Zum Inhalt
Menü
vergebenEU-weitTiefbau und StraßenbauBauRahmenvereinbarung

Rahmenvertrag Tiefbauleistungen 2024-2025

Dataport, im Auftrage des "Sondervermögens Hamburgisches Telekommunikationsnetz" · Hamburg, Hamburg

Aktenzeichen 42f66bef-6cd8-48a3-a766-f23d0673da48veröffentlicht 05.12.2023BauleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 1016 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Hamburg.

Alle Ausschreibungen: Tiefbau und Straßenbau in Hamburg (13 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Bauleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
22 Monate01.03.2024 – 31.12.2025
Lose
3Angebot auf bis zu 3, Zuschlag höchstens 1 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVOB/A (EU), EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Hamburg20539, Hamburg
Einreichung
elektronisch: Zulässigfbhh-evergabe.web.hamburg.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragja

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Sie erhält im Median 6 Angebote je Los (3 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 35 Monaten
  2. Fragen bis 12:00 Uhr
    an Dataport, im Auftrage des "Sondervermögens Hamburgisches Telekommunikationsnetz"
    vor 34 Monaten
  3. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    über fbhh-evergabe.web.hamburg.de
    vor 33 Monaten
  4. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2025
    vor 32 Monaten
  5. Bindefrist endet
    60 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 31 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Tiefbauarbeiten für Neubau, Reparatur und Instandsetzung des Telekommunikationsnetzes der Freien und Hansestadt Hamburg. Die Arbeiten dieses Vertrages beinhalten im Wesentlichen die - fachgerechte Verlegung und den Abbruch von Kabelkanälen aus Kunststoff- oder Stahlrohren und Betonzügen im Kanalgraben und im Rohrvortriebsverfahren, unter Brücken oder an Gebäuden, einschl. aller Erd-, Oberflächen- und Mauerwerksarbeiten, - Herstellung, Einbau, Ausbau und Abbruch von Mauerwerks- und Stahlbetonfertigteilschächten verschiedener Größen, einschl. aller Erd-, Oberflächen- und Kanalanschlussarbeiten, - Verlegung und Ausbau von Kabeln, als Erdkabelverlegung oder als Ein- / Ausziehen in / aus Kabelkanäle(n), Schächten oder Gebäuden, einschließlich Abdichten von Ein- / Ausziehöffnungen, - Unterhaltungsarbeiten am stadteigenen Kommunikationsnetz, wie Ausbessern von Schäden an Schächten und Kanälen, Entrosten und Anstreichen von Stahlteilen u.ä.

Lose3 Lose · Angebot auf bis zu 3 · Zuschlag höchstens 1 je Bieter

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Groß (ca. 45% des Gesamtvolumens/-bedarfs)

Die nachgefragten Tiefbauleistungen sind in drei inhaltliche identische Lose aufgeteilt, dabei unterscheiden sich die Lose in ihren Mengen der einzelnen Positionen. Der Anteil am Gesamtbedarf an Tiefbauleistungen (100%) beträgt im Los 1 ca. 45%.

22 Monate–
2
Mittel (ca. 30% des Gesamtvolumens/-bedarfs)

Die nachgefragten Tiefbauleistungen sind in drei inhaltliche identische Lose aufgeteilt, dabei unterscheiden sich die Lose in ihren Mengen der einzelnen Positionen. Der Anteil am Gesamtbedarf an Tiefbauleistungen (100%) beträgt im Los 1 ca. 30%.

22 Monate–
3
Klein (ca. 25% des Gesamtvolumens/-bedarfs)

Die nachgefragten Tiefbauleistungen sind in drei inhaltliche identische Lose aufgeteilt, dabei unterscheiden sich die Lose in ihren Mengen der einzelnen Positionen. Der Anteil am Gesamtbedarf an Tiefbauleistungen (100%) beträgt im Los 1 ca. 25%.

