Zum Inhalt
Menü
vergebenEU-weitDienstleistungenRahmenvereinbarung

Rahmenvertrag Tierseuchenfall

Land Hessen, vertreten durch das Hessische Competence Center -Zentrale Beschaffung- · Wiesbaden, Hessen

Aktenzeichen VG-0437-2024-0313veröffentlicht 22.11.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 684 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Wiesbaden.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Hessen (156 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
4 Jahre01.03.2025 – 28.02.2029
Lose
4Angebot auf bis zu 4, Zuschlag höchstens 4 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Wiesbaden65203, Hessen
Einreichung
elektronisch: Zulässigvergabe.hessen.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 83 Tage (133 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (383 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Konzept60 %
  • Preis40 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 24 Monaten
  2. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    über vergabe.hessen.de
    vor 23 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 12:00 Uhr
    vor 23 Monaten
  4. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 28.02.2029
    vor 20 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Durchführung der tierschutzgerechten Tötung im Tierseuchenfall.

Gegenstand nach CPV

Lose4 Lose · Angebot auf bis zu 4 · Zuschlag höchstens 4 je Bieter

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Nutztierbestand Geflügel

Durchführung der tierschutzgerechten Tötung (inkl. vorausgehender Entwesung), Räumung, vorläufige Reinigung und Desinfektion in Geflügelbeständen und das Vorhalten von Kapazitäten für die Durchführung dieser Aufgaben.

4 Jahre–
2
Nutztierbestand Rinder

Durchführung der tierschutzgerechten Tötung (inkl. vorausgehender Entwesung), Räumung, vorläufige Reinigung und Desinfektion in Rinderbeständen und das Vorhalten von Kapazitäten für die Dürchführung dieser Aufgaben.

4 Jahre–
3
Nutztierbestand Schweine

Durchführung der tierschutzgerechten Tötung (inkl. vorausgehender Entwesung), Räumung, vorläufige Reinigung und Desimfektion in Schweinebeständen und das Vorhalten von Kapazitäten für die Durchführung dieser Aufgaben.

4 Jahre–
4
Nutztierbestand Schafe/Ziegen

Durchführung der tierschutzgerechten Tötung (inkl. vorausgehender Entwesung), Räumung, vorläufige Reinigung und Desinfektion in Schaf-/Ziegenbeständen und das Vorhalten von Kapazitäten für die Durchführung dieser Aufgaben.

