Rahmenvertrag Hublifte
Deutsche Bahn AG Konzernleitung (Bukr 10) · Berlin, Berlin
Aktenzeichen 26FEA87450veröffentlicht 22.07.2026Lieferleistungen · Offenes Verfahren
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 48 Monate
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenSektVO, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb
- Ort der Leistung
- Berlin10785, Berlin
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichbieterportal.noncd.db.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 156 Tage (17 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (131 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 60 %, Leistung und Qualität 40 %.
- Preis60 %
- Die Bewertung der Technik geht mit einer Gewichtung von 40 % in die Gesamtwertung ein. Die Wertung der Preise geht mit einer Gewichtung von 60 % in die Gesamtwertung ein. Die Gesamtbewertungsmatrix berechnet die Preispunkte interpoliert anhand des niedrigsten Angebotspreises. Details können den Vergabeunterlagen entnommen werden.40 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 10 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −5,5 Punkte |
| 25 % teurer | −12 Punkte |
| 50 % teurer | −20 Punkte |
| 100 % teurer | −30 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 03.11.2026
- Veröffentlichungvor 3 Monaten
- Fragen bis 10:00 Uhrvor 2 Monatenan Deutsche Bahn AG Konzernleitung (Bukr 10)
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 2 Monatennur elektronisch über bieterportal.noncd.db.de
- Heute
- Bindefrist endetin 45 Tagen106 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
Beschreibung
Rahmenvertrag über die Herstellung und Lieferung von manuellen und elektrischen Hubliften für die Bahnhöfe der Deutschen Bahn AG und ihren verbundenen Unternehmen.
Gegenstand nach CPV
- 33193000Behindertenfahrzeuge, Rollstühle und dazugehörige AusrüstungHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Qualität
- Die Bewertung der Technik geht mit einer Gewichtung von 40 % in die Gesamtwertung ein. Die Wertung der Preise geht mit einer Gewichtung von 60 % in die Gesamtwertung ein. Die Gesamtbewertungsmatrix berechnet die Preispunkte interpoliert anhand des niedrigsten Angebotspreises. Details können den Vergabeunterlagen entnommen werden.Kriterien auf der Vergabeplattform
Eignung3 von 3 angegeben
- Versorgungssicherheit
- Die Eignungskriterien finden Sie unter nachfolgendem Link. Diese müssen nicht ausschließlich auf die angegebene Kategorie zutreffen, sondern können auch für weitere gelten. https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/1349aed9-8c6e-4d93-9213-798b25b99e8a/suitabilitycriteria
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 48 Monate
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- bieterportal.noncd.db.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 106 Tage
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: Entfällt
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Bundes, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung d … ganz lesenkürzer
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Herstellung und Lieferung von Hubliften. Die Rahmenvereinbarung soll mit maximal zwei Rahmenvertragspartnern geschlossen werden. Die während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung voraussichtlich abzurufende Schätzmeng … ganz lesenkürzer
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Herstellung und Lieferung von Hubliften. Die Rahmenvereinbarung soll mit maximal zwei Rahmenvertragspartnern geschlossen werden. Die während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung voraussichtlich abzurufende Schätzmenge beträgt 600 Stück Hublifte; die Höchstmenge beträgt 900 Stück Hublifte. Mindestabnahmemengen oder Mindestabnahmewerte werden nicht vereinbart. Eine bestimmte Liefer- oder Leistungsmenge wird vom Auftraggeber nicht garantiert; aus den vorgenannten Mengen ergibt sich daher kein Anspruch der Rahmenvertragspartner auf Beauftragung oder Vergütung. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt am 01.12.2026 und endet am 30.11.2030. Dem Auftraggeber steht eine einseitige Kündigungsoption zum Ablauf des zweiten bzw. dritten Vertragsjahres zu. Die Zuschlagserteilung erfolgt an die zwei wirtschaftlichsten Angebote (max. zwei). Im Rahmen der Angebotswertung behält sich der Auftraggeber die Durchführung einer Produktvorstellung und Produkteignungsprüfung (Bemusterung) der angebotenen Hublifte vor. Die Produktprüfung erfolgt zweistufig und umfasst eine Vorstellung der angebotenen Produkte im Herstellerwerk bzw. an einem vom Bieter benannten Ort sowie eine anschließende Produkteignungsprüfung unter realitätsnahen Einsatzbedingungen. Die Ergebnisse der Produktprüfung fließen entsprechend den Vergabeunterlagen in die Angebotswertung ein. Einzelheiten kann aus den Vergabeunterlagen entnommen werden. Einzelabrufe erfolgen nach Abschluss der Rahmenvereinbarung jeweils im Wege eines erneuten Aufrufs zum Wettbewerb zwischen den Rahmenvertragspartnern. Hierzu werden die Rahmenvertragspartner gleichzeitig zur Angebotsabgabe aufgefordert; die Angebotsfrist beträgt fünf Werktage ab Zugang der Aufforderung. Der Zuschlag für den jeweiligen Einzelabruf wird nach Maßgabe der Vergabeunterlagen auf das niedrigste wertbare Angebot erteilt. Die im Rahmenvertrag vereinbarten Preise dürfen hierbei nicht überschritten werden; projektbezogene Preisnachlässe bleiben zulässig.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Deutsche Bahn AG Konzernleitung (Bukr 10)
- Art
- Eisenbahndienste
- Anschrift
- Potsdamer Platz 2, 10785 Berlin
- Website
- deutschebahn.com
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 331 (Medizinische Geräte) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Häufige Zuschlagsempfänger
- Siemens Healthineers AG6 Zuschläge
- Intuitive Surgical2 Zuschläge
- Philips GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 899b93d9-6b01-4d25-be5c-5fb47c1fc63c.