Rahmenvertrag Tiefbauleistungen 2024-2025
Dataport, im Auftrage des "Sondervermögens Hamburgisches Telekommunikationsnetz" · Hamburg, Hamburg
Aktenzeichen DP-2023000111veröffentlicht 27.02.2024BauleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 22 Monate
- 01.03.2024 – 31.12.2025
- Lose
- 3
- Leistungsart
- Bauleistungen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Hamburg.
- Klärwerk Köhlbrandhöft, Neubau Faulbehälter, Bautechnik (IA-23/01-200-101)Hamburger Stadtentwässerung AöR, Vergabemanagement · HamburgFrist 07.12.2026
- Fachlos 2: Straßenbau, Bauwerke und EntwässerungDie Autobahn GmbH des Bundes - NL Nord · HamburgFrist 01.12.2026
- Eißendorfer Straße 26 - SanitärGMH | Gebäudemanagement Hamburg GmbH · HamburgFrist 27.11.2026
- Umbau Möllner Landstraße u. Billstedter MarktBezirksamt Hamburg-Mitte · HamburgFrist 10.11.2026
Alle Ausschreibungen: Tiefbau und Straßenbau in Hamburg (13 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Bauleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 22 Monate01.03.2024 – 31.12.2025
- Lose
- 3
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVOB/A (EU), EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Sie erhält im Median 6 Angebote je Los (3 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 32 Monaten
- Vertragsbeginnvor 32 MonatenLaufzeit bis 31.12.2025
- Heute
Beschreibung
Tiefbauarbeiten für Neubau, Reparatur und Instandsetzung des Telekommunikationsnetzes der Freien und Hansestadt Hamburg. Die Arbeiten dieses Vertrages beinhalten im Wesentlichen die - fachgerechte Verlegung und den Abbruch von Kabelkanälen aus Kunststoff- oder Stahlrohren und Betonzügen im Kanalgraben und im Rohrvortriebsverfahren, unter Brücken oder an Gebäuden, einschl. aller Erd-, Oberflächen- und Mauerwerksarbeiten, - Herstellung, Einbau, Ausbau und Abbruch von Mauerwerks- und Stahlbetonfertigteilschächten verschiedener Größen, einschl. aller Erd-, Oberflächen- und Kanalanschlussarbeiten, - Verlegung und Ausbau von Kabeln, als Erdkabelverlegung oder als Ein- / Ausziehen in / aus Kabelkanäle(n), Schächten oder Gebäuden, einschließlich Abdichten von Ein- / Ausziehöffnungen, - Unterhaltungsarbeiten am stadteigenen Kommunikationsnetz, wie Ausbessern von Schäden an Schächten und Kanälen, Entrosten und Anstreichen von Stahlteilen u.ä.
Lose3 Lose
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Groß (ca. 45% des Gesamtvolumens/-bedarfs) Die nachgefragten Tiefbauleistungen sind in drei inhaltliche identische Lose aufgeteilt, dabei unterscheiden sich die Lose in ihren Mengen der einzelnen Positionen. Der Anteil am Gesamtbedarf an Tiefbauleistungen (100%) beträgt im Los 1 ca. 45%. | 22 Monate | – |
| 2 | Mittel (ca. 30% des Gesamtvolumens/-bedarfs) Die nachgefragten Tiefbauleistungen sind in drei inhaltliche identische Lose aufgeteilt, dabei unterscheiden sich die Lose in ihren Mengen der einzelnen Positionen. Der Anteil am Gesamtbedarf an Tiefbauleistungen (100%) beträgt im Los 1 ca. 30%. | 22 Monate | – |
| 3 | Klein (ca. 25% des Gesamtvolumens/-bedarfs) Die nachgefragten Tiefbauleistungen sind in drei inhaltliche identische Lose aufgeteilt, dabei unterscheiden sich die Lose in ihren Mengen der einzelnen Positionen. Der Anteil am Gesamtbedarf an Tiefbauleistungen (100%) beträgt im Los 1 ca. 25%. | 22 Monate | – |
Bedingungen2 Gruppen von Losen
Lose 1, 3
Zuschlag0 von 0 angegeben
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.03.2024
- Vertragsende
- 31.12.2025
