Rahmenvertrag Rohrreinigung/TV-Inspektion/Verstopfungsbeseitigung Rostock - WIRO Wohnen in Rostock Wohnungsgesellschaft mbH- WT
WIRO Wohnen in Rostock Wohnungsgesellschaft mbH · Rostock, Mecklenburg-Vorpommern
Aktenzeichen SC-079-WT-2024veröffentlicht 09.08.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 1 Jahr
- 01.10.2024 – 30.09.2025
- Lose
- 3
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Rostock.
- Postdienstleistungen für die Hanse- und Universitätsstadt Rostock: Abholung, Zustellung PostzustellaufträgeHanse- und Universitätsstadt Rostock, Die Oberbürgermeisterin, Rechts- und Vergabeamt, SG Zentrale Vergabe und Beschaffung · RostockFrist 07.12.2026
- Durchführung der Pflege und Wartung von Städtischen Brunnen- und Beregnungsanlagen der HRO in 3 LoseHanse- und Universitätsstadt Rostock, Die Oberbürgermeisterin, Rechts- und Vergabeamt, SG Zentrale Vergabe und Beschaffung · RostockFrist 04.12.2026
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Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Mecklenburg-Vorpommern (46 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endete voraussichtlich am
gilt für alle 3 Lose · bereits erreicht · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich (bis zu 2-mal)
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 1 Jahr01.10.2024 – 30.09.2025, bis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 3
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Ort der Leistung
- Rostock18055, Mecklenburg-Vorpommern
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 91 Tage (24 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (66 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 27 Monaten
- Vertragsbeginnvor 25 MonatenLaufzeit bis 30.09.2025
- Heute
Beschreibung
Rahmenvertrag Rohrreinigung/TV-Inspektion/Verstopfungsbeseitigung
Gegenstand nach CPV
- 90491000Überprüfung von AbwasserkanälenHauptgegenstand
Lose3 Lose
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Rohrreinigung/TV-Inspektion/Verstopfungsbeseitigung Es handelt sich um Aufträge, welche überwiegend in Gebäuden sowie bewohnten Wohnungen als auch in Leerwohnungen auszuführen sind. Der Umfang der Arbeiten erstreckt sich auf Verstopfungsbeseitigung, TV-Inspektion nach Rohrreinigung, Fallstrangreinigung, Notdienste sowie TV-Inspektion Grundleitungen (Kanalreinigung Regenwasserleitungen und Schmutzwasserleitungen und Entsorgung Kanalrückstände; TV-Inspektion Grundleitungen inkl. Dokumentation);Ortung von verborgenen Schächten, Bögen, Schadstellen o.ä.; Entsorgung Fäkalien oder Abwasser, Schlamm, biologische Fette/Öle | 1 Jahr | – |
| 2 | Rohrreinigung/TV-Inspektion/Verstopfungsbeseitigung Es handelt sich um Aufträge, welche überwiegend in Gebäuden sowie bewohnten Wohnungen als auch in Leerwohnungen auszuführen sind. Der Umfang der Arbeiten erstreckt sich auf Verstopfungsbeseitigung, TV-Inspektion nach Rohrreinigung, Fallstrangreinigung, Notdienste sowie TV-Inspektion Grundleitungen (Kanalreinigung Regenwasserleitungen und Schmutzwasserleitungen und Entsorgung Kanalrückstände; TV-Inspektion Grundleitungen inkl. Dokumentation);Ortung von verborgenen Schächten, Bögen, Schadstellen o.ä.; Entsorgung Fäkalien oder Abwasser, Schlamm, biologische Fette/Öle | 1 Jahr | – |
| 3 | Rohrreinigung/TV-Inspektion/Verstopfungsbeseitigung Es handelt sich um Aufträge, welche überwiegend in Gebäuden sowie bewohnten Wohnungen als auch in Leerwohnungen auszuführen sind. Der Umfang der Arbeiten erstreckt sich auf Verstopfungsbeseitigung, TV-Inspektion nach Rohrreinigung, Fallstrangreinigung, Notdienste sowie TV-Inspektion Grundleitungen (Kanalreinigung Regenwasserleitungen und Schmutzwasserleitungen und Entsorgung Kanalrückstände; TV-Inspektion Grundleitungen inkl. Dokumentation);Ortung von verborgenen Schächten, Bögen, Schadstellen o.ä.; Entsorgung Fäkalien oder Abwasser, Schlamm, biologische Fette/Öle | 1 Jahr | – |
Bedingungen3 Gruppen von Losen
Los 1
Zuschlag0 von 0 angegeben
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.10.2024
- Vertragsende
- 30.09.2025
- Verlängerung
- bis zu 2-mal: Der Rahmenvertrag wird für die Laufzeit von einem Jahr, vom 01.10.2024 bis zum 30.09.2025 geschlossen. Dieser Vertrag verlängert sich um jeweils ein Jahr, wenn er nicht sechs Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit von einer Partei gekündigt wird. Das Vertragsverhältnis endet automatisch am 30.09.2027.
