Schülerbeförderung 2026
LWL-Dezernat Jugend und Schule · Münster, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen RVS-001-36-26veröffentlicht 01.06.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 4 Jahre
- 01.08.2026 – 31.07.2030
- Lose
- 16
- Hauptleistung
- Personensonderbeförderung (Straße)
- CPV 60130000
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 4 Jahre01.08.2026 – 31.07.2030
- Lose
- 16
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Münster48145, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (16 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 60 %, Leistung und Qualität 40 %.
- Qualitätskonzept20 %
- Nachhaltigkeitskonzept20 %
- Preis60 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 10 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −5,5 Punkte |
| 25 % teurer | −12 Punkte |
| 50 % teurer | −20 Punkte |
| 100 % teurer | −30 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 03.11.2026
- Veröffentlichungvor 5 Monaten
- Vertragsbeginnvor 3 MonatenLaufzeit bis 31.07.2030
- Heute
Beschreibung
Die Bekanntmachung wiederholt nur den Titel. Eine längere Beschreibung steht in den Unterlagen.
Gegenstand nach CPV
- 60130000Personensonderbeförderung (Straße)Hauptgegenstand
Lose16 Lose
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Ravensbergerschule und Opticusschule, Bielefeld, Region A Schultägliche Beförderung von ca. 69 Kindern mit Behinderung zu den LWL-Förderschulen Ravensbergerschule und Opticusschule in Bielefeld. Die Beauftragung umfasst die Beförderung der Kinder, die Fahrdienstorganisation und das Beschwerdemanagement. | 4 Jahre | – |
| 2 | Ravensbergerschule und Opticusschule, Bielefeld, Region B Schultägliche Beförderung von ca. 44 Kindern mit Behinderung zu den LWL-Förderschulen Ravensbergerschule und Opticusschule in Bielefeld. Die Beauftragung umfasst die Beförderung der Kinder, die Fahrdienstorganisation und das Beschwerdemanagement. | 4 Jahre | – |
| 3 | Ravensbergerschule und Opticusschule, Bielefeld, Region C Schultägliche Beförderung von ca. 39 Kindern mit Behinderung zu den LWL-Förderschulen Ravensbergerschule und Opticusschule in Bielefeld. Die Beauftragung umfasst die Beförderung der Kinder, die Fahrdienstorganisation und das Beschwerdemanagement. | 4 Jahre | – |
| 4 | Ravensbergerschule und Opticusschule, Bielefeld, Region D Schultägliche Beförderung von ca. 11 Kindern mit Behinderung zu den LWL-Förderschulen Ravensbergerschule und Opticusschule in Bielefeld. Die Beauftragung umfasst die Beförderung der Kinder, die Fahrdienstorganisation und das Beschwerdemanagement. | 4 Jahre | – |
| 5 | Westkampschule, Bielefeld, Region A Schultägliche Beförderung von ca. 69 Kindern mit Behinderung zur Westkampschule in Bielefeld. Die Beauftragung umfasst die Beförderung der Kinder, die Fahrdienstorganisation und das Beschwerdemanagement. | 4 Jahre | – |
| 6 | Westkampschule, Bielefeld, Region B Schultägliche Beförderung von ca. 35 Kindern mit Behinderung zur Westkampschule in Bielefeld. Die Beauftragung umfasst die Beförderung der Kinder, die Fahrdienstorganisation und das Beschwerdemanagement. | 4 Jahre | – |
| 7 | Westkampschule, Bielefeld, Region C Schultägliche Beförderung von ca. 29 Kindern mit Behinderung zur Westkampschule in Bielefeld. Die Beauftragung umfasst die Beförderung der Kinder, die Fahrdienstorganisation und das Beschwerdemanagement. | 4 Jahre | – |
