Rahmenvertrag Kabel- und Kabeltrassenarbeiten U-Bahn
Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft · Berlin, Berlin
Aktenzeichen INF3-0113-2025veröffentlicht 08.04.2025BauleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 4 Jahre
- 01.08.2025 – 31.07.2029
- Leistungsart
- Bauleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Bauleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 4 Jahre01.08.2025 – 31.07.2029
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenSektVO, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 5 Unternehmen
- Einreichung
- elektronisch: Zulässigvergabekooperation.berlin
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 119 Tage (220 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (460 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 19 Monaten
- Angebotsfrist 14:00 Uhrvor 18 Monatenüber vergabekooperation.berlin
- Öffnung der Angebote 14:00 Uhrvor 18 Monaten
- Vertragsbeginnvor 15 MonatenLaufzeit bis 31.07.2029
- Heute
Beschreibung
Kabel- und Kabeltrassenarbeiten U-Bahn Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit maximal fünf (5) Rahmenvertragspartnern
Beschreibung des Loses
1. Leistungsinhalt der Rahmenvereinbarung: Die Rahmenvereinbarung regelt die Kabel- und Kabeltrassenarbeiten im Bereich der U-Bahn der BVG im Stadtgebiet Berlin.
2. Zum Leistungsumfang gehören: 2.1. Kabelarbeiten: Demontage und Montage von Kabeln und Leitungen im Tunnelbereich, unter dem Bahnsteig und auf offener Strecke. 2.2. Kabeltrassenarbeiten: Demontage und Montage von Kabeltrassen im Tunnelbereich und unter dem Bahnsteig. Die detaillierten Angaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen!
Gegenstand nach CPV
- 45300000BauinstallationsarbeitenHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag0 von 0 angegeben
Eignung4 von 4 angegeben
- Kriterium
Für die Eignungsprüfung hat der Bieter/die oder der Bewerbergemeinschaften (BewGe) für sich und ggf. für Nachunternehmer seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nachzuweisen. Die nachstehenden Angaben/ Erklärungen/ Nachweise sind vom Bieter bzw. von jedem Mitglied der oder der Be … ganz lesenkürzer
Für die Eignungsprüfung hat der Bieter/die oder der Bewerbergemeinschaften (BewGe) für sich und ggf. für Nachunternehmer seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nachzuweisen. Die nachstehenden Angaben/ Erklärungen/ Nachweise sind vom Bieter bzw. von jedem Mitglied der oder der BewGe sowie von allen Eignungsleihgebern vorzulegen. Für die Angaben sind grundsätzlich die von der BVG zur Verfügung gestellten Formblätter zu verwenden. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, hat der Bieter / die BewGe auf Verlangen weitere Nachweise vorzulegen. Im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" sind Erklärungen zu folgenden Themen abzugeben: 0. Bezeichnung des Bewerberunternehmens mit Firma und Anschrift; 1. Erklärung gemäß § 123 Abs. 1 GWB; 2. Erklärung gemäß § 123 Abs. 4 GWB; 3. Erklärung gemäß § 124 Abs. 1 GWB; 4. Erklärung zum § 21 und § 23 AEntG; 5. Erklärung gemäß § 98c AufenthG, §§ 10, 10a oder 11 SchwarzArbG; 6. Erklärung gemäß § 21 SchwarzArbG; 7. Erklärung gemäß § 19 MiLoG; 8. Erklärung gemäß § 125 GWB, § 24 Absatz 1 und § 22 Absatz 2 LkSG; 9. - 14. Erklärung gemäß WRegG; 15. Erklärung zur Höhe der Haftpflichtversicherung; 16. Eigenerklärung, dass weder der Bieter selbst, noch eine mittelbar an der Auftragsausführung beteiligte Person bzw. Unternehmen unter das Verbot des Art. 5k Abs. 1 VERORDNUNG (EU) 2022/576 DES RATES vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren fällt. 17. Erklärung gem. § 1 Abs. 2 der Frauenförderverordnung (FFV) sowie weiterer Verpflichtungen gem. § 4 FFV. Auf Verlangen des Auftraggebers sind die Eigenerklärungen durch Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen. Für die Angaben sind grundsätzlich die von der BVG zur Verfügung gestellten Formblätter zu verwenden. Das Formblatt (Eigenerklärung zur Eignung) sowie die entsprechenden Erklärungen sind den Vergabeunterlagen beigefügt. Hinweis: Bei Vorliegen von Ausschlussgründen wird der AG Angaben der Bieter zur Selbstreinigung nach § 125 GWB sowie den zulässigen Zeitraum für Ausschlüsse nach § 126 GWB berücksichtigen.- Kriterium
