Rahmenvertrag Schienengebundene Transporte Übergabestellen Netz (ÜSN)
DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16) · Frankfurt Main, Hessen
Aktenzeichen 25FEI80875veröffentlicht 17.04.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 2 Jahre
- 01.02.2026 – 31.01.2028
- Lose
- 10
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Frankfurt am Main.
- Projektversicherung für das Bauvorhaben ESTW Zwickau Gbf+Pbf (Sachsen-Franken-Magistrale)DB InfraGO AG · FrankfurtFrist 04.12.2026
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- Rahmenvertrag zur Veröffentlichung von Stellenanzeigen der Verkehrsgesellschaft Frankfurt (VGF)Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) · Frankfurt am MainFrist 17.11.2026
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Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Hessen (154 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
gilt für alle 10 Lose · in 15 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 1 €
- Laufzeit
- 2 Jahre01.02.2026 – 31.01.2028, bis zu 1 Verlängerung
- Lose
- 10
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbSektVO, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Ort der Leistung
- Frankfurt Main60327, Frankfurt am Main, Hessen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 101 Tage (1.645 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (5.006 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Vertragsbeginnvor 9 MonatenLaufzeit bis 31.01.2028
- Veröffentlichungvor 7 Monaten
- Heute
Beschreibung
Schienengebundene Transporte Übergabestelle Netz (ÜSN) von Neuschotter von allen möglichen Schotterlieferanten zu vorgegebenen Güterverkehrsstellen (GVSt) Empfang, sowie das Betreiben von ÜSN-Standorten (rollende Lager) in den jeweiligen räumlichen Losen.
Gegenstand nach CPV
- 60200000Schienentransport/-beförderungHauptgegenstand
Lose10 Lose
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Los Nord Maschen | 2 Jahre | – |
| 2 | Los Nord Hannover | 2 Jahre | 1 € |
| 3 | Los Ost | 2 Jahre | 1 € |
| 4 | Los West | 2 Jahre | 1 € |
| 5 | Los Mitte | 2 Jahre | 1 € |
| 6 | Los Südost | 2 Jahre | 1 € |
| 7 | Los Südwest | 2 Jahre | 1 € |
| 8 | Los Süd- Würzburg Los Süd-Würzburg | 2 Jahre | 1 € |
| 9 | Los Süd-Nürnberg | 2 Jahre | 1 € |
| 10 | Los Süd-München | 2 Jahre | 1 € |
Bedingungen5 Gruppen von Losen
Lose 1, 2
Zuschlag0 von 0 angegeben
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.02.2026
- Vertragsende
- 31.01.2028
- Verlängerung
- bis zu 1-mal
- Optionen
- Die Vertragslaufzeit kann durch einseitige Erklärung des Auftraggebers um ein weiteres Jahr bis zum 31.01.2029 verlängert werden.
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Bundes, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Beka … ganz lesenkürzer
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Im Vertragszeitraum (1.2.2026-31.1.2028) ist eine Schätzmenge in diesem Los von 275.000 Tonnen zu befördern. An den Standorten Hamburg sind jeweils 1.000 Tonnen Neuschotter als permanenter Lagerbestand vorzuhalten. Im Zeitraum 09/2026 bis 12/2027 sind ca. 65.000 Tonnen aus den regionalen Bereichen … ganz lesenkürzer
Im Vertragszeitraum (1.2.2026-31.1.2028) ist eine Schätzmenge in diesem Los von 275.000 Tonnen zu befördern. An den Standorten Hamburg sind jeweils 1.000 Tonnen Neuschotter als permanenter Lagerbestand vorzuhalten. Im Zeitraum 09/2026 bis 12/2027 sind ca. 65.000 Tonnen aus den regionalen Bereichen der beiden Lose in das Raumlos „Los 3 – Südost“ aufgrund der Generalsanierungsmaßnahme des Hochleistungskorridors Hamburg – Berlin zu befördern. Die Transporte sollen in die Gebiete Haldensleben, Oebisfelde und Magdeburg laufen. Die genauen Empfangsstellen stehen noch nicht fest. (Empfangsstellen ergeben sich nach Submission Bau AN Generalsanierung) Dementsprechend sind im Leistungsumfang "Versorgungsfahrten RB Ost" enthalten. Als Abrechnungsregelung gilt: - Fahrten mit „Feederzügen“ von Schotterwerken direkt zu den Übergabestellen im RB Ost werden über die im Leistungsverzeichnis vorhandenen Preislisten je Schotterwerk abgerechnet. - Versorgungsfahrten aus den ÜSN-Standorten in den RB Ost werden auf Basis der zusätzlich mit aufgenommenen Preistabellen abgerechnet.- Hinweis
Der Auftraggeber hat die Deutsche Bahn AG, Beschaffung Infrastruktur bevollmächtigt, im Rahmen des Vergabeverfahrens bei der Entgegennahme sowie Abgabe von Willenserklärungen (insbesondere der Zuschlagserteilung) in Vertretung und mit Vollmacht des Auftraggebers zu handeln. Mit dem Teilnahmeantrag … ganz lesenkürzer