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit, Johannes-Stelling-Straße 14, 19053 Schwerin
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerü … ganz lesenkürzer
Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Weitere Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- KundenCenter Stadtmitte (KC5), Lange Straße 38, 18055 Rostock Ausführungsort: gesamtes Stadtgebiet Rostock-Stadtmitte, -Kröpeliner Tor-Vorstadt, -Biestow, -Brinckmannshöhe und -Südstadt Insgesamt wird von ca. 420 Einzelaufträgen pro Jahr ausgegangen. Aufträge werden pro Vertragsjahr maximal bis zu einem Gesamtauftragswert von 160.000,00 EUR Netto abgerufen.
- Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXVHYD4Y17R7FRFY 1. Bietergemeinschaften nach § 43 VgV sind zugelassen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften, die sich im Auftragsfall zu Arbeitsgemeinschaften zusammenschließen wollen, sind im Angebot die Mitglieder der Gemeinschaft und der federführende Vertreter zu ben … ganz lesenkürzer
Bekanntmachungs-ID: CXVHYD4Y17R7FRFY 1. Bietergemeinschaften nach § 43 VgV sind zugelassen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften, die sich im Auftragsfall zu Arbeitsgemeinschaften zusammenschließen wollen, sind im Angebot die Mitglieder der Gemeinschaft und der federführende Vertreter zu benennen. Mit dem Angebot ist eine von allen Gemeinschaftsmitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, dass der federführende Vertreter als bevollmächtigter Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Gemeinschaftsmitglieder gegenüber dem Auftraggeber vertritt und insbesondere berechtigt ist, mit Wirkung für jedes Mitglied ohne Einschränkung Zahlungen anzunehmen, sowie dass jedes Gemeinschaftsmitglied für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung als Gesamtschuldner haftet. Alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind verpflichtet, die geforderten Erklärungen und Nachweise zu erbringen und einzureichen. 2. Die Eigenerklärung ist im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied mit dem Angebot und im Falle der Hinzuziehung eines anderen Unternehmens (z. B. Eignungsleihe, Unterauftragnehmer) auf gesondertes Verlangen einzureichen. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die entsprechenden Nachweise zu der abgegebenen Eigenerklärung, im Falle der Bietergemeinschaft von jedem Mitglied auf gesondertes Verlangen der Auftraggeberin innerhalb der gesetzten Frist vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. 3. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Nachweise und Erklärungen nachzufordern. Dies gilt auch für Unterauftragnehmer, wenn sich der Bieter zum Nachweis der Eignung des Unterauftragnehmers bedient. 4. Angebote ausländischer Bieter: Das Angebot sowie sämtliche Kommunikation mit dem Auftraggeber sind in deutscher Sprache abzufassen. Ausländische Bietern können alle geforderten Erklärungen und Nachweise als gleichwertige Nachweise in deutschsprachiger Übersetzung ihres Herkunftslandes vorlegen. 5. Losweise Vergabe: Die Zuschlagserteilung wird zunächst auf maximal ein Los je Bieter limitiert. Sollten für einzelne Lose nicht genügend bezuschlagungsfähige Angebote anderer Bieter vorliegen, behält sich die Auftraggeberin vor, die Zuschlagserteilung auf bis zu drei Lose je Bieter zu erweitern. Liegt ein Bieter bei mehreren Losen auf dem ersten Rang, erhält das Los den Zuschlag, das sich in der Kombination aller Lose als das wirtschaftlichste für die WIRO GmbH herausstellt. 6. Hinweise zur Angebotsabgabe verpreistes LV Das Leistungsverzeichnis ist als pdf-Datei und/oder d.84-Datei einzureichen, eine gepackte Datei stets als .zip-Datei.
Los 2
Zuschlag0 von 0 angegeben
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.10.2024
- Vertragsende
- 30.09.2025
- Verlängerung
- bis zu 2-mal: Der Rahmenvertrag wird für die Laufzeit von einem Jahr, vom 01.10.2024 bis zum 30.09.2025 geschlossen. Dieser Vertrag verlängert sich um jeweils ein Jahr, wenn er nicht sechs Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit von einer Partei gekündigt wird. Das Vertragsverhältnis endet automatisch am 30.09.2027.
