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Frist abgelaufenEU-weitDienstleistungenRahmenvereinbarung1 Berichtigung

Rahmenvertrag für die Jahresabschlussprüfung der IFB Hamburg für die Geschäftsjahre 2025 bis 2029

Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412 · Kiel, Schleswig-Holstein

Aktenzeichen ZV-S1-24-1260000-4121.01veröffentlicht 30.07.2024erstmals 30.07.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 795 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Kiel.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Schleswig-Holstein (42 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
54 Monate01.01.2025 – 30.06.2029, bis zu 4 Verlängerungen
Lose
1
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Kiel24103, Schleswig-Holstein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichmeinauftrag.rib.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 72 Tage (67 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (24 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Zuschlagskriterium 130 %
  • Zuschlagskriterium 220 %
  • Zuschlagskriterium 320 %
  • Zuschlagskriterium 415 %
  • Zuschlagskriterium 515 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 27 Monaten
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 27 Monaten
  3. Teilnahmeanträge bis 10:00 Uhr
    vor 26 Monaten
  4. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.06.2029
    vor 22 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Die Hamburgische Investitions- und Förderbank (nachstehend IFB genannt) ist das zentrale Förderinstitut der Freien und Hansestadt Hamburg. Sie führt im staatlichen Auftrag Fördermaßnahmen, insbesondere Finanzierungen, im Einklang mit den Beihilfevorschriften der Europäischen Union und unter Beachtung des gemeinschaftsrechtlichen Diskriminierungsverbotes im eigenen Namen durch. Die Schwerpunkte liegen in der Wohnraum- und Umweltförderung sowie in der Wirtschafts-, Innovations- und Stadtentwicklungsförderung. Die Förderung erfolgt insbesondere durch die Gewährung von Darlehen und Zuschüssen sowie die Übernahme von Sicherheitsleistungen. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die IFB beabsichtigt für die Durchführung der Jahresabschlussprüfungen sowie von erlaubten Nichtprüfungsleistungen einen Wirtschaftsprüfer für die Geschäftsjahre 2025 bis 2029 zu beauftragen.