Der Auftraggeber hat die Deutsche Bahn AG, Beschaffung Infrastruktur bevollmächtigt, im Rahmen des Vergabeverfahrens bei der Entgegennahme sowie Abgabe von Willenserklärungen (insbesondere der Zuschlagserteilung) in Vertretung und mit Vollmacht des Auftraggebers zu handeln. Mit dem Teilnahmeantrag sind zum Nachweis der Eignung einzureichen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister (III.1.1) der Bekanntmachung) - Vollständig ausgefüllte Bietereigenerklärung bzw. entsprechende Erklärungen (werden in der Bekanntmachung einzeln aufgeführt), ansonsten keine Besonderheiten Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (III.1.2) der Bekanntmachung) - Vollständig ausgefüllte Lieferantenselbstauskunft bzw. entsprechende Erklärungen (werden in der Bekanntmachung einzeln aufgeführt) - Nachweis einer Haftpflichtversicherung gemäß §§ 14 - 14d AEG (Allgemeines Eisenbahngesetz). Die Mindesthöhe der Versicherungssumme beträgt insgesamt 20 Millionen Euro je Schadensereignis und muss für jede Versicherungsperiode mindestens zweimal zur Verfügung stehen. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (III.1.3) der Bekanntmachung) - Nachweis der Genehmigung nach § 6 AEG, sowie Sicherheitsbescheinigung oder nationale Bescheinigung nach § 7a AEG (evtl. mit Übergangsregelung). - Nachweis, dass die vom Bewerber eingesetzten Güterwagen einer ECM-zertifizierten Instandhaltungsstelle zugewiesen sind. - Nachweis, dass die Instandhaltungsstelle der Güterwagen nach ECM-Richtlinien zertifiziert ist. - Vollständig ausgefüllte Ressourcenübersicht/Steckbrief. Hinweis: Um eine eventuelle Überforderung der Bieter wegen ihrer anzugebenden maximalen Liefer-/Leistungsfähigkeit auszuschließen und daraus resultierende mögliche vertragsrechtliche Risiken zu minimieren, werden die maximalen Kapazitäten der Bieter bereits mit der Prüfung der Teilnahmeunterlagen berücksichtigt. - Angaben zu verfügbaren Wagenressourcen (Bauspitzen): Mindesttransportkapazität in Tonnen, aufgeteilt auf Güterwagengattungen (Wagen der Regelbauart und Spezialwagen) je Woche in den baustärksten Wochen. Der Vordruck „Angabe Kapazitäten“ wird Anlage 3.4.2 der Rahmenvereinbarung). Die dort aufgeführten Wagengattungen (gemäß Ziffer 9.2) müssen einem Bewerber für den Transport von Schotter für einen angenommenen Wochenspitzenbedarf in den baustärksten Wochen mindestens zur Verfügung stehen. (Hinweis: Die Notwendigkeit ergibt sich aus den späteren vertraglichen Verpflichtungen (Sicherstellung der Transportkapazitäten auch in Hochbauphasen mit hohen Wochenspitzenbedarfen). Die Mindest-Kapazitäten sind aufgrund der Losgröße und der Tatsache, dass auch Wagen angemietet werden können, auch für mittelständische Unternehmen erfüllbar.) (Hinweis: Für die Vertragserfüllung wird stets die tatsächliche Schottermenge maßgebend sein. Insofern ersetzt der vom Auftraggeber angenommene Wochenspitzenbedarf nicht eine sorgfältige Planung und Disposition des Bieters. Sofern während der Auftragsabwicklung höhere Bedarfe mitgeteilt werden, sind vom Bieter zusätzliche Kapazitäten bereit zu stellen.) - Nachweis Entsorgungsfachbetrieb: Der Bieter hat seine aktuelle Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb nachzuweisen. (Hintergrund: Während der Vertragslaufzeit können nicht benötigte Schottermengen zur Zwangsentladung anfallen. Hier gilt der Entledigungswille des Auftraggebers. Das Material wird zum Abfall. Gemäß den Bestimmungen der DB InfraGO AG dürfen nur solche EVU-Abfälle (auch nichtgefährliche Abfälle) befördern, die eine Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb nachweisen können.) Sofern eine Eignungsleihe im Bereich der Entsorgung erfolgt, muss die Entsorgungsleistung durch den Zertifikatsinhaber durchgeführt werden. - Sofern vom Bieter eigene Infrastrukturflächen anzubieten sind (Lose Nord-Hannover, Südost & West) : - Angaben zur Infrastrukturfläche (Lage, Größe der Fläche, Gleisanzahl, Gleislängen, Fahrdraht vorhanden …
Lose 3, 5, 7
Zuschlag0 von 0 angegeben
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang6 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.02.2026
- Vertragsende
- 31.01.2028
- Verlängerung
- bis zu 1-mal
- Optionen
- Die Vertragslaufzeit kann durch einseitige Erklärung des Auftraggebers um ein weiteres Jahr bis zum 31.1.2029 verlängert werden.
