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vergebenEU-weitDienstleistungenRahmenvereinbarung

Rahmenvertrag für die Jahresabschlussprüfung der IFB Hamburg für die Geschäftsjahre 2025 bis 2029

Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412 · Kiel, Schleswig-Holstein

Aktenzeichen ZV-S1-24-1260000-4121.01veröffentlicht 08.01.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenkeine Angabe

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Bereits vergeben. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Kiel.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Schleswig-Holstein (42 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 32 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich (bis zu 4-mal)

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
54 Monate01.01.2025 – 30.06.2029, bis zu 4 Verlängerungen
Lose
1
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Kiel24103, Schleswig-Holstein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 72 Tage (67 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (24 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Zuschlagskriterium 130 %
  • Zuschlagskriterium 220 %
  • Zuschlagskriterium 320 %
  • Zuschlagskriterium 415 %
  • Zuschlagskriterium 515 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.06.2029
    vor 22 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 22 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Die Hamburgische Investitions- und Förderbank (nachstehend IFB genannt) ist das zentrale Förderinstitut der Freien und Hansestadt Hamburg. Sie führt im staatlichen Auftrag Fördermaßnahmen, insbesondere Finanzierungen, im Einklang mit den Beihilfevorschriften der Europäischen Union und unter Beachtung des gemeinschaftsrechtlichen Diskriminierungsverbotes im eigenen Namen durch. Die Schwerpunkte liegen in der Wohnraum- und Umweltförderung sowie in der Wirtschafts-, Innovations- und Stadtentwicklungsförderung. Die Förderung erfolgt insbesondere durch die Gewährung von Darlehen und Zuschüssen sowie die Übernahme von Sicherheitsleistungen. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die IFB beabsichtigt für die Durchführung der Jahresabschlussprüfungen sowie von erlaubten Nichtprüfungsleistungen einen Wirtschaftsprüfer für die Geschäftsjahre 2025 bis 2029 zu beauftragen.