22 Monate–

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Lose 1, 3

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
a) Eintragung in das Berufsregister: [Auswertung der Anlagen zum Berufsregister (eVergabe Kriterium 5.2.1)] Der Bieter hat eine gültige Gewerbeanmeldung, einen Handelsregisterauszug und die Eintragung in das Berufsregister oder die Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer nachzuweise … ganz lesena) Eintragung in das Berufsregister: [Auswertung der Anlagen zum Berufsregister (eVergabe Kriterium 5.2.1)] Der Bieter hat eine gültige Gewerbeanmeldung, einen Handelsregisterauszug und die Eintragung in das Berufsregister oder die Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer nachzuweisen. Ausländische Bieter haben vergleichbare Nachweise/Bescheinigungen vorzulegen. Die Anlagen zum Berufsregister sind im Falle von Bietergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmern für jedes Mitglied bzw. jedes Unternehmen getrennt einzureichen.
Kriterium
a) Gesamtumsatz einschließlich Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags: [Auswertung der Angaben zum Umsatz (eVergabe Kriterium 5.2.2.2.1)] Die Abfrage der Umsatzzahlen in der eVergabe ist entsprechend zu beantworten sowie zusätzlich im Falle einer Bietergemeinschaft oder des Einsatzes privilegi … ganz lesena) Gesamtumsatz einschließlich Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags: [Auswertung der Angaben zum Umsatz (eVergabe Kriterium 5.2.2.2.1)] Die Abfrage der Umsatzzahlen in der eVergabe ist entsprechend zu beantworten sowie zusätzlich im Falle einer Bietergemeinschaft oder des Einsatzes privilegierter Nachunternehmer (Eignungsleihe) die entsprechenden Angaben/Vordrucke/Anlagen für die anderen Unternehmen. Die Angaben werden daraufhin überprüft, ob der Umsatz im aktuellsten angegebenen Geschäftsjahr mindestens 900.000,00 Euro beträgt. Sollte diese Angabe den je Los geforderten Mindestwert nicht erreichen, kann eine positive Prognose, dass der Bieter über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; das Angebot ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen. Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Nachunternehmer werden die Umsatzkennzahlen der Bietergemeinschaftsmitglieder bzw. die der privilegierten Nachunternehmer und des Bieters werden addiert. b) Berufshaftpflichtversicherung: [Auswertung der Angaben zu Berufshaftpflichtversicherung (eVergabe Kriterium 5.2.2.2.2)] Es wird der Nachweis verlangt, dass eine Berufshaftpflichtversicherung vorhanden ist. Der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung ist mit dem Angebot einzureichen. Sollte keine Berufshaftpflichtversicherung vorhanden sein, kann eine positive Prognose, dass der Bieter über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; das Angebot ist dann zwingend, ggf. auch rückwirkend, vom Verfahren auszuschließen. Der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung ist im Falle von Bietergemeinschaften von dem führenden Unternehmen für die Bietergemeinschaft einzureichen.
Kriterium