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Höchstwert der Rahmenvereinbarung
- 1 €
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Bundes, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Beka … ganz lesenkürzer
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- Im Vertragszeitraum (1.2.2026-31.1.2028) ist vorgesehen eine Schätzmenge in diesem Los von 160.000 Tonnen zu befördern. Am Standort Berlin sind 1.000 Tonnen Neuschotter als permanenter Lagerbestand vorzuhalten.
- Hinweis
Der Auftraggeber hat die Deutsche Bahn AG, Beschaffung Infrastruktur bevollmächtigt, im Rahmen des Vergabeverfahrens bei der Entgegennahme sowie Abgabe von Willenserklärungen (insbesondere der Zuschlagserteilung) in Vertretung und mit Vollmacht des Auftraggebers zu handeln. Mit dem Teilnahmeantrag … ganz lesenkürzer
Der Auftraggeber hat die Deutsche Bahn AG, Beschaffung Infrastruktur bevollmächtigt, im Rahmen des Vergabeverfahrens bei der Entgegennahme sowie Abgabe von Willenserklärungen (insbesondere der Zuschlagserteilung) in Vertretung und mit Vollmacht des Auftraggebers zu handeln. Mit dem Teilnahmeantrag sind zum Nachweis der Eignung einzureichen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister (III.1.1) der Bekanntmachung) - Vollständig ausgefüllte Bietereigenerklärung bzw. entsprechende Erklärungen (werden in der Bekanntmachung einzeln aufgeführt), ansonsten keine Besonderheiten Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (III.1.2) der Bekanntmachung) - Vollständig ausgefüllte Lieferantenselbstauskunft bzw. entsprechende Erklärungen (werden in der Bekanntmachung einzeln aufgeführt) - Nachweis einer Haftpflichtversicherung gemäß §§ 14 - 14d AEG (Allgemeines Eisenbahngesetz). Die Mindesthöhe der Versicherungssumme beträgt insgesamt 20 Millionen Euro je Schadensereignis und muss für jede Versicherungsperiode mindestens zweimal zur Verfügung stehen. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (III.1.3) der Bekanntmachung) - Nachweis der Genehmigung nach § 6 AEG, sowie Sicherheitsbescheinigung oder nationale Bescheinigung nach § 7a AEG (evtl. mit Übergangsregelung). - Nachweis, dass die vom Bewerber eingesetzten Güterwagen einer ECM-zertifizierten Instandhaltungsstelle zugewiesen sind. - Nachweis, dass die Instandhaltungsstelle der Güterwagen nach ECM-Richtlinien zertifiziert ist. - Vollständig ausgefüllte Ressourcenübersicht/Steckbrief. Hinweis: Um eine eventuelle Überforderung der Bieter wegen ihrer anzugebenden maximalen Liefer-/Leistungsfähigkeit auszuschließen und daraus resultierende mögliche vertragsrechtliche Risiken zu minimieren, werden die maximalen Kapazitäten der Bieter bereits mit der Prüfung der Teilnahmeunterlagen berücksichtigt. - Angaben zu verfügbaren Wagenressourcen (Bauspitzen): Mindesttransportkapazität in Tonnen, aufgeteilt auf Güterwagengattungen (Wagen der Regelbauart und Spezialwagen) je Woche in den baustärksten Wochen. Der Vordruck „Angabe Kapazitäten“ wird Anlage 3.4.2 der Rahmenvereinbarung). Die dort aufgeführten Wagengattungen (gemäß Ziffer 9.2) müssen einem Bewerber für den Transport von Schotter für einen angenommenen Wochenspitzenbedarf in den baustärksten Wochen mindestens zur Verfügung stehen. (Hinweis: Die Notwendigkeit ergibt sich aus den späteren vertraglichen Verpflichtungen (Sicherstellung der Transportkapazitäten auch in Hochbauphasen mit hohen Wochenspitzenbedarfen). Die