Im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" sind Erklärungen zu folgenden Themen abzugeben: 1. Erklärung zu Umsätzen: Die Umsätze von Mitgliedern einer BewGe werden für die Erfüllung der Mindestanforderung addiert. 1.1. Gesamtumsatz (netto, exklusive Umsatzsteuer) des Unternehmens in den letzten dr … ganz lesenkürzer
Im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" sind Erklärungen zu folgenden Themen abzugeben: 1. Erklärung zu Umsätzen: Die Umsätze von Mitgliedern einer BewGe werden für die Erfüllung der Mindestanforderung addiert. 1.1. Gesamtumsatz (netto, exklusive Umsatzsteuer) des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, unter Berücksichtigung der Mindestanforderungen. Mindestanforderung: Mindestumsatz 350.000,00 EUR im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Jahre gefordert.- Kriterium
Im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" sind Erklärungen zu folgenden Themen abzugeben: 1. Unternehmensreferenzen des Bieters über vergleichbare Leistungen: Abgabe von Referenzen zur Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenen Le … ganz lesenkürzer
Im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" sind Erklärungen zu folgenden Themen abzugeben: 1. Unternehmensreferenzen des Bieters über vergleichbare Leistungen: Abgabe von Referenzen zur Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, unter Berücksichtigung der genannten Mindestanforderungen mit folgenden Angaben: -Vorhaben-/Referenzbezeichnung, -Auftraggeber (Name /Anschrift) /ggf. Ansprechpartner / Tel.-Nr.:, -Leistungszeitraum (von/bis) der vergleichbaren Leistung, -Referenz abgeschlossen: ja/nein, -Auftragswert (mit dem Auftrag erzielter Umsatz, ggf. unter Beachtung der geforderten Mindestanforderung), -Kurzbeschreibung des Leistungsumfanges mit Bezug zur vergleichbaren Leistung Mindestanforderung: Es sind mindestens 2 Referenzen (Mindestreferenzen), die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, nachzuweisen. Vergleichbare Leistung (Leistungsart) sind: a) die Erfahrung mit Arbeiten über die Verlegung von Nieder- und Mittelspannungskabel in Gebäuden oder Tunneln b) die Erfahrung im Kabeltrassenbau in Gebäuden oder Tunneln Hinweis: Aus den insgesamt eingereichten Referenzen muss die Erbringung der vorgenannten Mindestanforderungen hervorgehen. Dabei ist es nicht erforderlich, dass diese vollständig in jeder einge-reichten Referenz nachgewiesen werden. Sollte jedoch nur die geforderte (Mindest-)Referenz eingereicht werden, ist darauf zu achten, dass mit dieser (Mindest-)Referenz alle v. g. Mindestanforderungen erfüllt, werden müssen! 2. Erklärung des Bieters zur Anzahl der Mitarbeiter: Erklärung über die zur Verfügung stehende durchschnittliche Leistungsgegenstand vergleichbare Leistungen erbringen, und diese im Auftragsfall entsprechend den Mindestanforderungen eingesetzt werden. Mindestanforderungen: a) Für das mit der Leitung vorgesehene Personal gilt: Es muss mind. 1 Mitarbeiter*in (MA), eingesetzt werden, welche/r mind. die Qualifizierung als Elektromeister*in, Techniker*in Fachrichtung Elektrotechnik oder höherwertige Qualifizierung verfügt. b) Für das mit der mit der Ausführung vorgesehene Personal gilt: Von den insgesamt einzusetzenden Personalen sollte mind. 1 Mitarbeiter*in eingesetzt werden, welche/r mind. die Qualifizierung als Elektrofachkraft oder gleichwertige Qualifizierung verfügt. Hinweis: Die entsprechenden Fachkundenachweise über die Qualifizierung für das einzusetzende Personal gemäß 2.a) und 2.b) sind vom AN vorzuhalten und dem AG nach gesonderter Aufforderung vorzulegen.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Laufzeit und Umfang5 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.08.2025
- Vertragsende
- 31.07.2029
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- Es sind keine vertraglichen Verlängerungen oder sonstige Optionen vorgesehen.
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 5 Unternehmen
- Höchstwert der Rahmenvereinbarung
- 4.928.880 €
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- vergabekooperation.berlin
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- 15.05.2025, 14:00 Uhr. Die Öffnung der elektronisch eingereichten Angebote erfolgt durch die o. g. Vergabestelle zum v. g. Zeitpunkt.