Beschreibung des Loses

Es wird ein Wirtschaftsprüfer für die Jahresabschlüsse für die Jahre 2025, 2026, 2027, 2028, 2029 gesucht. Der Jahresabschluss 2025 wird im Jahre 2026 geprüft. § 16 Abs. 4 des IFBG sieht vor, dass spätestens fünf Monate nach Abschluss des Geschäftsjahres (Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr) der Vorstand den Jahresabschluss, den Lagebericht, den Prüfungsbericht sowie einen Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns dem Verwaltungsrat zur Beschlussfassung vorgelegt hat. Hieraus folgt, dass die Prüfung des Jahresabschlusses einschließlich der Erteilung des Testats bis zum Beginn des dritten Monats eines jeden Kalenderjahres abgeschlossen sein muss. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Der Wirtschaftsprüfer muss den vorgegebenen Terminen der IFB durch die Bereitstellung einer ausreichenden Personalkapazität gerecht werden. Die vertragsgegenständliche Leistung umfasst die Prüfung der Jahresabschlüsse der IFB zum 31. Dezember eines jeden Jahres (Geschäftsjahre 2025 bis 2029) unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichtes nach den Vorschriften für große Kapitalgesellschaften gemäß §§ 316 ff. HGB. Sofern für die IFB in dem Vergabezeitraum auch die Vorschriften der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 (spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse) zur Anwendung kommen, sind diese ebenfalls zu beachten. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Zusätzlich sind im Rahmen dieser Prüfung: • Durchführung der Prüfung der Jahresabschlüsse, jeweils bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang und Lagebericht nach § 317 HGB, unter Beachtung der vom IDW festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsgemäßer Durchführung von Jahresabschlussprüfungen. • die Prüfung und Berichterstattung im Rahmen der Grundsätze für die Prüfung von Unternehmen gern. § 53 HGrG Abs. 1 Nr.1 und 2 einschließlich der Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung vorzunehmen. • die Prüfung der zweckentsprechenden, wirtschaftlichen und sparsamen Verwendung der von der Freien und Hansestadt Hamburg zur Verfügung gestellten Mittel durchzuführen, • ein Bezügebericht zu erstellen. • einen MACCs-Prüfungsbericht zu erstellen / die Verfahrens- und Stichprobenprüfung gem. Abschnitt V Nr. 11 (1) der AGB der Deutschen Bundesbank und Nr. 13 (5) bzw. Nr. 19 (3) der Bonitätsbedingungen der Deutschen Bundesbank vorzunehmen. • sofern die IFB - gemäß aktuellem gesetzlichen Stand - unter die Berichtspflichten der Corporate Sustainabilty Reporting Directive (CSRD) sowie der EU-Taxonomie fällt, die entsprechenden Disclosure Requirements resultierend aus den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) im Lagebericht sowie Angaben zur EU-Taxonomie zu prüfen. Die IFB Hamburg plant die schrittweisen Angabepflichten, als Unternehmen mit weniger als 750 Beschäftigten, in Anspruch zu nehmen. • ggf. weitere die Richtig- bzw. Ordnungsmäßigkeit des Bankengeschäfts bestätigende Bescheinigungen gegenüber Dritten auszustellen. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Für hierüber hinausgehende Prüfungshandlungen (Sonderprüfungen – erlaubte Nichtprüfungsleistungen) sind, sofern diese Sonderprüfungen in dieser Leistungsbeschreibung noch nicht konkret als Leistungsgegenstand benannt sind, die dann zur Anwendung kommenden Stundensätze gemäß Preisblatt anzugeben. Diese Sonderprüfungen werden in den jährlichen Auftragsbestätigungsschreiben jeweils gesondert beauftragt. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die Berichterstattung hat sich an den gesetzlichen Vorschriften und an der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erlassenen Prüfungsberichtsverordnung (PrüfBV) zu orientieren. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Das Hauptbuch und die wesentlichen Nebenbücher (Darlehen, Zuschüsse, Bürgschaften) sowie die Handelsgeschäfte werden in einem SAP R/3 System geführt. Ein Projekt zur Migration auf S4/HANA ist gestartet. Die Antragssachbearbeitung findet ebenfalls mit Unterstützung einer SAP-basierten Anwendersoftware statt. Dazu gehören u. a. SAP CML, SAP CMS, SAP FI, SAP CO und SAP FSCM. Die Meldungen im Meldewesen erfolgen mit der Software Abacus360 (Native) und für das transaktionsbasierte Meldewesen mit AbacusTR. Für Berechnungen des Risikocontrollings werden verschiedene zeb-Module und Exceldateien verwendet.