4 Jahre–

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Los 1

Zuschlag1 von 1 angegeben

Konzept60 %
Preis40 %
Qualität
Konzept

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
- Erklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen (u.a. Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und 124 GWB, Insolvenzverfahren (siehe Vordruck "Erklaerung_Eignung.pdf"))
Kriterium
- Eine formfreie vom Bieter zu erstellende Erklärung, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögenschäden mit einer Höhe von mindestens 6 Mio. Euro für Personenschäden, 1 Mio. Euro für Sachschäden, 1 Mio. Euro für Vermögenschäden besteht bzw. im Auftragsfall abgeschlossen wird; bei Bietergemeinschaften ist diese in der Gesamtheit zu erbringen.
Kriterium
- Der Bieter hat je Los zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Nachweise/Erklärungen nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen mit der Angebotsabgabe einzureichen: 1. Referenzen die (Unternehmens-)Eignung betreffend Mindestens 1 Referenz über Erfahrungen im Bereich der Tötung der jeweiligen Tierart … ganz lesen- Der Bieter hat je Los zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Nachweise/Erklärungen nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen mit der Angebotsabgabe einzureichen: 1. Referenzen die (Unternehmens-)Eignung betreffend Mindestens 1 Referenz über Erfahrungen im Bereich der Tötung der jeweiligen Tierart oder damit vergleichbarer Leistungen sowie Erfahrungen im Bereich der Reinigung, Desinfektion und Entwesung von entsprechenden Tierhaltungsbetrieben in den letzten 3 Kalenderjahren (2021-2023). Die Referenzliste muss folgende Angaben enthalten: • Art der Leistung (nachvollziehbare Beschreibung der erbrachten Tätigkeit, aus der sich Erfahrungsspektrum und -tiefe erkennen lassen) • Umfang • Empfänger (öffentliche und/oder private Empfänger) der Leistung • Ansprechpartner, Telefon, E-Mail-Adresse Sollte es dem Bieter nicht möglich sein, eine eigene Referenz im Bereich Entwesung von entsprechenden Tierhaltungsbetrieben in den letzten 3 Kalenderjahren (2021-2023) vorzulegen, so ist es zulässig, dass eine solche Referenz durch Inanspruchnahme eines Nachunternehmers oder Eingehung eines Bieterkonsortiums (Bietergemeinschaft) als Eignungsleihe gem. § 47 VgV nachgewiesen wird. In jedem Fall anzugeben, welches Erfahrungsfeld bzw. welche Erfahrungsfelder mit der Referenz jeweils abgedeckt weden soll bzw. sollen. Referenzprojekte ohne diese Angabe werden nicht berücksichtigt. Die oben verlangten Angaben sind auf einer eigenen Anlage des Bieters zu machen. 2. Formfreie Erklärung darüber, dass Sachkundenachweise nach § 4 Abs. 2 TierschIV bzw. § 4 Abs. 1a TierSchG für den für die Durchführung der Tötung Hauptverantwortlichen und dessen Stellvertreter vorliegen. Sachkundenachweise müssen dem Auftraggeber vor dem Zeitpunkt der Leistungserbringung unaufgefordert vorgelegt werden. 3. Formfreie Erkärung darüber, dass Sachkundenachweise nach § 4 Abs. 1a TierSchG und Anhang I Nr. 3 der Gefahrstoff-Verordnung für den für die Durchführung der Entwesung Hauptverantwortlichen vorliegen. Die Sachkundenachweise müssen dem Auftraggeber vor dem Zeitpunkt der Leistungserbringung unaufgefordert vorgelegt werden. 4. Formfreie Erklärung, dass sämtliches Personal des Bieters, welches für das Ruhigstellen, Betäuben und Töten von Tieren eingesetzt wird, über den erforderlichen Sachkundenachweis nach § 4 Abs. 2 TierSchIV verfügt. Die Sachkundenachweise müssen dem Auftraggeber vor dem Zeitpunkt der Leistungserbringung unaufgefordert vorgelegt werden. Bei Bietergemeinschaften sind die o.g. Erklärungen/Referenzen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Bei einer Bietergemeinschaft ist sodann bereits bei Angebotsabgabe die Aufgabenteilung zwischen den Mitgliedern darzulegen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen, Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang5 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
01.03.2025
Vertragsende
28.02.2029
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Die Laufzeit des Vertrages umfasst den Zeitraum von vier Jahren (beginnend für die Lose 1 und 3 ab 01.03.2025 und für die Lose 2 und 4 ab 01.11.2025). Zudem hat der Auftraggeber die einmalige Option zur Verlängerung des Standby-Vertrages um zwei weitere Jahre, die er 6 Monate vor Ablauf der Rahmenvereinbarung einseitig ausüben kann (einseitige Verlängerungsoption).
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Höchstwert der Rahmenvereinbarung
288.000 €

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
vergabe.hessen.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
23.12.2024, 12:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Bewerber/Bieter die nach § 5 HVTG erforderliche Verpflichtungserklärung abzugeben haben.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz2 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1 - 3, 64283 Darmstadt
Fristen für Nachprüfungsanträge
Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
keine Angabe

