Rahmenvertrag Jahresabschlussprüfung SWE-Konzern
SWE Service GmbH im Auftrag der SWE Stadtwerke Erfurt GmbH · Erfurt, Thüringen
Aktenzeichen LOT-0001 S003-2026veröffentlicht 25.07.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 01.02.2027 – …
- bis zu 6 Verlängerungen
- Rahmenvereinbarung
- ja
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Erfurt.
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Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Thüringen (20 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 01.02.2027 – …bis zu 6 Verlängerungen
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbSektVO, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichsubreport.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassenja
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.
- Gesamtpreis, der sich aus allen Festpreisen pro zu prüfenden Unternehmen zusammensetzt.40 %
- Qualität/Branchenexpertise/Zusammenarbeit60 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −3,6 Punkte |
| 25 % teurer | −8 Punkte |
| 50 % teurer | −13,3 Punkte |
| 100 % teurer | −20 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 04.11.2026
- Veröffentlichungvor 3 Monaten
- Teilnahmeanträge bis 10:00 Uhrvor 3 Monaten
- Heute
- Vertragsbeginnin 3 Monaten
Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrags über Wirtschaftsprüfungsleistungen für die SWE Stadtwerke Erfurt GmbH sowie weiteren abrufberechtigten Unternehmen. Die Durchführung des Vergabeverfahrens erfolgt zentral durch die SWE Service GmbH als Beschaffungsstelle und Bedarfsträgerin. Die im Rahmen des Vertrages zu erbringenden Leistungen umfassen die Durchführung von Jahresabschlussprüfungen, gegebenenfalls einschließlich der Prüfung von Lageberichten, sowie weitere im Zusammenhang mit gesetzlichen, gesellschaftsrechtlichen oder gremienbezogenen Anforderungen stehende Wirtschaftsprüfungsleistungen, soweit diese im Einzelabruf beauftragt werden. Die Leistungen sind für Unternehmen aus dem Konzernumfeld der Stadtwerke Erfurt Gruppe zu erbringen, die in unterschiedlichen Geschäftsfeldern tätig sind, insbesondere in den Bereichen Versorgung, Umwelt, Mobilität, Service und Freizeit. Hieraus können sich unterschiedliche Anforderungen an Prüfungsumfang, Prüfungsplanung, Abstimmungsprozesse und Berichtserstattung ergeben. Der Vertrag wird als Rahmenvertrag ohne Mindestabnahmemenge geschlossen. Die konkrete Beauftragung erfolgt jährlich im Wege von Einzelabrufen und steht unter dem Vorbehalt der jeweiligen Beschlussfassung durch die zuständigen Gremien, insbesondere Aufsichtsrat oder Gesellschafterversammlung. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf ein bestimmtes Auftragsvolumen besteht nicht; ein Umsatz- oder Abrufversprechen wird ausdrücklich nicht abgegeben. Ferner wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die zuständigen Gremien berechtigt bleiben, auch andere Wirtschaftsprüfer zu beauftragen. Eine Exklusivität des Rahmenvertrags besteht daher nicht. Der Rahmenvertrag begründet lediglich die Grundlage für künftige Einzelbeauftragungen, ohne dass hieraus eine verbindliche Verpflichtung zur Beauftragung in einem bestimmten Umfang folgt.
Beschreibung des Loses
Gegenstand des Loses ist der Abschluss eines Rahmenvertrags über die Erbringung von Wirtschaftsprüfungsleistungen für die SWE Stadtwerke Erfurt GmbH sowie die in den Vergabeunterlagen benannten abrufberechtigten Unternehmen. Die Leistungen umfassen insbesondere die Durchführung von Jahresabschlussprüfungen einschließlich der damit zusammenhängenden Berichts- und Bestätigungsleistungen sowie gegebenenfalls weiterer betriebswirtschaftlicher Prüfungsleistungen, soweit diese im Einzelfall beauftragt werden. Die Beauftragung erfolgt jeweils anlass- und bedarfsbezogen auf Grundlage der Beschlüsse der zuständigen Gremien, insbesondere des Aufsichtsrats oder der Gesellschafterversammlung. Der Rahmenvertrag begründet weder eine Mindestabnahme noch einen Anspruch auf ein bestimmtes Auftrags- oder Umsatzvolumen. Eine Exklusivität besteht nicht.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Gesamtpreis, der sich aus allen Festpreisen pro zu prüfenden Unternehmen zusammensetzt.
- Qualität
- Qualität/Branchenexpertise/Zusammenarbeit
Eignung12 von 12 angegeben
- Eintragung in ein relevantes Berufsregister
- Der Bieter/Bewerber ist in ein Berufs- bzw. Handelsregister (z. B. Wirtschaftsprüferkammer) eingetragen.
- Spezifischer Jahresumsatz
- Der Bewerber/Bieter versichert in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren einen kumulierten Jahresumsatz in Bezug auf den Ausschreibungsgegenstand (Dienstleistungen „Prüfung von Jahresabschlüssen“ für kommunale Unternehmen, Versorgungsunternehmen, Nahverkehrsunternehmen und/oder Umwelt) von mind. 400.000,00 € erreicht zu haben.
- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
- Es wird versichert oder beabsichtigt bei Auftragsvergabe eine Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens folgenden Deckungssummen pro Schadensfall abgeschlossen zu haben: Personenschäden: 2 Mio. €; Sachschäden: 2 Mio. €; Vermögensschäden: 1 Mio. €
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- - Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft, - Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung, - Selbsterklärung über die Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift.
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Die Mitarbeiteranzahl des Bewerbers beträgt in der Wirtschaftsprüfung zum Zeitpunkt der Einreichung des Teilnahmeantrags mindestens 100 Personen.
- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
- Der Bewerber hat Erfahrungen mit Unternehmen im Bereich Energieversorgung, Netzbetreiber, Mobilität und andere kommunale Unternehmen.
- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
- Erfahrung mit Unternehmensgruppen (Konzern-Holding, verbundene Unternehmen nach § 15 Aktiengesetz) inkl. Konzernabschluss
- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Anzahl der Referenzkunden in den letzten fünf Jahren (jeder Referenzkunde ist max. einmal zu berücksichtigten, auch wenn in der Laufzeit mehrere Prüfungsmandate vergeben wurden); im Bereich „Netzversorger für Strom- und Gasnetze“ (Mindestumsatz beim Kunden/Jahr: 20.000,00 €); im Bereich „Mobilität“ … ganz lesenkürzer
Anzahl der Referenzkunden in den letzten fünf Jahren (jeder Referenzkunde ist max. einmal zu berücksichtigten, auch wenn in der Laufzeit mehrere Prüfungsmandate vergeben wurden); im Bereich „Netzversorger für Strom- und Gasnetze“ (Mindestumsatz beim Kunden/Jahr: 20.000,00 €); im Bereich „Mobilität“ (Mindestumsatz beim Kunden/Jahr: 10.000,00 €); im Bereich „Konzerne“ (Mindestumsatz beim Kunden/Jahr: 25.000,00 €); im Bereich „Energieversorgung“ (Mindestumsatz beim Kunden/Jahr: 20.000,00 €) - die Anzahl ist jeweils pro Bereich nachzuweisen und anzugeben. Der Bewerber mit der jeweiligen höchsten Anzahl der Referenzen erhält 6 Punkte. Die Bewerber mit niedrigeren Angaben werden entsprechend linear bewertet (zwischen „höchster Referenzanzahl“ ≙ 6 Punkte und „0 Referenzen“ ≙ 0 Punkte). Es ist zu beachten, dass nur Teilnahmean-träge gewertet werden, die den geforderten Mindestanzahl an Referenzen erfüllen. Die Referenzbereiche - Netzversorger für Strom- und Gasnetze - Mobilität - Konzerne - Energieversorgung werden jeweils einzeln bewertet.- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Der Bewerber hat drei Referenzen über vergleichbare Leistungen einzureichen. Ver-gleichbar sind Referenzen aus dem Umfeld kommunaler Unternehmensgruppen, insbesondere mit Bezug zu den Bereichen Energieversorgung, Netzbetrieb (Gas/Strom) und Mobilität. Ein vollständiger Nachweis dieser Bereiche inner … ganz lesenkürzer
Der Bewerber hat drei Referenzen über vergleichbare Leistungen einzureichen. Ver-gleichbar sind Referenzen aus dem Umfeld kommunaler Unternehmensgruppen, insbesondere mit Bezug zu den Bereichen Energieversorgung, Netzbetrieb (Gas/Strom) und Mobilität. Ein vollständiger Nachweis dieser Bereiche innerhalb nur einer Referenz ist nicht erforderlich. Voraussetzung ist, dass die vorgenannten Bereiche über die Gesamtheit der drei eingereichten Referenzen hinweg nach-gewiesen werden und die Referenzen einem gemeinsamen Konzern-, Beteiligungs- oder Unternehmensgruppenumfeld einer kommunalen Struktur zugeordnet werden können. Die Referenzen dürfen nicht älter als fünf Jahre sein (ab 2021). Es sind drei Referenzen anzugeben. Für jede Referenz werden im Sinne der grundsätzlichen Wertung zwei Punkte vergeben. Zusätzlich wünschenswert sind Erfahrungen in folgenden Leistungsschwerpunkten: • Parkhausbetrieb • Entsorgungsfachbetriebe (Abfallsammlung, Abfallentsorgung) • Erholungs- und Freizeiteinrichtungen, insbesondere Parks/Gärten (ausgenommen Freizeitparks) • Bäderbetriebe Für jeden je Referenz nachgewiesenen wünschenswerten Leistungsschwerpunkt wird ein Zusatzpunkt ver-geben. Die Höchstwertung beträgt vier Zusatzpunkte pro Referenz, also max. sechs Gesamtpunkte pro Re-ferenz.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Schwere Verfehlung
- Begrenzung der Bewerberzahl
- 3 bis 5 Bewerber
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.02.2027
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- bis zu 6-mal: Es soll ein Rahmenvertrag über eine Laufzeit von mindestens 12 Monate (inkl. jährlicher und automatischer Verlängerungsoption für max. sechs weitere Jahre) mit einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft abgeschlossen werden.
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- subreport.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung3 von 5 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: Es müssen die Kriterien aus der Bekanntmachung erfüllt werden. Entsprechende Leistungsfähigkeit muss vorliegen!
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Freistaat Thüringen, 99423 Weimar
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ei … ganz lesenkürzer
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Auftraggeber
- Name
- SWE Service GmbH im Auftrag der SWE Stadtwerke Erfurt GmbH
- Art
- Mit Strom zusammenhängende Tätigkeiten
- Anschrift
- Magdeburger Allee 34, 99086 Erfurt
- Website
- stadtwerke-erfurt.de
- Kontakt
- rechnung.service@
stadtwerke-erfurt.de
Bei uns erfasst
Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Preise und WettbewerbPremium
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- Rahmenvereinbarung über Jahresabschlussprüfungen für die Geschäftsjahre 2027 bis 2031Duisburger Hafen AGFrist 23.11.2026
- Jahresabschlussprüfungen 2027 ff.Universitätsklinikum Tübingen - Abt. D3 Dienstleistungen und WirtschaftsbedarfFrist 24.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 4e5f45b9-2fd7-4caf-a781-979645362b20.