Rahmenvertrag Service und Sicherheit und objektschutzbezogene Sicherheitsleistungen
Rhein-Neckar-Verkehr GmbH · Mannheim, Baden-Württemberg
Aktenzeichen 101-24-EK7veröffentlicht 25.06.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 4 Jahre
- 01.08.2025 – 31.07.2029
- Lose
- 2
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Baden-Württemberg.
- SbaD Digitaler Knoten Stuttgart - Baustein 3 - VP EP 2027DB Projekt Stuttgart-Ulm GmbH (Bukr 5S) · StuttgartFrist 23.11.2026
- Sicherheitsdienste Altes Rathaus und ZulassungsstelleStadt Pforzheim - Zentrale Vergabestelle/Zentraleinkauf_afo · PforzheimFrist 03.12.2026
- Wach- und SicherheitsdienstleistungenMax-Planck-Institut für Immunbiologie und Epigenetik (IIE) · 79102 FreiburgFrist 30.11.2026
- Wach- und SicherheitsdienstleistungenMax-Planck-Institut für Immunbiologie und Epigenetik · Max-Planck-Institut für Immunbiologie und Epigenetik Stübeweg 51 79108 Freiburg DeutschlandFrist 30.11.2026
Alle Ausschreibungen: Sicherheitsdienst in Baden-Württemberg (15 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
gilt für alle 2 Lose · in 33 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich (bis zu 2-mal)
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 4 Jahre01.08.2025 – 31.07.2029, bis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 2
- Verfahren
- Offenes VerfahrenSektVO, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Mannheim68165, Baden-Württemberg
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 73 Tage (79 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (213 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.
- Preis30 %
- Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog70 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −2,7 Punkte |
| 25 % teurer | −6 Punkte |
| 50 % teurer | −10 Punkte |
| 100 % teurer | −15 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 16 Monaten
- Vertragsbeginnvor 15 MonatenLaufzeit bis 31.07.2029
- Heute
Beschreibung
Die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH beabsichtigt durch den Einsatz von Service- und Sicherheitspersonal die objektive und subjektive Sicherheit für die Menschen (Fahrgäste, Fahrpersonal, etc.) sowie die Sachwerte (Fahrzeuge, Betriebsanlagen, etc.) innerhalb der Liegenschaften, in denen Fahrzeugen, an den Haltestellen etc. aufrecht zu halten, zu schützen sowie sich anbahnende gefährliche, eskalative Situationen zu deeskalieren.
Die Leistung wird in zwei Lose aufgeteilt:
Los 1: Sicherungs- und Kontrolldienste (Fahrausweisprüfung) im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), Service- und Sicherheitsdienstleistungen zur Erhöhung der Sicherheit von Fahrgästen, Fahr-, Aufsichts- und Prüfpersonal und Verhinderung von Vandalismus. Begleitung von Fahrpersonal (u.a. beim Einrücken in die Wagenhalle Edingen und Käfertal. Begleitung vom Fahrpersonal zu Nachtzeiten am Berliner Platz in Ludwigshafen.)
Los 2: Sicherungs-, Pforten-, Alarm- und Kontrolldienst der Betriebshöfe, Liegenschaften und Tunnelanlagen zur Erhöhung der Sicherheit vom Mitarbeitern und Verhinderung von Vandalismus, sowie Schließ- und Interventionsdienste im Bedienungsgebiet der rnv.
Gegenstand nach CPV
Lose2 Lose
Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Fahrgastbezogene Sicherheitsdienstleistungen im Bedienungsgebiet der Rhein-Neckar-Verkehr GmbH Gegenstand dieser Leistungsbeschreibung für das Los 1 sind die Sicherungs- und Kontrolldienste (Fahrausweisprüfung) im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), Service- und Sicherheitsdienstleistungen zur Erhöhung der Sicherheit von Fahrgästen, Fahr-, Aufsichts- und Prüfpersonal und Verhinderung von Vandalismus. Begleitung von Fahrpersonal (u.a. beim Einrücken in die Wagenhalle Edingen und Käfertal. Begleitung vom Fahrpersonal zu Nachtzeiten am Berliner Platz in Ludwigshafen.) | 4 Jahre | – |
| 2 | Objektbezogene Sicherheitsdienstleistungen im Bedienungsgebiet der Rhein-Neckar-Verkehr GmbH“ Gegenstand dieser Leistungsbeschreibung für das Los 2 sind Sicherungs-, Pforten-, Alarm- und Kontrolldienst der Betriebshöfe, Liegenschaften und Tunnelanlagen zur Erhöhung der Sicherheit vom Mitarbeitern und Verhinderung von Vandalismus, sowie Schließ- und Interventionsdienste im Bedienungsgebiet der rnv. | 4 Jahre | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Qualität
- Leistungsbewertung gemäß Kriterienkataloghttps://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/71408a81-6539-4337-a008-4968f6bce54d/awardcriteria Qualitäts- und Sicherheitsmanagement Eine nähere Beschreibung ist in den Vergabeunterlagen dargestellt.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.08.2025
- Vertragsende
- 31.07.2029
- Verlängerung
- bis zu 2-mal
- Optionen
- Der Auftraggeber behält sich zweimal die Möglichkeit einer Laufzeitverlängerung um jeweils 1 Jahr vor.
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Regierungspräsidium Karlsruhe, 76137 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2)Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Int … ganz lesenkürzer
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2)Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3)Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2)Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3)Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 1 | DS Security GmbH, Einhausen | 1 |
| 2 | WISAG Sicherheit & Service Süd GmbH & Co. KG, Stuttgart | 2 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Möhlstraße 27, 68165 Mannheim
- Website
- rnv-online.de
- Kontakt
- vergabe@
rnv-online.de - Auskünfte
- Rhein-Neckar-Verkehr GmbHvergabe@
rnv-online.de
Bei uns erfasst
- Beratungsleistungen für die Erneuerung und Erweiterung der Gelände-Videoüberwachung an den rnv-Standorten Bad-Dürkheim und Edingen03.11.2026
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Alle 2 offenen Ausschreibungen von Rhein-Neckar-Verkehr GmbH, dazu Zuschläge und Auftragnehmer
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 797 (Dienstleistungen von Detekteien und Sicherheitsdiensten) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Sicherheitsdienst in Baden-Württemberg (15 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Kieler Wach- und Sicherheitsgesellschaft mbH & Co. KG4 Zuschläge
- Siba security service GmbH4 Zuschläge
- HSS Security GmbH3 Zuschläge
- MR ProTect GmbH3 Zuschläge
- Sicherheitsdienst Endler GmbH3 Zuschläge
- Eichinger Sicherheit und Service GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens4 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 05.05.2025
- BekanntmachungFrist 05.05.2025
- 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist von 05.05.2025 auf 09.05.2025 verschoben
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 5b0da473-ed93-45fa-87d0-2faaf175fad1.