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vergebenEU-weitDienstleistungenRahmenvereinbarung

Rahmenvertrag Schienengebundene Transporte Übergabestellen Netz (ÜSN)

Auftraggeber nicht angegeben · Bundesweit, Berlin

Aktenzeichen 25FEI80875veröffentlicht 07.05.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 515 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
1 €
Laufzeit
2 Jahre01.02.2026 – 31.01.2028, bis zu 1 Verlängerung
Lose
10Angebot auf bis zu 10, Zuschlag höchstens 10 je Bieter
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 10 Unternehmen
Ort der Leistung
Bundesweitbundesweit, Berlin, Berlin
Einreichung
elektronisch: Erforderlichbieterportal.noncd.db.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 18 Monaten
  2. Fragen bis 10:00 Uhr
    an DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
    vor 17 Monaten
  3. Teilnahmeanträge bis 10:00 Uhr
    vor 17 Monaten
  4. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.01.2028
    vor 9 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Schienengebundene Transporte Übergabestelle Netz (ÜSN) von Neuschotter von allen möglichen Schotterlieferanten zu vorgegebenen Güterverkehrsstellen (GVSt) Empfang, sowie das Betreiben von ÜSN-Standorten (rollende Lager) in den jeweiligen räumlichen Losen.

Gegenstand nach CPV

Lose10 Lose · Angebot auf bis zu 10 · Zuschlag höchstens 10 je Bieter

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Los Nord Maschen
2 Jahre–
2
Los Nord Hannover
2 Jahre1 €
3
Los Ost
2 Jahre1 €
4
Los West
2 Jahre1 €
5
Los Mitte
2 Jahre1 €
6
Los Südost
2 Jahre1 €
7
Los Südwest
2 Jahre1 €
8
Los Süd- Würzburg

Los Süd-Würzburg

2 Jahre1 €
9
Los Süd-Nürnberg
2 Jahre1 €
10
Los Süd-München
2 Jahre1 €

Bedingungen4 Gruppen von Losen

Lose 1, 2

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung3 von 3 angegeben

Versorgungssicherheit
Die Eignungskriterien finden Sie unter nachfolgendem Link. Diese müssen nicht ausschließlich auf die angegebene Kategorie zutreffen, sondern können auch für weitere gelten. https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/edd8f3a7-6153-4886-800b-42a5279c3596/suitabilitycriteria
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.02.2026
Vertragsende
31.01.2028
Verlängerung
bis zu 1-mal
Optionen
Die Vertragslaufzeit kann durch einseitige Erklärung des Auftraggebers um ein weiteres Jahr bis zum 31.01.2029 verlängert werden.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 10 Unternehmen

Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
bieterportal.noncd.db.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Entfällt
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung d … ganz lesenWenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Im Vertragszeitraum (1.2.2026-31.1.2028) ist eine Schätzmenge in diesem Los von 275.000 Tonnen zu befördern. An den Standorten Hamburg sind jeweils 1.000 Tonnen Neuschotter als permanenter Lagerbestand vorzuhalten. Im Zeitraum 09/2026 bis 12/2027 sind ca. 65.000 Tonnen aus den regionalen Bereichen … ganz lesenIm Vertragszeitraum (1.2.2026-31.1.2028) ist eine Schätzmenge in diesem Los von 275.000 Tonnen zu befördern. An den Standorten Hamburg sind jeweils 1.000 Tonnen Neuschotter als permanenter Lagerbestand vorzuhalten. Im Zeitraum 09/2026 bis 12/2027 sind ca. 65.000 Tonnen aus den regionalen Bereichen der beiden Lose in das Raumlos „Los 3 – Südost“ aufgrund der Generalsanierungsmaßnahme des Hochleistungskorridors Hamburg – Berlin zu befördern. Die Transporte sollen in die Gebiete Haldensleben, Oebisfelde und Magdeburg laufen. Die genauen Empfangsstellen stehen noch nicht fest. (Empfangsstellen ergeben sich nach Submission Bau AN Generalsanierung) Dementsprechend sind im Leistungsumfang "Versorgungsfahrten RB Ost" enthalten. Als Abrechnungsregelung gilt: - Fahrten mit „Feederzügen“ von Schotterwerken direkt zu den Übergabestellen im RB Ost werden über die im Leistungsverzeichnis vorhandenen Preislisten je Schotterwerk abgerechnet. - Versorgungsfahrten aus den ÜSN-Standorten in den RB Ost werden auf Basis der zusätzlich mit aufgenommenen Preistabellen abgerechnet.
Hinweis
Der Auftraggeber hat die Deutsche Bahn AG, Beschaffung Infrastruktur bevollmächtigt, im Rahmen des Vergabeverfahrens bei der Entgegennahme sowie Abgabe von Willenserklärungen (insbesondere der Zuschlagserteilung) in Vertretung und mit Vollmacht des Auftraggebers zu handeln. Mit dem Teilnahmeantrag … ganz lesenDer Auftraggeber hat die Deutsche Bahn AG, Beschaffung Infrastruktur bevollmächtigt, im Rahmen des Vergabeverfahrens bei der Entgegennahme sowie Abgabe von Willenserklärungen (insbesondere der Zuschlagserteilung) in Vertretung und mit Vollmacht des Auftraggebers zu handeln. Mit dem Teilnahmeantrag sind zum Nachweis der Eignung einzureichen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister (III.1.1) der Bekanntmachung) - Vollständig ausgefüllte Bietereigenerklärung bzw. entsprechende Erklärungen (werden in der Bekanntmachung einzeln aufgeführt), ansonsten keine Besonderheiten Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (III.1.2) der Bekanntmachung) - Vollständig ausgefüllte Lieferantenselbstauskunft bzw. entsprechende Erklärungen (werden in der Bekanntmachung einzeln aufgeführt) - Nachweis einer Haftpflichtversicherung gemäß §§ 14 - 14d AEG (Allgemeines Eisenbahngesetz). Die Mindesthöhe der Versicherungssumme beträgt insgesamt 20 Millionen Euro je Schadensereignis und muss für jede Versicherungsperiode mindestens zweimal zur Verfügung stehen. