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Rahmenvertrag KM Paderborn

LWL-Dezernat Jugend und Schule · Münster, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen RVS-015-36-24veröffentlicht 17.04.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 915 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Nordrhein-Westfalen.

Alle Ausschreibungen: Schülerbeförderung und Busverkehr in Nordrhein-Westfalen (12 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
5 Jahre01.08.2024 – 31.07.2029
Lose
3Angebot auf bis zu 3
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Münster48145, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
elektronisch: Zulässiglwl.org

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (36 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 04.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 31 Monaten
  2. Angebotsfrist 11:00 Uhr
    über lwl.org
    vor 30 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 11:00 Uhr
    vor 30 Monaten
  4. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.07.2029
    vor 27 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Rahmenvertrag für die Schülerbeförderung an der KM Paderborn

Gegenstand nach CPV

Lose3 Lose · Angebot auf bis zu 3

Alle 3 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Region A - KM Paderborn

Schultägliche Beförderung von ca. 67 Kindern mit Behinderung zur Liboriusschule in Paderborn. Die Beauftragung umfasst die Beförderung der Kinder, die Fahrdienstorganisation und das Beschwerdemanagement.

5 Jahre–
2
Region B - KM Paderborn

Schultägliche Beförderung von ca. 43 Kindern mit Behinderung zur Liboriusschule in Paderborn. Die Beauftragung umfasst die Beförderung der Kinder, die Fahrdienstorganisation und das Beschwerdemanagement.

5 Jahre–
3
Region C - KM Paderborn

Schultägliche Beförderung von ca. 40 Kindern mit Behinderung zur Liboriusschule in Paderborn. Die Beauftragung umfasst die Beförderung der Kinder, die Fahrdienstorganisation und das Beschwerdemanagement.