a) Referenzen: [Auswertung der ANLAGE Referenzbeschreibung (eVergabe Kriterium 5.2.3.2.1)] Es ist mindestens 1 vergleichbares Referenzprojekt, welches in den letzten drei Jahren (gerechnet bis zur Angebotsfrist) erfolgreich abgeschlossen wurde, anzugeben. Hierzu ist die ANLAGE Referenzbeschreibung v … ganz lesena) Referenzen: [Auswertung der ANLAGE Referenzbeschreibung (eVergabe Kriterium 5.2.3.2.1)] Es ist mindestens 1 vergleichbares Referenzprojekt, welches in den letzten drei Jahren (gerechnet bis zur Angebotsfrist) erfolgreich abgeschlossen wurde, anzugeben. Hierzu ist die ANLAGE Referenzbeschreibung vollständig ausgefüllt (ggf. mehrfach für Benennung mehrerer Referenzprojekte) mit dem Angebot einzureichen. Ein Referenzprojekt ist dann mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar, - wenn sie den sich aus der Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) ergebenden Rahmenbedingungen über die Ausführung von Tiefbauarbeiten nach VOB im Bereich Rohr-/Kabelkanalbau entspricht. Ein Referenzprojekt gilt als erfolgreich abgeschlossen, - wenn es nach dem o.g. Stichtag begonnen wurde und seit mindestens 12 Monaten läuft Die Bewertung erfolgt in einer Gesamtbetrachtung der eingereichten Referenzen. Dabei ist es nicht zwingend erforderlich, mehrere Referenzen einzureichen, um die erforderliche Eignung nachzuweisen. Dies kann auch mit einer einzigen Referenz, die den Auftragsgegenstand in außergewöhnlichem Maße widerspiegelt, erreicht werden. Die Vergabestelle ermöglicht es dem Bieter allerdings, mehrere Referenzen einzureichen, um die Abdeckung des Auftragsgegenstandes zu erleichtern. Lässt die Bewertung der Referenzbeschreibung gemäß der ANLAGE Referenzbeschreibung die Prognose nicht zu, dass der Bieter den Auftrag fachlich einwandfrei und fristgerecht ausführen wird, so wird die Leistungsfähigkeit verneint und das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Dabei kann bei der Bewertung nur das berücksichtigt werden, was auch ausdrücklich im Vordruck ANLAGE Referenzbeschreibung beschrieben wurde. Der Auftraggeber wird ggf. stichprobenweise oder auch verdachtsabhängig Referenzen überprüfen. Dazu hat der Bieter auf Anforderung eine/n Ansprechpartner/in beim Referenzkunden mit Kontaktdaten (Telefon und E-Mail) zu benennen (die Benennung eines Ansprechpartners auf Seiten des Bieters reicht nicht aus). Sofern ein/e Ansprechpartner/in nicht in angemessener Zeit benannt werden kann, wird die Referenz nicht bei der Bewertung berücksichtigt. Ergeben sich bei dieser Prüfung Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung, kann dies bei der Bewertung berücksichtigt werden. Unter Umständen kann das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen werden, wenn die Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung die Aussagekraft der Referenz grundlegend in Frage stellt bzw. evidente Qualitätsmängel oder falsche Angaben vorliegen. Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Nachunternehmer werden die eingereichten Referenzen insgesamt betrachtet. b) Angabe der technischen Fachkräfte: [Auswertung der Angaben der technischen Fachkräfte (eVergabe Kriterium 5.2.3.2.2)] Die Abfrage der technischen Fachkräfte in der eVergabe ist entsprechend zu beantworten sowie zusätzlich im Falle einer Bietergemeinschaft oder des Einsatzes privilegierter Nachunternehmer (Eignungsleihe) die entsprechenden Angaben/Vordrucke/Anlagen für die anderen Unternehmen. Die Angaben werden daraufhin überprüft, ob die Anzahl der technischen Fachkräfte i.H.v. - 2 Bauleitern - 2 Werkpoliere - 6 Spezialfacharbeiter vorhanden ist. Sollte diese Angaben den geforderten Mindestwert nicht erreichen, kann eine positive Prognose, dass der Bieter über die erforderlichen technischen und beruflichen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; das Angebot ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen. Die Vergabestelle ist berechtigt vom Bieter auf Anforderung einen geeigneten Nachweis über die fachliche Qualifikation des Personals zu verlangen. Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Nachunternehmer werden die Personalkennzahlen der Bietergemeinschaftsmitglieder bzw. die der privilegierten Nachunternehmer und des Bieters addiert.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.03.2024
