 24 des Staatsanzeigers Baden-Württemberg. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Zugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht. Anfragen von Bewerbern oder Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform Vergabe24 des Staatsanzeigers Baden-Württemberg an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Zugang auf der vorgenannten Plattform erforderlich. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich schriftlich über die elektronische Vergabeplattform Vergabe24 des Staatsanzeigers Baden-Württemberg erteilt. Nur Bieter,welche sich registrieren, werden über Informationen der Auftraggeberin aktiv informiert. Mündliche Auskünfte und Erklärungen haben keine Gültigkeit. Verbindlicher Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen werden nur die schriftlich übermittelten Antworten.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Wilhelmstraße 11, 71638 Ludwigsburg
Kontakt
vergabestelle@ludwigsburg.de

Bei uns erfasst

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 398 (Reinigungs- und Poliermittel) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

17vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (29 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 3 Meldungen plausibel angegeben

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 11.02.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 58575422-aafd-481a-933b-b8320c8aef3a.