Zum Inhalt
Menü
Frist abgelaufenEU-weitBeratungRahmenvereinbarung

Rahmenvertrag für die werbliche Begleitung von Kommunikationsmaßnahmen des BMAS

Bundesministerium für Arbeit und Soziales · Bonn, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen ZVS-04812-9/12veröffentlicht 15.04.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 173 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Bonn.

Alle Ausschreibungen: Beratung in Nordrhein-Westfalen (31 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
3 Jahre04.11.2026 – 03.11.2029
Lose
1
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Bonn53123, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichevergabe-online.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 215 Tage (3 Verfahren, 24 Monate).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 7 Monaten
  2. Teilnahmeanträge bis 23:59 Uhr
    vor 6 Monaten
  3. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 03.11.2029
    vor 4 Tagen
  4. Heute

Beschreibung

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) ist thematisch verantwortlich für die Grundsatzfragen des Sozialstaats, der Arbeitswelt, für Arbeitsmarktpolitik, Ausländerbeschäftigung, Arbeitslosenversicherung, Grundsicherung für Arbeitsuchende, Arbeitsrecht, Arbeitsschutz, Sozialversicherung, Alterssicherung, Teilhabe und Belange behinderter Menschen, soziale Entschädigung, Sozialhilfe, europäische und internationale Beschäftigungs- und Sozialpolitik sowie den Europäischen Sozialfonds. Das BMAS führt innerhalb seiner Zuständigkeit Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit durch. Diese Maßnahmen sollen durch eine Werbeagentur werblich begleitet werden. Schwerpunkt der Aufgabe wird in der Unterstützung bei der strategischen und konzeptionellen Ausrichtung von Kommunikationsmaßnahmen sowie der bildlichen und textlichen Gestaltung von Filmen, Anzeigen (Print und Online), Broschüren, Flyern, Plakaten usw. bestehen. Hierzu bedarf es eines besonderen kreativen Potentials auf Seiten der zu gewinnenden Agentur, das im Rahmen des Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb ausgelotet werden soll. Vor diesem Hintergrund sucht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Rahmen eines europaweiten Vergabeverfahrens eine geeignete Werbeagentur, die sie bei der Konzeption, Entwicklung und Durchführung von Kommunikationsmaßnahmen und -kampagnen unterstützt. Die gesuchte Agentur verfügt über die notwendigen Kenntnisse, Erfahrungen, Strukturen und Kompetenzen für das folgende Leistungsspektrum: Strategie und Konzeption, Planung, Gestaltung, Produktion / Umsetzung und Evaluation von werblichen Maßnahmen sowie allgemeine Aufgaben. Die Unterbreitung von Angeboten für einen Teil der Dienstleistung ist nicht möglich. Bereits während der Konzeptionsphase sind die Belange der Barrierefreiheit für die finale Ausgestaltung von Werbemaßnahmen zu berücksichtigen sowie im Bedarfsfall das jeweils gültige CD des BMAS. Bitte beachten Sie die beigefügten Vergabeunterlagen.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung4 von 4 angegeben

