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Frist abgelaufenEU-weitTiefbau und StraßenbauBauRahmenvereinbarung

Rahmenvertrag Gleis- und Deckenschluss

Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft · Berlin, Berlin

Aktenzeichen INF1-0018-2026veröffentlicht 22.05.2026BauleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 139 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Berlin.

Alle Ausschreibungen: Tiefbau und Straßenbau in Berlin (20 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Bauleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
4 Jahre01.10.2026 – 30.09.2030
Lose
1
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 5 Unternehmen
Ort der Leistung
Berlin10179, Berlin
Einreichung
elektronisch: Zulässigvergabekooperation.berlin

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 119 Tage (220 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (459 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 6 Monaten
  2. Teilnahmeanträge bis 10:00 Uhr
    vor 5 Monaten
  3. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.09.2030
    vor 38 Tagen
  4. Heute

Beschreibung

'- Gleisbau - Straßenbau - Kabeltiefbau - Entwässerung - Erdarbeiten - Verkehrssicherung/ Markierung

Beschreibung des Loses

siehe Leistungsverzeichnis

Bedingungen

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung7 von 7 angegeben

Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Es sind jeweils mindestens 3 Referenzen, aus der die Erfahrung für die Ausführung von Gleisbau- und Deckenschlussarbeiten unter Straßenbahnbetrieb unter Betrieb/ im Gleisbereich hervorgehen, einzureichen.
Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Es ist jeweils 1 Referenz für Arbeiten an der Gleistragschicht von Rahmengleisen mit Sicherung der Gleislage in Höhe und Richtung zur Gewährleistung der Betriebssicherheit sowie die Darlegung der Maßnahme zur Gleisstabilität in Abhängigkeit zur Witterung einzureichen.
Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Es ist jeweils 1 Referenz für die Weichengroßteilerneuerung und Fahrschienenerneuerung in Rillen- oder Kopfschienengleisen in kurzen Gleissperrungen einschließlich der dafür erforderlichen Schweißarbeiten einzureichen.
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Nachweis der Eignung für Schweißarbeiten an Schienenwerkstoffen/Oberbauteilen nach DB AG Ril 826.1020 der Klasse 3 Die Zulassung muss sich auf alle im LV genannten Schweißverfahren beziehen.
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Nachweis der Eignung für Schweißarbeiten entsprechend den aktuell gültigen Regelungen nach VDV und der DB AG unter Einhaltung der Anforderungen an: - den ausführenden Betrieb - einzusetzendes Personal - einzusetzende Schweißzusätze- und Hilfsstoffe - anzuwendendes Schweißverfahren
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.10.2026
Vertragsende
30.09.2030
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 5 Unternehmen