Vertragsende
31.12.2025
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
60 Tage
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Folgende zusätzliche Anforderungen an Auftragnehmer werden gestellt: - deutsche Sprache bei der Auftragsdurchführung, - Verpflichtung zur Sicherstellung, dass die zur Erfüllung des Auftrags eingesetzten Personen nicht die „Technologie von L. Ron Hubbard“ bei der Auftragsdurchführung anwend … ganz lesenLeistung: Folgende zusätzliche Anforderungen an Auftragnehmer werden gestellt: - deutsche Sprache bei der Auftragsdurchführung, - Verpflichtung zur Sicherstellung, dass die zur Erfüllung des Auftrags eingesetzten Personen nicht die „Technologie von L. Ron Hubbard“ bei der Auftragsdurchführung anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten, - Erklärungen zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes gemäß § 3 Hamburgisches Vergabegesetz (HmbVgG), - Erklärungen zur Vertraulichkeit bei der Auftragsdurchführung, - Erklärung zur Fremdfirmenordnung von Dataport, - Erklärungen zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), - Erklärung zur Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022, - Erklärungen zur DSGVO und Auftragsverarbeitung, - Überprüfung des bei der Bedarfsstelle eingesetzten Personals nach SÜG,
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer bei der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Neuenfelder Straße 19, 21109 Hamburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet: "§ 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der … ganz lesenDie Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet: "§ 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Darüber hinaus bittet die Vergabestelle darum, Rügen über den Bieterassistenten zu senden.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
- Ergänzung zum Höchstwert der Rahmenvereinbarung (BT-271-Procedure): Gemäß Urteil des EuGH vom 17.06.2021 – C-23/20 ist in den Vergabeunterlagen auch ein Höchstwert anzugeben, bis zu dem Abrufe erfolgen können. Dieser beträgt vorliegend bezogen auf den gesamten Auftrag 130% des bezuschlagten Auftra … ganz lesen- Ergänzung zum Höchstwert der Rahmenvereinbarung (BT-271-Procedure): Gemäß Urteil des EuGH vom 17.06.2021 – C-23/20 ist in den Vergabeunterlagen auch ein Höchstwert anzugeben, bis zu dem Abrufe erfolgen können. Dieser beträgt vorliegend bezogen auf den gesamten Auftrag 130% des bezuschlagten Auftragswertes je Los. - Zuschlagslimitierung: Der Bieter kann für jedes Los ein Angebot einreichen. Die Zahl der Angebote, auf die ein Anbieter den Zuschlag erhalten kann, wird gemäß § 5 EU Abs. 2 Satz 2 VOB/A auf EINS begrenzt. Reicht ein Bieter also Angebote für mindestens zwei Lose ein, so erhält dennoch maximal ein Angebot desjenigen Bieters den Zuschlag. Den Zuschlag erhält jeweils das wirtschaftlichste Angebot oder das nächstplatzierte Angebot desjenigen Bieters, der noch in keinem anderen Los den Zuschlag erhalten hat. Das wirtschaftlichste Angebot wird für jedes Los einzeln nach den in Ziffer 5 genannten Zuschlagskriterien ermittelt. Daraus ergibt sich je Los eine Rangfolge der eingegangenen Angebote. Die Zuschläge werden in aufsteigender Reihenfolge der Losnummerierung vergeben: erst für Los 1, dann für Los 2 und schließlich für Los 3.