| 8 | Michael Ende-Schule, LWL-Förderschulen Sehen, Hören, Kommunikation, Olpe, Region A Schultägliche Beförderung von ca. 98 Kindern mit Behinderung zu den LWL-Förderschulen mit den Förderschwerpunkten Sprache, Sehen sowie Hören und Kommunikation in Olpe. Die Beauftragung umfasst die Beförderung der Kinder, die Fahrdienstorganisation und das Beschwerdemanagement. | 5 Jahre | – |
| 9 | Michael Ende-Schule, LWL-Förderschulen Sehen, Hören, Kommunikation, Olpe, Region B Schultägliche Beförderung von ca. 59 Kindern mit Behinderung zu den LWL-Förderschulen mit den Förderschwerpunkten Sprache, Sehen sowie Hören und Kommunikation in Olpe. Die Beauftragung umfasst die Beförderung der Kinder, die Fahrdienstorganisation und das Beschwerdemanagement. | 5 Jahre | – |
| 10 | Michael Ende-Schule, LWL-Förderschulen Sehen, Hören, Kommunikation, Olpe, Region C Schultägliche Beförderung von ca. 69 Kindern mit Behinderung zu den LWL-Förderschulen mit den Förderschwerpunkten Sprache, Sehen sowie Hören und Kommunikation in Olpe. Die Beauftragung umfasst die Beförderung der Kinder, die Fahrdienstorganisation und das Beschwerdemanagement. | 5 Jahre | – |
| 11 | Felsenmeerschule, Hemer, Region A Schultägliche Beförderung von ca. 134 Kindern mit Behinderung zur Felsenmeerschule in Hemer. Die Beauftragung umfasst die Beförderung der Kinder, die Fahrdienstorganisation und das Beschwerdemanagement. | 5 Jahre | – |
| 12 | Felsenmeerschule, Hemer, Region B Schultägliche Beförderung von ca. 66 Kindern mit Behinderung zur Felsenmeerschule in Hemer. Die Beauftragung umfasst die Beförderung der Kinder, die Fahrdienstorganisation und das Beschwerdemanagement. | 5 Jahre | – |
| 13 | Felsenmeerschule, Hemer, Region C Schultägliche Beförderung von ca. 57 Kindern mit Behinderung zur Felsenmeerschule in Hemer. Die Beauftragung umfasst die Beförderung der Kinder, die Fahrdienstorganisation und das Beschwerdemanagement. | 5 Jahre | – |
| 14 | Von-Vincke-Schule und LWL-Berufskolleg, Soest, Region A Schultägliche Beförderung von ca. 75 Kindern mit Behinderung zur Von-Vincke-Schule und LWL-Berufskolleg in Soest. Die Beauftragung umfasst die Beförderung der Kinder, die Fahrdienstorganisation und das Beschwerdemanagement | 5 Jahre | – |
| 15 | Von-Vincke-Schule und LWL-Berufskolleg, Soest, Region B Schultägliche Beförderung von ca. 37 Kindern mit Behinderung zur Von-Vincke-Schule und LWL-Berufskolleg in Soest. Die Beauftragung umfasst die Beförderung der Kinder, die Fahrdienstorganisation und das Beschwerdemanagement | 5 Jahre | – |
| 16 | Von-Vincke-Schule und LWL-Berufskolleg, Soest, Region C Schultägliche Beförderung von ca. 20 Kindern mit Behinderung zur Von-Vincke-Schule und LWL-Berufskolleg in Soest. Die Beauftragung umfasst die Beförderung der Kinder, die Fahrdienstorganisation und das Beschwerdemanagement | 5 Jahre | – |
Bedingungen2 Gruppen von Losen
Lose 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Qualität
- Qualitätskonzept
- Qualität
- Nachhaltigkeitskonzept
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.08.2026
- Vertragsende
- 31.07.2030
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- Dem Auftraggeber steht das Recht zu, den Vertrag durch einseitige Erklärung um 12 Monate zu verlängern (Option). Die Option ist durch schriftliche Erklärung spätestens bis zum 31.12.2030 auszuüben.