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer bei der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Neuenfelder Straße 19, 21109 Hamburg
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet: "§ 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der … ganz lesenkürzer
Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet: "§ 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Darüber hinaus bittet die Vergabestelle darum, Rügen über den Bieterassistenten zu senden.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- Ergänzung zum Höchstwert der Rahmenvereinbarung (BT-271-Procedure): Gemäß Urteil des EuGH vom 17.06.2021 – C-23/20 ist in den Vergabeunterlagen auch ein Höchstwert anzugeben, bis zu dem Abrufe erfolgen können. Dieser beträgt vorliegend bezogen auf den gesamten Auftrag 130% des bezuschlagten Auftra … ganz lesenkürzer
- Ergänzung zum Höchstwert der Rahmenvereinbarung (BT-271-Procedure): Gemäß Urteil des EuGH vom 17.06.2021 – C-23/20 ist in den Vergabeunterlagen auch ein Höchstwert anzugeben, bis zu dem Abrufe erfolgen können. Dieser beträgt vorliegend bezogen auf den gesamten Auftrag 130% des bezuschlagten Auftragswertes je Los. - Zuschlagslimitierung: Der Bieter kann für jedes Los ein Angebot einreichen. Die Zahl der Angebote, auf die ein Anbieter den Zuschlag erhalten kann, wird gemäß § 5 EU Abs. 2 Satz 2 VOB/A auf EINS begrenzt. Reicht ein Bieter also Angebote für mindestens zwei Lose ein, so erhält dennoch maximal ein Angebot desjenigen Bieters den Zuschlag. Den Zuschlag erhält jeweils das wirtschaftlichste Angebot oder das nächstplatzierte Angebot desjenigen Bieters, der noch in keinem anderen Los den Zuschlag erhalten hat. Das wirtschaftlichste Angebot wird für jedes Los einzeln nach den in Ziffer 5 genannten Zuschlagskriterien ermittelt. Daraus ergibt sich je Los eine Rangfolge der eingegangenen Angebote. Die Zuschläge werden in aufsteigender Reihenfolge der Losnummerierung vergeben: erst für Los 1, dann für Los 2 und schließlich für Los 3.
Los 2
Zuschlag0 von 0 angegeben
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.03.2024
- Vertragsende
- 31.12.2025
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer bei der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Neuenfelder Straße 19, 21109 Hamburg
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet: "§ 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der … ganz lesenkürzer
Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet: "§ 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Darüber hinaus bittet die Vergabestelle darum, Rügen über den Bieterassistenten zu senden.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- Ergänzung zum Höchstwert der Rahmenvereinbarung (BT-271-Procedure): Gemäß Urteil des EuGH vom 17.06.2021 – C-23/20 ist in den Vergabeunterlagen auch ein Höchstwert anzugeben, bis zu dem Abrufe erfolgen können. Dieser beträgt vorliegend bezogen auf den gesamten Auftrag 130% des bezuschlagten Auftra … ganz lesenkürzer
- Ergänzung zum Höchstwert der Rahmenvereinbarung (BT-271-Procedure): Gemäß Urteil des EuGH vom 17.06.2021 – C-23/20 ist in den Vergabeunterlagen auch ein Höchstwert anzugeben, bis zu dem Abrufe erfolgen können. Dieser beträgt vorliegend bezogen auf den gesamten Auftrag 130% des bezuschlagten Auftragswertes je Los. - Zuschlagslimitierung: Der Bieter kann für jedes Los ein Angebot einreichen. Die Zahl der Angebote, auf die ein Anbieter den Zuschlag erhalten kann, wird gemäß § 5 EU Abs. 2 Satz 2 VOB/A auf EINS begrenzt. Reicht ein Bieter also Angebote