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme#Los 1 - Geflügel - spezifischer Konzeptinhalt: - Auflistung der Informationen, die der Auftragnehmer vorab (Phase 1, siehe Ziffer 3.1 Buchstabe c der Leistungsbeschreibung) über die Geflügelhaltungsbetriebe benötigt, für die er im Bedarfsfall angefordert wird - … ganz lesen#Besonders auch geeignet für:other-sme#Los 1 - Geflügel - spezifischer Konzeptinhalt: - Auflistung der Informationen, die der Auftragnehmer vorab (Phase 1, siehe Ziffer 3.1 Buchstabe c der Leistungsbeschreibung) über die Geflügelhaltungsbetriebe benötigt, für die er im Bedarfsfall angefordert wird - Aufstellung und Beschreibung der einzusetzenden Technik, der Gerätschaften zur Ruhigstellung, Betäubung und Tötung sowie der verwendeten Betäubungs- und Tötungsmethoden in Abhängigkeit von der betroffenen Geflügelart, der Größe und dem Gewicht der zu tötenden Tiere sowie der Haltungsform. Insbesondere muss dargelegt werden, wie bei jedem Einzel-tier die Empfindungs- und Wahrnehmungslosigkeit erreicht wird und wie sichergestellt wird, dass die Empfindungs- und Wahrnehmungslosigkeit bis zum Tod anhält. Aus dem Konzept muss außerdem hervorgehen, wie bei jedem Einzeltier der Tod sicher festgestellt wird - Darstellung, wie im Umgang mit lebendem Geflügel Stress und Aufregung weitestgehend vermieden werden - Darstellung, wie eine unzureichende Betäubung und ein nicht ausreichend schneller Eintritt des Todes festgestellt wird und wie darauf reagiert wird - Angaben über die Tötungskapazitäten pro 24 Stunden bezogen auf die je-weilige Geflügelart sowie die einzelne Tötungsmethode und die Haltungs-form - Darstellung der regelmäßigen Wartung und Unterhaltung der einzusetzen-den Technik - Darstellung der Zeitabläufe zwischen Aktivierung (Abruf der Leistung) und Beginn der Ausführung der Tötung: Darstellung der einzelnen Leistungsphasen unter Beschreibung der dafür erforderlichen Zeit (Zeitbedarf für die Tötung von Geflügel pro Stunde in Abhängigkeit von der betroffenen Geflügelart und der Tötungsmethode) - Darstellung wie bei einer CO2-Stallflutung innerhalb von 20 Minuten eine Konzentration von mindestens 40 % erreicht und über 30 Minuten gehalten wird. Es muss aufgezeigt werden, welche Geräte zur Messung der CO2-Konzentration zum Einsatz kommen, wie diese kontrolliert/geprüft werden und wie gewährleistet wird, dass es beim Einsatz von CO2 nicht zu einer Gefährdung von Personen kommt - Angaben zum vorgesehenen Personal: Beschreibung der Ausbildung und Qualifikation der zur Leistungsausführung vorgesehenen Mitarbeiter/Mitar-beiterinnen je Einsatzbereich (gewünscht ist eine tierschutzrelevante Ausbildung) - Darstellung des geplanten Personal-, Technik- und Sachmitteleinsatzes sowie der hierfür vorhandenen Kapazitäten - Darstellung wie jederzeit ausreichend qualifiziertes Personal ohne zeitliche Verzögerung abgerufen werden kann, v. a. wie sichergestellt wird, dass ausreichend Personal für den Einsatz in Hessen verfügbar ist, wenn zeitgleich ggf. Einsätze für andere bzw. hiesigen Auftraggeber stattfinden
Hinweis
Dem Angebot sind neben den weiteren verlangten Nachweisen/Erklärungen die Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt (bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied), die Erklärung zu Russland-Sanktionen (bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied), das Umsetzungskonzept, sowie eine form … ganz lesenDem Angebot sind neben den weiteren verlangten Nachweisen/Erklärungen die Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt (bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied), die Erklärung zu Russland-Sanktionen (bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied), das Umsetzungskonzept, sowie eine formlose Erklärung über die Einhaltung der Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO); bei Bietergemeinschaften ist diese von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen - beizulegen. - Ausführungen zum Konzept Dem Angebot ist ein Konzept beizufügen, in welchem die Erfüllung der Leistungsanforderungen dargelegt wird. Darin müssen mindestens folgende Punkte aufgeführt sein: 1. Konzeptinhalte alle Lose betreffend - Darstellung des Standorts, von dem aus Personal und Fahrzeuge anfahren werden - Darstellung, wie im Bedarfsfall eine von Anschlüssen des Seuchenbetriebes unabhängige Strom- und Wasserversorgung gewährleistet werden kann - Darstellung, dass im Bedarfsfall eine Fahrzeug- und Personenschleuse zur Verfügung gestellt werden kann - Darstellung eines Reinigungs- und Desinfektionskonzepts für eine Grobreinigung und Vordesinfektion - Darstellung eines Entwesungskonzeptes - Darstellung, wie im Einsatzfall eine ungehinderte sprachliche Kommunikation zwischen den Vertragspartnern, den Aufsichtsbehörden und dem Einsatzpersonal sichergestellt ist - Darstellung des Weges der Entsorgung von Verbrauchsmaterial - Darstellung, wie gewährleistet wird, dass es zu keiner Verschleppung oder Weiterverbreitung von Tierseuchenerregern durch das eingesetzte Personal, Gerätschaften oder Fahrzeuge kommt - Darstellung eines Konzeptes zur Feinreinigung und Schlussdesinfektion (optionale Leistungen) Eine Aufwandsentschädigung wird für die Konzepte je Los nicht gewährt. Die Konzepte je bebotenem Los sind nicht nur wesentlicher Bestandteil des Angebotes, sondern im Rahmen der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes im Rahmen des Zuschlagskriteriums "Konzept" Bestandteil der Angebotswertung. Da die Unterlagen die Wirtschaftlichkeitsbewertung betreffen, sind diese mit dem Angebot zwingend einzureichen; eine Nachforderung ist ausgeschlossen. In den Konzepten muss überzeugend dargestellt werden, wie die Leistungen gemäß den Anforderungen erbracht werden. Sollten die Leistungen nicht den Anforderungen entsprechen / Bedarf decken, so wird das Angebot nicht zur Wertung zugelassen. Die spezifischen Konzeptinhalte für die einzelnen Lose sind unter den Beschaffungsinformationen der Lose in den Textfeldern "Zusätzliche Informationen (BT 300)" aufgeführt. Bei geplanten Einsatz von Nachunternehmen ist dem Angebot zusätzlich der Vordruck 235 (Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen) beizufügen. Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Landes Hessen (http://www.vergabe.hessen.de) zur Verfügung gestellt.