Beschreibung des Loses

Es wird ein Wirtschaftsprüfer für die Jahresabschlüsse für die Jahre 2025, 2026, 2027, 2028, 2029 gesucht. Der Jahresabschluss 2025 wird im Jahre 2026 geprüft. § 16 Abs. 4 des IFBG sieht vor, dass spätestens fünf Monate nach Abschluss des Geschäftsjahres (Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr) der Vorstand den Jahresabschluss, den Lagebericht, den Prüfungsbericht sowie einen Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns dem Verwaltungsrat zur Beschlussfassung vorgelegt hat. Hieraus folgt, dass die Prüfung des Jahresabschlusses einschließlich der Erteilung des Testats bis zum Beginn des dritten Monats eines jeden Kalenderjahres abgeschlossen sein muss. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Der Wirtschaftsprüfer muss den vorgegebenen Terminen der IFB durch die Bereitstellung einer ausreichenden Personalkapazität gerecht werden. Die vertragsgegenständliche Leistung umfasst die Prüfung der Jahresabschlüsse der IFB zum 31. Dezember eines jeden Jahres (Geschäftsjahre 2025 bis 2029) unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichtes nach den Vorschriften für große Kapitalgesellschaften gemäß §§ 316 ff. HGB. Sofern für die IFB in dem Vergabezeitraum auch die Vorschriften der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 (spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse) zur Anwendung kommen, sind diese ebenfalls zu beachten. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Zusätzlich sind im Rahmen dieser Prüfung: • Durchführung der Prüfung der Jahresabschlüsse, jeweils bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang und Lagebericht nach § 317 HGB, unter Beachtung der vom IDW festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsgemäßer Durchführung von Jahresabschlussprüfungen. • die Prüfung und Berichterstattung im Rahmen der Grundsätze für die Prüfung von Unternehmen gern. § 53 HGrG Abs. 1 Nr.1 und 2 einschließlich der Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung vorzunehmen. • die Prüfung der zweckentsprechenden, wirtschaftlichen und sparsamen Verwendung der von der Freien und Hansestadt Hamburg zur Verfügung gestellten Mittel durchzuführen, • ein Bezügebericht zu erstellen. • einen MACCs-Prüfungsbericht zu erstellen / die Verfahrens- und Stichprobenprüfung gem. Abschnitt V Nr. 11 (1) der AGB der Deutschen Bundesbank und Nr. 13 (5) bzw. Nr. 19 (3) der Bonitätsbedingungen der Deutschen Bundesbank vorzunehmen. • sofern die IFB - gemäß aktuellem gesetzlichen Stand - unter die Berichtspflichten der Corporate Sustainabilty Reporting Directive (CSRD) sowie der EU-Taxonomie fällt, die entsprechenden Disclosure Requirements resultierend aus den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) im Lagebericht sowie Angaben zur EU-Taxonomie zu prüfen. Die IFB Hamburg plant die schrittweisen Angabepflichten, als Unternehmen mit weniger als 750 Beschäftigten, in Anspruch zu nehmen. • ggf. weitere die Richtig- bzw. Ordnungsmäßigkeit des Bankengeschäfts bestätigende Bescheinigungen gegenüber Dritten auszustellen. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Für hierüber hinausgehende Prüfungshandlungen (Sonderprüfungen – erlaubte Nichtprüfungsleistungen) sind, sofern diese Sonderprüfungen in dieser Leistungsbeschreibung noch nicht konkret als Leistungsgegenstand benannt sind, die dann zur Anwendung kommenden Stundensätze gemäß Preisblatt anzugeben. Diese Sonderprüfungen werden in den jährlichen Auftragsbestätigungsschreiben jeweils gesondert beauftragt. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die Berichterstattung hat sich an den gesetzlichen Vorschriften und an der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erlassenen Prüfungsberichtsverordnung (PrüfBV) zu orientieren. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Das Hauptbuch und die wesentlichen Nebenbücher (Darlehen, Zuschüsse, Bürgschaften) sowie die Handelsgeschäfte werden in einem SAP R/3 System geführt. Ein Projekt zur Migration auf S4/HANA ist gestartet. Die Antragssachbearbeitung findet ebenfalls mit Unterstützung einer SAP-basierten Anwendersoftware statt. Dazu gehören u. a. SAP CML, SAP CMS, SAP FI, SAP CO und SAP FSCM. Die Meldungen im Meldewesen erfolgen mit der Software Abacus360 (Native) und für das transaktionsbasierte Meldewesen mit AbacusTR. Für Berechnungen des Risikocontrollings werden verschiedene zeb-Module und Exceldateien verwendet.

Bedingungen

Zuschlag5 von 5 angegeben

Zuschlagskriterium 130 %
Zuschlagskriterium 220 %
Zuschlagskriterium 320 %
Zuschlagskriterium 415 %
Zuschlagskriterium 515 %
Preis
Zuschlagskriterium 11. Honorar (Preisblatt).
Qualität
Zuschlagskriterium 22. Ausführungskonzept. Die konkrete Bewertung der einzelnen Unterkriterien ist der Bewertungsmatrix zu entnehmen.
Qualität
Zuschlagskriterium 33. Personalkonzept. Die konkrete Bewertung der einzelnen Unterkriterien ist der Bewertungsmatrix zu entnehmen.
Qualität
Zuschlagskriterium 44. Nachhaltigkeitskonzept, anhand dessen der Bieter Nachhaltigkeitsaspekte in Bezug auf die Durchführung der Wirtschaftsprüfungsleistungen darstellt. Die konkrete Bewertung der einzelnen Unterkriterien ist der Bewertungsmatrix zu entnehmen.
Qualität
Zuschlagskriterium 55. Präsentationen. Die konkrete Bewertung der einzelnen Unterkriterien ist der Bewertungsmatrix zu entnehmen.