für mindestens zwei Lose ein, so erhält dennoch maximal ein Angebot desjenigen Bieters den Zuschlag. Den Zuschlag erhält jeweils das wirtschaftlichste Angebot oder das nächstplatzierte Angebot desjenigen Bieters, der noch in keinem anderen Los den Zuschlag erhalten hat. Das wirtschaftlichste Angebot wird für jedes Los einzeln nach den in Ziffer 5 genannten Zuschlagskriterien ermittelt. Daraus ergibt sich je Los eine Rangfolge der eingegangenen Angebote. Die Zuschläge werden in aufsteigender Reihenfolge der Losnummerierung vergeben: erst für Los 1, dann für Los 2 und schließlich für Los 3.- Hinweis
- Ergänzung zum Höchstwert der Rahmenvereinbarung (BT-271-Procedure): Gemäß Urteil des EuGH vom 17.06.2021 – C-23/20 ist in den Vergabeunterlagen auch ein Höchstwert anzugeben, bis zu dem Abrufe erfolgen können. Dieser beträgt vorliegend bezogen auf den gesamten Auftrag 130% des bezuschlagten Auftra … ganz lesenkürzer
- Ergänzung zum Höchstwert der Rahmenvereinbarung (BT-271-Procedure): Gemäß Urteil des EuGH vom 17.06.2021 – C-23/20 ist in den Vergabeunterlagen auch ein Höchstwert anzugeben, bis zu dem Abrufe erfolgen können. Dieser beträgt vorliegend bezogen auf den gesamten Auftrag 130% des bezuschlagten Auftragswertes je Los. - Zuschlagslimitierung: Der Bieter kann für jedes Los ein Angebot einreichen. Die Zahl der Angebote, auf die ein Anbieter den Zuschlag erhalten kann, wird gemäß § 5 EU Abs. 2 Satz 2 VOB/A auf EINS begrenzt. Reicht ein Bieter also Angebote für mindestens zwei Lose ein, so erhält dennoch maximal ein Angebot desjenigen Bieters den Zuschlag. Den Zuschlag erhält jeweils das wirtschaftlichste Angebot oder das nächstplatzierte Angebot desjenigen Bieters, der noch in keinem anderen Los den Zuschlag erhalten hat. Das wirtschaftlichste Angebot wird für jedes Los einzeln nach den in Ziffer 5 genannten Zuschlagskriterien ermittelt. Daraus ergibt sich je Los eine Rangfolge der eingegangenen Angebote. Die Zuschläge werden in aufsteigender Reihenfolge der Losnummerierung vergeben: erst für Los 1, dann für Los 2 und schließlich für Los 3.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 1 | Röbau GmbH & Co. KG, Reinbek | 5 |
| 2 | BM Bau GmbH, Hamburg | 6 |
| 3 | BauKG Rahlstedt GmbH, Hamburg | 6 |
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Dataport, im Auftrage des "Sondervermögens Hamburgisches Telekommunikationsnetz"
- Anschrift
- Billstraße 82, 20539 Hamburg
- Website
- dataport.de
- Kontakt
- dataportvergabestelle@
dataport.de
Bei uns erfasst
- Rahmenvertrag Tiefbauarbeiten 2026-202715.12.2025 · 6 Angebote
- Rahmenvertrag hochbauliche Leistungen in Technikräumen06.03.2025
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 452 (Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten) in Hamburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Tiefbau und Straßenbau in Hamburg (13 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- AUG. PRIEN Bauunternehmung (GmbH & Co. KG)11 Zuschläge
- KG Robert Seidel GmbH & Co.11 Zuschläge
- Polat Real Estate GmbH11 Zuschläge
- Rolfes Bau GmbH & Co. KG11 Zuschläge
- Otto Wulff Bauunternehmung GmbH9 Zuschläge
- HTG Hoch- und Tiefbau Gadebusch GmbH8 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 26.01.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- Klärwerk Köhlbrandhöft, Neubau Faulbehälter, Bautechnik (IA-23/01-200-101)Hamburger Stadtentwässerung AöR, VergabemanagementFrist 07.12.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 03a928e1-0bb7-4234-8b7d-8a793cbb026c.