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (III.1.3) der Bekanntmachung) - Nachweis der Genehmigung nach § 6 AEG, sowie Sicherheitsbescheinigung oder nationale Bescheinigung nach § 7a AEG (evtl. mit Übergangsregelung). - Nachweis, dass die vom Bewerber eingesetzten Güterwagen einer ECM-zertifizierten Instandhaltungsstelle zugewiesen sind. - Nachweis, dass die Instandhaltungsstelle der Güterwagen nach ECM-Richtlinien zertifiziert ist. - Vollständig ausgefüllte Ressourcenübersicht/Steckbrief. Hinweis: Um eine eventuelle Überforderung der Bieter wegen ihrer anzugebenden maximalen Liefer-/Leistungsfähigkeit auszuschließen und daraus resultierende mögliche vertragsrechtliche Risiken zu minimieren, werden die maximalen Kapazitäten der Bieter bereits mit der Prüfung der Teilnahmeunterlagen berücksichtigt. - Angaben zu verfügbaren Wagenressourcen (Bauspitzen): Mindesttransportkapazität in Tonnen, aufgeteilt auf Güterwagengattungen (Wagen der Regelbauart und Spezialwagen) je Woche in den baustärksten Wochen. Der Vordruck „Angabe Kapazitäten“ wird Anlage 3.4.2 der Rahmenvereinbarung). Die dort aufgeführten Wagengattungen (gemäß Ziffer 9.2) müssen einem Bewerber für den Transport von Schotter für einen angenommenen Wochenspitzenbedarf in den baustärksten Wochen mindestens zur Verfügung stehen. (Hinweis: Die Notwendigkeit ergibt sich aus den späteren vertraglichen Verpflichtungen (Sicherstellung der Transportkapazitäten auch in Hochbauphasen mit hohen Wochenspitzenbedarfen). Die Mindest-Kapazitäten sind aufgrund der Losgröße und der Tatsache, dass auch Wagen angemietet werden können, auch für mittelständische Unternehmen erfüllbar.) (Hinweis: Für die Vertragserfüllung wird stets die tatsächliche Schottermenge maßgebend sein. Insofern ersetzt der vom Auftraggeber angenommene Wochenspitzenbedarf nicht eine sorgfältige Planung und Disposition des Bieters. Sofern während der Auftragsabwicklung höhere Bedarfe mitgeteilt werden, sind vom Bieter zusätzliche Kapazitäten bereit zu stellen.) - Nachweis Entsorgungsfachbetrieb: Der Bieter hat seine aktuelle Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb nachzuweisen. (Hintergrund: Während der Vertragslaufzeit können nicht benötigte Schottermengen zur Zwangsentladung anfallen. Hier gilt der Entledigungswille des Auftraggebers. Das Material wird zum Abfall. Gemäß den Bestimmungen der DB InfraGO AG dürfen nur solche EVU-Abfälle (auch nichtgefährliche Abfälle) befördern, die eine Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb nachweisen können.) Sofern eine Eignungsleihe im Bereich der Entsorgung erfolgt, muss die Entsorgungsleistung durch den Zertifikatsinhaber durchgeführt werden. - Sofern vom Bieter eigene Infrastrukturflächen anzubieten sind (Lose Nord-Hannover, Südost & West) : - Angaben zur Infrastrukturfläche (Lage, Größe der Fläche, Gleisanzahl, Gleislängen, Fahrdraht vorhanden …

