Rahmenvertrag für die Lieferung von Feuerwehrschutzkleidung
Landeshauptstadt Potsdam, Bereich Vergabemanagement · Potsdam, Brandenburg
Aktenzeichen OV-L-371-274-25veröffentlicht 25.02.2026LieferleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 24 Monate
- bis zu 1 Verlängerung
- Hauptleistung
- Ausrüstung für Sicherheitszwecke, Brandbekämpfung, Polizei und Verteidigung
- CPV 35000000
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Rahmenvereinbarung
- ja
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
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Alle Ausschreibungen: Lieferleistungen in Brandenburg (100 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
in 16 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet · Verlängerung möglich
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 24 Monatebis zu 1 Verlängerung
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Ort der Leistung
- Potsdam14469, Brandenburg
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 111 Tage (31 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (42 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 55 %, Leistung und Qualität 45 %.
- Preiswertung55 %
- Qualität der Bekleidung (Wertung durch Bemusterung)40 %
- Lieferzeit5 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 9,2 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −5 Punkte |
| 25 % teurer | −11 Punkte |
| 50 % teurer | −18,3 Punkte |
| 100 % teurer | −27,5 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 8 Monaten
- Heute
Beschreibung
Zur Kernaufgabe der Feuerwehr gehört laut BbgBKG §1 die Hilfeleistung. Um diese Aufgabe erfüllen zu können haben die Träger des Brandschutzes nach §3, Abs. 1 eine den örtlichen Verhältnissen entsprechend leistungsfähige Feuerwehr zu unterhalten. Diese Feuerwehren sind mit der für die Erfüllung dieser Aufgabe nötigen materiellen Ausstattung auszurüsten. Für die Hilfeleistung sind laut FwDV 1 die Einsatzkräfte mit entsprechender Schutzkleidung auszustatten.
Beschreibung des Loses
Die Schutzkleidung setzt sich u. a. zusammen aus Jacke und Hose die mindestens der DIN EN ISO 11612 sowie der DIN EN ISO 15384 entsprechen muss. Durch klimatische und normative Veränderungen, sind zur Aufrechterhaltung der Einsatzfähigkeit, leichte Schutzanzüge für alle Feuerwehrangehörigen vorzuhalten, welche auch den Anforderungen an die Vegetationsbrandbekämpfung erfüllen. Ziel ist die Beschaffung leichter Schutzkleidung für die technische Hilfeleistung und Vegetationsbrandbekämpfung für alle Feuerwehrangehörigen der Landeshauptstadt Potsdam. Es ist daher für das Jahr 2025 die Beschaffung (Kauf) von 700 Jacken/Hosen-Kombinationen geplant.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Preis
- PreiswertungBei der Wertung des Preises wird der Preis in Punkte umgerechnet und mit 55 % gewichtet. Dabei erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis (Bestbieter) 100 Punkte und ein Angebot mit einem Preis in Höhe des Bestbietenden plus 50.000,00 Euro Netto 0 Punkte. Die Ermittlung der Punkte für die anderen Angebote erfolgt an Hand folgender Formel: Preispunkte = 100 x (((Angebotssumme Bestbieter + 50.000,00 Euro) - Angebotssumme Bieter) / ((Angebotssumme Bestbieter + 50.000,00 Euro) - Angebotssumme niedrigstes Angebot))
- Qualität
- Qualität der Bekleidung (Wertung durch Bemusterung)Bei der Wertung der Qualität wird eine Bemusterung der eingereichten Mustersätze vorgenommen. Die Bewertung erfolgt nach den in der Matrix für die Leistungsqualitätswertung vorgegebenen Untergewichtung der Qualitätswertung: 2.1 Schnitt-/Größenanpassung 10% 2.2 Ergonomie und Bewegungsfreiheit 30% 2.3 Kompfort und Funktion 30% 2.4 Aussehren und optisch Akzeptanz 30% In den Unterkriterien der Qualität kann jeder Bieter jeweils bis zu 4 Wertungspunkte erhalten. Diese Wertungspunkte werden im nächsten Schritt durch Multiplikation mit dem Gewichtungsfaktor (25 Prozent je erhaltenem Punkt) des jeweiligen Qualitätsunterkriteriums in Qualitätsprozentpunkte umgerechnet. Anschließend erfolgt die Multiplikation mit den individuellen Gewichtungsfaktoren des Unterkriteriums. Die erreichte Punktzahl der Leistungsqualität des Bestbieters wird im nächsten Schritt durch einen individuellen Gewichtungsfaktor auf 100 Qualitätsprozentpunkte angepasst. Alle anderen Bieter erhalten interpoliert ihre anteilig gewichteten Qualitätsprozentpunkte. Im letzten Schritt werden die errechneten Punkte je Bieter mit dem Gesamtgewichtungsfaktor von 40% der Qualität multipliziert, um die Gesamtpunktzahl des Qualitätskriteriums zu erhalten.