5 Jahre–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
Mit den Angebotsunterlagen sind Angaben zum Unternehmen (Geschäftssitz, Name und Anschrift der zuständigen Niederlassung) einzureichen. Darüber hinaus ist eine Eigenerklärung mit folgendem Inhalt abzugeben. Mit der Abgabe des Angebotes erklärt der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft ausdrücklich, das … ganz lesenMit den Angebotsunterlagen sind Angaben zum Unternehmen (Geschäftssitz, Name und Anschrift der zuständigen Niederlassung) einzureichen. Darüber hinaus ist eine Eigenerklärung mit folgendem Inhalt abzugeben. Mit der Abgabe des Angebotes erklärt der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft ausdrücklich, dass - er /sie das Gewerbe angemeldet hat und die gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen erfüllt und beachtet und die krankenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer bei der Krankenkasse angemeldet hat. - er /sie das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung vom 23.07.2004 (in dergeltenden Fassung) beachtet. - er /sie nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die die berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen. - das Angebot auf autonomer sowie betriebsindividueller Kalkulation und Preisbildung beruht und in keinem Zusammenhang mit wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder sonstigen Vereinbarungen ähnlicher Art steht. - er /sie bei Vertragsabschluss über eine ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung verfügen wird, die das Risiko der Beförderungsleistungen abdeckt. Eine aktuelle Police der Haftpflichtversicherungwird dem Auftraggeber auf Verlangen vorgelegt. - keine Verfehlungen vorliegen, die seinen /ihren Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigenkönnen, wie beispielsweise nach § 6 Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder gem. § 5 KorruptionsbG NRW zu einemEintrag in das Vergaberegister führen könnten. Der Bieter/die Bietergemeinschaft versichern zusätzlich, dass die in §§ 123, 124 GWB aufgeführten Ausschlusstatbestände nicht auf sie zutreffen. Sofern abweichend hiervon ein oder mehrere Ausschlusstatbestände zutreffen sollten, sind diese in einer separaten Anlage zu erläutern und die ggf.getroffenen Maßnahmen gem. § 125 GWB darzustellen Zudem ist eine Erklärung abzugeben, ob sich der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft in einem Insolvenzverfahrenbefindet. Im Weiteren ist eine Erklärung abzugeben, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1MiLoG nicht vorliegen. Der Bieter ist sich bewusst, dass eine im Vergabeverfahren abgegebene vorsätzlich unzutreffende Erklärung in Bezug auf seine Eignung zum Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb führen kann. Der Auftraggeber wird ermächtigt, jederzeit die vom Bieter getätigten Angaben zu überprüfen und entsprechende Auskünfte einzuholen oder Bestätigungen zu verlangen. Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, fehlende Angaben und Erklärungen nachzufordern sowie die Angaben des Bieters zu überprüfen und zu diesem Zweck belastbare Nachweise vom Bieter zu verlangen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Eignungsnachweise der eingesetzten Unterauftragnehmer nachzufordern, dieauch für den Bieter gefordert werden.
Kriterium
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Angaben im Rahmen von Eigenerklärungen über den Gesamtumsatz des Unternehmens in EUR sowie über den Umsatz im Geschäftsbereich der Beförderung von behinderten Menschen in EUR jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (2020, 2021, 202 … ganz lesenAuflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Angaben im Rahmen von Eigenerklärungen über den Gesamtumsatz des Unternehmens in EUR sowie über den Umsatz im Geschäftsbereich der Beförderung von behinderten Menschen in EUR jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (2020, 2021, 2022). Eintragungen wie "auf Anfrage", "nach Bedarf", "siehe Anlage", "siehe oben" oder ähnliche Einträge sind nicht zulässig. Es ist eine Eigenerklärung abzugeben, dass er/sie bei Vertragsabschluss über eine ausreichende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung verfügen wird. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme von mindestens 1.000.000,- € je Schadensfall für Personenund Sachschäden abzuschließen, über die gesamte Vertragslaufzeit aufrecht zu erhalten und dies dem Auftraggeber auf Verlangen jederzeit nachzuweisen. Eine aktuelle Police der Haftpflichtversicherung wird dem Auftraggeber auf Verlangen vorgelegt.
Kriterium
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Benennung von Referenzen und Subunternehmen. Zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter Referenzen aus dem Bereich "Beförderung von Menschen mit Behinderung" zu benennen. Referenzen müssen hinsichtlich ih … ganz lesenAuflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Benennung von Referenzen und Subunternehmen. Zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter Referenzen aus dem Bereich "Beförderung von Menschen mit Behinderung" zu benennen. Referenzen müssen hinsichtlich ihrer Größenordnung (z.B. Personenanzahl, Fahrzeuganzahl) und der Vertragsart (Rahmenvertrag mit Fahrdienstorganisation und Beschwerdemanagement durch den Auftragnehmer) vergleichbar mit dem ausgeschriebenen Auftrag sein. Es muss mindestens ein vergleichbarer Referenzauftrag oder Referenzaufträge angegeben werden, die in Summe vergleichbar sind. Für die Referenzen sind dabei Auftraggeber, Ansprechperson*), Telefon-Nr.