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vergebenEU-weitTiefbau und StraßenbauBauRahmenvereinbarung

Rahmenvertrag Tiefbauleistungen 2024-2025

Dataport, im Auftrage des "Sondervermögens Hamburgisches Telekommunikationsnetz" · Hamburg, Hamburg

Aktenzeichen DP-2023000111veröffentlicht 27.02.2024BauleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 1016 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Hamburg.

Alle Ausschreibungen: Tiefbau und Straßenbau in Hamburg (13 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Bauleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
22 Monate01.03.2024 – 31.12.2025
Lose
3
Verfahren
Offenes VerfahrenVOB/A (EU), EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Hamburg20539, Hamburg
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Sie erhält im Median 6 Angebote je Los (3 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 32 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2025
    vor 32 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Tiefbauarbeiten für Neubau, Reparatur und Instandsetzung des Telekommunikationsnetzes der Freien und Hansestadt Hamburg. Die Arbeiten dieses Vertrages beinhalten im Wesentlichen die - fachgerechte Verlegung und den Abbruch von Kabelkanälen aus Kunststoff- oder Stahlrohren und Betonzügen im Kanalgraben und im Rohrvortriebsverfahren, unter Brücken oder an Gebäuden, einschl. aller Erd-, Oberflächen- und Mauerwerksarbeiten, - Herstellung, Einbau, Ausbau und Abbruch von Mauerwerks- und Stahlbetonfertigteilschächten verschiedener Größen, einschl. aller Erd-, Oberflächen- und Kanalanschlussarbeiten, - Verlegung und Ausbau von Kabeln, als Erdkabelverlegung oder als Ein- / Ausziehen in / aus Kabelkanäle(n), Schächten oder Gebäuden, einschließlich Abdichten von Ein- / Ausziehöffnungen, - Unterhaltungsarbeiten am stadteigenen Kommunikationsnetz, wie Ausbessern von Schäden an Schächten und Kanälen, Entrosten und Anstreichen von Stahlteilen u.ä.

Lose3 Lose

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Groß (ca. 45% des Gesamtvolumens/-bedarfs)

Die nachgefragten Tiefbauleistungen sind in drei inhaltliche identische Lose aufgeteilt, dabei unterscheiden sich die Lose in ihren Mengen der einzelnen Positionen. Der Anteil am Gesamtbedarf an Tiefbauleistungen (100%) beträgt im Los 1 ca. 45%.

22 Monate–
2
Mittel (ca. 30% des Gesamtvolumens/-bedarfs)

Die nachgefragten Tiefbauleistungen sind in drei inhaltliche identische Lose aufgeteilt, dabei unterscheiden sich die Lose in ihren Mengen der einzelnen Positionen. Der Anteil am Gesamtbedarf an Tiefbauleistungen (100%) beträgt im Los 1 ca. 30%.

22 Monate–
3
Klein (ca. 25% des Gesamtvolumens/-bedarfs)

Die nachgefragten Tiefbauleistungen sind in drei inhaltliche identische Lose aufgeteilt, dabei unterscheiden sich die Lose in ihren Mengen der einzelnen Positionen. Der Anteil am Gesamtbedarf an Tiefbauleistungen (100%) beträgt im Los 1 ca. 25%.

22 Monate–

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Lose 1, 3

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.03.2024
Vertragsende
31.12.2025
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer bei der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Neuenfelder Straße 19, 21109 Hamburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet: "§ 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der … ganz lesenDie Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet: "§ 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Darüber hinaus bittet die Vergabestelle darum, Rügen über den Bieterassistenten zu senden.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
- Ergänzung zum Höchstwert der Rahmenvereinbarung (BT-271-Procedure): Gemäß Urteil des EuGH vom 17.06.2021 – C-23/20 ist in den Vergabeunterlagen auch ein Höchstwert anzugeben, bis zu dem Abrufe erfolgen können. Dieser beträgt vorliegend bezogen auf den gesamten Auftrag 130% des bezuschlagten Auftra … ganz lesen- Ergänzung zum Höchstwert der Rahmenvereinbarung (BT-271-Procedure): Gemäß Urteil des EuGH vom 17.06.2021 – C-23/20 ist in den Vergabeunterlagen auch ein Höchstwert anzugeben, bis zu dem Abrufe erfolgen können. Dieser beträgt vorliegend bezogen auf den gesamten Auftrag 130% des bezuschlagten Auftragswertes je Los. - Zuschlagslimitierung: Der Bieter kann für jedes Los ein Angebot einreichen. Die Zahl der Angebote, auf die ein Anbieter den Zuschlag erhalten kann, wird gemäß § 5 EU Abs. 2 Satz 2 VOB/A auf EINS begrenzt. Reicht ein Bieter also Angebote für mindestens zwei Lose ein, so erhält dennoch maximal ein Angebot desjenigen Bieters den Zuschlag. Den Zuschlag erhält jeweils das wirtschaftlichste Angebot oder das nächstplatzierte Angebot desjenigen Bieters, der noch in keinem anderen Los den Zuschlag erhalten hat. Das wirtschaftlichste Angebot wird für jedes Los einzeln nach den in Ziffer 5 genannten Zuschlagskriterien ermittelt. Daraus ergibt sich je Los eine Rangfolge der eingegangenen Angebote. Die Zuschläge werden in aufsteigender Reihenfolge der Losnummerierung vergeben: erst für Los 1, dann für Los 2 und schließlich für Los 3.