- Sicherheiten
- nicht verlangt: siehe Vergabeunterlagen
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: 1. Der Auftragnehmer hat gem. Frauenförderverordnung während des Auftrags Maßnahmen zur Frauenförderung durchzuführen oder einzuleiten. Hierzu hat der Bieter mit der Angebotsabgabe eine Erklärung zur Frauenförderung iSd. Frauenförderverordnung abzugeben. Der AG stellt hierzu ebenfalls ein … ganz lesenkürzer
Leistung: 1. Der Auftragnehmer hat gem. Frauenförderverordnung während des Auftrags Maßnahmen zur Frauenförderung durchzuführen oder einzuleiten. Hierzu hat der Bieter mit der Angebotsabgabe eine Erklärung zur Frauenförderung iSd. Frauenförderverordnung abzugeben. Der AG stellt hierzu ebenfalls ein Formular zur Verfügung. 2. Darüber hinaus hat der AN die Eigenerklärung AN_Art 5k mit dem Angebot einzureichen. Zusätzlich sind die Vorgaben nach dem BerlAVG, insbesondere zum vergaberechtlichen Mindestlohn, zu berücksichtigen. 3. Der Auftragnehmer muss über die Laufzeit des Auftrags eine deutschsprachige Projektleitung zur Verfügung stellen; 4. Des Weiteren sind jegliche Kommunikation sowie alle Dokumentationen in deutscher Sprache zu erstellen, ggf. durch zertifizierte Übersetzung.- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Berlin, Martin- Luther- Str. 105, 10825 Berlin
- Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften … ganz lesenkürzer
§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
1. Bedingungen zur Rahmenvereinbarung: Im Zuge der Wertung soll eine Rahmenvereinbarung mit maximal fünf (5) Rahmenvertragspartnern abgeschlossen werden. Die Zuschlagserteilung erfolgt hier entsprechend des Wertungskriterium Preis (100% auf die Nettoangebotssumme inkl. gewährter Nachlässe), au … ganz lesenkürzer
1. Bedingungen zur Rahmenvereinbarung: Im Zuge der Wertung soll eine Rahmenvereinbarung mit maximal fünf (5) Rahmenvertragspartnern abgeschlossen werden. Die Zuschlagserteilung erfolgt hier entsprechend des Wertungskriterium Preis (100% auf die Nettoangebotssumme inkl. gewährter Nachlässe), auf die Angebote der ermittelten Rangfolge 1 bis 5. Beispiel: Rang 1 = niedrigster Preis = Zuschlag Rahmenvertragspartner 1, Rang 2 = zweitniedrigster Preis = Zuschlag Rahmenvertragspartner 2, Rang 3 = drittniedrigster Preis = Zuschlag Rahmenvertragspartner 3 usw. bis Rang 5. Es erfolgt keine anteilige Verteilung des genannten (Vertrags-)Höchstwerts auf die einzelnen Vertragspartner. Die Rahmenvertragspartner haben keinen Anspruch auf den Abruf einer bestimmten Mindestmenge oder eines bestimmten Mindestabnahmevolumens. 2. Bedingungen für Abrufe aus einer Rahmenvereinbarung: Die Rahmenvereinbarung dient dazu flexibel und kurzfristig, unplanmäßige oder planmäßige Leistungen sowie Havarien und Störungsbeseitigungen für den AG zu gewährleisten. Das Abrufverhalten richtet sich hier nach günstigstem Preis uns tatsächlicher Verfügbarkeit der Rahmenvertragspartner. Der AG wird vor jedem Einzelauftrag (Abruf), auf der Grundlage des tatsächlichen Bedarfes, eine Preisermittlung des wirtschaftlich günstigsten Preises für den Einzelauftrag (Abruf) vornehmen. Dafür wird der AG keine gesonderte Angebotseinholung durchführen, sondern auf die vereinbarten Einheitspreise (EP) aus den bezuschlagten Angeboten zurückgreifen. Hierfür wird der AG anhand der vorliegenden vertraglich vereinbarten Einheitspreise einen internen Preisspiegel zur Ermittlung der Rangfolge heranziehen. Der hieraus ermittelte günstigste Rahmenvertragspartner (Rang 1) erhält den Einzelauftrag (Abruf), sofern er auch die erforderlichen Kapazitäten für den genannten Ausführungszeitraum zur Verfügung stellen kann. Der AG wird die Kapazität vorher schriftlich oder telefonisch beim AG erfragen. Erst danach wir der AG den Einzelauftrag (Abruf) vornehmen. Sofern der hieraus ermittelte günstigste Rahmenvertragspartner keine Kapazitäten für den benötigten Ausführungszeitraum zur Verfügung stellen kann, erfolgt der Einzelauftrag bei dem Rahmenvertragspartner, der gemäß Rangfolge an nächster Stelle steht, usw.! Der AG behält sich zudem vor, von der v. g. Verfahrensweise abzuweichen, sofern insbesondere bei Havarie, Gefahr für Personen oder Betrieb vorliegen. In diesem Fall erfolgt die Beauftragung nach freiem Ermessen des AG vordergründig zur Abwendung der Gefahr.- Hinweis
Das Vergabeverfahren wird wie folgt durchgeführt: Sämtliche Unterlagen zu diesem Vergabeverfahren sind direkt, kostenfrei und ausschließlich per Download unter dem in der Bekanntmachung angegebenen Link abrufbar. Der Auftraggeber (AG) ist Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 1 GWB und führt h … ganz lesenkürzer