Lose 3, 5, 6, 7

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung3 von 3 angegeben

Versorgungssicherheit
Die Eignungskriterien finden Sie unter nachfolgendem Link. Diese müssen nicht ausschließlich auf die angegebene Kategorie zutreffen, sondern können auch für weitere gelten. https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/edd8f3a7-6153-4886-800b-42a5279c3596/suitabilitycriteria
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.02.2026
Vertragsende
31.01.2028
Verlängerung
bis zu 1-mal
Optionen
Die Vertragslaufzeit kann durch einseitige Erklärung des Auftraggebers um ein weiteres Jahr bis zum 31.1.2029 verlängert werden.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 10 Unternehmen

Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
bieterportal.noncd.db.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Entfällt
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung d … ganz lesenWenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Im Vertragszeitraum (1.2.2026-31.1.2028) ist vorgesehen eine Schätzmenge in diesem Los von 160.000 Tonnen zu befördern. Am Standort Berlin sind 1.000 Tonnen Neuschotter als permanenter Lagerbestand vorzuhalten.
Hinweis
Der Auftraggeber hat die Deutsche Bahn AG, Beschaffung Infrastruktur bevollmächtigt, im Rahmen des Vergabeverfahrens bei der Entgegennahme sowie Abgabe von Willenserklärungen (insbesondere der Zuschlagserteilung) in Vertretung und mit Vollmacht des Auftraggebers zu handeln. Mit dem Teilnahmeantrag … ganz lesenDer Auftraggeber hat die Deutsche Bahn AG, Beschaffung Infrastruktur bevollmächtigt, im Rahmen des Vergabeverfahrens bei der Entgegennahme sowie Abgabe von Willenserklärungen (insbesondere der Zuschlagserteilung) in Vertretung und mit Vollmacht des Auftraggebers zu handeln. Mit dem Teilnahmeantrag sind zum Nachweis der Eignung einzureichen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister (III.1.1) der Bekanntmachung) - Vollständig ausgefüllte Bietereigenerklärung bzw. entsprechende Erklärungen (werden in der Bekanntmachung einzeln aufgeführt), ansonsten keine Besonderheiten Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (III.1.2) der Bekanntmachung) - Vollständig ausgefüllte Lieferantenselbstauskunft bzw. entsprechende Erklärungen (werden in der Bekanntmachung einzeln aufgeführt) - Nachweis einer Haftpflichtversicherung gemäß §§ 14 - 14d AEG (Allgemeines Eisenbahngesetz). Die Mindesthöhe der Versicherungssumme beträgt insgesamt 20 Millionen Euro je Schadensereignis und muss für jede Versicherungsperiode mindestens zweimal zur Verfügung stehen. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (III.1.3) der Bekanntmachung) - Nachweis der Genehmigung nach § 6 AEG, sowie Sicherheitsbescheinigung oder nationale Bescheinigung nach § 7a AEG (evtl. mit Übergangsregelung). - Nachweis, dass die vom Bewerber eingesetzten Güterwagen einer ECM-zertifizierten Instandhaltungsstelle zugewiesen sind. - Nachweis, dass die Instandhaltungsstelle der Güterwagen nach ECM-Richtlinien zertifiziert ist. - Vollständig ausgefüllte Ressourcenübersicht/Steckbrief. Hinweis: Um eine eventuelle Überforderung der Bieter wegen ihrer anzugebenden maximalen Liefer-/Leistungsfähigkeit auszuschließen und daraus resultierende mögliche vertragsrechtliche Risiken zu minimieren, werden die maximalen Kapazitäten der Bieter bereits mit der Prüfung der Teilnahmeunterlagen berücksichtigt. - Angaben zu verfügbaren Wagenressourcen (Bauspitzen): Mindesttransportkapazität in Tonnen, aufgeteilt auf Güterwagengattungen (Wagen der Regelbauart und Spezialwagen) je Woche in den baustärksten Wochen. Der Vordruck „Angabe Kapazitäten“ wird Anlage 3.4.2 der Rahmenvereinbarung). Die dort aufgeführten Wagengattungen (gemäß Ziffer 9.2) müssen einem Bewerber für den Transport von Schotter für einen angenommenen Wochenspitzenbedarf in den baustärksten Wochen mindestens zur Verfügung stehen. (Hinweis: Die Notwendigkeit ergibt sich aus den späteren vertraglichen Verpflichtungen (Sicherstellung der Transportkapazitäten auch in Hochbauphasen mit hohen Wochenspitzenbedarfen). Die Mindest-Kapazitäten sind aufgrund der Losgröße und der Tatsache, dass auch Wagen angemietet werden können, auch für mittelständische Unternehmen erfüllbar.) (Hinweis: Für die Vertragserfüllung wird stets die tatsächliche Schottermenge maßgebend sein. Insofern ersetzt der vom Auftraggeber angenommene Wochenspitzenbedarf nicht eine sorgfältige Planung und Disposition des Bieters. Sofern während der Auftragsabwicklung höhere Bedarfe mitgeteilt werden, sind vom Bieter zusätzliche Kapazitäten bereit zu stellen.) - Nachweis Entsorgungsfachbetrieb: Der Bieter hat seine aktuelle Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb nachzuweisen. (Hintergrund: Während der Vertragslaufzeit können nicht benötigte Schottermengen zur Zwangsentladung anfallen. Hier gilt der Entledigungswille des Auftraggebers. Das Material wird zum Abfall. Gemäß den Bestimmungen der DB InfraGO AG dürfen nur solche EVU-Abfälle (auch nichtgefährliche Abfälle) befördern, die eine Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb nachweisen können.) Sofern eine Eignungsleihe im Bereich der Entsorgung erfolgt, muss die Entsorgungsleistung durch den Zertifikatsinhaber durchgeführt werden. - Sofern vom Bieter eigene Infrastrukturflächen anzubieten sind (Lose Nord-Hannover, Südost & West) : - Angaben zur Infrastrukturfläche (Lage, Größe der Fläche, Gleisanzahl, Gleislängen, Fahrdraht vorhanden …

Los 4

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung3 von 3 angegeben

Versorgungssicherheit
Die Eignungskriterien finden Sie unter nachfolgendem Link. Diese müssen nicht ausschließlich auf die angegebene Kategorie zutreffen, sondern können auch für weitere gelten. https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/edd8f3a7-6153-4886-800b-42a5279c3596/suitabilitycriteria
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.02.2026
Vertragsende
31.01.2028
Verlängerung
bis zu 1-mal
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 10 Unternehmen

Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
bieterportal.noncd.db.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Entfällt
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung d … ganz lesenWenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Im Vertragszeitraum (1.2.2026-31.1.2028) ist eine Schätzmenge in diesem Los von 360.000 Tonnen zu befördern. An den Standorten Dortmund-Scharnhorst sind jeweils 1.500 Tonnen Neuschotter als permanenter Lagerbestand vorzuhalten. Infrastruktur muss von Bieter gestellt werden! Anforderung: Mindestens 3,5 km
Hinweis
Der Auftraggeber hat die Deutsche Bahn AG, Beschaffung Infrastruktur bevollmächtigt, im Rahmen des Vergabeverfahrens bei der Entgegennahme sowie Abgabe von Willenserklärungen (insbesondere der Zuschlagserteilung) in Vertretung und mit Vollmacht des Auftraggebers zu handeln. Mit dem Teilnahmeantrag … ganz lesenDer Auftraggeber hat die Deutsche Bahn AG, Beschaffung Infrastruktur bevollmächtigt, im Rahmen des Vergabeverfahrens bei der Entgegennahme sowie Abgabe von Willenserklärungen (insbesondere der Zuschlagserteilung) in Vertretung und mit Vollmacht des Auftraggebers zu handeln. Mit dem Teilnahmeantrag sind zum Nachweis der Eignung einzureichen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister (III.1.1) der Bekanntmachung) - Vollständig ausgefüllte Bietereigenerklärung bzw. entsprechende Erklärungen (werden in der Bekanntmachung einzeln aufgeführt), ansonsten keine Besonderheiten Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (III.1.2) der Bekanntmachung) - Vollständig ausgefüllte Lieferantenselbstauskunft bzw. entsprechende Erklärungen (werden in der Bekanntmachung einzeln aufgeführt) - Nachweis einer Haftpflichtversicherung gemäß §§ 14 - 14d AEG (Allgemeines Eisenbahngesetz). Die Mindesthöhe der Versicherungssumme beträgt insgesamt 20 Millionen Euro je Schadensereignis und muss für jede Versicherungsperiode mindestens zweimal zur Verfügung stehen. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (III.1.3) der Bekanntmachung) - Nachweis der Genehmigung nach § 6 AEG, sowie Sicherheitsbescheinigung oder nationale Bescheinigung nach § 7a AEG (evtl. mit Übergangsregelung). - Nachweis, dass die vom Bewerber eingesetzten Güterwagen einer ECM-zertifizierten Instandhaltungsstelle zugewiesen sind. - Nachweis, dass die Instandhaltungsstelle der Güterwagen nach ECM-Richtlinien zertifiziert ist. - Vollständig ausgefüllte Ressourcenübersicht/Steckbrief. Hinweis: Um eine eventuelle Überforderung der Bieter wegen ihrer anzugebenden maximalen Liefer-/Leistungsfähigkeit auszuschließen und daraus resultierende mögliche vertragsrechtliche Risiken zu minimieren, werden die maximalen Kapazitäten der Bieter bereits mit der Prüfung der Teilnahmeunterlagen berücksichtigt. - Angaben zu verfügbaren Wagenressourcen (Bauspitzen): Mindesttransportkapazität in Tonnen, aufgeteilt auf Güterwagengattungen (Wagen der Regelbauart und Spezialwagen) je Woche in den baustärksten Wochen. Der Vordruck „Angabe Kapazitäten“ wird Anlage 3.4.2 der Rahmenvereinbarung). Die dort aufgeführten Wagengattungen (gemäß Ziffer 9.2) müssen einem Bewerber für den Transport von Schotter für einen angenommenen Wochenspitzenbedarf in den baustärksten Wochen mindestens zur Verfügung stehen. (Hinweis: Die Notwendigkeit ergibt sich aus den späteren vertraglichen Verpflichtungen (Sicherstellung der Transportkapazitäten auch in Hochbauphasen mit hohen Wochenspitzenbedarfen). Die Mindest-Kapazitäten sind aufgrund der Losgröße und der Tatsache, dass auch Wagen angemietet werden können, auch für mittelständische Unternehmen erfüllbar.) (Hinweis: Für die Vertragserfüllung wird stets die tatsächliche Schottermenge maßgebend sein. Insofern ersetzt der vom Auftraggeber angenommene Wochenspitzenbedarf nicht eine sorgfältige Planung und Disposition des Bieters. Sofern während der Auftragsabwicklung höhere Bedarfe mitgeteilt werden, sind vom Bieter zusätzliche Kapazitäten bereit zu stellen.) - Nachweis Entsorgungsfachbetrieb: Der Bieter hat seine aktuelle Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb nachzuweisen. (Hintergrund: Während der Vertragslaufzeit können nicht benötigte Schottermengen zur Zwangsentladung anfallen. Hier gilt der Entledigungswille des Auftraggebers. Das Material wird zum Abfall. Gemäß den Bestimmungen der DB InfraGO AG dürfen nur solche EVU-Abfälle (auch nichtgefährliche Abfälle) befördern, die eine Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb nachweisen können.) Sofern eine Eignungsleihe im Bereich der Entsorgung erfolgt, muss die Entsorgungsleistung durch den Zertifikatsinhaber durchgeführt werden. - Sofern vom Bieter eigene Infrastrukturflächen anzubieten sind (Lose Nord-Hannover, Südost & West) : - Angaben zur Infrastrukturfläche (Lage, Größe der Fläche, Gleisanzahl, Gleislängen, Fahrdraht vorhanden …