*), Kurzbeschreibung des Auftrages, Gesamtlaufzeit Referenzauftrag, Beginn Referenzauftrag, Anzahl der durchschnittlich zu befördernden Personen pro Fahrtag, Anzahl der durchschnittlich eingesetzten Fahrzeuge pro Fahrtag zu benennen. *) Diese Angaben müssen aus Datenschutzgründen mit der Abgabe des Angebotes (noch) nicht gemacht werden. Auf Aufforderung des Auftraggebers sind diese Angaben nachzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Verifizierung nicht standhalten, können zum Ausschluss des Angebotes führen. Für die Subunternehmer ist die genaue Bezeichnung der Teilleistung, Firma, Adresse, zu benennen. Der LWL kann eigene (negative) Erfahrungen heranziehen. Beschreibung des aktuellen Fuhrparks und der zur Verfügung stehenden technischen Ausrüstung (z.B. Anzahl der Fahrzeuge, Fahrzeugtyp, Anzahl Sitzplätze/Rollstuhlplätze) als Anlage beifügen, Angabe des kalkulierten Fahrzeugeinsatzes, Anzahl der Plätze (getrennt nach Sitz- und Rollstuhlplätzen) und Angaben aus aktuellem Fuhrpark oder Neuanschaffung, Fahrzeug mit alternativem Antrieb. Sofern Fahrzeuge für die Leistungserbringung noch angeschafft werden müssen, ist dies ebenfalls in den Angebotsdaten zu benennen. Es ist darzulegen, dass die Fahrzeuge rechtzeitig zum Leistungsbeginn verfügbar sind. Auf Verlangen des Auftraggebers ist für neuanzuschaffende Fahrzeuge eine Lieferzusage und /oder ein vergleichbarer Nachweis sowie die Finanzierungszusage z. B. einer Bank bzw. das Finanzierungkonzept einzureichen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.08.2024
Vertragsende
31.07.2029
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
lwl.org
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
03.05.2024, 11:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Str. 9, 48128 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
Nach § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und g … ganz lesenNach § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Die Vergabeunterlagen stehen nur auf der Vergabeplattform (http://www.lwl.org/eVergabe) zum kostenlosen Download zur Verfügung, ein Versand per Mail oder Post erfolgt nicht. Ohne Registrierung auf der Vergabeplattform ist der Bieter verpflichtet, sich selbst über eventuelle Änderungen im Vergabeverf … ganz lesenDie Vergabeunterlagen stehen nur auf der Vergabeplattform (http://www.lwl.org/eVergabe) zum kostenlosen Download zur Verfügung, ein Versand per Mail oder Post erfolgt nicht. Ohne Registrierung auf der Vergabeplattform ist der Bieter verpflichtet, sich selbst über eventuelle Änderungen im Vergabeverfahren zu informieren und unterliegt somit der sogenannten "Holschuld". Der Auftraggeber weist darüber hinaus darauf hin, dass Bieter im Falle von Fragen nur informiert werden können,wenn sie sich unter Angabe einer E-Mail-Adresse beim Auftraggeber registriert haben. Soweit eine Registrierung nicht erfolgt, können keine Informationen übermittelt werden. Registrierte Bieter sind selbst dafür verantwortlichin der Vergabeplattform regelmäßig zu prüfen, ob neue Nachrichten eingegangen sind. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bieter. Erfolgt keine Registrierung, bedeutet dies auch, dass bei Abgabe eines Angebotes, der Bieter selbst dafür verantwortlich ist, dass die von ihm verwendeten Vergabeunterlagen bei Angebotsabgabe aktuell sind und sämtliche eventuell eingegangenen Änderungen bzw. Erläuterungen nach Bieterfragen berücksichtigt werden. Die Angebote sind fristgerecht (vgl. Fristen I - BT-131) und ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform einzureichen. Aus Gründen des Datenschutzes ist die Datei "A.2_Kalkulationsgrundlagen" (exemplarische Adressen und Besonderheiten der zu befördernden Personen) verschlüsselt und mit einem Zugangscode versehen, welcher nur auf Anforderung zur Verfügung gestellt wird. Die Anforderung ist mit dem der Ausschreibung beiliegendem Vordruck per E-Mail an die im Vordruck benannte Ansprechperson unterschrieben einzureichen. Erst nach Erhalt der entsprechenden Bestätigung (Erklärung über die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen) wird der Zugangscode für die Kalkulationsgrundlagen zugesandt. Das Einzugsgebiet der Schule ist in 3 Regionallose aufgeteilt. Die Beauftragung umfasst die Beförderung der in dem jeweiligen Regionallos genannten Schüler:innen, die Fahrdienstorganisation sowie das Beschwerdemanagement. Die in den Adresslisten benannten Abholorte (Kalkulationsgrundlagen) sind exemplarisch. Die in den einzelnen Preisblättern eingetragenen Werte und Begleitpersonen pro Fahrtag sind kalkulatorisch; diese dürfen nicht verändert werden. Die angebotenen Preise müssen die vollständige und vertragsgemäße Durchführung der Leistung umfassen. Es sind Nettopreise (exkl. Umsatzsteuer) anzugeben. Auskünfte über die Vergabeunterlagen sind bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist zubeantworten und Anfragen daher rechtzeitig an die Vergabestelle zu richten (Anfragen bis zum 24.04.2024). Die Eignungsprüfung wird in Abhängigkeit von der Anzahl der angebotenen Lose durchgeführt. Der Auftraggeber behält sich vor, Bieter zu einem Klärungsgespräch bzgl. der Eignung / seines Angebotes einzuladen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Auszug aus dem Wettbewerbsregister und Gewerbezentralregister vom Auftraggeber für den Bieter eingeholt wird, der den Zuschlag erhalten soll. Es wird darauf hingewiesen, dass ausschließlich deutschsprachige Angebote eingereicht werden dürfen. Es gilt deutsches Recht.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
LWL-Dezernat Jugend und Schule
Anschrift
Warendorfer Str. 25, 48145 Münster
Website
lwl.org
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

Bei uns erfasst

14Bekanntmachungen
7Zuschlagsmeldungen

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 601 (Straßentransport/-beförderung) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

289vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (2.337 Lose mit Angabe)
693.885 €Zuschlagswert im Median
361.594 € – 2,52 Mio. €mittlere Hälfte, 63 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Schülerbeförderung und Busverkehr in Nordrhein-Westfalen (12 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 03.05.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 0ec6bf31-3f08-4a27-8c3e-cc1fdf43d7b6.