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vergebenEU-weitDienstleistungenRahmenvereinbarung

Rahmenvertrag für Pflegearbeiten auf den Pflanzflächen und im Dachgarten am Dienstgebäude der Filiale Augsburg

Deutsche Bundesbank, Zentralbereich Beschaffungen · Frankfurt am Main, Hessen

Aktenzeichen 25-2000050239veröffentlicht 03.04.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 551 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
8 Jahre
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Frankfurt am Main60329, Hessen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 127 Tage (116 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (306 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 19 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Deutsche Bundesbank, Zentralbereich Beschaffungen
    vor 19 Monaten
  3. Angebotsfrist 11:00 Uhr
    nur elektronisch über dtvp.de
    vor 18 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 11:00 Uhr
    vor 18 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Rahmenvertrag für Pflegearbeiten auf den Pflanzflächen und im Dachgarten am Dienstgebäude der Filiale Augsburg über 8 Jahre.

Beschreibung des Loses

Pflegearbeiten auf den Pflanzflächen und im Dachgarten am Dienstgebäude, Außenanlagenpflege Die vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen, sowie der Turnus und die Flächen, gehen aus der Anlage 1 (B1_Anlage 2_Leistungsverzeichnis_25-2000050239) hervor. Die Arbeiten erfolgen während der üblichen Geschäftszeiten des Auftraggebers montags bis freitags zwischen 7:30 Uhr und 15.00 Uhr. Mengen Die im Preisangebot angegebenen Turni sind Richtwerte. Der Auftraggeber behält sich vor, einen durch Witterungseinflüsse bedingten Mehr- oder Minderbedarf an Leistungen nach Absprache abzurufen. Die vertraglich vereinbarten Pflegeflächen werden bei Bedarf gemeinsam vom Auftraggeber und Auftragnehmer begangen, um den Leistungsstand schriftlich festzustellen und die erforderlichen Arbeiten festzulegen. Ausführung 1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Arbeiten fachtechnisch korrekt und ordnungsgemäß durchzuführen. 2. Für die zur Pflanzenpflege nötigen Geräte und Schutzmittel hat der Auftragnehmer zu sorgen. Das zur Pflanzenpflege notwendige Wasser wird vom Auftraggeber unentgeltlich zur Verfügung gestellt; dabei hat der Auftragnehmer auf einen sparsamen Verbrauch zu achten. 3. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die einschlägigen Gesetze und Verordnungen zum Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltschutz zu beachten. Der Auftragnehmer ist dafür verantwortlich, dass die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft beachtet werden. 4. Für die anfallenden Abfälle ist ein Nachweis der ordnungsgemäßen Entsorgung gemäß den einschlägigen Vorgaben des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes und seiner Rechtsverordnungen (Biologisch abbaubare Abfälle, AVV-Nr. 20 02 01, Boden und Steine, AVV-Nr. 17 05 04, Abfälle aus der Kanalreinigung, AVV-Nr. 20 02 06) durch Vorlage von ausgestellten Wiegescheinen von Entsorgungsbetrieben zu erbringen. Das/die für die Entsorgung vorgeschriebene/n Entsorgungsunternehmen muss/ müssen über eine Entsorgungsfachbetriebszertifizierung oder eine vergleichbare Zertifizierung verfügen. 5. Ausländische Arbeitskräfte (mit Ausnahme derer aus EU-Staaten, für deren Staatsangehörigkeit keine Arbeitserlaubnis für die Bundesrepublik Deutschland nötig ist) dürfen vom Auftragnehmer nur beschäftigt werden, sofern sie eine gültige Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis besitzen. Der Auftraggeber hat das Recht, sich die Dokumente jederzeit vorlegen zu lassen. 