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Frist abgelaufenEU-weitDienstleistungenRahmenvereinbarungmögliche Doppelmeldung

Rahmenvertrag für Scanarbeiten aus den Archivbeständen des LBEG

Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie · Hannover, Niedersachsen

Aktenzeichen 2026-01-21/00340veröffentlicht 23.03.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 188 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 23.03.2026.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
3 Jahre
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Hannover30655, Region Hannover, Niedersachsen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichvergabe.niedersachsen.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 82 Tage (5 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (19 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 8 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie
    vor 6 Monaten
  3. Angebotsfrist 09:00 Uhr
    nur elektronisch über vergabe.niedersachsen.de
    vor 6 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 09:10 Uhr
    vor 6 Monaten
  5. Bindefrist endet
    42 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 5 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (nachfolgend LBEG genannt), beabsichtigt einen Auftrag zur Digitalisierung eines Teils seiner analogen Datenbestände zu vergeben. Das LBEG-Archiv umfasst ca. 60.000 digitalisierungswürdige Archivstücke. Innerhalb der Vertragslaufzeit (drei Jahre ab Zuschlagsdatum) ist geplant, davon voraussichtlich bis zu 2.500.000 DIN A4 Seiten sowie 10.000 großformatige Dokumente (i.d.R. Karten, s. Kapitel 1.1 Buchst. a) in Form eines Rahmenvertrags (Abrufvertrags) zu digitalisieren. Bei den Beständen handelt es sich um Unterlagen unterschiedlichen Alters zu geowissenschaftlichen Themen wie zum Beispiel: - Wissenschaftliche Arbeiten, Berichte und Gutachten - Geowissenschaftliche Karten (z. B. geologische/hydrogeologische Karten) - Sonstige geowissenschaftliche Darstellungen (z. B. Profilschnitte, geophysikali-sche Sektionen) - z. T. handschriftliche Arbeitsunterlagen Die Digitalisierung umfasst das Scannen der analogen Datenbestände sowie die Erfassung von vorgegebenen Daten zu den Scans in einer Exceltabelle. Bei den Archivstücken handelt es sich zum Teil um schutzwürdige und vertrauliche Unterlagen.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
Preis für die Gesamtleistung

Eignung5 von 5 angegeben

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Der Bieter hat mit seinem Angebot mindestens drei geeignete Referenzen über ausgeführte Dienstleistungsaufträge in den letzten fünf Jahren nachzuweisen, die mit dem aus diesem Vergabeverfahren zu vergebenden Auftrag vergleichbar sind. Vergleichbare Leistungen sind Leistungen, die folgende Anforderu … ganz lesenDer Bieter hat mit seinem Angebot mindestens drei geeignete Referenzen über ausgeführte Dienstleistungsaufträge in den letzten fünf Jahren nachzuweisen, die mit dem aus diesem Vergabeverfahren zu vergebenden Auftrag vergleichbar sind. Vergleichbare Leistungen sind Leistungen, die folgende Anforderungen erfüllen und jeweils im Hinblick auf die Komplexität und Schwierigkeit dem zu vergebendem Auftrag entsprechen: - Erfolgreiche Durchführung von Aufträgen zur Digitalisierung (Scannen inkl. hochwertiger OCR Texterkennung von älteren Dokumentenbeständen) o In vergleichbarer Menge o Vergleichbar unterschiedlichen Formaten (DIN A5 - DIN A0, sowie Sonderformate) o Insbesondere in vergleichbarer unterschiedlicher Qualität entsprechend Leistungsbeschreibung Ziffer 1.1d). Die vorgelegten Referenzen müssen alle oben genannten Anforderungen in ihrer Gesamtheit erfüllen.
Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Software Die Software muss mindestens folgende Anforderungen erfüllen: - Hochwertige OCR-Software für die Texterkennung (z.B. Abby FineReader, OmniPage oder mindestens gleichwertig), - Hochwertige Scansoftware (Omni-Scan, Tocosa oder Multidotscan oder mindestens gleichwertig). Dem Angebot ist eine e … ganz lesenSoftware Die Software muss mindestens folgende Anforderungen erfüllen: - Hochwertige OCR-Software für die Texterkennung (z.B. Abby FineReader, OmniPage oder mindestens gleichwertig), - Hochwertige Scansoftware (Omni-Scan, Tocosa oder Multidotscan oder mindestens gleichwertig). Dem Angebot ist eine entsprechende aussagekräftige Beschreibung der eingesetzten Software beizufügen. Hardware Der Bieter hat mit seinem Angebot eine entsprechende aussagefähige Beschreibung der zur Auftragserfüllung eingesetzten Hardware (Scanner-Modelle) beizufügen.
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Abgabe einer Arbeitsprobe Für die Sicherstellung einer hohen Qualität der Scans sollen interessierte Bieter ein Archivstück anfordern, welches die verschiedenen Qualitäten des Archivmaterials beispielhaft widerspiegelt. Die Anforderung des Archivstücks erfolgt über die e-Vergabe-Plattform des Lande … ganz lesenAbgabe einer Arbeitsprobe Für die Sicherstellung einer hohen Qualität der Scans sollen interessierte Bieter ein Archivstück anfordern, welches die verschiedenen Qualitäten des Archivmaterials beispielhaft widerspiegelt. Die Anforderung des Archivstücks erfolgt über die e-Vergabe-Plattform des Landes Niedersachsen. Das übermittelte Archivstück ist entsprechend den in der Leistungsbeschreibung formulierten Anforderungen als TIFF-Dateien sowie daraus abgeleitete PDF/A2a-Dateien zu digitalisieren. Die Arbeitsprobe ist mit dem Angebot einzureichen. Angebote ohne Arbeitsprobe oder Angebote mit Arbeitsprobe, welche von den genannten Anforderungen abweicht, werden aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenRein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
3 Jahre
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
vergabe.niedersachsen.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
42 Tage
Angebotsöffnung
04.05.2026, 09:10 Uhr
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: - Erfüllung Ziffer 4.2 der Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) - Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB), Vergabeunterlagen, bei Skontogewährung 14 Tage Zahlungsziel -Es besteht ein Zuschlagsve … ganz lesenLeistung: - Erfüllung Ziffer 4.2 der Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) - Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB), Vergabeunterlagen, bei Skontogewährung 14 Tage Zahlungsziel -Es besteht ein Zuschlagsverbot gem. Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Land Niedersachsen, vertreten durch das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG). Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unt … ganz lesenUnternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Land Niedersachsen, vertreten durch das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG). Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem LBEG gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt das LBEG dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf gem. § 134 Abs. 2 GWB erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das LBEG geschlossen werden; bei Übermittlung auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das LBEG. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist." Hinweis: Das LBEG ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an d …
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYZR91F#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 799 (Veschiedene Dienstleistungen für Unternehmen und andere Dienstleistungen) in Niedersachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

38vergebene Aufträge
5Angebote je Los im Median (11 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 7 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Niedersachsen (137 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 04.05.2026 auf 12.05.2026 verschoben
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 04.05.2026

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung d092b8fb-e8ca-474b-81ac-fbf3878d2532.