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Rahmenvertrag über die Ausführung von Heckenschnitten und Heckenverjüngungen in den Erholungsgebieten des Landkreises München

Landratsamt München - Zentrale Vergabestelle und Einkauf · München, Bayern

Aktenzeichen 25/1_RV-HSEGveröffentlicht 18.02.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 298 Tagen abgelaufen

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gilt für alle 5 Lose · in 5 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich (bis zu 3-mal)

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
1 Jahr01.04.2026 – 31.03.2027, bis zu 3 Verlängerungen
Lose
5
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
München81541, Bayern
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

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Wird verhandelt?

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Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 93 Tage (17 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (10 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

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Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 9 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.03.2027
    vor 7 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

In den Erholungsgebieten Feringasee (Los 1), Unterföhringer See (Los 2), Unterschleißheimer See (Los 3), Heimstettener See (Los 4) und Dürnsteiner Brücke (Los 5) sind zum Erhalt der Verkehrssicherheit und der Ästhetik Heckenschnitte und Heckenverjüngungen durchzuführen. Die durchzuführenden Tätigkeiten verteilen sich auf einen Sommerschnitt und einen Winterschnitt. Die Heckenschnitte erfolgen entweder entlang der Gehölzkanten in verschiedenen Höhen oder als Schnitt formgebundener Hecken mit Regulierung der Höhe. - - - - - Die voraussichtliche jährliche Schnittlänge entlang der Gehölzkanten in verschiedenen Höhen liegt je nach Erholungsgebiet zwischen 1.540 m und 13.600 m. Die voraussichtliche jährliche Schnittlänge bei formgebundenen Hecken mit Regulierung der Höhe liegt je nach Erholungsgebiet zwischen 0 m und 1.200 m. - - - - - Die voraussichtliche jährliche Fläche für Heckenverjüngungen liegt je nach Erholungsgebiet zwischen 100 m² und 1.250 m². - - - - Im Rahmenvertrag und der zugehörigen Anlage 2 (Abrufvolumen) wurden zudem maximale Längen und Flächen festgelegt.

Lose5 Lose

Alle 5 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Rahmenvertrag über die Ausführung von Heckenschnitten und Heckenverjüngungen in den Erholungsgebieten des Landkreises München - Los 1 Feringasee

Im Erholungsgebiet Feringasee sind zum Erhalt der Verkehrssicherheit und der Ästhetik Heckenschnitte und Heckenverjüngungen durchzuführen. Die durchzuführenden Tätigkeiten verteilen sich auf einen Sommerschnitt und einen Winterschnitt. Die Heckenschnitte erfolgen entweder entlang der Gehölzkanten in verschiedenen Höhen oder als Schnitt formgebundener Hecken mit Regulierung der Höhe. - - - - - Die voraussichtliche jährliche Schnittlänge entlang der Gehölzkanten in verschiedenen Höhen liegt bei 11.080 m. - - - - - Die voraussichtliche jährliche Schnittlänge bei formgebundenen Hecken mit Regulierung der Höhe liegt bei 1.200 m. - - - - - Die voraussichtliche jährliche Fläche für Heckenverjüngungen liegt bei 1.000 m². - - - - - In der Rahmenvereinbarung und der zugehörigen Anlage 2 (Abrufvolumen) wurden zudem maximale Längen und Flächen festgelegt.

1 Jahr–
2
Rahmenvertrag über die Ausführung von Heckenschnitten und Heckenverjüngungen in den Erholungsgebieten des Landkreises München - Los 2 Unterföhringer See

Im Erholungsgebiet Unterföhringer See sind zum Erhalt der Verkehrssicherheit und der Ästhetik Heckenschnitte und Heckenverjüngungen durchzuführen. Die durchzuführenden Tätigkeiten verteilen sich auf einen Sommerschnitt und einen Winterschnitt. Die Heckenschnitte erfolgen entweder entlang der Gehölzkanten in verschiedenen Höhen oder als Schnitt formgebundener Hecken mit Regulierung der Höhe. - - - - - Die voraussichtliche jährliche Schnittlänge entlang der Gehölzkanten in verschiedenen Höhen liegt bei 2.005 m. - - - - - In diesem Erholungsgebiet fallen voraussichtlich keine Schnitte formgebundener Hecken mit Regulierung der Höhe an. Die voraussichtliche jährliche Fläche für Heckenverjüngungen liegt bei 250 m².- - - - In der Rahmenvereinbarung und der zugehörigen Anlage 2 (Abrufvolumen) wurden zudem maximale Längen und Flächen festgelegt.