Das Vergabeverfahren wird wie folgt durchgeführt: Sämtliche Unterlagen zu diesem Vergabeverfahren sind direkt, kostenfrei und ausschließlich per Download unter dem in der Bekanntmachung angegebenen Link abrufbar. Der Auftraggeber (AG) ist Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 1 GWB und führt hier ein Offenes Verfahren durch. Der AG unterliegt neben dem GWB der SektVO insbesondere dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz. Der AG weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird. I. Besondere Anforderungen an die Einreichung der Angebotsunterlagen: 1. Der AG hat für die Einreichung der Angebote Formulare erstellt. Diese sind für die Einreichung des Angebotes zu verwenden, auszufüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweise zu ergänzen. Ein Verweis auf frühere Angebote ist nicht ausreichend. 2. Der Bieter erhält vom Auftraggeber ein mit Positionen und mit Mengen versehendes Leistungsverzeichnis inkl. einer GAEB-Datei X.83 Format, sowie ein Preisblatt "Angaben zur Preisermittlung (entsprechend Formbaltt 221 oder 222)". Im Leistungsverzeichnis sind die Einheitspreise, bei Einheitspreisaufgliederung auch die Preisangaben für Lohn und Material, einzutragen. Das Preisblatt ist entsprechend auszufüllen. Fehlen die v. g. Angaben, kann dies zum Ausschluss des Angebotes von der weiteren Wertung führen. 3. Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass sowohl die bepreiste GAEB-Datei x.84 sowie ein vom Bieter mit Preisen versehenes Leistungsverzeichnis mit dem Angebot einzureichen sind. Bieter können für die Angebotsabgabe eine selbstgefertigte Abschrift oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses benutzen, wenn sie den vom Auftraggeber verfassten Wortlaut des Leistungsverzeichnisses im Angebot als allein verbindlich anerkennen; Kurzfassungen müssen jedoch die Ordnungszahlen (Positionen) vollzählig, in der gleichen Reihenfolge und mit den gleichen Nummern wie in dem vom Auftraggeber verfassten Leistungsverzeichnis wiedergeben. Fehlen diese Unterlagen, kann dies zum Ausschluss des Angebotes führen! 4. Anzahl zugelassener Hauptangebote: Es wird nur ein Hauptangebot zugelassen. Die Einreichung von mehreren Hauptangeboten ist ausgeschlossen. 5. Versionsänderungen der Vergabeunterlagen: Bei Versionsänderungen der Vergabeunterlagen, muss das Angebot immer auf die letzte aktuelle Version der Vergabeunterlagen erfolgen! Bereits eingereichte Angebote auf veraltete Versionen der Vergabeunterlagen müssen über die Funktion Angebotsrücknahme vom Bieter zurückgerufen werden, danach kann vom Bieter erneut ein Angebot auf die letzte aktuelle Version der Vergabeunterlagen eingereicht werden. Bitte beachten Sie hier auch die FAQ auf der Vergabekooperation Berlin unter dem Menüpunkt Hilfe (https://vergabekooperation.berlin/NetServer/index.jsp?function=Generic&Page=faq&thContext=help). 6. Bewerbergemeinschaften (BewGe): Sofern eine Angebotsabgabe als BewGe erfolgt, ist mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern der BewGe ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung dieser Bekanntmachung im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur Bietergemeinschaft und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. BewGe dürfen nur ein Angebot einreichen. BewGe haben darüber hinaus eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben: Sämtliche Mitglieder der BewGe bzw. der Vertreter der BewGe haben/hat zu erklären, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Ferner ist von den Mitgliedern der BewGe bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für die jeweilige …
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Art
- Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
- Anschrift
- Holzmarktstraße 15-17, 10179 Berlin
- Website
- vergabekooperation.berlin
- Kontakt
- einkauf.inf3@
bvg.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 453 (Bauinstallationsarbeiten) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Bau in Berlin (189 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- ProElectra GmbH7 Zuschläge
- Wärme + Wasser GmbH7 Zuschläge
- Energieanlagen Nord GmbH6 Zuschläge
- TK Aufzüge GmbH6 Zuschläge
- Berndt & Ellend Heizungs- und Sanitär GmbH5 Zuschläge
- Caverion Deutschland GmbH5 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 15.05.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 6370afee-2bcf-41bc-a910-32239365cfff.