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung2 von 5 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- Strategische Beschaffung
- Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Str. 9, 48128 Münster
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gege … ganz lesenkürzer
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Die Vergabeunterlagen stehen nur auf der Vergabeplattform (http://www.lwl.org/eVergabe) zum kostenlosen Download zur Verfügung, ein Versand per Mail oder Post erfolgt nicht. Ohne Registrierung auf der Vergabeplattform ist der Bieter verpflichtet, sich selbst über eventuelle Änderungen im Vergabeverf … ganz lesenkürzer
Die Vergabeunterlagen stehen nur auf der Vergabeplattform (http://www.lwl.org/eVergabe) zum kostenlosen Download zur Verfügung, ein Versand per Mail oder Post erfolgt nicht. Ohne Registrierung auf der Vergabeplattform ist der Bieter verpflichtet, sich selbst über eventuelle Änderungen im Vergabeverfahren zu informieren und unterliegt somit der sogenannten "Holschuld". Der Auftraggeber weist darüber hinaus darauf hin, dass Bieter im Falle von Fragen nur informiert werden können,wenn sie sich unter Angabe einer E-Mail-Adresse beim Auftraggeber registriert haben. Soweit eine Registrierung nicht erfolgt, können keine Informationen übermittelt werden. Registrierte Bieter sind selbst dafür verantwortlichin der Vergabeplattform regelmäßig zu prüfen, ob neue Nachrichten eingegangen sind. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bieter. Erfolgt keine Registrierung, bedeutet dies auch, dass bei Abgabe eines Angebotes, der Bieter selbst dafür verantwortlich ist, dass die von ihm verwendeten Vergabeunterlagen bei Angebotsabgabe aktuell sind und sämtliche eventuell eingegangenen Änderungen bzw. Erläuterungen nach Bieterfragen berücksichtigt werden. Die Angebote sind fristgerecht (vgl. Fristen I - BT-131) und ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform einzureichen. Aus Gründen des Datenschutzes ist die Datei "A.2_Kalkulationsgrundlagen" (exemplarische Adressen und Besonderheiten der zu befördernden Personen) verschlüsselt und mit einem Zugangscode versehen, welcher nur auf Anforderung zur Verfügung gestellt wird. Die Anforderung ist mit dem der Ausschreibung beiliegendem Vordruck per E-Mail an die im Vordruck benannte Ansprechperson unterschrieben einzureichen. Erst nach Erhalt der entsprechenden Bestätigung (Erklärung über die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen) wird der Zugangscode für die Kalkulationsgrundlagen zugesandt. Das Einzugsgebiet der Schulen ist in 16 Regionallose aufgeteilt. Die Beauftragung umfasst die Beförderung der in dem jeweiligen Regionallos genannten Schüler:innen, die Fahrdienstorganisation sowie das Beschwerdemanagement. Die in den Adresslisten benannten Abholorte (Kalkulationsgrundlagen) sind exemplarisch. Die in den einzelnen Preisblättern eingetragenen Werte und Begleitpersonen pro Fahrtag sind kalkulatorisch; diese dürfen nicht verändert werden. Die angebotenen Preise müssen die vollständige und vertragsgemäße Durchführung der Leistung umfassen. Es sind Nettopreise (exkl. Umsatzsteuer) anzugeben. Auskünfte über die Vergabeunterlagen sind bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist zubeantworten und Anfragen daher rechtzeitig an die Vergabestelle zu richten (Anfragen bis zum 03.03.2026). Die Eignungsprüfung wird in Abhängigkeit von der Anzahl der angebotenen Lose durchgeführt. Der Auftraggeber behält sich vor, Bieter zu einem Klärungsgespräch bzgl. der Eignung / seines Angebotes einzuladen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Auszug aus dem Wettbewerbsregister und Gewerbezentralregister vom Auftraggeber für den Bieter eingeholt wird, der den Zuschlag erhalten soll. Es wird darauf hingewiesen, dass ausschließlich deutschsprachige Angebote eingereicht werden dürfen. Es gilt deutsches Recht.
Lose 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Qualität
- Qualitätskonzept
- Qualität
- Nachhaltigkeitskonzept
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.08.2026
- Vertragsende
- 31.07.2031
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung2 von 5 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- Strategische Beschaffung
- Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Str. 9, 48128 Münster
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gege … ganz lesenkürzer
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Die Vergabeunterlagen stehen nur auf der Vergabeplattform (http://www.lwl.org/eVergabe) zum kostenlosen Download zur Verfügung, ein Versand per Mail oder Post erfolgt nicht. Ohne Registrierung auf der Vergabeplattform ist der Bieter verpflichtet, sich selbst über eventuelle Änderungen im Vergabeverf … ganz lesenkürzer
