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Frist abgelaufenEU-weitDienstleistungenRahmenvereinbarung1 Berichtigung

Rahmenvertrag: Parkmanagement

Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin · Berlin, Berlin

Aktenzeichen 24-1208veröffentlicht 06.08.2024erstmals 06.08.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 789 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
4 Jahre01.10.2024 – 30.09.2028, bis zu 3 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Berlin10825, Berlin
Einreichung
elektronisch: Erforderlichmeinauftrag.rib.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 105 Tage (28 Verfahren, 24 Monate).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 27 Monaten
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 27 Monaten
  3. Fragen bis 10:00 Uhr
    vor 26 Monaten
  4. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über meinauftrag.rib.de
    vor 26 Monaten
  5. Öffnung der Angebote 10:00 Uhr
    vor 26 Monaten
  6. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.09.2028
    vor 25 Monaten
  7. Bindefrist endet
    60 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 24 Monaten
  8. Heute

Beschreibung

Die Installation einer Parkbetreuung ist ein wichtiger Bestandteil der Umsetzung des Handlungsprogramms der Charta für das Berliner Stadtgrün, um zusammen mit anderen Instrumentenn das Stadtgrün zu stärken, Konflikte zu mindern und die Wertschätzung zu födern. Schwerpunkt der Arbeit im Projekt ist die Förderung eines friedlichen Miteinanders unterscheidlicher Gruppen von Nutzenden, um so zur Lösung bestehender Konfliktsituationen und insgesamt zu einer Verbesserung der Lebensqualität beizutragen.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis
30 %
Qualität
40% Qualifikation / Fachliche Kompetenzen 30% Referenzen

Eignung3 von 3 angegeben

Kriterium
Die Parkmanager_innen und Parkläufer_innen sollten in der Lage sein, mit besonders betreuungsintensivem Klientel z. B. mit Drogenabhängigen oder Obdachlosen arbeiten zu können und sie bei Bedarf an die entsprechenden Beratungsstellen und Träger, wie z.B. Fixpunkt, zu vermitteln/begleiten. Es wird ei … ganz lesenDie Parkmanager_innen und Parkläufer_innen sollten in der Lage sein, mit besonders betreuungsintensivem Klientel z. B. mit Drogenabhängigen oder Obdachlosen arbeiten zu können und sie bei Bedarf an die entsprechenden Beratungsstellen und Träger, wie z.B. Fixpunkt, zu vermitteln/begleiten. Es wird eine hohe Kommunikationsbereitschaft und -fähigkeit erwartet, da sich die Parkmanager_innen und Parkläufer_innen mit SozialarbeiternInnen, SuchtberaterInnen und anderenVertreterInnen des sozialen Sektors sowie den Ordnungsbehörden vernetzen müssen und den Betroffenen auch Hilfsangebote unterbreitet werden sollen. Die Parkmanager_innen und Parkläufer_innen müssen die rechtlichen Grundlagen wie das Grünanlagengesetz, Naturschutzgesetz und Immissionsschutzgesetz (Lärmschutz) in Grundzügen kennen und sicher anwenden können. Für den Parkmanager/in wird ein Bachelor-Abschluss im Studiengang "Urbanistik", "Soziale Arbeit" bzw. "Sozial-und Kommunikationswissenschaften" erwartet. Für die Parkläufer_innen wird eine Ausbildung als Sozialassistent_in oder Vergleichbares als Voraussetzung angesehen. Als Zusatzqualifikation wird eine Bewachungserlaubnis nach § 34 Gewerbeordnung vorausgesetzt, da auch ordnungsrechtliche Belange vermittelt und durchgesetzt werden müssen. Darüber hinaus sind Sprachkenntnisse in rumänisch, bulgarisch oder polnisch von Vorteil. Der/Die Parkmanager_in nimmt darüber hinaus an Sitzungen und Besprechungen des Bezirksamtes Tempelhof-Schönebergs teil und berät und informiert die entsprechenden Gremien über die Arbeit vor Ort.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.10.2024
Vertragsende
30.09.2028
Verlängerung
bis zu 3-mal
Optionen
Voraussichtlich vom 01. Oktober 2024 bis 30. September 2025 Optionale Verlängerung: 1. Jahr = 1. Oktober 2025 bis 30. September 2026 2. Jahr = 1. Oktober 2026 bis 30.September 2027 3, Jahr = 1. Oktober 2027 bis 30.September 2028
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
meinauftrag.rib.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
60 Tage
Angebotsöffnung
10.09.2024, 10:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Berlin, Martin-Luther-Straße 105, 10825 Berlin
Fristen für Nachprüfungsanträge
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Fri … ganz lesenVerstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 752 (Kommunale Dienstleistungen) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

15vergebene Aufträge
–Angebotszahl bei nur 7 Losen angegeben
–Zuschlagswert bei nur 8 Meldungen plausibel angegeben

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. 1. Berichtigung (diese Seite)Frist von 05.09.2024 auf 10.09.2024 verschoben
  2. BekanntmachungFrist 05.09.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 86b8e6c5-f686-4934-a04f-47b95983c2bb.