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Zur Sicherstellung einer möglichst hochwertigen Aufgabenbearbeitung sind vertiefte Kenntnisse in Bezug auf die ausgeschriebene Leistung notwendig. Sämtliche nachfolgend zu Nr. 1. und Nr. 2. geforderten Nachweise sind durch Eigenerklärungen zu erbringen. Gegebenenfalls müssen auf Verlangen entsprech … ganz lesenZur Sicherstellung einer möglichst hochwertigen Aufgabenbearbeitung sind vertiefte Kenntnisse in Bezug auf die ausgeschriebene Leistung notwendig. Sämtliche nachfolgend zu Nr. 1. und Nr. 2. geforderten Nachweise sind durch Eigenerklärungen zu erbringen. Gegebenenfalls müssen auf Verlangen entsprechende Bescheinigungen vorgelegt werden. 1. Nachweis der Kompetenz und Erfahrung des Teilnehmers in folgenden Aufgaben- und Themenbereichen: 1.1 Erfahrung bei der Entwicklung von Kommunikationsstrategien 1.2. Erfahrung im Bereich der politischen Kommunikation 1.3. Erfahrung in der Entwicklung von Texten im politischen Umfeld 1.4. Kenntnisse über die Aufgaben des BMAS 1.5. Erfahrung im Umgang mit größeren Etats (mehr als 2 Mio. €) 1.6. Erfahrung im Umgang mit großen Institutionen 1.7. Erfahrung bei der Produktion von Bewegtbildern 1.8. Erfahrung bei der Erstellung von Reinzeichnungen 1.9. Erfahrung bei der Evaluation von Kommunikationsmaßnahmen Die zu Nrn. 1.1 bis 1.9 geforderten Nachweise des Teilnehmers sind in folgenden Referenzlisten aufzufüh-ren: 1.1 Referenzliste öffentlicher Auftraggeber, für die seit dem 01.01.2023 die werbliche Begleitung von Kommunikationsmaßnahmen durchgeführt wurde. 1.2 Referenzliste privater Auftraggeber, für die seit dem 01.01.2023 die werbliche Begleitung von Kommunikationsmaßnahmen durchgeführt wurde. Dabei kann eine Referenz auch mehrere oder alle der geforderten Kompetenzen umfassen. Es ist jeweils konkret anzugeben, welche Kompetenz mit der jeweiligen Referenz nachgewiesen wird. 1.3 Beschreibung von max. drei Kommunikationsmaßnahmen (Dokument 03a), die von der bewerbenden Agentur seit 2023 werblich begleitet wurden. Hierzu gehört eine Kurzdarstellung des Gesamtauftrages sowie der folgenden Angaben: The-matik, Zielgruppe, Budget, eine Kurzbeschreibung über max. zwei Seiten DIN A 4 über Maßnahmen und Strategie, Ziele, Instrumente und Wirkungen, Beifügung von Arbeitsmustern, Zeitraum, Auftraggeber sowie die Angabe einer Kontaktper-son beim Auftraggeber inkl. Kontaktdaten. (siehe Dokument 03a) Der Bewerber muss sämtliche Angaben zu 1.3 zwingend auf den Formblättern machen. Die Verwendung der Formblätter dient der besseren Vergleichbarkeit der Teilnahmeanträge. Sollte ein Bewerber einen Antrag auf Teilnahme ohne die Formblätter einreichen, wird diese Fehlen von Unterlagen zum Ausschluss des Bewerbers führen. Die zu 1. geforderten Nachweise sind bei Bewerber- oder Arbeitsgemeinschaften in der gefor-derten Form für jedes Mitglied der Gemeinschaft fachspezifisch, d. h. jeweils für den zu über-nehmenden Teil der insgesamt ausgeschriebenen Leistung vorzulegen. 2. Angaben und Nachweise zu Geschäftsführung, Creativdirektor, Artdirektor und Projektleiter: 2.1. Geschäftsführer, Creativdirektor, Artdirektor und Projektleiter sind namentlich zu benennen. 2.2. Folgende Nachweise zu Qualifikation und beruflicher Erfahrung sind für die un-ter Nr. 2.1. genannten Personen zu erbringen: 2.2.1 Der Geschäftsführer muss mindestens eine dreijährige Berufserfahrung mit Leitungsverantwortung bei Aufgaben im Zusammenhang mit den in der Leistungsbeschreibung genannten Themen- und Aufgaben nachwei-sen. 2.2.2 Der Creativdirektor, der Artdirektor und der Projektleiter müssen mind. eine dreijährige Berufserfahrung für ihren in der Leistungsbeschreibung genannten Themen- und Aufgabenbereich nachweisen. Die persönlichen Nachweise zu Nrn. 2.2.1 und 2.2.2 für die genannten Personen sind jeweils in einer Liste der letzten 3 Jahre zusammen zu stellen (unter Angabe der Arbeitgeber - oder bei selbständiger Tätigkeit der Auftraggeber - und der Kontaktpersonen einschließlich einer stich-wortartigen Beschreibung der Tätigkeiten). Dabei kann ein Nachweis auch mehrere oder alle der genannten Themen- und Aufgabenbereiche umfassen. Es ist jeweils konkret anzugeben, wel-cher Nachweis welchen Bereich betrifft.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Insolvenz, Interessenkonflikt, Mangelhafte Erfüllung eines frühe … ganz lesenBestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Insolvenz, Interessenkonflikt, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Rein nationale Ausschlussgründe, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Zahlungsunfähigkeit
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 6 Bewerber

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
04.11.2026
Vertragsende
03.11.2029
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
2 Verlängerungsoptionen um jeweils 6 Monate - siehe Vergabeunterlagen
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
evergabe-online.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Bundesministerium für Arbeit und Soziales, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekamm … ganz lesenEin Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt zehn Kalendertage nach Absendung der Information an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Die Teilnehmer sind aufgefordert, mit dem Teilnahmeantrag ein Strategiepapier (Dokument 03b -max. 2 DIN A 4 Seiten) einzureichen. Das Strategiepapier soll wesentliche Herausforderungen der Arbeits- und Sozialpolitik der kommenden zwölf Monate benennen. Die Auswahl der Themen ist kurz zu begründen. Z … ganz lesenDie Teilnehmer sind aufgefordert, mit dem Teilnahmeantrag ein Strategiepapier (Dokument 03b -max. 2 DIN A 4 Seiten) einzureichen. Das Strategiepapier soll wesentliche Herausforderungen der Arbeits- und Sozialpolitik der kommenden zwölf Monate benennen. Die Auswahl der Themen ist kurz zu begründen. Zudem sollen Zielgruppen identifiziert und ein kommunikativer Ansatz des BMAS entwickelt werden, um sich zu den vorgenannten Schwerpunkten zu positionieren. Anhand dieses Strategiepapiers werden unter den geeigneten Bewerbern diejenigen ausgewählt, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden. Die Entscheidungskriterien werden dabei die Herleitung der Themen, die Benennung der Zielgruppen und der kommunikative Ansatz des Strategiepapiers sein. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Fehlen dieses Strategiepapiers eine Nachfrist analog zu § 56 VgV nicht eingeräumt wird, ohne dass hierzu eine weitere Prüfung erfolgt. Das Fehlen dieses Strategiepapiers führt in jedem Fall zum Ausschluss des Teilnehmers vom weiteren Vergabeverfahren. Im Falle einer späteren Aufforderung zum Angebot erhalten Sie zwei Angebots / Präsentationsaufgaben mit den Vergabeunterlagen übersandt.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Mehr von Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 794 (Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

156vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (104 Lose mit Angabe)
349.000 €Zuschlagswert im Median
224.300 € – 730.818 €mittlere Hälfte, 30 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Beratung in Nordrhein-Westfalen (31 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 6f6824eb-b45f-4833-b77c-628d87456a08.