Eignung14 von 14 angegeben

Kriterium
5. Eigenerklärung, dass eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder ein anderer, vergleichbarer Nachweis für die erlaubte Berufsausübung vorliegt. Hinweis: Die GMSH wird ggf. den entsprechenden Nachweis vor Zuschlagserteilung abfordern.
Kriterium
6. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß der §§ 123 und 124 GWB.
Kriterium
7. Eigenerklärung zum Vorliegen der erforderlichen Unabhängigkeit für die Durchführung der vom Auftrag umfassten Wirtschaftsprüfungsleistungen.
Kriterium
8. Eigenerklärung über den Nachweis einer entsprechend bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung oder dass diese im Falle eines Vertragsabschlusses entsprechend abgeschlossen wird (gem. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV).
Kriterium
9. Eigenerklärung zur Einhaltung der Haftungsregelungen nach § 323 Abs. 2 HGB und der Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in der Fassung vom 1. Juli 2017.
Kriterium
10. Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der Leistungsart die Gegenstand der Vergabe ist, getrennt nach den letzten drei Jahren (2021 - 2023).
Kriterium
11. Darstellung der besonderen Erfahrungen des Unternehmens auf dem Gebiet der zu erbringenden Leistungen, durch eine Liste von im Wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten einschlägigen und vergleichbaren (hinsichtlich Auftragsvolumen pro Jahr) Referenzleistungen, unter Angabe des Auftrags … ganz lesen11. Darstellung der besonderen Erfahrungen des Unternehmens auf dem Gebiet der zu erbringenden Leistungen, durch eine Liste von im Wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten einschlägigen und vergleichbaren (hinsichtlich Auftragsvolumen pro Jahr) Referenzleistungen, unter Angabe des Auftragswertes, der Ausführungszeit sowie Auftraggeber (Referenzkunden) mit Ansprechpartner, Telefonnummer und E-Mail-Adresse. (mit mindestens 3 Kunden der letzten drei Jahre (2021, 2022, 2023).
Kriterium
12. Aussagekräftige Unternehmensdarstellung inkl. Leistungsportfolio (Name, Anschrift, Rechtsform, Eigentümerstruktur, Organisatorischer Aufbau, Unternehmensgröße, Personal, Standorte, Gründungsdatum, Historie, Telefon und Telefaxnummer, E-Mail-Adresse, Umsatzsteueridentifikationsnummer und der Bankverbindung).
Kriterium
13. Etablierung des Unternehmens. Um einen vollumfänglichen Überblick über das Dienstleistungsunternehmen und seine Positionierung am Markt zu gewinnen, ist es dem AG wichtig das Unternehmen im Gesamtkontext zum Markt einschätzen zu können (Unternehmensgröße, Gründungsdatum, Bedeutung am Markt, Leis … ganz lesen13. Etablierung des Unternehmens. Um einen vollumfänglichen Überblick über das Dienstleistungsunternehmen und seine Positionierung am Markt zu gewinnen, ist es dem AG wichtig das Unternehmen im Gesamtkontext zum Markt einschätzen zu können (Unternehmensgröße, Gründungsdatum, Bedeutung am Markt, Leistungsumfang, Erfahrungen, Personalstruktur, Liquidität, Auftragslage, Ausfallwahrscheinlichkeit). Die zur Verfügung gestellten Unterlagen werden hinsichtlich der Positionierung des Dienstleisters am Dientsleistungs-Markt gesichtet und dabei insbesondere hinsichtlich folgender Indikatoren geprüft: - Umfang der Leistungspalette zum Ausschreibungsgegenstand. - Art und Inhalt der Leistungspalette zum Ausschreibungsgegenstand. - Bezug (Relevanz) der Leistungspalette zum Ausschreibungsgegenstand.
Kriterium
Gestaltung der Teilnahmeunterlagen - Erster Gesamteindruck über den Dienstleister und sein Portfolio. - Transparenz, Struktur, Aufbau, Gestaltung. Ein wesentlicher Faktor für eine zukünftige Partnerschaft / Zusammenarbeit ist insbesondere die Fragestellung der Positionierung eines Dienstleisters … ganz lesenGestaltung der Teilnahmeunterlagen - Erster Gesamteindruck über den Dienstleister und sein Portfolio. - Transparenz, Struktur, Aufbau, Gestaltung. Ein wesentlicher Faktor für eine zukünftige Partnerschaft / Zusammenarbeit ist insbesondere die Fragestellung der Positionierung eines Dienstleisters ggü. seinem Kunden. Dabei spielt insbesondere das Eingehen auf den Kunden bzw. den Kundenwunsch eine ausschlaggebende Rolle. An dieser Stelle bewerten wir, inwieweit die eingereichten Unterlagen zum Verständnis beitragen bzw. der Dienstleister auf die Wünsche des AG eingeht. Die Form der zur Verfügung gestellten Unterlagen wird hinsichtlich des Eingehens auf den Leistungsgegenstand bzw. den Kunden gesichtet und dabei insbesondere hinsichtlich folgender Indikatoren geprüft: - Übersichtlichkeit. - klare systematische Struktur. - verständliche Beschreibung. - Vollständigkeit. - Eingehen auf Kunden versus Standardfolien.
Kriterium
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die in der Angebotsaufforderung genannten Nachweise sind auch für alle Parteien einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen. Alle Partner einer Bietergemeinschaft müssen das Angebot mit den dazugehörigen Vergabeunterlagen unterzeichnet einreichen sowie einen Konsortialführer benennen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Insolvenz, Interessenkonflikt, Mangelhafte Erfüllung eines frühe … ganz lesenBestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Insolvenz, Interessenkonflikt, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Rein nationale Ausschlussgründe, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Zahlungsunfähigkeit
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 3 Bewerber