Lose 2, 3, 4

Zuschlag1 von 1 angegeben

Konzept60 %
Preis40 %
Qualität
Konzept

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
- Erklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen (u.a. Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und 124 GWB, Insolvenzverfahren (siehe Vordruck "Erklaerung_Eignung.pdf"))
Kriterium
- Eine formfreie vom Bieter zu erstellende Erklärung, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögenschäden mit einer Höhe von mindestens 6 Mio. Euro für Personenschäden, 1 Mio. Euro für Sachschäden, 1 Mio. Euro für Vermögenschäden besteht bzw. im Auftragsfall abgeschlossen wird; bei Bietergemeinschaften ist diese in der Gesamtheit zu erbringen.
Kriterium
- Der Bieter hat je Los zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Nachweise/Erklärungen nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen mit der Angebotsabgabe einzureichen: 1. Referenzen die (Unternehmens-)Eignung betreffend Mindestens 1 Referenz über Erfahrungen im Bereich der Tötung der jeweiligen Tierart … ganz lesen- Der Bieter hat je Los zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Nachweise/Erklärungen nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen mit der Angebotsabgabe einzureichen: 1. Referenzen die (Unternehmens-)Eignung betreffend Mindestens 1 Referenz über Erfahrungen im Bereich der Tötung der jeweiligen Tierart oder damit vergleichbarer Leistungen sowie Erfahrungen im Bereich der Reinigung, Desinfektion und Entwesung von entsprechenden Tierhaltungsbetrieben in den letzten 3 Kalenderjahren (2021-2023). Die Referenzliste muss folgende Angaben enthalten: • Art der Leistung (nachvollziehbare Beschreibung der erbrachten Tätigkeit, aus der sich Erfahrungsspektrum und -tiefe erkennen lassen) • Umfang • Empfänger (öffentliche und/oder private Empfänger) der Leistung • Ansprechpartner, Telefon, E-Mail-Adresse Sollte es dem Bieter nicht möglich sein, eine eigene Referenz im Bereich Entwesung von entsprechenden Tierhaltungsbetrieben in den letzten 3 Kalenderjahren (2021-2023) vorzulegen, so ist es zulässig, dass eine solche Referenz durch Inanspruchnahme eines Nachunternehmers oder Eingehung eines Bieterkonsortiums (Bietergemeinschaft) als Eignungsleihe gem. § 47 VgV nachgewiesen wird. In jedem Fall anzugeben, welches Erfahrungsfeld bzw. welche Erfahrungsfelder mit der Referenz jeweils abgedeckt weden soll bzw. sollen. Referenzprojekte ohne diese Angabe werden nicht berücksichtigt. Die oben verlangten Angaben sind auf einer eigenen Anlage des Bieters zu machen. 2. Formfreie Erklärung darüber, dass Sachkundenachweise nach § 4 Abs. 2 TierschIV bzw. § 4 Abs. 1a TierSchG für den für die Durchführung der Tötung Hauptverantwortlichen und dessen Stellvertreter vorliegen. Sachkundenachweise müssen dem Auftraggeber vor dem Zeitpunkt der Leistungserbringung unaufgefordert vorgelegt werden. 3. Formfreie Erkärung darüber, dass Sachkundenachweise nach § 4 Abs. 1a TierSchG und Anhang I Nr. 3 der Gefahrstoff-Verordnung für den für die Durchführung der Entwesung Hauptverantwortlichen vorliegen. Die Sachkundenachweise müssen dem Auftraggeber vor dem Zeitpunkt der Leistungserbringung unaufgefordert vorgelegt werden. 4. Formfreie Erklärung, dass sämtliches Personal des Bieters, welches für das Ruhigstellen, Betäuben und Töten von Tieren eingesetzt wird, über den erforderlichen Sachkundenachweis nach § 4 Abs. 2 TierSchIV verfügt. Die Sachkundenachweise müssen dem Auftraggeber vor dem Zeitpunkt der Leistungserbringung unaufgefordert vorgelegt werden. Bei Bietergemeinschaften sind die o.g. Erklärungen/Referenzen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Bei einer Bietergemeinschaft ist sodann bereits bei Angebotsabgabe die Aufgabenteilung zwischen den Mitgliedern darzulegen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen, Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang5 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
01.11.2025
Vertragsende
31.10.2029
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Die Laufzeit des Vertrages umfasst den Zeitraum von vier Jahren (beginnend für die Lose 1 und 3 ab 01.03.2025 und für die Lose 2 und 4 ab 01.11.2025). Zudem hat der Auftraggeber die einmalige Option zur Verlängerung des Standby-Vertrages um zwei weitere Jahre, die er 6 Monate vor Ablauf der Rahmenvereinbarung einseitig ausüben kann (einseitige Verlängerungsoption).
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Höchstwert der Rahmenvereinbarung
780.000 €