Lose 8, 9, 10

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung3 von 3 angegeben

Versorgungssicherheit
Die Eignungskriterien finden Sie unter nachfolgendem Link. Diese müssen nicht ausschließlich auf die angegebene Kategorie zutreffen, sondern können auch für weitere gelten. https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/edd8f3a7-6153-4886-800b-42a5279c3596/suitabilitycriteria
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.02.2026
Vertragsende
31.01.2028
Verlängerung
bis zu 1-mal
Optionen
Die Vertragslaufzeit kann durch einseitige Erklärung des Auftraggebers um ein weiteres Jahr bis zum 31.1.2029 verlängert werden.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 10 Unternehmen

Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
bieterportal.noncd.db.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Entfällt
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung d … ganz lesenWenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Im Vertragszeitraum (1.2.2026-31.1.2028) ist vorgesehen eine Schätzmenge in diesem Los von 100.000 Tonnen zu befördern. An den Standort Würzburg sind jeweils 1000 Tonnen Neuschotter als permanenter Lagerbestand vorzuhalten. Sonderregelung zu den Losen 8 bis 10: Aufgrund der sehr hohen jährlichen To … ganz lesenIm Vertragszeitraum (1.2.2026-31.1.2028) ist vorgesehen eine Schätzmenge in diesem Los von 100.000 Tonnen zu befördern. An den Standort Würzburg sind jeweils 1000 Tonnen Neuschotter als permanenter Lagerbestand vorzuhalten. Sonderregelung zu den Losen 8 bis 10: Aufgrund der sehr hohen jährlichen Tonnage im Regionalbereich Süd – mindestens 600.000 Tonnen p.A. – wurde folgende wettbewerbsfördernde mittelstandgerechte Losaufteilung vorgesehen: Es werden für den RB Süd folgende Lose gebildet: Los 8 – Süd Würzburg Los 9 – Süd Nürnberg Los 10 – Süd München Mit der Bekanntmachung teilt der Auftraggeber mit, dass er sich vorbehält, diese drei Lose in Loskombination zu vergeben (siehe § 27 (3) SektVO). Folgende Loskombinationen sind möglich: Los 8 und Los 9 Los 9 und Los 10 Los 8, 9 und 10. Voraussetzung hierzu ist, dass der Bieter, welcher den Zuschlag in einer der genannten Loskombinationen erhalten soll, gemäß der Wertung der Einzellose in allen Loskombinationen der für den Auftraggeber günstigste Bieter ist. Alle Bieter haben die Möglichkeit, ihr Interesse an einer der aufgeführten Loskombinationen mitzuteilen, in dem sie in den Leistungsverzeichnissen im Tabellenblatt „Kostensplit & Abschlag“ der Lose 8 bis 10 prozentuale Abschläge zu den Frachtpreisen der Einzellose anbieten. Zuschläge werden nicht akzeptiert. Diese Abschläge fließen in die Wertung der Lose 8 bis 10 ein.
Hinweis
Der Auftraggeber hat die Deutsche Bahn AG, Beschaffung Infrastruktur bevollmächtigt, im Rahmen des Vergabeverfahrens bei der Entgegennahme sowie Abgabe von Willenserklärungen (insbesondere der Zuschlagserteilung) in Vertretung und mit Vollmacht des Auftraggebers zu handeln. Mit dem Teilnahmeantrag … ganz lesenDer Auftraggeber hat die Deutsche Bahn AG, Beschaffung Infrastruktur bevollmächtigt, im Rahmen des Vergabeverfahrens bei der Entgegennahme sowie Abgabe von Willenserklärungen (insbesondere der Zuschlagserteilung) in Vertretung und mit Vollmacht des Auftraggebers zu handeln. Mit dem Teilnahmeantrag sind zum Nachweis der Eignung einzureichen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister (III.1.1) der Bekanntmachung) - Vollständig ausgefüllte Bietereigenerklärung bzw. entsprechende Erklärungen (werden in der Bekanntmachung einzeln aufgeführt), ansonsten keine Besonderheiten Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (III.1.2) der Bekanntmachung) - Vollständig ausgefüllte Lieferantenselbstauskunft bzw. entsprechende Erklärungen (werden in der Bekanntmachung einzeln aufgeführt) - Nachweis einer Haftpflichtversicherung gemäß §§ 14 - 14d AEG (Allgemeines Eisenbahngesetz). Die Mindesthöhe der Versicherungssumme beträgt insgesamt 20 Millionen Euro je Schadensereignis und muss für jede Versicherungsperiode mindestens zweimal zur Verfügung stehen. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (III.1.3) der Bekanntmachung) - Nachweis der Genehmigung nach § 6 AEG, sowie Sicherheitsbescheinigung oder nationale Bescheinigung nach § 7a AEG (evtl. mit Übergangsregelung). - Nachweis, dass die vom Bewerber eingesetzten Güterwagen einer ECM-zertifizierten Instandhaltungsstelle zugewiesen sind. - Nachweis, dass die Instandhaltungsstelle der Güterwagen nach ECM-Richtlinien zertifiziert ist. - Vollständig ausgefüllte Ressourcenübersicht/Steckbrief. Hinweis: Um eine eventuelle Überforderung der Bieter wegen ihrer anzugebenden maximalen Liefer-/Leistungsfähigkeit auszuschließen und daraus resultierende mögliche vertragsrechtliche Risiken zu minimieren, werden die maximalen Kapazitäten der Bieter bereits mit der Prüfung der Teilnahmeunterlagen berücksichtigt. - Angaben zu verfügbaren Wagenressourcen (Bauspitzen): Mindesttransportkapazität in Tonnen, aufgeteilt auf Güterwagengattungen (Wagen der Regelbauart und Spezialwagen) je Woche in den baustärksten Wochen. Der Vordruck „Angabe Kapazitäten“ wird Anlage 3.4.2 der Rahmenvereinbarung). Die dort aufgeführten Wagengattungen (gemäß Ziffer 9.2) müssen einem Bewerber für den Transport von Schotter für einen angenommenen Wochenspitzenbedarf in den baustärksten Wochen mindestens zur Verfügung stehen. (Hinweis: Die Notwendigkeit ergibt sich aus den späteren vertraglichen Verpflichtungen (Sicherstellung der Transportkapazitäten auch in Hochbauphasen mit hohen Wochenspitzenbedarfen). Die Mindest-Kapazitäten sind aufgrund der Losgröße und der Tatsache, dass auch Wagen angemietet werden können, auch für mittelständische Unternehmen erfüllbar.) (Hinweis: Für die Vertragserfüllung wird stets die tatsächliche Schottermenge maßgebend sein. Insofern ersetzt der vom Auftraggeber angenommene Wochenspitzenbedarf nicht eine sorgfältige Planung und Disposition des Bieters. Sofern während der Auftragsabwicklung höhere Bedarfe mitgeteilt werden, sind vom Bieter zusätzliche Kapazitäten bereit zu stellen.) - Nachweis Entsorgungsfachbetrieb: Der Bieter hat seine aktuelle Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb nachzuweisen. (Hintergrund: Während der Vertragslaufzeit können nicht benötigte Schottermengen zur Zwangsentladung anfallen. Hier gilt der Entledigungswille des Auftraggebers. Das Material wird zum Abfall. Gemäß den Bestimmungen der DB InfraGO AG dürfen nur solche EVU-Abfälle (auch nichtgefährliche Abfälle) befördern, die eine Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb nachweisen können.) Sofern eine Eignungsleihe im Bereich der Entsorgung erfolgt, muss die Entsorgungsleistung durch den Zertifikatsinhaber durchgeführt werden. - Sofern vom Bieter eigene Infrastrukturflächen anzubieten sind (Lose Nord-Hannover, Südost & West) : - Angaben zur Infrastrukturfläche (Lage, Größe der Fläche, Gleisanzahl, Gleislängen, Fahrdraht vorhanden …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Auftraggeber

Name
DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
Art
Eisenbahndienste
Anschrift
Adam-Riese-Straße 11-13, 60327 Frankfurt Main
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

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Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 10.06.2025

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung d8264edb-3ec4-4a29-9768-4da2fb6f633f.