6. Das Personal des Auftragnehmers hat auf Verlangen des Auftraggebers einer (kostenlosen) Zuverlässigkeitsüberprüfung durch das zuständige Landeskriminalamt zuzustimmen. 7. Beim Betreten des Bankgebäudes haben sich Mitarbeiter des Auftragnehmers nach den Bestimmungen der Deutschen Bundesbank (DB 1-14, 3.2.2) an Hand eines amtlichen Legitimationsdokumentes (Personalausweis oder Reisepass) auszuweisen. Für die Dauer des Aufenthalts ist ein Legitimationsdokument (Reisepass, Führerschein, Firmenausweis o. ä., nicht jedoch der neue elektronische Personalausweis -Hinterlegungsverbot gem. § 1 Abs. 1 PAuswG-) zu hinterlegen und ein Tagesausweis offen zu tragen. Der Auftraggeber kann jederzeit den Einsatz einzelner Arbeitskräfte ohne Begründung untersagen. 8. Die Übertragung von (Teil-)Leistungen an Nachunternehmer (Subunternehmer) kann nur mit Zustimmung des Auftraggebers erfolgen. Der Auftragnehmer wird darauf hingewiesen, dass er mit der Zustimmung des Auftraggebers zur Übertragung von Leistungen, auf die sein Betrieb eingerichtet ist, an Nachunternehmer nur in begründeten Ausnahmefällen rechnen kann. 9. Mängel und Schäden am Gebäude bzw. auf dem Grundstück, die durch das Personal des Auftragnehmers festgestellt oder verursacht wurden, sind dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. 10. Der Auftraggeber hat jederzeit das Recht, die ordnungsgemäße Erfüllung der Dienstleistungen zu überprüfen. Macht der Auftraggeber binnen 3 Werktage keine Beanstandungen geltend, so gelten die Pflegearbeiten als ordnungsgemäß ausgeführt und abgenommen. Bei etwaigen Beanstandungen muss der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine angemessene Frist zur Beseitigung der Beanstandungen einräumen. Sind die Beanstandungen nach Ablauf der Frist nicht beseitigt worden, richten sich die Rechte des Auftraggebers nach Ziffer 11. 11. Für die Nicht- und Schlechterfüllung der Pflegearbeiten gelten folgende Vereinbarungen: a) Bei teilweiser oder vollständiger Nichterfüllung mahnt der Auftraggeber die Pflegearbeiten einmal an. Wird auch dann nicht wie vereinbart geleistet, hat der Auftraggeber das Recht, die Pflegearbeiten auf Kosten des Auftragnehmers durch Dritte ausführen zu lassen oder den Rechnungsbetrag entsprechend des Verhältnisses der nicht erbrachten Pflegeleistung zu der vereinbarten Gesamtleistung zu kürzen. b) Bei Schlechterfüllung ist der Auftragnehmer zur Nachbesserung verpflichtet. Nach erfolglosem einmaligem Nachverbesserungsverlangen ist der Auftraggeber zur anteiligen Kürzung des Entgelts berechtigt. c) Weitergehende gesetzliche Ansprüche des Auftraggebers sowie das Recht des Auftraggebers zur fristlosen Kündigung nach Abschnitt III, Ziffer 2 bleiben unberührt. 12. Termine bzw. der Turnus für die Pflegearbeiten sind rechtzeitig zwischen dem Auftragnehmer und dem Ansprechpartner des Auftraggebers abzustimmen. 13. Sonderleistungen (z. B. Pflasterarbeiten) sind mit dem Ansprechpartner des Auftrag-gebers vor Ort abzusprechen und werden bei Bedarf von diesem per E-Mail / per Fax gesondert beauftragt.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis100 %
Preis
Werkstätten für Behinderte wird der Berechnung der Wertungssumme ein Bonus von 15 Prozent eingeräumt. Ist ein Angebot, das von einer Werkstatt für Behinderte abgegeben wurde, ebenso wirtschaftlich wie ein anderes Angebot, so wird der Zuschlag auf das Angebot der Werkstatt für Behinderte erteilt. Hinweis: Der Nachweis der Eigenschaft als Werkstätte für Behinderte ist mit dem Angebot zu führen.