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
vergabe.hessen.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
23.12.2024, 12:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Bewerber/Bieter die nach § 5 HVTG erforderliche Verpflichtungserklärung abzugeben haben.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz2 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1 - 3, 64283 Darmstadt
Fristen für Nachprüfungsanträge
Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
keine Angabe

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme#Los 2 - Rinder - spezifischer Konzeptinhalt: - Auflistung der Informationen, die der Auftragnehmer vorab (Phase 1; siehe Ziffer 3.1 Buchstabe c der Leistungsbeschreibung) über die Rinderhaltungsbetriebe benötigt, für die er im Bedarfsfall angefordert wird - Auf … ganz lesen#Besonders auch geeignet für:other-sme#Los 2 - Rinder - spezifischer Konzeptinhalt: - Auflistung der Informationen, die der Auftragnehmer vorab (Phase 1; siehe Ziffer 3.1 Buchstabe c der Leistungsbeschreibung) über die Rinderhaltungsbetriebe benötigt, für die er im Bedarfsfall angefordert wird - Aufstellung und Beschreibung der einzusetzenden Technik, der Gerätschaften zum Treiben, zur Ruhigstellung, Betäubung und Tötung sowie der verwendeten Betäubungs- und Tötungsmethoden in Abhängigkeit von der betroffenen Altersgruppe, dem Trächtigkeitsstadium, der Größe und dem Gewicht der zu tötenden Tiere, der Nutzungsart und der Haltungsform. Insbesondere muss dargelegt werden, wie bei jedem Einzeltier die Empfindungs- und Wahrnehmungslosigkeit erreicht wird und wie sichergestellt wird, dass die Empfindungs- und Wahrnehmungslosigkeit bis zum Tod anhält. Aus dem Konzept muss außerdem hervorgehen, wie bei jedem Einzeltier der Tod sicher festgestellt wird - Darstellung wie im Umgang mit lebenden Rindern Stress und Aufregung weitestgehend vermieden werden - Darstellung wie eine unzureichende Betäubung und ein nicht ausreichend schneller Eintritt des Todes festgestellt wird und wie darauf reagiert wird - Angaben über die Tötungskapazitäten pro 24 Stunden bezogen auf die jeweilige Altersgruppe und Nutzungsart sowie die einzelne Tötungsmethode und die Haltungsform - Darstellung der regelmäßigen Wartung und Unterhaltung der einzusetzenden Technik - Darstellung der Zeitabläufe zwischen Aktivierung (Abruf der Leistung) und Beginn der Ausführung der Tötung: Darstellung der einzelnen Leistungsphasen unter Beschreibung der dafür erforderlichen Zeit (Zeitbedarf für die Tötung von Rindern pro Stunde in Abhängigkeit von der betroffenen Altersgruppe, der Nutzungsart und der Tötungsmethode) - Darstellung wie Tiere im letzten Drittel der Trächtigkeit insbesondere hinsichtlich der Tötung der ungeborenen Feten getötet werden - Angaben zum vorgesehenen Personal: Beschreibung der Ausbildung und Qualifikation der zur Leistungsausführung vorgesehenen Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen je Einsatzbereich (gewünscht ist eine tierschutzrelevante Ausbildung) - Darstellung des geplanten Personal-, Technik- und Sachmitteleinsatzes sowie die hierfür vorhandenen Kapazitäten - Darstellung wie jederzeit ausreichend qualifiziertes Personal ohne zeitliche Verzögerung abgerufen werden kann, v.a. wie sichergestellt wird, dass ausreichend Personal für den Einsatz in Hessen verfügbar ist, wenn zeitgleich ggf. Einsätze für andere bzw. hiesigen Auftraggeber stattfinden
Hinweis