Mindest-Kapazitäten sind aufgrund der Losgröße und der Tatsache, dass auch Wagen angemietet werden können, auch für mittelständische Unternehmen erfüllbar.) (Hinweis: Für die Vertragserfüllung wird stets die tatsächliche Schottermenge maßgebend sein. Insofern ersetzt der vom Auftraggeber angenommene Wochenspitzenbedarf nicht eine sorgfältige Planung und Disposition des Bieters. Sofern während der Auftragsabwicklung höhere Bedarfe mitgeteilt werden, sind vom Bieter zusätzliche Kapazitäten bereit zu stellen.) - Nachweis Entsorgungsfachbetrieb: Der Bieter hat seine aktuelle Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb nachzuweisen. (Hintergrund: Während der Vertragslaufzeit können nicht benötigte Schottermengen zur Zwangsentladung anfallen. Hier gilt der Entledigungswille des Auftraggebers. Das Material wird zum Abfall. Gemäß den Bestimmungen der DB InfraGO AG dürfen nur solche EVU-Abfälle (auch nichtgefährliche Abfälle) befördern, die eine Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb nachweisen können.) Sofern eine Eignungsleihe im Bereich der Entsorgung erfolgt, muss die Entsorgungsleistung durch den Zertifikatsinhaber durchgeführt werden. - Sofern vom Bieter eigene Infrastrukturflächen anzubieten sind (Lose Nord-Hannover, Südost & West) : - Angaben zur Infrastrukturfläche (Lage, Größe der Fläche, Gleisanzahl, Gleislängen, Fahrdraht vorhanden …
Los 4
Zuschlag0 von 0 angegeben
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang5 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.02.2026
- Vertragsende
- 31.01.2028
- Verlängerung
- bis zu 1-mal
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Höchstwert der Rahmenvereinbarung
- 1 €
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Bundes, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Beka … ganz lesenkürzer
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- Im Vertragszeitraum (1.2.2026-31.1.2028) ist eine Schätzmenge in diesem Los von 360.000 Tonnen zu befördern. An den Standorten Dortmund-Scharnhorst sind jeweils 1.500 Tonnen Neuschotter als permanenter Lagerbestand vorzuhalten. Infrastruktur muss von Bieter gestellt werden! Anforderung: Mindestens 3,5 km
- Hinweis
Der Auftraggeber hat die Deutsche Bahn AG, Beschaffung Infrastruktur bevollmächtigt, im Rahmen des Vergabeverfahrens bei der Entgegennahme sowie Abgabe von Willenserklärungen (insbesondere der Zuschlagserteilung) in Vertretung und mit Vollmacht des Auftraggebers zu handeln. Mit dem Teilnahmeantrag … ganz lesenkürzer
Der Auftraggeber hat die Deutsche Bahn AG, Beschaffung Infrastruktur bevollmächtigt, im Rahmen des Vergabeverfahrens bei der Entgegennahme sowie Abgabe von Willenserklärungen (insbesondere der Zuschlagserteilung) in Vertretung und mit Vollmacht des Auftraggebers zu handeln. Mit dem Teilnahmeantrag sind zum Nachweis der Eignung einzureichen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister (III.1.1) der Bekanntmachung) - Vollständig ausgefüllte Bietereigenerklärung bzw. entsprechende Erklärungen (werden in der Bekanntmachung einzeln aufgeführt), ansonsten keine Besonderheiten Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (III.1.2) der Bekanntmachung) - Vollständig ausgefüllte Lieferantenselbstauskunft bzw. entsprechende Erklärungen (werden in der Bekanntmachung einzeln aufgeführt) - Nachweis einer Haftpflichtversicherung gemäß §§ 14 - 14d AEG (Allgemeines Eisenbahngesetz). Die Mindesthöhe der Versicherungssumme beträgt insgesamt 20 Millionen Euro je Schadensereignis und muss für jede Versicherungsperiode mindestens zweimal zur Verfügung stehen. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (III.1.3) der Bekanntmachung) - Nachweis der Genehmigung nach § 6 AEG, sowie Sicherheitsbescheinigung oder nationale Bescheinigung nach § 7a AEG (evtl. mit Übergangsregelung). - Nachweis, dass die vom Bewerber eingesetzten Güterwagen einer ECM-zertifizierten Instandhaltungsstelle zugewiesen sind. - Nachweis, dass die Instandhaltungsstelle der Güterwagen nach ECM-Richtlinien zertifiziert ist. - Vollständig ausgefüllte Ressourcenübersicht/Steckbrief. Hinweis: Um eine eventuelle Überforderung der Bieter wegen ihrer anzugebenden maximalen Liefer-/Leistungsfähigkeit auszuschließen und daraus resultierende mögliche vertragsrechtliche Risiken zu minimieren, werden die maximalen Kapazitäten der Bieter bereits mit der Prüfung der Teilnahmeunterlagen berücksichtigt. - Angaben zu verfügbaren Wagenressourcen (Bauspitzen): Mindesttransportkapazität in Tonnen, aufgeteilt auf Güterwagengattungen (Wagen der Regelbauart und Spezialwagen) je Woche in den baustärksten Wochen. Der Vordruck „Angabe Kapazitäten“ wird Anlage 3.4.2 der Rahmenvereinbarung). Die dort aufgeführten Wagengattungen (gemäß Ziffer 9.2) müssen einem Bewerber für den Transport von Schotter für einen angenommenen Wochenspitzenbedarf in den baustärksten Wochen mindestens zur Verfügung stehen. (Hinweis: Die Notwendigkeit ergibt sich aus den späteren vertraglichen Verpflichtungen (Sicherstellung der Transportkapazitäten auch in Hochbauphasen mit hohen Wochenspitzenbedarfen). Die Mindest-Kapazitäten sind aufgrund der Losgröße und der Tatsache, dass auch Wagen angemietet werden können, auch für mittelständische Unternehmen erfüllbar.) (Hinweis: Für die Vertragserfüllung wird stets die tatsächliche Schottermenge maßgebend sein. Insofern ersetzt der vom Auftraggeber angenommene Wochenspitzenbedarf nicht eine sorgfältige Planung und Disposition des Bieters. Sofern während der Auftragsabwicklung höhere Bedarfe mitgeteilt werden, sind vom Bieter zusätzliche Kapazitäten bereit zu stellen.) - Nachweis Entsorgungsfachbetrieb: Der Bieter hat seine aktuelle Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb nachzuweisen. (Hintergrund: Während der Vertragslaufzeit können nicht benötigte Schottermengen zur Zwangsentladung anfallen. Hier gilt der Entledigungswille des Auftraggebers. Das Material wird zum Abfall. Gemäß den Bestimmungen der DB InfraGO AG dürfen nur solche EVU-Abfälle (auch nichtgefährliche Abfälle) befördern, die eine Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb nachweisen können.) Sofern eine Eignungsleihe im Bereich der Entsorgung erfolgt, muss die Entsorgungsleistung durch den Zertifikatsinhaber durchgeführt werden. - Sofern vom Bieter eigene Infrastrukturflächen anzubieten sind (Lose Nord-Hannover, Südost & West) : - Angaben zur Infrastrukturfläche (Lage, Größe der Fläche, Gleisanzahl, Gleislängen, Fahrdraht vorhanden …
Los 6
Zuschlag0 von 0 angegeben
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang6 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.02.2026
- Vertragsende
- 31.01.2028
- Verlängerung
- bis zu 1-mal
- Optionen
- Die Vertragslaufzeit kann durch einseitige Erklärung des Auftraggebers um ein weiteres Jahr bis zum 31.1.2028 verlängert werden.
