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vergebenEU-weitIT und SoftwareRahmenvereinbarung

Rahmenvertrag PC-Arbeitsplätze

Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden an der Technischen Universität Dresden, AöR · Dresden, Sachsen

Aktenzeichen VGS # 02/2025veröffentlicht 10.07.2025LieferleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 570 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Dresden.

Alle Ausschreibungen: IT und Software in Sachsen (30 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endete voraussichtlich am

bereits erreicht · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet · Verlängerung möglich

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
1 €
Laufzeit
12 Monatebis zu 1 Verlängerung
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Dresden01307, Sachsen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 113 Tage (13 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (41 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 90 %, Leistung und Qualität 10 %.

  • Preis90 %
  • Technischer Wert / Qualität10 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 15 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−8,2 Punkte
25 % teurer−18 Punkte
50 % teurer−30 Punkte
100 % teurer−45 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 06.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 16 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Gegenstand der Ausschreibung ist die Beschaffung von Personalcomputern / Einzelplatzrechnern (PC-Arbeitsplätzen). Mit Erteilung des Zuschlags wird ein Rahmenvertrag zwischen den Auftraggebern und dem Auftragnehmer über den Verkauf und die Lieferung der in den Vergabeunterlagen spezifizierten PC-Arbeitsplätze einschließlich Tastatur und Maus sowie die Erbringung weiterer Leistungen auf Basis der Ausschreibungskonditionen geschlossen. Folgende PC-Arbeitsplätze einschließlich Tastatur und Maus sind zu verkaufen und zu liefern: PC-Arbeitsplatz SFF (Small Form Factor) gemäß Anlage 2-Leistungsverzeichnis, Tabellenblatt "PC-Arbeitsplatz SFF" und PC-Arbeitsplatz MFF (Micro Form Factor) gemäß Anlage 2 - Leistungsverzeichnis, Tabellenblatt "PC-Arbeitsplatz MFF". Die PC-Arbeitsplätze (PC-Arbeitsplatz SFF und PC-Arbeitsplatz MFF) müssen vom selben Hersteller stammen. Der Auftragnehmer übernimmt insbesondere folgende Leistungen: Lieferung der Produkte / Geräte einschließlich Zubehör zur zentralen Lieferstelle der Auftraggeber, Mängelhaftung, Bedienungsanleitungen / Benutzerhandbücher in deutscher Sprache, Beschaffung von Hersteller-Support-Leistungen / Hersteller-Support-Produkten. Die Mindestabnahmemenge in Stück bezogen auf die Mindestvertragslaufzeit von einem Jahr für die PC-Arbeitsplätze SFF beträgt 700 Stück. Die jährliche Höchstabnahmemenge in Stück bezogen auf die gesamte Vertragslaufzeit (Höchstabnahmemenge pro Vertragsjahr) für die PC-Arbeitsplätze SFF beträgt 2.500 Stück. Das "in Aussicht genommene Auftragsvolumen" i.S.d. § 21 Abs. 1 S. 2 VgV, d.h. der voraussichtliche Bedarf, liegt nach Abschätzung des Auftraggebers zwischen den voranstehend aufgeführten Mindest- und Höchstabnahmemengen; es werden jedoch lediglich die Mindest- und die Höchstabnahmemengen verbindlich festgelegt. Die Mindestabnahmemenge in Stück bezogen auf die Mindestvertragslaufzeit von einem Jahr für die PC-Arbeitsplätze MFF beträgt 100 Stück. Die jährliche Höchstabnahmemenge in Stück bezogen auf die gesamte Vertragslaufzeit (Höchstabnahmemenge pro Vertragsjahr) für die PC-Arbeitsplätze MFF beträgt 1.500 Stück. Das "in Aussicht genommene Auftragsvolumen" i.S.d. § 21 Abs. 1 S. 2 VgV, d.h. der voraussichtliche Bedarf, liegt nach Abschätzung des Auftraggebers zwischen den voranstehend aufgeführten Mindest- und Höchstabnahmemengen; es werden jedoch lediglich die Mindest- und die Höchstabnahmemengen verbindlich festgelegt.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis90 %
Technischer Wert / Qualität10 %
Preis
Die Festlegungen zur Bewertung der Angebote / zu den Zuschlagskriterien sind der Vergabeunterlage "Anlage 1 - Hinweise zum Vergabeverfahren und Leistungsbeschreibung", Punkt 2.5 "Bewertung der Angebote / Zuschlagskriterien" zu entnehmen.
Qualität
Technischer Wert / QualitätDie Festlegungen zur Bewertung der Angebote / zu den Zuschlagskriterien sind der Vergabeunterlage "Anlage 1 - Hinweise zum Vergabeverfahren und Leistungsbeschreibung", Punkt 2.5 "Bewertung der Angebote / Zuschlagskriterien" zu entnehmen.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
12 Monate
Verlängerung
bis zu 1-mal: Die Auftraggeber sind berechtigt, den Vertrag einseitig um ein weiteres Jahr zu verlängern, indem sie die Verlängerung schriftlich erklären und diese Erklärung dem Auftragnehmer spätestens drei Monate vor dem jeweiligen Vertragsende zugeht. Der Vertrag endet jedoch spätestens nach Abla … ganz lesenbis zu 1-mal: Die Auftraggeber sind berechtigt, den Vertrag einseitig um ein weiteres Jahr zu verlängern, indem sie die Verlängerung schriftlich erklären und diese Erklärung dem Auftragnehmer spätestens drei Monate vor dem jeweiligen Vertragsende zugeht. Der Vertrag endet jedoch spätestens nach Ablauf von drei Jahren nach Zuschlagserteilung. Einer gesonderten Kündigung bedarf es nach dem Ablauf des jeweiligen Vertragsjahres nicht. Der Auftragnehmer hat auf die Vertragsverlängerungen keinen Anspruch.