Laufzeit und Umfang6 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2025
Vertragsende
30.06.2029
Verlängerung
bis zu 4-mal
Optionen
Der Leistungsbeginn ist am 01. Januar 2025. Die Laufzeit des Vertrags endet zunächst zum 31.07.2026. Sie verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern der AG nicht mit einer Frist von zwei Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Laufzeit der Vereinbarung endet endgültig spätestens mit dem Jahresabschluss des Jahres 2029 zum 30.06.2030.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Höchstwert der Rahmenvereinbarung
2.280.000 €

Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
meinauftrag.rib.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
93 Tage
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung7 von 8 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
Strategische Beschaffung
Erfüllung sozialer Zielsetzungen
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Finanzbehörde Vergabekammer (FB VK), Gänsemarkt 36, 20354 Hamburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Fri … ganz lesenVerstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.evergabesh.de zur Verfügung. Die GMSH ist zentra … ganz lesenDie EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.evergabesh.de zur Verfügung. Die GMSH ist zentrale Beschaffungsstelle i. S. d. § 120 Abs. 4 GWB. Damit ist sie verpflichtet, bei allen europaweiten Ausschreibungen das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.evergabesh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.evergabesh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der eVergabe-Plattform der GMSH verknüpfen. Eine Abgabe der Teilnahmeanträge / Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeanträge / Angebote, die in Papierform eingehen, dürfen seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt werden. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Bewertung der Teilnahmeanträge in der 1. Phase: Es werden bei der Bewertung je Kriterium jeweils die in der Auswahlmatrix genannten Bewertungspunkte: Referenzen und Gestaltung der Teilnahmeunterlagen vergeben. Max. 1000 Punkte. Zur Angebotsabgabe (Phase 2) werden diejenigen Bewerber aufgefordert, die alle formalen Anforderungen und Ausschlusskriterien erfüllen, sowie eine Mindestpunktzahl von 600 Punkten (von möglichen zu erreichenden 1.000 Punkten) erreichen und anhand der Anzahl der Eignungspunkte die Plätze 1 bis 3 belegen. Sofern mehrere Bewerber (bspw. 3. und 4. Stelle) die gleiche Punktzahl erreichen, entscheidet das Los über deren Platzierung. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die Präsentationen finden voraussichtlich in der 44./45. KW 2024 statt. Ob die Termine online oder in Präsenz stattfinden, wird noch vom Auftraggeber entschieden. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Präqualifikation: Zum Nachweis der unternehmensbezogenen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Gesetzestreue und Zuverlässigkeit kann die Bescheinigung der Eintragung in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (www.amtlichesverzeichnis.ihk.de)vorgelegtwerden. Darüberhinausgehend geforderte Unterlagen sind zusätzlich vorzulegen. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen einzureichen: 1. Eigenerklärung (Formblatt) zu Aufträgen und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, eingefügt mit der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 2. Eigenerklärung, dass der Bieter mit der/dem Wirtschaftsprüferer/in und den maßgeblich zum Einsatz kommenden Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen voraussichtlich an einem Tag in der 44. oder 45. KW 2024 für eine Präsentation …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. 1. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist von 30.08.2024 auf 04.09.2024 verschoben
  2. BekanntmachungFrist 30.08.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung a562529c-e2e0-4c61-b0a3-265dc00d7413.