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Höchstwert der Rahmenvereinbarung
- 1 €
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Bundes, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Beka … ganz lesenkürzer
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- Im Vertragszeitraum (1.2.2026-31.1.2028) ist vorgesehen eine Schätzmenge in diesem Los von 180.000 Tonnen zu befördern. Am Standort Dresden sind 1.000 Tonnen Neuschotter als permanenter Lagerbestand vorzuhalten. Infrastruktur muss von Bieter gestellt werden! Anforderung: Mindestens 3,5 km
- Hinweis
Der Auftraggeber hat die Deutsche Bahn AG, Beschaffung Infrastruktur bevollmächtigt, im Rahmen des Vergabeverfahrens bei der Entgegennahme sowie Abgabe von Willenserklärungen (insbesondere der Zuschlagserteilung) in Vertretung und mit Vollmacht des Auftraggebers zu handeln. Mit dem Teilnahmeantrag … ganz lesenkürzer
Der Auftraggeber hat die Deutsche Bahn AG, Beschaffung Infrastruktur bevollmächtigt, im Rahmen des Vergabeverfahrens bei der Entgegennahme sowie Abgabe von Willenserklärungen (insbesondere der Zuschlagserteilung) in Vertretung und mit Vollmacht des Auftraggebers zu handeln. Mit dem Teilnahmeantrag sind zum Nachweis der Eignung einzureichen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister (III.1.1) der Bekanntmachung) - Vollständig ausgefüllte Bietereigenerklärung bzw. entsprechende Erklärungen (werden in der Bekanntmachung einzeln aufgeführt), ansonsten keine Besonderheiten Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (III.1.2) der Bekanntmachung) - Vollständig ausgefüllte Lieferantenselbstauskunft bzw. entsprechende Erklärungen (werden in der Bekanntmachung einzeln aufgeführt) - Nachweis einer Haftpflichtversicherung gemäß §§ 14 - 14d AEG (Allgemeines Eisenbahngesetz). Die Mindesthöhe der Versicherungssumme beträgt insgesamt 20 Millionen Euro je Schadensereignis und muss für jede Versicherungsperiode mindestens zweimal zur Verfügung stehen. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (III.1.3) der Bekanntmachung) - Nachweis der Genehmigung nach § 6 AEG, sowie Sicherheitsbescheinigung oder nationale Bescheinigung nach § 7a AEG (evtl. mit Übergangsregelung). - Nachweis, dass die vom Bewerber eingesetzten Güterwagen einer ECM-zertifizierten Instandhaltungsstelle zugewiesen sind. - Nachweis, dass die Instandhaltungsstelle der Güterwagen nach ECM-Richtlinien zertifiziert ist. - Vollständig ausgefüllte Ressourcenübersicht/Steckbrief. Hinweis: Um eine eventuelle Überforderung der Bieter wegen ihrer anzugebenden maximalen Liefer-/Leistungsfähigkeit auszuschließen und daraus resultierende mögliche vertragsrechtliche Risiken zu minimieren, werden die maximalen Kapazitäten der Bieter bereits mit der Prüfung der Teilnahmeunterlagen berücksichtigt. - Angaben zu verfügbaren Wagenressourcen (Bauspitzen): Mindesttransportkapazität in Tonnen, aufgeteilt auf Güterwagengattungen (Wagen der Regelbauart und Spezialwagen) je Woche in den baustärksten Wochen. Der Vordruck „Angabe Kapazitäten“ wird Anlage 3.4.2 der Rahmenvereinbarung). Die dort aufgeführten Wagengattungen (gemäß Ziffer 9.2) müssen einem Bewerber für den Transport von Schotter für einen angenommenen Wochenspitzenbedarf in den baustärksten Wochen mindestens zur Verfügung stehen. (Hinweis: Die Notwendigkeit ergibt sich aus den späteren vertraglichen Verpflichtungen (Sicherstellung der Transportkapazitäten auch in Hochbauphasen mit hohen Wochenspitzenbedarfen). Die Mindest-Kapazitäten sind aufgrund der Losgröße und der Tatsache, dass auch Wagen angemietet werden können, auch für mittelständische Unternehmen erfüllbar.) (Hinweis: Für die Vertragserfüllung wird stets die tatsächliche Schottermenge maßgebend sein. Insofern ersetzt der vom Auftraggeber angenommene Wochenspitzenbedarf nicht eine sorgfältige Planung und Disposition des Bieters. Sofern während der Auftragsabwicklung höhere Bedarfe mitgeteilt werden, sind vom Bieter zusätzliche Kapazitäten bereit zu stellen.) - Nachweis Entsorgungsfachbetrieb: Der Bieter hat seine aktuelle Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb nachzuweisen. (Hintergrund: Während der Vertragslaufzeit können nicht benötigte Schottermengen zur Zwangsentladung anfallen. Hier gilt der Entledigungswille des Auftraggebers. Das Material wird zum Abfall. Gemäß den Bestimmungen der DB InfraGO AG dürfen nur solche EVU-Abfälle (auch nichtgefährliche Abfälle) befördern, die eine Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb nachweisen können.) Sofern eine Eignungsleihe im Bereich der Entsorgung erfolgt, muss die Entsorgungsleistung durch den Zertifikatsinhaber durchgeführt werden. - Sofern vom Bieter eigene Infrastrukturflächen anzubieten sind (Lose Nord-Hannover, Südost & West) : - Angaben zur Infrastrukturfläche (Lage, Größe der Fläche, Gleisanzahl, Gleislängen, Fahrdraht vorhanden …
Lose 8, 9, 10
Zuschlag0 von 0 angegeben
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang6 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.02.2026
- Vertragsende
- 31.01.2028
- Verlängerung
- bis zu 1-mal
- Optionen
- Die Vertragslaufzeit kann durch einseitige Erklärung des Auftraggebers um ein weiteres Jahr bis zum 31.1.2029 verlängert werden.