Los 2

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
a) Eintragung in das Berufsregister: [Auswertung der Anlagen zum Berufsregister (eVergabe Kriterium 5.2.1)] Der Bieter hat eine gültige Gewerbeanmeldung, einen Handelsregisterauszug und die Eintragung in das Berufsregister oder die Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer nachzuweise … ganz lesena) Eintragung in das Berufsregister: [Auswertung der Anlagen zum Berufsregister (eVergabe Kriterium 5.2.1)] Der Bieter hat eine gültige Gewerbeanmeldung, einen Handelsregisterauszug und die Eintragung in das Berufsregister oder die Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer nachzuweisen. Ausländische Bieter haben vergleichbare Nachweise/Bescheinigungen vorzulegen. Die Anlagen zum Berufsregister sind im Falle von Bietergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmern für jedes Mitglied bzw. jedes Unternehmen getrennt einzureichen.
Kriterium
a) Gesamtumsatz einschließlich Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags: [Auswertung der Angaben zum Umsatz(eVergabe Kriterium 5.2.2.2.1)] Die Abfrage der Umsatzzahlen in der eVergabe ist entsprechend zu beantworten sowie zusätzlich im Falle einer Bietergemeinschaft oder des Einsatzes privilegie … ganz lesena) Gesamtumsatz einschließlich Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags: [Auswertung der Angaben zum Umsatz(eVergabe Kriterium 5.2.2.2.1)] Die Abfrage der Umsatzzahlen in der eVergabe ist entsprechend zu beantworten sowie zusätzlich im Falle einer Bietergemeinschaft oder des Einsatzes privilegierter Nachunternehmer(Eignungsleihe) die entsprechenden Angaben/Vordrucke/Anlagen für die anderen Unternehmen. Die Angaben werden daraufhin überprüft, ob der Umsatz im aktuellsten angegebenen Geschäftsjahr mindestens 600.000,00 Eurobeträgt. Sollte diese Angabe den je Los geforderten Mindestwert nicht erreichen, kann eine positive Prognose, dass der Bieter über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftragsverfügt, nicht gestellt werden; das Angebot ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen. Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Nachunternehmer werden die Umsatzkennzahlen der Bietergemeinschaftsmitglieder bzw. die der privilegierten Nachunternehmer und des Bieters werden addiert. b) Berufshaftpflichtversicherung: [Auswertung der Angaben zu Berufshaftpflichtversicherung (eVergabe Kriterium 5.2.2.2.2)] Es wird der Nachweis verlangt, dass eine Berufshaftpflichtversicherung vorhanden ist. Der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung ist mit dem Angebot einzureichen. Sollte keine Berufshaftpflichtversicherung vorhanden sein, kann eine positive Prognose, dass der Bieter über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftragsverfügt, nicht gestellt werden; das Angebot ist dann zwingend, ggf. auch rückwirkend, vom Verfahren auszuschließen. Der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung ist im Falle von Bietergemeinschaften von dem führenden Unternehmen für die Bietergemeinschaft einzureichen.
Kriterium
a) Referenzen: [Auswertung der ANLAGE Referenzbeschreibung (eVergabe Kriterium 5.2.3.2.1)] Es ist mindestens 1 vergleichbares Referenzprojekt, welches in den letzten drei Jahren (gerechnet bis zur Angebotsfrist) erfolgreich abgeschlossen wurde, anzugeben. Hierzu ist die ANLAGE Referenzbeschreibung v … ganz lesena) Referenzen: [Auswertung der ANLAGE Referenzbeschreibung (eVergabe Kriterium 5.2.3.2.1)] Es ist mindestens 1 vergleichbares Referenzprojekt, welches in den letzten drei Jahren (gerechnet bis zur Angebotsfrist) erfolgreich abgeschlossen wurde, anzugeben. Hierzu ist die ANLAGE Referenzbeschreibung vollständig ausgefüllt (ggf. mehrfach für Benennung mehrerer Referenzprojekte) mit dem Angebot einzureichen. Ein Referenzprojekt ist dann mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar, - wenn sie den sich aus der Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) ergebenden Rahmenbedingungen über die Ausführung von Tiefbauarbeiten nach VOB im Bereich Rohr-/Kabelkanalbau entspricht. Ein Referenzprojekt gilt als erfolgreich abgeschlossen, - wenn es nach dem o.g. Stichtag begonnen wurde und seit mindestens 12 Monaten läuft Die Bewertung erfolgt in einer Gesamtbetrachtung der eingereichten Referenzen. Dabei ist es nicht zwingend