Die Vergabeunterlagen stehen nur auf der Vergabeplattform (http://www.lwl.org/eVergabe) zum kostenlosen Download zur Verfügung, ein Versand per Mail oder Post erfolgt nicht. Ohne Registrierung auf der Vergabeplattform ist der Bieter verpflichtet, sich selbst über eventuelle Änderungen im Vergabeverfahren zu informieren und unterliegt somit der sogenannten "Holschuld". Der Auftraggeber weist darüber hinaus darauf hin, dass Bieter im Falle von Fragen nur informiert werden können,wenn sie sich unter Angabe einer E-Mail-Adresse beim Auftraggeber registriert haben. Soweit eine Registrierung nicht erfolgt, können keine Informationen übermittelt werden. Registrierte Bieter sind selbst dafür verantwortlichin der Vergabeplattform regelmäßig zu prüfen, ob neue Nachrichten eingegangen sind. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bieter. Erfolgt keine Registrierung, bedeutet dies auch, dass bei Abgabe eines Angebotes, der Bieter selbst dafür verantwortlich ist, dass die von ihm verwendeten Vergabeunterlagen bei Angebotsabgabe aktuell sind und sämtliche eventuell eingegangenen Änderungen bzw. Erläuterungen nach Bieterfragen berücksichtigt werden. Die Angebote sind fristgerecht (vgl. Fristen I - BT-131) und ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform einzureichen. Aus Gründen des Datenschutzes ist die Datei "A.2_Kalkulationsgrundlagen" (exemplarische Adressen und Besonderheiten der zu befördernden Personen) verschlüsselt und mit einem Zugangscode versehen, welcher nur auf Anforderung zur Verfügung gestellt wird. Die Anforderung ist mit dem der Ausschreibung beiliegendem Vordruck per E-Mail an die im Vordruck benannte Ansprechperson unterschrieben einzureichen. Erst nach Erhalt der entsprechenden Bestätigung (Erklärung über die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen) wird der Zugangscode für die Kalkulationsgrundlagen zugesandt. Das Einzugsgebiet der Schulen ist in 16 Regionallose aufgeteilt. Die Beauftragung umfasst die Beförderung der in dem jeweiligen Regionallos genannten Schüler:innen, die Fahrdienstorganisation sowie das Beschwerdemanagement. Die in den Adresslisten benannten Abholorte (Kalkulationsgrundlagen) sind exemplarisch. Die in den einzelnen Preisblättern eingetragenen Werte und Begleitpersonen pro Fahrtag sind kalkulatorisch; diese dürfen nicht verändert werden. Die angebotenen Preise müssen die vollständige und vertragsgemäße Durchführung der Leistung umfassen. Es sind Nettopreise (exkl. Umsatzsteuer) anzugeben. Auskünfte über die Vergabeunterlagen sind bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist zubeantworten und Anfragen daher rechtzeitig an die Vergabestelle zu richten (Anfragen bis zum 03.03.2026). Die Eignungsprüfung wird in Abhängigkeit von der Anzahl der angebotenen Lose durchgeführt. Der Auftraggeber behält sich vor, Bieter zu einem Klärungsgespräch bzgl. der Eignung / seines Angebotes einzuladen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Auszug aus dem Wettbewerbsregister und Gewerbezentralregister vom Auftraggeber für den Bieter eingeholt wird, der den Zuschlag erhalten soll. Es wird darauf hingewiesen, dass ausschließlich deutschsprachige Angebote eingereicht werden dürfen. Es gilt deutsches Recht.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 1 | Auto-Bachem GmbH, Salzkotten | 5 |
| 2 | Auto-Bachem GmbH, Salzkotten | 4 |
| 3 | Auto-Bachem GmbH, Salzkotten | 5 |
| 4 | Auto-Bachem GmbH, Salzkotten | 6 |
| 5 | Auto-Bachem GmbH, Salzkotten | 5 |
| 6 | Auto-Bachem GmbH, Salzkotten | 4 |
| 7 | Auto-Bachem GmbH, Salzkotten | 5 |
| 8 | Omnibusbetrieb Busch, Halver | 4 |
| 9 | Omnibusbetrieb Busch, Halver | 5 |
| 10 | Omnibusbetrieb Busch, Halver | 5 |
| 11 | Martina Schepers GmbH, Dortmund | 4 |
| 12 | Mischka GmbH, Herdecke | 2 |
| 13 | Omnibusbetrieb Busch, Halver | 4 |
| 14 | Auto-Bachem GmbH, Salzkotten | 7 |
| 15 | Auto-Bachem GmbH, Salzkotten | 9 |
| 16 | Martina Schepers GmbH, Dortmund | 10 |
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- LWL-Dezernat Jugend und Schule
- Art
- Kommunalbehörden, Sozialwesen
- Anschrift
- Warendorfer Str. 25, 48145 Münster
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 601 (Straßentransport/-beförderung) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Häufige Zuschlagsempfänger
- Engler Transfer GmbH8 Zuschläge
- Tekath Taxi + Mietwagen KG8 Zuschläge
- Rheingold-Reisen-Wuppertal Blankennagel GmbH & Co. KG6 Zuschläge
- ABE Transfer GmbH5 Zuschläge
- Taxi Kurdi GmbH5 Zuschläge
- Auto-Bachem GmbH4 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 17.03.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- HPK Fahrdienst St. Antonius Haus gGmbHSt. Antonius-Haus gGmbHFrist 27.11.2026
- HPK Fahrdienst Caritasverband DortmundCaritasverband Dortmund e.V.Frist 27.11.2026
- HPK Fahrdienst Lebenshilfe WittenLebenshilfe Witten e.V.Frist 24.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 10da8d72-0e91-439c-a504-57892cc10a1e.