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
vergabekooperation.berlin
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Der AN hat gem. Frauenförderverordnung während des Auftrags Maßnahmen zur Frauenförderung durchzuführen oder einzuleiten. Hierzu hat der Bieter mit der Angebotsabgabe eine Erklärung zur Frauenförderung i. S. d. Frauenförderverordnung abzugeben. Der AG stellt hierzu ein Formular "Frauenförd … ganz lesenLeistung: Der AN hat gem. Frauenförderverordnung während des Auftrags Maßnahmen zur Frauenförderung durchzuführen oder einzuleiten. Hierzu hat der Bieter mit der Angebotsabgabe eine Erklärung zur Frauenförderung i. S. d. Frauenförderverordnung abzugeben. Der AG stellt hierzu ein Formular "Frauenförderbogen" zur Verfügung. Darüber hinaus hat der AN die Vorgaben nach dem BerlAVG einzuhalten, insbesondere einen für den Auftrag eingesetzten Arbeitnehmer*innen während der Ausführung dieses Auftrags den vergaberechtlichen Mindestlohn des Landes Berlin und/oder tarifvertraglichen Entgelte zu zahlen. Der AN hat die im Supplier Code of Conduct niedergelegten menschenrechtsbezogenen und umweltbezogenen Erwartungen bei der Ausführung des vertragsgegenständlichen Auftrags einzuhalten und diese Erwartungen entsprechend entlang der Lieferkette des vertragsgegenständlichen Auftrags angemessen zu adressieren.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Berlin, Martin- Luther- Str. 105, 10825 Berlin
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften … ganz lesen§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
1. Die Teilnahmeanträge/Angebote sind ausschließlich elektronisch über die angegebene Vergabeplattform bzw. das dazugehörige Bietercockpit (elektronischer Abgabe-Workflow) einzureichen. Die Einreichung von Teilnahmeanträgen/Angeboten in Schriftform, per E-Mail, Fax oder als Anlage über die Nachricht … ganz lesen1. Die Teilnahmeanträge/Angebote sind ausschließlich elektronisch über die angegebene Vergabeplattform bzw. das dazugehörige Bietercockpit (elektronischer Abgabe-Workflow) einzureichen. Die Einreichung von Teilnahmeanträgen/Angeboten in Schriftform, per E-Mail, Fax oder als Anlage über die Nachrichtenfunktion des Bietercockpits ist unzulässig. 2. Der AG behält sich vor, die Angebote in einer oder mehreren Runden zu verhandeln. Der AG behält sich jedoch auch vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen der eingegangenen Angebote zu treten. 3. Der Auftragnehmer erhält vom Auftraggeber ein mit Positionen und mit Mengen versehendes Leistungsverzeichnis. Im Leistungsverzeichnis sind die Einheitspreise einzutragen. 4. Das geschätzte Rahmenvertragsvolumen beträgt ca. 41 Mio. Euro für die Dauer der Laufzeit von 48 Monaten. Es kann sich jedoch auf bis zu 5 verschiedene Rahmenvertragspartner aufteilen. Jede Firma kann höchstens ein Wertlos erhalten. 5. Im Ergebnis dieser Ausschreibung erfolgt die Zuschlagserteilung entsprechend der nachfolgend genannten Aufteilung an die wirtschaftlichsten Bieter (Wirtschaftsteilnehmer). Aufteilung des Gesamtvolumens auf die Teillose: Anteil Wirtschaftsteilnehmer 1 Höchstwert 13.530.000,00 EUR Anteil Wirtschaftsteilnehmer 2 Höchstwert 9.840.000,00 EUR Anteil Wirtschaftsteilnehmer 3 Höchstwert 8.200.000,00 EUR Anteil Wirtschaftsteilnehmer 4 Höchstwert 5.330.000,00 EUR Anteil Wirtschaftsteilnehmer 5 Höchstwert 4.100.000,00 EUR Für die abzuschließende Rahmenvereinbarung dürfen Einzelabrufe nur bis zum Erreichen des jeweilig genannten Höchstwertes (Zielwert) erfolgen. Die maximal fünf besten Angebote erhalten den Zuschlag. Die Wertlose werden anhand des Rankings gem. Preisspiegel auf diese Angebote verteilt.Beispiel: Rang 1 = niedrigster Preis = Zuschlag Anteil Wirtschaftsteilnehmer 1, Rang 2 = zweit-niedrigster Preis = Zuschlag Anteil Wirtschaftsteilnehmer 2, Rang 3 = drittniedrigster Preis = Zuschlag Anteil Wirtschaftsteilnehmer 3. usw. Wenn mehrere Bieter ein gleichrangiges Angebot abgegeben haben, werden die entsprechenden Anteile wertmäßig addiert und zu gleichen Teilen an die betreffenden Bieter vergeben. Beispiel: Bieter A und Bieter B reichen ein Angebot über 14.000.000,00 EUR ein und liegen im Preisranking somit beide auf Rang1 (niedrigster Preis). Die Wertlose 1 und 2 werden addiert (13.530.000,00 + 9.840.000,00 EUR) und zu gleichen Teilen i. H. v. 11.685.000,- EUR (23.370.000,00 / 2) auf Bieter A und Bieter B verteilt. Wenn weniger als 5 Bieter ein Angebot einreichen, werden die übrigen Anteile wertmäßig addiert und zu gleichen Teilen auf alle beteiligten Bieter vergeben. Beispiel: 4 Bieter reichen ein Angebot ein. Das Wertlos 5 (4.100.000,00EUR) wird zu gleichen Teilen i. H. v. 1.025.000,00 EUR (4.100.000,00 / 4) auf Bieter A, B, C und D verteilt. Die Preisspreizung zwischen allen Wirtschaftsteilnehmern, welche bezuschlagt werden können, liegt bei maximal 10%. Sollte der Fall eintreten, werden die betroffene Anteil wertmäßig zu gleichen Teilen auf die davorliegenden Bieter vergeben. Beispiel: Der Bestbieter reicht ein Angebot über 14.000.000€ ein. Bieter 2,3 und 4 reichen Angebote ein, welche nicht über 15.400.000€ liegen. Bieter 5 reicht ein Angebot von 16.000.000€ ein. Das Wertlos 5 (4.100.000,00EUR) wird in diesem Fall zu gleichen Teilen i. H. v. 1.025.000,00 EUR (4.100.000,00 / 4) auf Bieter A, B, C und D verteilt. 6. Der jeweilig vereinbarte Zielwert (Höchstwert) sowie die im Leistungsverzeichnis genannten Schätzmengen, dienen der Planung und stellen für den Auftraggeber keine Bestellverpflichtung dar. Auf die Ausschöpfung des vollen Zielwertes (Höchstwertes) oder der genannten Schätzmengen besteht keine Abnahmeverpflichtungen seitens des AG. 7. Es wird nur ein Hauptangebot zugelassen. Die Einreichung von mehreren Hauptangeboten ist ausgeschlossen. 8. Die Übermittlung von Bewerber-/Bieterfragen, hat ausschließlich unter Nutzung der Fun …