- Qualität
- LieferzeitEntsprechend der in der Wertungsmatrix aufgeführten 4 Lieferzeiten kann jeder Bieter bis zu 4 Wertungspunkte erhalten. Diese Wertungspunkte werden im nächsten Schritt durch Multiplikation (25 Prozent je erhaltenem Punkt) in Lieferprozent-punkte umgerechnet. Sofern die maximalen Lieferprozentpunkte von 100 nicht erreicht werden, wird die erreichte Punktzahl der Lieferzeit des Bestbieters im nächsten Schritt durch den individuellen Gewichtungsfaktor auf 100 Lieferprozentpunkte angepasst. Alle anderen Bieter erhalten interpoliert ihre anteilig gewichteten Qualitätsprozentpunkte. Im letzten Schritt werden die errechneten Punkte je Bieter mit dem Gesamtgewichtungsfaktor von 5% der Lieferzeit multipliziert, um die Gesamtpunktzahl des Lieferzeitkriteriums zu erhalten.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 24 Monate
- Verlängerung
bis zu 1-mal: Das Vertragsverhältnis beginnt am Tag nach Zuschlagserteilung. Die Vertragslaufzeit beträgt zwei Jahre. Das Vertragsverhältnis verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn der Auftraggeber nicht drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit kündigt. Der Vertrag läuft maximal 3 … ganz lesenkürzer
bis zu 1-mal: Das Vertragsverhältnis beginnt am Tag nach Zuschlagserteilung. Die Vertragslaufzeit beträgt zwei Jahre. Das Vertragsverhältnis verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn der Auftraggeber nicht drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit kündigt. Der Vertrag läuft maximal 3 Jahre. Bei Erreichen der Rahmenobergrenze endet der Vertrag abweichend von Absatz 1, ohne dass es einer Kündigung bedarf.- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die gen … ganz lesenkürzer
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die genannte Vergabestelle zu richten. §160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die genannte Vergabestelle zu richten.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- Nach Aufforderung zur Einsendung, sind die Muster der Feuerwehrjacken und -hosen innerhalb von 14 Tagen an folgende Adresse zu senden: Landeshauptstadt Potsdam Submissionsstelle Raum BT 2.215 Edisonallee 5-9 14467 Potsdam
- Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP9YCRHARE# (1) Die Kommunikation infolge von Bieterfragen, über sonstige Änderungen o.ä. erfolgt ebenfalls über den Vergabemarktplatz, so dass sich die Bieter fortlaufend selbst über den Vergabemarktplatz zum Verfahren, den Stand der Vergabeunterlagen, sowie etwaige Änderung … ganz lesenkürzer
#Bekanntmachungs-ID: CXP9YCRHARE# (1) Die Kommunikation infolge von Bieterfragen, über sonstige Änderungen o.ä. erfolgt ebenfalls über den Vergabemarktplatz, so dass sich die Bieter fortlaufend selbst über den Vergabemarktplatz zum Verfahren, den Stand der Vergabeunterlagen, sowie etwaige Änderungen informieren müssen. Die kostenlose Registrierung zur Teilnahme am Verfahren wird daher empfohlen, da dann der registrierte Bieter automatisch über Änderungen bzw. Nachrichten der Vergabestelle informiert wird. Auch können im Verfahren Nachrichten an die Vergabestelle gesendet werden. (2) Sollte sich im Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, der der Bekanntmachungspflicht unterliegt, erfolgt eine entsprechende Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Teilnahmefrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren. Bei Registrierung zum Verfahren auf dem Vergabemarktplatz erfolgt jedoch ebenfalls eine automatische Benachrichtigung über eine Bekanntmachungsänderung oder weitere Bekanntmachungen. (3) Für die Erstellung von Angeboten sind zwingend die vom Auftraggeber über den Vergabemarktplatz in den Vergabeunterlagen bereit gestellten Vordrucke/Formblätter zu verwenden. Änderungen an diesen Vordrucken/Formblätter sind - soweit nicht durch den Auftraggeber explizit zugelassen - unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots. Im Übrigen gelten die weitergehenden Anforderungen und Konkretisierungen in den Vergabeunterlagen. (4) Beteiligt sich eine Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern als Bietergemeinschaft am Verfahren oder wird auf Kapazitäten und Leistungen Dritter (z. B. Nachunternehmer) zum Nachweis der Eignung oder zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistungsanforderungen zurück gegriffen, sind die Einzelheiten bezüglich der Voraussetzungen sowie den von diesen einzureichenden Nachweise und Erklärungen den veröffentlichten Vergabeunterlagen zu entnehmen. (5) Bei der Erarbeitung und Übersendung des Angebots ist zudem Folgendes zu beachten: 1. Die Bieter haben unter Beachtung des genannten Schlusstermins das Angebot über den Vergabemarktplatz Brandenburg einzureichen. 2. Das Angebot und dessen Anlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Bescheinigungen/Nachweise von nicht deutschsprachigen Einrichtungen müssen mit beglaubigter Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden. 3. Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise dem Angebot beigefügt werden. Von der Übersendung allgemeingültiger Firmenunterlagen, Broschüren, Mappen o. ä. ist bitte abzusehen. Diese werden nicht berücksichtigt. 4. Abgeforderte Nachweise und Urkunden können dem Angebot in Kopie beigefügt werden. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, bei Zweifeln und Bedenken die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen. 5. Die geforderten Eignungsnachweise beruhen im Wesentlichen auf Eigenerklärungen der Bieter. Der Auftraggeber weist daher darauf hin, dass insbesondere im Zusammenhang mit Fragen der Zuverlässigkeit ergänzende Nachweise und Erklärungen vom Bieter oder externen Stellen (Korruptionsregister, Gewerbezentralregister etc.) jederzeit verlangt oder eingeholt werden können. (6) Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung einzureichender Unterlagen bzw. Angeboten. (7) Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung desselben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| kein Zuschlag angegeben | 3 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Friedrich-Ebert-Str.79/81, 14469 Potsdam
- Website
- potsdam.de
- Kontakt
- zentrale-vergabestelle@
rathaus.potsdam.de - Auskünfte
- Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutzvergabekammer@
mwaek.brandenburg.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
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Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 11.12.2025
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 95c97505-c7d9-4135-94b7-6235c1a2517a.