1 Jahr–
3
Rahmenvertrag über die Ausführung von Heckenschnitten und Heckenverjüngungen in den Erholungsgebieten des Landkreises München - Los 3 Unterschleißheimer See

Im Erholungsgebiet Unterschleißheimer See sind zum Erhalt der Verkehrssicherheit und der Ästhetik Heckenschnitte und Heckenverjüngungen durchzuführen. Die durchzuführenden Tätigkeiten verteilen sich auf einen Sommerschnitt und einen Winterschnitt. Die Heckenschnitte erfolgen entweder entlang der Gehölzkanten in verschiedenen Höhen oder als Schnitt formgebundener Hecken mit Regulierung der Höhe. - - - - - Die voraussichtliche jährliche Schnittlänge entlang der Gehölzkanten in verschiedenen Höhen liegt bei 3.890 m. - - - - - Die voraussichtliche jährliche Schnittlänge bei formgebundenen Hecken mit Regulierung der Höhe liegt bei 400 m. - - - - - Die voraussichtliche jährliche Fläche für Heckenverjüngungen liegt bei 250 m². - - - - - In der Rahmenvereinbarung und der zugehörigen Anlage 2 (Abrufvolumen) wurden zudem maximale Längen und Flächen festgelegt.

1 Jahr–
4
Rahmenvertrag über die Ausführung von Heckenschnitten und Heckenverjüngungen in den Erholungsgebieten des Landkreises München - Los 4 Heimstettener See

Im Erholungsgebiet Heimstettener See sind zum Erhalt der Verkehrssicherheit und der Ästhetik Heckenschnitte und Heckenverjüngungen durchzuführen. Die durchzuführenden Tätigkeiten verteilen sich auf einen Sommerschnitt und einen Winterschnitt. Die Heckenschnitte erfolgen entweder entlang der Gehölzkanten in verschiedenen Höhen oder als Schnitt formgebundener Hecken mit Regulierung der Höhe. - - - - - Die voraussichtliche jährliche Schnittlänge entlang der Gehölzkanten in verschiedenen Höhen liegt bei 13.600 m. - - - - - In diesem Erholungsgebiet fallen voraussichtlich keine Schnitte formgebundener Hecken mit Regulierung der Höhe an. - - - - - Die voraussichtliche jährliche Fläche für Heckenverjüngungen liegt bei 1.250 m². - - - - - In der Rahmenvereinbarung und der zugehörigen Anlage 2 (Abrufvolumen) wurden zudem maximale Längen und Flächen festgelegt.

1 Jahr–
5
Rahmenvertrag über die Ausführung von Heckenschnitten und Heckenverjüngungen in den Erholungsgebieten des Landkreises München - Los 5 Dürnsteiner Brücke

Im Erholungsgebiet Dürnsteiner Brücke sind zum Erhalt der Verkehrssicherheit und der Ästhetik Heckenschnitte und Heckenverjüngungen durchzuführen. Die durchzuführenden Tätigkeiten verteilen sich auf einen Sommerschnitt und einen Winterschnitt. Die Heckenschnitte erfolgen entweder entlang der Gehölzkanten in verschiedenen Höhen oder als Schnitt formgebundener Hecken mit Regulierung der Höhe. - - - - - Die voraussichtliche jährliche Schnittlänge entlang der Gehölzkanten in verschiedenen Höhen liegt bei 1.540 m. - - - - - In diesem Erholungsgebiet fallen voraussichtlich keine Schnitte formgebundener Hecken mit Regulierung der Höhe an. - - - - - Die voraussichtliche jährliche Fläche für Heckenverjüngungen liegt bei 100 m². - - - - - In der Rahmenvereinbarung und der zugehörigen Anlage 2 wurden zudem maximale Längen und Flächen festgelegt. - - - - -

1 Jahr–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.04.2026
Vertragsende
31.03.2027
Verlängerung
bis zu 3-mal
Optionen
Der Auftraggeber hat das Recht (Option) durch einseitige Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer, die Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal drei Mal um jeweils ein Jahr, also längstens bis 31.03.2030, zu verlängern. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Ausübung der Option besteht nicht.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, Maximilianstraße 39, 80534 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß §160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablau … ganz lesenGemäß §160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung, oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße, gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. ----- § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Abs. 2 Satz 1 GWB. §134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. ----- Gemäß §135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach §135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden sind. ----- Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1Wurzer Umweltdienst GmbH, Eitting–
2Elshani Besnik, Neuried–
3Wurzer Umweltdienst GmbH, Eitting–
4Wurzer Umweltdienst GmbH, Eitting–
5Noder Garten- und Landschaftsbau GmbH, München–

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 773 (Dienstleistungen im Gartenbau) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

82vergebene Aufträge
5Angebote je Los im Median (50 Lose mit Angabe)
259.012 €Zuschlagswert im Median
91.308 € – 519.313 €mittlere Hälfte, 33 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Bayern (183 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 13.01.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 798fe16a-f52d-45cf-b402-e3a936a26f21.