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
Eigenerklärung zur Eignung, Vordruck 11078 II, gem. C3: 1. Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft, Ziff. 9: Ggf. Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft. 2. Registereintragungen, Ziff. 4: Angaben über die Eintragung im Handelsregister/Berufsregister mit … ganz lesenEigenerklärung zur Eignung, Vordruck 11078 II, gem. C3: 1. Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft, Ziff. 9: Ggf. Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft. 2. Registereintragungen, Ziff. 4: Angaben über die Eintragung im Handelsregister/Berufsregister mit Angabe des Amtsgerichtes sowie der Registernummer, Handwerksrolle, Industrie- und Handelskammer, Berufsregister. Ggf. entsprechende Bescheinigungen vorlegen (in der Bundesrepublik Deutschland z. B. Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle bzw. Handwerkskarte oder ein Berufsregister, bei ausländischen Bewerbern Unterlagen gemäß § 44 VgV).
Kriterium
Eigenerklärung zur Eignung, Vordruck 11078 II, gem. C3: 1. Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation, Ziff. 5 2. Angaben, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber/Bieter in Frage stellt, Ziff. 7 3. Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben un … ganz lesenEigenerklärung zur Eignung, Vordruck 11078 II, gem. C3: 1. Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation, Ziff. 5 2. Angaben, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber/Bieter in Frage stellt, Ziff. 7 3. Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung, Ziff. 8 Ggf. Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes. 4. Angaben zu Versicherungen, Ziff. 6: Versicherungsnachweis über die geforderten Deckungssummen je Schadensereignis. Insofern der Bieter noch nicht über die entsprechende Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung verfügt, ist eine entsprechende Bestätigung des Versicherers vorzulegen. 5. Angaben zum Umsatz, Ziff. 1: Angaben über den Netto-Gesamtumsatz insgesamt sowie den Netto-Gesamtumsatz in dem jeweiligen Tätigkeitsbereich des Auftrags aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren Möglicherweise geforderte Mindeststandards zu 4: Angaben zu Versicherungen Personenschäden Euro 3.000.000,00 Sachschäden Euro 3.000.000,00 Vermögensschäden Euro 50.000,00 Bearbeitungsschäden Euro 50.000,00 Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Jahres beträgt das Zweifache dieser Deckungssummen.
Kriterium
Eigenerklärung zur Eignung, Vordruck 11078 II, gem. C3: 1. Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, Ziff. 2: Es müssen 3 Referenzen, die mit der zu vergebenden Leistung bzgl. der Größenordnung sowie des Anforderungsrahmens vergleichbar sind, mit dem Angebot vor … ganz lesenEigenerklärung zur Eignung, Vordruck 11078 II, gem. C3: 1. Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, Ziff. 2: Es müssen 3 Referenzen, die mit der zu vergebenden Leistung bzgl. der Größenordnung sowie des Anforderungsrahmens vergleichbar sind, mit dem Angebot vorgelegt werden. Die geforderten Referenzen müssen jeweils die folgenden Angaben enthalten: - Bezeichnung der Leistung - Name des Referenzgebers (Auftraggeber) - Ansprechpartner beim Referenzgeber mit Kontaktdaten - Auftragswert in Euro (EUR) (netto) pro Jahr - Leistungszeitraum (von - bis) - Beschreibung der erbrachten Leistung unter Darlegung der erfüllten Mindestanforderung (inkl. Darstellung der Vergleichbarkeit mit der zu vergebenden Leistung) Für die Referenzen ist der Vordruck "C4_Referenzangaben" zu verwenden. Eigenerklärungen gemäß C5_ Nachunternehmerleistungen Vordr. 11029 c in den Vergabeunterlagen enthalten. Verzeichnis über Art und Umfang der Leistungen, für die sich der Bieter der Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) anderer Unternehmen bedienen wird. Benennung über Art und Umfang der Teilleistungen, die sich der Bewerber/Bieter der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen wird. Eigenerklärungen gemäß D1_ Verpflichtungserklärung Vord. 11029 d in den Vergabeunterlagen enthalten. Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen im Falle einer Auftragsvergabe dem Bewerber/Bieter die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) zur Verfügung zu stellen. C6_Eigenerklärung Russland Sanktionen
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
8 Jahre
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
06.05.2025, 11:00 Uhr
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Gesamtschuldnerische Haftung der an der Bietergemeinschaft Beteiligten. Ein Mitglied der Bietergemeinschaft ist als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Str. 76, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht inn … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6359CW 1. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal unter https://www.dtvp.de. Die Interessenten sind daher verpflichtet, regelmäßig im Postf … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXP4Y6359CW 1. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal unter https://www.dtvp.de. Die Interessenten sind daher verpflichtet, regelmäßig im Postfach auf der Vergabeplattform nachzusehen, ob Nachrichten eingegangen sind. Der Auftraggeber kann von der Beantwortung von Bieterfragen absehen, welche nicht über das Vergabeportal eingereicht werden. 2. Etwaige Fragen von interessierten Unternehmen müssen bis spätestens 22.04.2025, 23:59 Uhr über das o. g. Vergabeportal übersendet werden. Der Auftraggeber behält sich vor, danach eingehende Anfragen nicht mehr zu beantworten. Fragen zu dem Vergabeverfahren werden wegen der Gleichbehandlung der Bieter nur in Textform und anonymisiert beantwortet; 3. Für das Angebot sind die hierfür zur Verfügung gestellten Vordrucke zu verwenden, die über das Vergabeportal abgerufen werden können; 4. Angebote sind über die Vergabeplattform im entsprechenden Projektraum über das Bietertool im Reiter "Angebote" einzureichen. Auf andere Art übermittelte Angebote, insbesondere schriftliche Angebote oder Angebote per E-Mail sind nicht zulässig. Angebote dürfen nicht über die Nachrichtenfunktion des Bietertools eingereicht werden; 5. Der Bieter hat sich rechtzeitig mit der Funktion der Vergabeplattform zur Abgabe von Angeboten vertraut zu machen und sich über etwaige Wartungsarbeiten der Vergabeplattform (Downtimes) zu informieren. Es wird darauf hingewiesen, dass ggf. Dateianhänge nur bis zu einer bestimmten Größe hochgeladen werden können. Im Falle von Störungen der Vergabeplattform hat sich der Bieter an den Support des Plattformbetreibers zu wenden und parallel dazu den Auftraggeber zu informieren; 6. Soweit vom Bieter auszufüllende Bestandteile der Vergabeunterlagen mit Unterschrift und Firmenstempel zu versehen sind, gilt bei elektronischer Abgabe in Textform das Folgende: Anstelle von Originalunterschrift und Firmenstempel ist nur der Name der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, anzugeben. Dies kann auch durch eine eingescannte Unterschrift erfolgen. 7. Die Verfahrenssprache ist deutsch. Es werden daher nur Angaben und Nachweise in deutscher Sprache akzeptiert (ggf. in deutscher Übersetzung); 8. Maßgeblich ist allein der Text der europaweiten Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. 9. Der Auftraggeber behält sich vor, von seinem Nachforderungsrecht Gebrauch zu machen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

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51vergebene Aufträge
8Angebote je Los im Median (133 Lose mit Angabe)
179.481 €Zuschlagswert im Median
134.494 € – 537.563 €mittlere Hälfte, 20 Werte

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  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 06.05.2025

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