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit, Johannes-Stelling-Straße 14, 19053 Schwerin
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerü … ganz lesenkürzer
Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Weitere Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- KundenCenter Lütten Klein (KC2), Warnowallee 7, 18107 Rostock Ausführungsort: gesamtes Stadtgebiet von Rostock-Lütten Klein Insgesamt wird von ca. 298 Einzelaufträgen pro Jahr ausgegangen. Aufträge werden pro Vertragsjahr maximal bis zu einem Gesamtauftragswert von 86.000,00 EUR netto abgerufen.
- Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXVHYD4Y17R7FRFY 1. Bietergemeinschaften nach § 43 VgV sind zugelassen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften, die sich im Auftragsfall zu Arbeitsgemeinschaften zusammenschließen wollen, sind im Angebot die Mitglieder der Gemeinschaft und der federführende Vertreter zu ben … ganz lesenkürzer
Bekanntmachungs-ID: CXVHYD4Y17R7FRFY 1. Bietergemeinschaften nach § 43 VgV sind zugelassen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften, die sich im Auftragsfall zu Arbeitsgemeinschaften zusammenschließen wollen, sind im Angebot die Mitglieder der Gemeinschaft und der federführende Vertreter zu benennen. Mit dem Angebot ist eine von allen Gemeinschaftsmitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, dass der federführende Vertreter als bevollmächtigter Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Gemeinschaftsmitglieder gegenüber dem Auftraggeber vertritt und insbesondere berechtigt ist, mit Wirkung für jedes Mitglied ohne Einschränkung Zahlungen anzunehmen, sowie dass jedes Gemeinschaftsmitglied für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung als Gesamtschuldner haftet. Alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind verpflichtet, die geforderten Erklärungen und Nachweise zu erbringen und einzureichen. 2. Die Eigenerklärung ist im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied mit dem Angebot und im Falle der Hinzuziehung eines anderen Unternehmens (z. B. Eignungsleihe, Unterauftragnehmer) auf gesondertes Verlangen einzureichen. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die entsprechenden Nachweise zu der abgegebenen Eigenerklärung, im Falle der Bietergemeinschaft von jedem Mitglied auf gesondertes Verlangen der Auftraggeberin innerhalb der gesetzten Frist vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. 3. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Nachweise und Erklärungen nachzufordern. Dies gilt auch für Unterauftragnehmer, wenn sich der Bieter zum Nachweis der Eignung des Unterauftragnehmers bedient. 4. Angebote ausländischer Bieter: Das Angebot sowie sämtliche Kommunikation mit dem Auftraggeber sind in deutscher Sprache abzufassen. Ausländische Bietern können alle geforderten Erklärungen und Nachweise als gleichwertige Nachweise in deutschsprachiger Übersetzung ihres Herkunftslandes vorlegen. 5. Losweise Vergabe: Die Zuschlagserteilung wird zunächst auf maximal ein Los je Bieter limitiert. Sollten für einzelne Lose nicht genügend bezuschlagungsfähige Angebote anderer Bieter vorliegen, behält sich die Auftraggeberin vor, die Zuschlagserteilung auf bis zu drei Lose je Bieter zu erweitern. Liegt ein Bieter bei mehreren Losen auf dem ersten Rang, erhält das Los den Zuschlag, das sich in der Kombination aller Lose als das wirtschaftlichste für die WIRO GmbH herausstellt. 6. Hinweise zur Angebotsabgabe verpreistes LV Das Leistungsverzeichnis ist als pdf-Datei und/oder d.84-Datei einzureichen, eine gepackte Datei stets als .zip-Datei.
Los 3
Zuschlag0 von 0 angegeben
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.10.2024
- Vertragsende
- 30.09.2025
- Verlängerung
- bis zu 2-mal: Der Rahmenvertrag wird für die Laufzeit von einem Jahr, vom 01.10.2024 bis zum 30.09.2025 geschlossen. Dieser Vertrag verlängert sich um jeweils ein Jahr, wenn er nicht sechs Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit von einer Partei gekündigt wird. Das Vertragsverhältnis endet automatisch am 30.09.2027.