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Höchstwert der Rahmenvereinbarung
- 1 €
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Bundes, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Beka … ganz lesenkürzer
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Im Vertragszeitraum (1.2.2026-31.1.2028) ist vorgesehen eine Schätzmenge in diesem Los von 100.000 Tonnen zu befördern. An den Standort Würzburg sind jeweils 1000 Tonnen Neuschotter als permanenter Lagerbestand vorzuhalten. Sonderregelung zu den Losen 8 bis 10: Aufgrund der sehr hohen jährlichen To … ganz lesenkürzer
Im Vertragszeitraum (1.2.2026-31.1.2028) ist vorgesehen eine Schätzmenge in diesem Los von 100.000 Tonnen zu befördern. An den Standort Würzburg sind jeweils 1000 Tonnen Neuschotter als permanenter Lagerbestand vorzuhalten. Sonderregelung zu den Losen 8 bis 10: Aufgrund der sehr hohen jährlichen Tonnage im Regionalbereich Süd – mindestens 600.000 Tonnen p.A. – wurde folgende wettbewerbsfördernde mittelstandgerechte Losaufteilung vorgesehen: Es werden für den RB Süd folgende Lose gebildet: Los 8 – Süd Würzburg Los 9 – Süd Nürnberg Los 10 – Süd München Mit der Bekanntmachung teilt der Auftraggeber mit, dass er sich vorbehält, diese drei Lose in Loskombination zu vergeben (siehe § 27 (3) SektVO). Folgende Loskombinationen sind möglich: Los 8 und Los 9 Los 9 und Los 10 Los 8, 9 und 10. Voraussetzung hierzu ist, dass der Bieter, welcher den Zuschlag in einer der genannten Loskombinationen erhalten soll, gemäß der Wertung der Einzellose in allen Loskombinationen der für den Auftraggeber günstigste Bieter ist. Alle Bieter haben die Möglichkeit, ihr Interesse an einer der aufgeführten Loskombinationen mitzuteilen, in dem sie in den Leistungsverzeichnissen im Tabellenblatt „Kostensplit & Abschlag“ der Lose 8 bis 10 prozentuale Abschläge zu den Frachtpreisen der Einzellose anbieten. Zuschläge werden nicht akzeptiert. Diese Abschläge fließen in die Wertung der Lose 8 bis 10 ein.- Hinweis
Der Auftraggeber hat die Deutsche Bahn AG, Beschaffung Infrastruktur bevollmächtigt, im Rahmen des Vergabeverfahrens bei der Entgegennahme sowie Abgabe von Willenserklärungen (insbesondere der Zuschlagserteilung) in Vertretung und mit Vollmacht des Auftraggebers zu handeln. Mit dem Teilnahmeantrag … ganz lesenkürzer
Der Auftraggeber hat die Deutsche Bahn AG, Beschaffung Infrastruktur bevollmächtigt, im Rahmen des Vergabeverfahrens bei der Entgegennahme sowie Abgabe von Willenserklärungen (insbesondere der Zuschlagserteilung) in Vertretung und mit Vollmacht des Auftraggebers zu handeln. Mit dem Teilnahmeantrag sind zum Nachweis der Eignung einzureichen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister (III.1.1) der Bekanntmachung) - Vollständig ausgefüllte Bietereigenerklärung bzw. entsprechende Erklärungen (werden in der Bekanntmachung einzeln aufgeführt), ansonsten keine Besonderheiten Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (III.1.2) der Bekanntmachung) - Vollständig ausgefüllte Lieferantenselbstauskunft bzw. entsprechende Erklärungen (werden in der Bekanntmachung einzeln aufgeführt) - Nachweis einer Haftpflichtversicherung gemäß §§ 14 - 14d AEG (Allgemeines Eisenbahngesetz). Die Mindesthöhe der Versicherungssumme beträgt insgesamt 20 Millionen Euro je Schadensereignis und muss für jede Versicherungsperiode mindestens zweimal zur Verfügung stehen. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (III.1.3) der Bekanntmachung) - Nachweis der Genehmigung nach § 6 AEG, sowie Sicherheitsbescheinigung oder nationale Bescheinigung nach § 7a AEG (evtl. mit Übergangsregelung). - Nachweis, dass die vom Bewerber eingesetzten Güterwagen einer ECM-zertifizierten Instandhaltungsstelle zugewiesen sind. - Nachweis, dass die Instandhaltungsstelle der Güterwagen nach ECM-Richtlinien zertifiziert ist. - Vollständig ausgefüllte Ressourcenübersicht/Steckbrief. Hinweis: Um eine eventuelle Überforderung der Bieter wegen ihrer anzugebenden maximalen Liefer-/Leistungsfähigkeit auszuschließen und daraus resultierende mögliche vertragsrechtliche Risiken zu minimieren, werden die maximalen Kapazitäten der Bieter bereits mit der Prüfung der Teilnahmeunterlagen berücksichtigt. - Angaben zu verfügbaren Wagenressourcen (Bauspitzen): Mindesttransportkapazität in Tonnen, aufgeteilt auf Güterwagengattungen (Wagen der Regelbauart und Spezialwagen) je Woche in den baustärksten Wochen. Der Vordruck „Angabe Kapazitäten“ wird Anlage 3.4.2 der Rahmenvereinbarung). Die dort aufgeführten Wagengattungen (gemäß Ziffer 9.2) müssen einem Bewerber für den Transport von Schotter für einen angenommenen Wochenspitzenbedarf in den baustärksten Wochen mindestens zur Verfügung stehen. (Hinweis: Die Notwendigkeit ergibt sich aus den späteren vertraglichen Verpflichtungen (Sicherstellung der Transportkapazitäten auch in Hochbauphasen mit hohen Wochenspitzenbedarfen). Die Mindest-Kapazitäten sind aufgrund der Losgröße und der Tatsache, dass auch Wagen angemietet werden können, auch für mittelständische Unternehmen erfüllbar.) (Hinweis: Für die Vertragserfüllung wird stets die tatsächliche Schottermenge maßgebend sein. Insofern ersetzt der vom Auftraggeber angenommene Wochenspitzenbedarf nicht eine sorgfältige Planung und Disposition des Bieters. Sofern während der Auftragsabwicklung höhere Bedarfe mitgeteilt werden, sind vom Bieter zusätzliche Kapazitäten bereit zu stellen.) - Nachweis Entsorgungsfachbetrieb: Der Bieter hat seine aktuelle Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb nachzuweisen. (Hintergrund: Während der Vertragslaufzeit können nicht benötigte Schottermengen zur Zwangsentladung anfallen. Hier gilt der Entledigungswille des Auftraggebers. Das Material wird zum Abfall. Gemäß den Bestimmungen der DB InfraGO AG dürfen nur solche EVU-Abfälle (auch nichtgefährliche Abfälle) befördern, die eine Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb nachweisen können.) Sofern eine Eignungsleihe im Bereich der Entsorgung erfolgt, muss die Entsorgungsleistung durch den Zertifikatsinhaber durchgeführt werden. - Sofern vom Bieter eigene Infrastrukturflächen anzubieten sind (Lose Nord-Hannover, Südost & West) : - Angaben zur Infrastrukturfläche (Lage, Größe der Fläche, Gleisanzahl, Gleislängen, Fahrdraht vorhanden …
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 1 | BBL Logistik GmbH, Hannover | 3 |
| 2 | BBL Logistik GmbH, Hannover | 3 |
| 3 | WFL Wedler Franz Logistik GmbH & Co, Potsdam | 3 |
| 4 | Neo Lox GmbH, Bottrop | 4 |
| 5 | BBL Logistik GmbH, Hannover | 3 |
| 6 | DB Cargo Aktiengesellschaft, Mainz | 3 |
| 7 | Neo Lox GmbH, Bottrop | 2 |
| 8 | DB Cargo Aktiengesellschaft, Mainz | 5 |
| 9 | DB Cargo Aktiengesellschaft, Mainz | 3 |
| 10 | DB Cargo Aktiengesellschaft, Mainz | 2 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Art
- Eisenbahndienste
- Anschrift
- Adam-Riese-Straße 11-13, 60327 Frankfurt Main
- Website
- deutschebahn.com
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
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Alle 125 offenen Ausschreibungen von DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16), dazu Zuschläge und Auftragnehmer
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 602 (Schienentransport/-beförderung) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Hessen (154 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- BBL Logistik GmbH10 Zuschläge
- WFL Wedler Franz Logistik GmbH & Co8 Zuschläge
- DB Cargo Aktiengesellschaft5 Zuschläge
- BIEGE Baulogistik c/o D&C Logistics GmbH4 Zuschläge
- DB Regio AG3 Zuschläge
- Neo Lox GmbH3 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 10.06.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung d1054efb-7bd2-42fd-9b86-422845832a89.