erforderlich, mehrere Referenzen einzureichen, um die erforderliche Eignung nachzuweisen. Dies kann auch mit einer einzigen Referenz, die den Auftragsgegenstand in außergewöhnlichem Maße widerspiegelt, erreicht werden. Die Vergabestelle ermöglicht es dem Bieter allerdings, mehrere Referenzen einzureichen, um die Abdeckung des Auftragsgegenstandes zu erleichtern. Lässt die Bewertung der Referenzbeschreibung gemäß der ANLAGE Referenzbeschreibung die Prognose nicht zu, dass der Bieter den Auftrag fachlich einwandfrei und fristgerecht ausführen wird, so wird die Leistungsfähigkeit verneint und das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Dabei kann bei der Bewertung nur das berücksichtigt werden, was auch ausdrücklich im Vordruck ANLAGE Referenzbeschreibung beschrieben wurde. Der Auftraggeber wird ggf. stichprobenweise oder auch verdachtsabhängig Referenzen überprüfen. Dazu hat der Bieter auf Anforderung eine/n Ansprechpartner/in beim Referenzkunden mit Kontaktdaten (Telefon und E-Mail) zu benennen (die Benennung eines Ansprechpartners auf Seiten des Bieters reicht nicht aus). Sofern ein/e Ansprechpartner/in nicht in angemessener Zeit benannt werden kann, wird die Referenz nicht bei der Bewertung berücksichtigt. Ergeben sich bei dieser Prüfung Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung, kann dies bei der Bewertung berücksichtigt werden. Unter Umständen kann das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen werden, wenn die Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung die Aussagekraft der Referenz grundlegend in Frage stellt bzw. evidente Qualitätsmängel oder falsche Angaben vorliegen. Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Nachunternehmer werden die eingereichten Referenzen insgesamt betrachtet. b) Angabe der technischen Fachkräfte: [Auswertung der Angaben der technischen Fachkräfte (eVergabe Kriterium 5.2.3.2.2)] Die Abfrage der technischen Fachkräfte in der eVergabe ist entsprechend zu beantworten sowie zusätzlich im Falle einer Bietergemeinschaft oder des Einsatzes privilegierter Nachunternehmer (Eignungsleihe) die entsprechenden Angaben/Vordrucke/Anlagen für die anderen Unternehmen. Die Angaben werden daraufhin überprüft, ob die Anzahl der technischen Fachkräfte i.H.v. - 2 Bauleitern - 2 Werkpoliere - 6 Spezialfacharbeiter vorhanden ist. Sollte diese Angaben den geforderten Mindestwert nicht erreichen, kann eine positive Prognose, dass der Bieter über die erforderlichen technischen und beruflichen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; das Angebot ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen. Die Vergabestelle ist berechtigt vom Bieter auf Anforderung einen geeigneten Nachweis über die fachliche Qualifikation des Personals zu verlangen. Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Nachunternehmer werden die Personalkennzahlen der Bietergemeinschaftsmitglieder bzw. die der privilegierten Nachunternehmer und des Bieters addiert.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.03.2024
Vertragsende
31.12.2025
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
60 Tage
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Folgende zusätzliche Anforderungen an Auftragnehmer werden gestellt: - deutsche Sprache bei der Auftragsdurchführung, - Verpflichtung zur Sicherstellung, dass die zur Erfüllung des Auftrags eingesetzten Personen nicht die „Technologie von L. Ron Hubbard“ bei der Auftragsdurchführung anwend … ganz lesenLeistung: Folgende zusätzliche Anforderungen an Auftragnehmer werden gestellt: - deutsche Sprache bei der Auftragsdurchführung, - Verpflichtung zur Sicherstellung, dass die zur Erfüllung des Auftrags eingesetzten Personen nicht die „Technologie von L. Ron Hubbard“ bei der Auftragsdurchführung anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten, - Erklärungen zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes gemäß § 3 Hamburgisches Vergabegesetz (HmbVgG), - Erklärungen zur Vertraulichkeit bei der Auftragsdurchführung, - Erklärung zur Fremdfirmenordnung von Dataport, - Erklärungen zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), - Erklärung zur Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022, - Erklärungen zur DSGVO und Auftragsverarbeitung, - Überprüfung des bei der Bedarfsstelle eingesetzten Personals nach SÜG,