Bedingungen

Zuschlag5 von 5 angegeben

Zuschlagskriterium 130 %
Zuschlagskriterium 220 %
Zuschlagskriterium 320 %
Zuschlagskriterium 415 %
Zuschlagskriterium 515 %
Kosten
Zuschlagskriterium 1Preis (Honorar).
Qualität
Zuschlagskriterium 2Ausführungskonzept.
Qualität
Zuschlagskriterium 3Personalkonzept.
Qualität
Zuschlagskriterium 4Nachhaltigkeitskonzept.
Qualität
Zuschlagskriterium 5Präsentationen.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang6 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2025
Vertragsende
30.06.2029
Verlängerung
bis zu 4-mal
Optionen
Der Leistungsbeginn ist am 01. Januar 2025. Die Laufzeit des Vertrags endet zunächst zum 31.07.2026. Sie verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern der AG nicht mit einer Frist von zwei Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Laufzeit der Vereinbarung endet en … ganz lesenDer Leistungsbeginn ist am 01. Januar 2025. Die Laufzeit des Vertrags endet zunächst zum 31.07.2026. Sie verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern der AG nicht mit einer Frist von zwei Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Laufzeit der Vereinbarung endet endgültig spätestens mit dem Jahresabschluss des Jahres 2029 zum 30.06.2030. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Begründung der Laufzeit der Rahmenvereinbarung: Die IFB Hamburg beauftragt ihre Abschlussprüfer vorbehaltlich der jährlichen Bestellung durch den Verwaltungsrat für einen Zeitraum von fünf Jahren. Diese Praxis ist angelehnt an § 43 Abs. 6 WPO. Dort ist geregelt, dass Wirtschaftsprüfer, die als Abschlussprüfer von Unternehmen im Öffentlichen Interesse bestellt sind, alle durch ein internes Rotationsprinzip sicherzustellen haben, dass die an der Prüfung beteiligten Prüfer alle fünf Jahre wechseln. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Entsprechend wird im Rahmen der Ausschreibung für Wirtschaftsprüfungsleistungen eine Vertragslaufzeit von maximal fünf Jahren angegeben. Dies steht § 21 Abs. 6 VgV nicht entgegen. Dort ist geregelt, dass Rahmenvereinbarungen grundsätzlich für maximal vier Jahre abzuschließen sind, wenn kein besonders begründeter Ausnahmefall vorliegt. Die Begrenzung der Laufzeit dient dem Zweck, den Wettbewerb zu schützen. Auf diese Weise werden die öffentlichen Auftraggeber angehalten, alle vier Jahre ihre Vergabeentscheidungen zu überprüfen und ihre Beschaffungsbedarfe dem Wettbewerb erneut zur Verfügung zu stellen. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Bei der Beauftragung der Abschlussprüfer der IFB liegt ein solcher Ausnahmefall vor. Dies ergibt sich hier aus dem Vergabegegenstand (vgl Art. 33 und 72 RL 2014/24/EU und Anh. V Teil C RL 2014/24/EU, dort Nr. 10 lit. a.). Die Ausschreibung zwecks der Bestellung eines Wirtschaftsprüfers ist aufgrund der besonderen Sensibilität des Vergabegegenstands und der erforderlichen Abstimmungen mit den beteiligten Gremien, Behörden sowie dem Rechnungshof der Freien und Hansestadt Hamburg mit einem großen zeitlichen und personellen Aufwand in der IFB Hamburg verbunden. An die Eignung und die Expertise des zu bestellenden Prüfers sind extrem hohe Anforderungen zu stellen, deren Erfüllung sorgfältig geprüft wird. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Darüber hinaus ist durch die interne Praxis der IFB Hamburg, den Wirtschaftsprüfer alle fünf Jahre zu wechseln, gewährleistet, dass der Wettbewerb nicht unverhältnismäßig beeinträchtigt wird. Dadurch, dass in der auszuschreibenden Rahmenvereinbarung Höchstgrenzen genannt sind, werden den Grundsätzen der Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung und Transparenz Rechnung getragen. Schließlich wird auch den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit Rechnung getragen. Eine Beauftragung über fünf Jahre hat für den Auftragnehmer durch die bessere Planbarkeit wirtschaftliche Vorteile, die er in seiner Preiskalkulation berücksichtigen kann.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstwert der Rahmenvereinbarung
1.850.000 €

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Finanzbehörde Vergabekammer (FB VK), Gänsemarkt 36, 20354 Hamburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Fri … ganz lesenVerstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Der genaue Auftragswert wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 4 VgV nicht angegeben. Aus technischen Gründen wird als Auftragswert 1,00 EUR angegeben
Hinweis
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.evergabesh.de zur Verfügung. Die GMSH ist zentra … ganz lesenDie EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.evergabesh.de zur Verfügung. Die GMSH ist zentrale Beschaffungsstelle i. S. d. § 120 Abs. 4 GWB. Damit ist sie verpflichtet, bei allen europaweiten Ausschreibungen das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der eVergabe-Plattform der GMSH verknüpfen. Eine Abgabe der Teilnahmeanträge / Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeanträge / Angebote, die in Papierform eingehen, dürfen seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt werden. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin–

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 47761b02-070f-4a2d-aec3-3f939e67d3c2.