Hinweis
1. Der Auftraggeber (nachfolgend auch AG genannt) ist nach §100 Abs. 1 Nr. 1 GWB Sektorenauftraggeber und unterliegt dem GWB und der SektVO sowie dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG). Den Unterlagen zur Veröffentlichung liegt eine Datei mit allgemeinen Verfahrenshinweisen zum vor … ganz lesen1. Der Auftraggeber (nachfolgend auch AG genannt) ist nach §100 Abs. 1 Nr. 1 GWB Sektorenauftraggeber und unterliegt dem GWB und der SektVO sowie dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG). Den Unterlagen zur Veröffentlichung liegt eine Datei mit allgemeinen Verfahrenshinweisen zum vorliegenden Vergabeverfahren (Allgemeine Verfahrenshinweise Verhandlungsverfahren) bei. Die hierin enthaltenen Informationen beschreiben das Verfahren und die Besonderheiten, die zu beachten sind. 2. Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen u. Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben. Erst eine erfolgreiche Bewerbung mit positiver Eignungsprüfung u. - bewertung durch den AG führt zur Aufforderung zur Angebotsabgabe. 3. Der AG weist darauf hin, dass allein der Inhalt, der im Supplement zum Amtsblatt der EU veröffentlichten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht, wird und der Bekanntmachungstext dort nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird. 4. Sämtliche Unterlagen zu diesem Vergabeverfahren sind direkt, kostenfrei und ausschließlich per Download unter dem nachfolgend angegebenen Link (siehe "Auftragsunterlagen" unter der URL https://vergabekooperation.berlin, nachfolgend "Vergabeplattform" genannt) abrufbar. Auch alle weiteren Informationen wie Änderungen der Vergabeunterlagen oder sonstige verfahrensrelevante Informationen werden ebenfalls unter vorgenanntem Link zum Download zur Verfügung gestellt. Interessierten Unternehmen wird empfohlen, sich auf der Vergabeplattform unter der vorliegenden Vergabe zu registrieren, damit sie über Änderungen des Vergabeverfahrens benachrichtigt werden. Ohne entsprechende Registrierung erfolgt keine Benachrichtigung. 5. Bewerber-/Bieterfragen sind ausschließlich als Bewerber-/Bieternachrichten über die Vergabeplattform (unter vorgenanntem Link) einzureichen (nicht per E-Mail). Das betreffende Dokument und die Ziffer, auf die sich die Bewerber-/Bieterfrage bezieht, sind zu benennen. 6. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die mind. 7 Kalendertage vor der in der Bekanntmachung genannten Frist zum Eingang der Teilnahmeanträge bzw. vor der in der Aufforderung zur Angebotsabgabe genannten Angebotsfrist an die bezeichnete Stelle (Beschaffer) unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform eingegangen sind. Mündliche Anfragen und Anfragen per E-Mail, Fax oder Post werden nicht beantwortet. Der AG behält sich vor, verspätete Fragen nicht zu beantworten. 7. Der AG wird etwaige Änderungen, zusätzliche Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung von Fragen von Bewerbern/Bietern zum TNW/Angebot sowie sonstige Klarstellungen, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Vergabeplattform veröffentlichen. 8. Die Bewerber/Bieter müssen, soweit nicht im Einzelfall auf dem betreffenden Formular explizit abweichend geregelt, die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen abgeben und Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/ Angebote ist nicht ausreichend. 9. Sofern ein Teilnahmeantrag durch eine Bewerbergemeinschaft erfolgt, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft ausgefüllte Erklärung "Bewerber-/ Bietergemeinschaftserklärung" einzureichen, aus der sich die gesamtschuldnerische Haftung (Rechtsform) der Bewerbergemeinschaft im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. 10. Bewerber/Bewerbergemeinschaften dürfen nur einen Teilnahmeantrag und ein Angebot einreichen. Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft dürfen zudem nicht zugleich als Einzelbewerber …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Art
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
Anschrift
Holzmarktstraße 15-17, 10179 Berlin
Kontakt
einkauf.inf1@bvg.de

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 452 (Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

746vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (756 Lose mit Angabe)
682.805 €Zuschlagswert im Median
222.304 € – 2,29 Mio. €mittlere Hälfte, 300 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 1d50110c-79f7-44bb-bf2b-757aab5911a6.