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer bei der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Neuenfelder Straße 19, 21109 Hamburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet: "§ 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der … ganz lesenDie Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet: "§ 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Darüber hinaus bittet die Vergabestelle darum, Rügen über den Bieterassistenten zu senden.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
- Ergänzung zum Höchstwert der Rahmenvereinbarung (BT-271-Procedure): Gemäß Urteil des EuGH vom 17.06.2021 – C-23/20 ist in den Vergabeunterlagen auch ein Höchstwert anzugeben, bis zu dem Abrufe erfolgen können. Dieser beträgt vorliegend bezogen auf den gesamten Auftrag 130% des bezuschlagten Auftra … ganz lesen- Ergänzung zum Höchstwert der Rahmenvereinbarung (BT-271-Procedure): Gemäß Urteil des EuGH vom 17.06.2021 – C-23/20 ist in den Vergabeunterlagen auch ein Höchstwert anzugeben, bis zu dem Abrufe erfolgen können. Dieser beträgt vorliegend bezogen auf den gesamten Auftrag 130% des bezuschlagten Auftragswertes je Los. - Zuschlagslimitierung: Der Bieter kann für jedes Los ein Angebot einreichen. Die Zahl der Angebote, auf die ein Anbieter den Zuschlag erhalten kann, wird gemäß § 5 EU Abs. 2 Satz 2 VOB/A auf EINS begrenzt. Reicht ein Bieter also Angebote für mindestens zwei Lose ein, so erhält dennoch maximal ein Angebot desjenigen Bieters den Zuschlag. Den Zuschlag erhält jeweils das wirtschaftlichste Angebot oder das nächstplatzierte Angebot desjenigen Bieters, der noch in keinem anderen Los den Zuschlag erhalten hat. Das wirtschaftlichste Angebot wird für jedes Los einzeln nach den in Ziffer 5 genannten Zuschlagskriterien ermittelt. Daraus ergibt sich je Los eine Rangfolge der eingegangenen Angebote. Die Zuschläge werden in aufsteigender Reihenfolge der Losnummerierung vergeben: erst für Los 1, dann für Los 2 und schließlich für Los 3.
Hinweis
- Ergänzung zum Höchstwert der Rahmenvereinbarung (BT-271-Procedure): Gemäß Urteil des EuGH vom 17.06.2021 – C-23/20 ist in den Vergabeunterlagen auch ein Höchstwert anzugeben, bis zu dem Abrufe erfolgen können. Dieser beträgt vorliegend bezogen auf den gesamten Auftrag 130% des bezuschlagten Auftra … ganz lesen- Ergänzung zum Höchstwert der Rahmenvereinbarung (BT-271-Procedure): Gemäß Urteil des EuGH vom 17.06.2021 – C-23/20 ist in den Vergabeunterlagen auch ein Höchstwert anzugeben, bis zu dem Abrufe erfolgen können. Dieser beträgt vorliegend bezogen auf den gesamten Auftrag 130% des bezuschlagten Auftragswertes je Los. - Zuschlagslimitierung: Der Bieter kann für jedes Los ein Angebot einreichen. Die Zahl der Angebote, auf die ein Anbieter den Zuschlag erhalten kann, wird gemäß § 5 EU Abs. 2 Satz 2 VOB/A auf EINS begrenzt. Reicht ein Bieter also Angebote für mindestens zwei Lose ein, so erhält dennoch maximal ein Angebot desjenigen Bieters den Zuschlag. Den Zuschlag erhält jeweils das wirtschaftlichste Angebot oder das nächstplatzierte Angebot desjenigen Bieters, der noch in keinem anderen Los den Zuschlag erhalten hat. Das wirtschaftlichste Angebot wird für jedes Los einzeln nach den in Ziffer 5 genannten Zuschlagskriterien ermittelt. Daraus ergibt sich je Los eine Rangfolge der eingegangenen Angebote. Die Zuschläge werden in aufsteigender Reihenfolge der Losnummerierung vergeben: erst für Los 1, dann für Los 2 und schließlich für Los 3.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Dataport, im Auftrage des "Sondervermögens Hamburgisches Telekommunikationsnetz"
Anschrift
Billstraße 82, 20539 Hamburg
Kontakt
dataportvergabestelle@dataport.de

Bei uns erfasst

6Bekanntmachungen
3Zuschlagsmeldungen

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 452 (Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten) in Hamburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

770vergebene Aufträge
6Angebote je Los im Median (506 Lose mit Angabe)
313.593 €Zuschlagswert im Median
108.419 € – 1,46 Mio. €mittlere Hälfte, 400 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Tiefbau und Straßenbau in Hamburg (13 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 26.01.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 145b43b2-194b-4e5e-b3f3-4aa4d0c2c72e.