Dem Angebot sind neben den weiteren verlangten Nachweisen/Erklärungen die Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt (bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied), die Erklärung zu Russland-Sanktionen (bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied), das Umsetzungskonzept, sowie eine form … ganz lesenDem Angebot sind neben den weiteren verlangten Nachweisen/Erklärungen die Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt (bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied), die Erklärung zu Russland-Sanktionen (bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied), das Umsetzungskonzept, sowie eine formlose Erklärung über die Einhaltung der Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO); bei Bietergemeinschaften ist diese von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen - beizulegen. - Ausführungen zum Konzept Dem Angebot ist ein Konzept beizufügen, in welchem die Erfüllung der Leistungsanforderungen dargelegt wird. Darin müssen mindestens folgende Punkte aufgeführt sein: 1. Konzeptinhalte alle Lose betreffend - Darstellung des Standorts, von dem aus Personal und Fahrzeuge anfahren werden - Darstellung, wie im Bedarfsfall eine von Anschlüssen des Seuchenbetriebes unabhängige Strom- und Wasserversorgung gewährleistet werden kann - Darstellung, dass im Bedarfsfall eine Fahrzeug- und Personenschleuse zur Verfügung gestellt werden kann - Darstellung eines Reinigungs- und Desinfektionskonzepts für eine Grobreinigung und Vordesinfektion - Darstellung eines Entwesungskonzeptes - Darstellung, wie im Einsatzfall eine ungehinderte sprachliche Kommunikation zwischen den Vertragspartnern, den Aufsichtsbehörden und dem Einsatzpersonal sichergestellt ist - Darstellung des Weges der Entsorgung von Verbrauchsmaterial - Darstellung, wie gewährleistet wird, dass es zu keiner Verschleppung oder Weiterverbreitung von Tierseuchenerregern durch das eingesetzte Personal, Gerätschaften oder Fahrzeuge kommt - Darstellung eines Konzeptes zur Feinreinigung und Schlussdesinfektion (optionale Leistungen) Eine Aufwandsentschädigung wird für die Konzepte je Los nicht gewährt. Die Konzepte je bebotenem Los sind nicht nur wesentlicher Bestandteil des Angebotes, sondern im Rahmen der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes im Rahmen des Zuschlagskriteriums "Konzept" Bestandteil der Angebotswertung. Da die Unterlagen die Wirtschaftlichkeitsbewertung betreffen, sind diese mit dem Angebot zwingend einzureichen; eine Nachforderung ist ausgeschlossen. In den Konzepten muss überzeugend dargestellt werden, wie die Leistungen gemäß den Anforderungen erbracht werden. Sollten die Leistungen nicht den Anforderungen entsprechen / Bedarf decken, so wird das Angebot nicht zur Wertung zugelassen. Die spezifischen Konzeptinhalte für die einzelnen Lose sind unter den Beschaffungsinformationen der Lose in den Textfeldern "Zusätzliche Informationen (BT 300)" aufgeführt. Bei geplanten Einsatz von Nachunternehmen ist dem Angebot zusätzlich der Vordruck 235 (Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen) beizufügen. Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Landes Hessen (http://www.vergabe.hessen.de) zur Verfügung gestellt.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Für CPV 852 (Dienstleistungen des Veterinärwesens) in Hessen gibt es in den letzten 24 Monaten nur 7 Vergabemeldungen. Kennzahlen zeigen wir ab 10.

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 23.12.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 010c9928-5bd9-4c04-ba41-b38d981d94da.