Optionen
Vertragsverlängerungsoption(en): Die Auftraggeber sind berechtigt, den Vertrag einseitig um ein weiteres Jahr zu verlängern, indem sie die Verlängerung schriftlich erklären und diese Erklärung dem Auftragnehmer spätestens drei Monate vor dem jeweiligen Vertragsende zugeht. Der Vertrag endet jedoch s … ganz lesenVertragsverlängerungsoption(en): Die Auftraggeber sind berechtigt, den Vertrag einseitig um ein weiteres Jahr zu verlängern, indem sie die Verlängerung schriftlich erklären und diese Erklärung dem Auftragnehmer spätestens drei Monate vor dem jeweiligen Vertragsende zugeht. Der Vertrag endet jedoch spätestens nach Ablauf von drei Jahren nach Zuschlagserteilung. Einer gesonderten Kündigung bedarf es nach dem Ablauf des jeweiligen Vertragsjahres nicht. Der Auftragnehmer hat auf die Vertragsverlängerungen keinen Anspruch. / Verlängerung Hersteller-Support: Optionaler Leistungsbestandteil ist die Beschaffung der in Punkt 3.7.2 "Hersteller-Support" der "Anlage 1 - Hinweise zum Vergabeverfahren und Leistungsbeschreibung" festgelegten Hersteller-Support-Leistungen / Hersteller-Support-Produkte für weitere 2 Jahre (nach Ablauf der Mindestdauer von drei Jahren). Die Auftraggeber behalten sich die diesbezügliche Inanspruchnahme / Beauftragung ausdrücklich vor. / Innovationsklausel: Während der Vertragslaufzeit sind die Auftraggeber berechtigt, statt den vom Auftragnehmer ursprünglich angebotenen Produkten / Geräten die ggf. nach dem Zuschlag verfügbar gewordenen Produkte / Geräte der nachfolgenden Gerätegeneration / Upgrades, welche die in den Vergabeunterlagen aufgeführten Anforderungen erfüllen, zu den vertraglich vereinbarten Regelungen und Bedingungen zu dem dann gültigen Listenpreis abzüglich der in Punkt 4. "Preiszusammenstellung" der "Anlage 1 - Hinweise zum Vergabeverfahren und Leistungsbeschreibung" aufgeführten Rabattsätze vom Auftragnehmer abzufordern.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Dienststelle Leipzig der Landesdirektion Sachsen, Postfach 101364, 04013 Leipzig, 04107 Leipzig
Fristen für Nachprüfungsanträge
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es handelt sich bei dieser Bekanntmachung um eine Vergabebekanntmachung im Sinne des § 39 VgV (Vergabebekanntmachung mit den Ergebnissen des Vergabeverfahrens). Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der benannten Überprüfung … ganz lesenInformationen über die Überprüfungsfristen: Es handelt sich bei dieser Bekanntmachung um eine Vergabebekanntmachung im Sinne des § 39 VgV (Vergabebekanntmachung mit den Ergebnissen des Vergabeverfahrens). Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der benannten Überprüfungsstelle (1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen) gestellt werden. (Hierzu sind insbesondere die Vorgaben der §§ 160 Abs. 1 und 2 sowie 161 GWB zu beachten!) Der Antrag ist unzulässig (siehe § 160 Abs. 3 GWB), soweit (1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, (Das Vorstehende gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.) Bezüglich aller verspätet oder überhaupt nicht gerügten Verstöße ist der Bieter präkludiert. Ein öffentlicher Auftrag ist nach § 135 Abs. 1 GWB von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber (1.) gegen § 134 GWB verstoßen hat oder (2.) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Der Auftraggeber bittet um Beachtung der Hinweise der 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen zur Einlegung von Nachprüfungsanträgen (https://www.lds.sachsen.de/? ID=4421&art_param=363 (Link-Stand: 09.07.25)).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Bei dem unter den Punkten "Wert / Geschätzter Wert ohne MwSt." sowie "Wert aller im Rahmen dieses Verfahrens vergebenen Aufträge ohne MwSt." angegebenen Werten von 1,00 Euro handelt es sich nicht um den tatsächlichen Auftragswert.
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4YBW53D6 Bei dem unter den Punkten "Wert / Geschätzter Wert ohne MwSt." sowie "Geschätzter Höchstwert der Rahmenvereinbarungen in diesem Verfahren ohne MwSt. (Summe)" angegebenen Werten von 1,00 Euro handelt es sich nicht um den tatsächlichen Auftragswert.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
think about IT GmbH, Münster3

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Fetscherstraße 74, 01307 Dresden
Kontakt
vergabestelle@uniklinikum-dresden.de

Bei uns erfasst

130Bekanntmachungen
47Zuschlagsmeldungen

Alle Ausschreibungen und Zuschläge dieser Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 302 (Computeranlagen und Zubehör) in Sachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

73vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (86 Lose mit Angabe)
457.231 €Zuschlagswert im Median
294.676 € – 991.308 €mittlere Hälfte, 17 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT und Software in Sachsen (30 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens4 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 21.02.2025
  3. 2. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 17.03.2025 auf 14.04.2025 verschoben
  4. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 21.02.2025 auf 17.03.2025 verschoben

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 67356f0f-9225-4982-8007-628e3dc1946b.