Los 2

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.03.2024
Vertragsende
31.12.2025
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer bei der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Neuenfelder Straße 19, 21109 Hamburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet: "§ 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der … ganz lesenDie Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet: "§ 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Darüber hinaus bittet die Vergabestelle darum, Rügen über den Bieterassistenten zu senden.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
- Ergänzung zum Höchstwert der Rahmenvereinbarung (BT-271-Procedure): Gemäß Urteil des EuGH vom 17.06.2021 – C-23/20 ist in den Vergabeunterlagen auch ein Höchstwert anzugeben, bis zu dem Abrufe erfolgen können. Dieser beträgt vorliegend bezogen auf den gesamten Auftrag 130% des bezuschlagten Auftra … ganz lesen- Ergänzung zum Höchstwert der Rahmenvereinbarung (BT-271-Procedure): Gemäß Urteil des EuGH vom 17.06.2021 – C-23/20 ist in den Vergabeunterlagen auch ein Höchstwert anzugeben, bis zu dem Abrufe erfolgen können. Dieser beträgt vorliegend bezogen auf den gesamten Auftrag 130% des bezuschlagten Auftragswertes je Los. - Zuschlagslimitierung: Der Bieter kann für jedes Los ein Angebot einreichen. Die Zahl der Angebote, auf die ein Anbieter den Zuschlag erhalten kann, wird gemäß § 5 EU Abs. 2 Satz 2 VOB/A auf EINS begrenzt. Reicht ein Bieter also Angebote für mindestens zwei Lose ein, so erhält dennoch maximal ein Angebot desjenigen Bieters den Zuschlag. Den Zuschlag erhält jeweils das wirtschaftlichste Angebot oder das nächstplatzierte Angebot desjenigen Bieters, der noch in keinem anderen Los den Zuschlag erhalten hat. Das wirtschaftlichste Angebot wird für jedes Los einzeln nach den in Ziffer 5 genannten Zuschlagskriterien ermittelt. Daraus ergibt sich je Los eine Rangfolge der eingegangenen Angebote. Die Zuschläge werden in aufsteigender Reihenfolge der Losnummerierung vergeben: erst für Los 1, dann für Los 2 und schließlich für Los 3.
Hinweis
- Ergänzung zum Höchstwert der Rahmenvereinbarung (BT-271-Procedure): Gemäß Urteil des EuGH vom 17.06.2021 – C-23/20 ist in den Vergabeunterlagen auch ein Höchstwert anzugeben, bis zu dem Abrufe erfolgen können. Dieser beträgt vorliegend bezogen auf den gesamten Auftrag 130% des bezuschlagten Auftra … ganz lesen- Ergänzung zum Höchstwert der Rahmenvereinbarung (BT-271-Procedure): Gemäß Urteil des EuGH vom 17.06.2021 – C-23/20 ist in den Vergabeunterlagen auch ein Höchstwert anzugeben, bis zu dem Abrufe erfolgen können. Dieser beträgt vorliegend bezogen auf den gesamten Auftrag 130% des bezuschlagten Auftragswertes je Los. - Zuschlagslimitierung: Der Bieter kann für jedes Los ein Angebot einreichen. Die Zahl der Angebote, auf die ein Anbieter den Zuschlag erhalten kann, wird gemäß § 5 EU Abs. 2 Satz 2 VOB/A auf EINS begrenzt. Reicht ein Bieter also Angebote für mindestens zwei Lose ein, so erhält dennoch maximal ein Angebot desjenigen Bieters den Zuschlag. Den Zuschlag erhält jeweils das wirtschaftlichste Angebot oder das nächstplatzierte Angebot desjenigen Bieters, der noch in keinem anderen Los den Zuschlag erhalten hat. Das wirtschaftlichste Angebot wird für jedes Los einzeln nach den in Ziffer 5 genannten Zuschlagskriterien ermittelt. Daraus ergibt sich je Los eine Rangfolge der eingegangenen Angebote. Die Zuschläge werden in aufsteigender Reihenfolge der Losnummerierung vergeben: erst für Los 1, dann für Los 2 und schließlich für Los 3.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1Röbau GmbH & Co. KG, Reinbek5
2BM Bau GmbH, Hamburg6
3BauKG Rahlstedt GmbH, Hamburg6

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Dataport, im Auftrage des "Sondervermögens Hamburgisches Telekommunikationsnetz"
Anschrift
Billstraße 82, 20539 Hamburg
Kontakt
dataportvergabestelle@dataport.de

Bei uns erfasst

6Bekanntmachungen
3Zuschlagsmeldungen

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 452 (Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten) in Hamburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

770vergebene Aufträge
6Angebote je Los im Median (506 Lose mit Angabe)
313.593 €Zuschlagswert im Median
108.419 € – 1,46 Mio. €mittlere Hälfte, 400 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 26.01.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 03a928e1-0bb7-4234-8b7d-8a793cbb026c.