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit, Johannes-Stelling-Straße 14, 19053 Schwerin
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerü … ganz lesenkürzer
Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Weitere Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
KundenCenter Haus- und Wohneigentum, Lange Str. 38,18055 Rostock; für die PGR Parkhaus Gesellschaft Rostock Gmbh, Lange Str. 38,18055 Rostock; für die WIROtels und Sportstätten, Schleswiger Str. 4, 18109 Rostock; für die WIRO Abteilung Innere Verwaltung, Lange Str. 38, 18055 Rostock und für die WIRO … ganz lesenkürzer
KundenCenter Haus- und Wohneigentum, Lange Str. 38,18055 Rostock; für die PGR Parkhaus Gesellschaft Rostock Gmbh, Lange Str. 38,18055 Rostock; für die WIROtels und Sportstätten, Schleswiger Str. 4, 18109 Rostock; für die WIRO Abteilung Innere Verwaltung, Lange Str. 38, 18055 Rostock und für die WIRO Abteilung Gewerberaumbewirtschaftung, Lange Str. 38, 18055 Rostock Ausführungsort: gesamtes Stadtgebiet Rostock Insgesamt wird von ca. 101 Einzelaufträgen pro Jahr ausgegangen. Das Leistungsverzeichnis ist auf ein Jahr gerechnet. Aufträge werden pro Vertragsjahr maximal bis zu einem Gesamtauftragswert von 44.000,00 EUR netto abgerufen.- Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXVHYD4Y17R7FRFY 1. Bietergemeinschaften nach § 43 VgV sind zugelassen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften, die sich im Auftragsfall zu Arbeitsgemeinschaften zusammenschließen wollen, sind im Angebot die Mitglieder der Gemeinschaft und der federführende Vertreter zu ben … ganz lesenkürzer
Bekanntmachungs-ID: CXVHYD4Y17R7FRFY 1. Bietergemeinschaften nach § 43 VgV sind zugelassen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften, die sich im Auftragsfall zu Arbeitsgemeinschaften zusammenschließen wollen, sind im Angebot die Mitglieder der Gemeinschaft und der federführende Vertreter zu benennen. Mit dem Angebot ist eine von allen Gemeinschaftsmitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, dass der federführende Vertreter als bevollmächtigter Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Gemeinschaftsmitglieder gegenüber dem Auftraggeber vertritt und insbesondere berechtigt ist, mit Wirkung für jedes Mitglied ohne Einschränkung Zahlungen anzunehmen, sowie dass jedes Gemeinschaftsmitglied für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung als Gesamtschuldner haftet. Alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind verpflichtet, die geforderten Erklärungen und Nachweise zu erbringen und einzureichen. 2. Die Eigenerklärung ist im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied mit dem Angebot und im Falle der Hinzuziehung eines anderen Unternehmens (z. B. Eignungsleihe, Unterauftragnehmer) auf gesondertes Verlangen einzureichen. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die entsprechenden Nachweise zu der abgegebenen Eigenerklärung, im Falle der Bietergemeinschaft von jedem Mitglied auf gesondertes Verlangen der Auftraggeberin innerhalb der gesetzten Frist vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. 3. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Nachweise und Erklärungen nachzufordern. Dies gilt auch für Unterauftragnehmer, wenn sich der Bieter zum Nachweis der Eignung des Unterauftragnehmers bedient. 4. Angebote ausländischer Bieter: Das Angebot sowie sämtliche Kommunikation mit dem Auftraggeber sind in deutscher Sprache abzufassen. Ausländische Bietern können alle geforderten Erklärungen und Nachweise als gleichwertige Nachweise in deutschsprachiger Übersetzung ihres Herkunftslandes vorlegen. 5. Losweise Vergabe: Die Zuschlagserteilung wird zunächst auf maximal ein Los je Bieter limitiert. Sollten für einzelne Lose nicht genügend bezuschlagungsfähige Angebote anderer Bieter vorliegen, behält sich die Auftraggeberin vor, die Zuschlagserteilung auf bis zu drei Lose je Bieter zu erweitern. Liegt ein Bieter bei mehreren Losen auf dem ersten Rang, erhält das Los den Zuschlag, das sich in der Kombination aller Lose als das wirtschaftlichste für die WIRO GmbH herausstellt. 6. Hinweise zur Angebotsabgabe verpreistes LV Das Leistungsverzeichnis ist als pdf-Datei und/oder d.84-Datei einzureichen, eine gepackte Datei stets als .zip-Datei.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 1 | Ex Rohr GmbH, Rostock | 4 |
| 2 | Ex Rohr GmbH, Rostock | 4 |
| 3 | Ex Rohr GmbH, Rostock | 5 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Lange Str. 38, 18055 Rostock
- Kontakt
- vergabe@
wiro.de - Auskünfte
- WIRO Wohnen in Rostock Wohnungsgesellschaft mbHvergabe@
wiro.de
Bei uns erfasst
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 904 (Dienstleistungen in der Abwasserbeseitigung) in Mecklenburg-Vorpommern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Mecklenburg-Vorpommern (46 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Norddeutsche Wasser-Logistik GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 30.05.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung ca765782-eda6-40f8-82ee-19c08a220f92.