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Rahmenvertrag SAP S4HANA - Einführung

Technische Hochschule Köln · Köln, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 102290veröffentlicht 12.08.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 57 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 10.09.2026.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
1,25 Mio. €
Laufzeit
20 Monatebis zu 3 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Köln50968, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichevergabe.nrw.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 95 Tage (3 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 9 Angebote je Los (17 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • 102290_Anlage_3_Preisblatt50 %
  • Anforderungskatalog und Bieterpräsentation50 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 3 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Technische Hochschule Köln
    vor 2 Monaten
  3. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    nur elektronisch über evergabe.nrw.de
    vor 58 Tagen
  4. Öffnung der Angebote 12:01 Uhr
    Köln, Vergabestelle TH Köln (digital)
    vor 58 Tagen
  5. Heute
  6. Bindefrist endet
    3 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    in 33 Tagen

Beschreibung

Rahmenvertrag über IT-Dienst- und Cloudleistung. Die ausgeschriebene Leistung dient der Modernisierung der bestehenden SAP ECC 6.0-Systeme durch den Umstieg auf S/4HANA. Der Rahmenvertrag beginnt ab Zuschlag (vorauss. ab Oktober 2026) und endet am 30.06.2028. Optional kann der Vertrag um 3x je 6 Monate verlängert werden.

Beschreibung des Loses

Die Dienstleistung umfasst die Beratung, Planung, Konzeption, Implementierung, Dokumentation und Schulung, welche im Projekt erforderlich wird.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

102290_Anlage_3_Preisblatt50 %
Anforderungskatalog und Bieterpräsentation50 %
Preis
102290_Anlage_3_PreisblattEs wird eine Aufteilung von 90% Remote und 10% Onsite Tagen in der Bewertung unterstellt: - Der Preis für die Systembereitstellung wird aufgeteilt, der Preis für die Pflichtsysteme (In Summe 3 Systeme) wird mit 70% gewichtet, der Preis für optionale Systeme (In Summe 5 Systeme) mit 30%. - Das optionale Abrufkontingent der HCM Optimierungen wird nur noch mit bis zu 500 Beratertagen abgefragt, es wird ein Abruf von 150 Beratertagen unterstellt und somit fließt die Summe zu 30% in die Bewertung ein. Daraus ergibt sich der Betrag unter "Gesamtsumme Angebot" des Preisblattes, der zur Bewertung herangezogen wird.
Qualität
Anforderungskatalog und BieterpräsentationIn Bezug auf die Leistung werden die Antworten zum Anforderungskatalog, sowie die eingereichten Angebotsunterlagen in der 1. Wertungsstufe ausgewertet und bepunktet. Die 5 Anbieter mit den wirtschaftlichsten Angeboten werden zur Bieterpräsentation eingeladen. In der 2. Wertungsstufe werden die Kriterien der Präsentation zum Qualitätskriterium berücksichtigt.

Eignung3 von 3 angegeben

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Bitte nutzen Sie das Dokument "Referenzliste" für Ihre Angaben von insgesamt mindestens einer Referenz. Die Referenz muss aus dem Bereich Universitäten, Hochschulen, Schulen oder Öffentliche Verwaltung stammen. Eignungsanforderung: Der Bieter hat mindestens eine Referenz über ein erfolgreich abgesc … ganz lesenBitte nutzen Sie das Dokument "Referenzliste" für Ihre Angaben von insgesamt mindestens einer Referenz. Die Referenz muss aus dem Bereich Universitäten, Hochschulen, Schulen oder Öffentliche Verwaltung stammen. Eignungsanforderung: Der Bieter hat mindestens eine Referenz über ein erfolgreich abgeschlossenes Projekt zur Transformation eines SAP-ECC-Systems auf SAP S/4HANA vorzulegen. Das Referenzprojekt muss hinsichtlich Art und Umfang mit dem ausgeschriebenen Vorhaben vergleichbar sein. Vergleichbar sind insbesondere Projekte, die eine organisatorische und technische Transformation von SAP ECC auf SAP S/4HANA einschließlich Migration produktiver Geschäftsprozesse umfassen. Mindestens eine Referenz muss bei einer Hochschule oder einer vergleichbaren wissenschaftlichen Einrichtung durchgeführt worden sein. Es gelten die Datenschutzbestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Die Referenzen werden durch die TH Köln vertraulich behandelt und nur zu Zwecken der Referenzprüfung genutzt. Die Nicht-Vorlage von Referenzen führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. An die Eignung der Bietenden werden verschiedene Anforderungen gestellt. Unternehmen, die die vorgenannten Kriterien nicht erfüllen, oder sich nicht auf dem Wege der Eignungsleihe verschaffen können (siehe auch Formulare 532 und 533a u. 533b), können bei der Vergabe nicht berücksichtigt werden: - Ausschlussgründe liegen nicht vor (Nachweis durch Eigenerklärung, Formular 521) - sowie die weiteren Kriterien unter dem Kriterium Finanzierung.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Za … ganz lesenBildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens

Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
20 Monate
Verlängerung
bis zu 3-mal: 3 Verlängerungen um je 6 Monate sind möglich
Optionen
Optionales Abrufkontingent der HCM Optimierungen.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
evergabe.nrw.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
3 Monate
Angebotsöffnung
10.09.2026, 12:01 Uhr. Köln, Vergabestelle TH Köln (digital). Bietende sind nicht zugelassen
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: 1. Nachweis Zertifizierung ISO/IEC 27001 2. Nachweis Zertifizierung ISO 9001 3. Nachweis über eine EU-DSG-VO Konformität sowohl für das Unternehmen als auch für die Dienstleistung 4. Der Zeitraum der Ausführung der Arbeiten erfolgt in Abstimmung mit dem Auftraggeber. 5. Fester Ansprechpa … ganz lesenLeistung: 1. Nachweis Zertifizierung ISO/IEC 27001 2. Nachweis Zertifizierung ISO 9001 3. Nachweis über eine EU-DSG-VO Konformität sowohl für das Unternehmen als auch für die Dienstleistung 4. Der Zeitraum der Ausführung der Arbeiten erfolgt in Abstimmung mit dem Auftraggeber. 5. Fester Ansprechpartner für Ausführungsarbeiten beim AN 6. Dokumentationen müssen deutschsprachig sein. Verkehrssprache bei Leistungserbringung ist deutsch. 7. Vorstellung des Auftragnehmers bei der Bieterpräsentation in KW41 o. KW42 (nur die 5 wirtschaftlisten Anbieter erhalten eine Einladung)
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die direkt an die Vergabestelle gerichtete Rüge, sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens bei der zuständigen Vergabekammer. Auf die Rügeobliegenheit gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB sowie die Vorgaben zur fristgerechten … ganz lesenStatthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die direkt an die Vergabestelle gerichtete Rüge, sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens bei der zuständigen Vergabekammer. Auf die Rügeobliegenheit gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB sowie die Vorgaben zur fristgerechten Einlegung von Nachprüfungsanträgen in § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB wird hingewiesen. Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (Nr. 1), - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (Nr. 2), - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (Nr. 3), - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (Nr. 4). Die Unwirksamkeit eines unter Verstoß des § 134 GWB geschlossenen Vertrages oder eines Vertrages, mit dem ein öffentlicher Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt werden soll, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann gemäß § 135 Abs. 2 GWB in einem Nachprüfungsverfahren nur festgestellt werden, wenn die Unwirksamkeit innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes - jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss - geltend gemacht worden ist.Hat der öffentliche Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Die Vorschrift des § 134 GWB (Informations- und Wartefrist) lautet wie folgt: - Abs. 1: Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. - Abs. 2: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. - Abs. 3: Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Beachten Sie bitte den Bietenden-Leitfaden.
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXPNY5UD2GR#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 722 (Softwareprogrammierung und -beratung) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

527vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (303 Lose mit Angabe)
303.758 €Zuschlagswert im Median
195.400 € – 705.601 €mittlere Hälfte, 59 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (67 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 10.09.2026 auf 14.09.2026 verschoben
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 10.09.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung bba00b1e-4d8d-48d7-8771-141824f2a0b5.