Rahmenvertrag für die Belieferung der Einkaufskooperation der bayerisches Studierendenwerke mit Teigwaren
Studierendenwerk München Oberbayern · München, Bayern
Aktenzeichen Verg_EU-028_25veröffentlicht 07.11.2025LieferleistungenOffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 5,11 Mio. €
- Laufzeit
- 11 Monate
- 01.01.2026 – 30.11.2026
- Lose
- 6
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet München.
- Begehbare Stationen aus Fertigbetonelementen in ModulbauweiseThüga AG · MünchenFrist 31.12.2028
- Fully automated in-line OCD and dimensional shape metrology system (IZM-133.3) - PR1320279-3460-PFraunhofer-Gesellschaft - Einkauf B12 · MünchenFrist 07.12.2026
- Kauf von drei Rüstwägen mit feuerwehrtechnischer BeladungLandeshauptstadt München, Direktorium, Vergabestelle 1, SG 3 · MünchenFrist 30.11.2026
- High Temperature 200 mm Ion Implanter - PR1293607-2790-WFraunhofer-Gesellschaft - Einkauf B12 · MünchenFrist 09.11.2026
Alle Ausschreibungen: Lieferleistungen in Bayern (431 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
gilt für alle 6 Lose · in 3 Wochen · Ende steht in der Bekanntmachung
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- 5,11 Mio. €
- Laufzeit
- 11 Monate01.01.2026 – 30.11.2026
- Lose
- 6
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 81 Tage (46 Verfahren, 24 Monate).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 12 Monaten
- Vertragsbeginnvor 10 MonatenLaufzeit bis 30.11.2026
- Heute
Beschreibung
Leistungsgegenstand ist die Belieferung der EKOOP mit Teigwaren. Die Bedarfe der Studierendenwerke sind in Einzellosen aufgeführt und werden getrennt bewertet und vergeben.
Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung je Los für die Laufzeit vom 01.12.2025 (München ab 01.01.2026) bis 30.11.2026 mit der Option auf Verlängerung um 3x1 Jahr bis maximal 30.11.2029.
Die Kündigungsfrist beträgt 5 Monate zum jeweiligen Ende des Vertragszeitraums. Wird diese nicht gezogen, erfolgt eine automatische Verlängerung um ein weiteres Jahr. Spätestens zum 30.11.2029 endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag endet, wenn das folgend genannte Gesamtkontingent je Los erreicht ist auch vor Ablauf der o.g. Frist.
Los 1 München: 2.537.000,00 netto Los 2 Oberfranken: 640.000,00 netto Los 3 Erlangen-Nürnberg: 1.428.000,00 netto Los 4 Niederbayern-Oberpfalz: 600.000,00 netto Los 5 Niederbayern-Oberpfalz Bio: 202.000,00 netto Los 6 Augsburg: 223.000,00 netto
Lose6 Lose
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Los 1 München Leistungsgegenstand ist die Belieferung der EKOOP mit Teigwaren. Die Bedarfe der Studierendenwerke sind in Einzellosen aufgeführt und werden getrennt bewertet und vergeben. Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung je Los für die Laufzeit vom 01.12.2025 (München ab 01.01.2026) bis 30.11.2026 mit der Option auf Verlängerung um 3x1 Jahr bis maximal 30.11.2029. Die Kündigungsfrist beträgt 5 Monate zum jeweiligen Ende des Vertragszeitraums. Wird diese nicht gezogen, erfolgt eine automatische Verlängerung um ein weiteres Jahr. Spätestens zum 30.11.2029 endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag endet, wenn das folgend genannte Gesamtkontingent je Los erreicht ist auch vor Ablauf der o.g. Frist. Los 1 München: 2.537.000,00 netto Los 2 Oberfranken: 640.000,00 netto Los 3 Erlangen-Nürnberg: 1.428.000,00 netto Los 4 Niederbayern-Oberpfalz: 600.000,00 netto Los 5 Niederbayern-Oberpfalz Bio: 202.000,00 netto Los 6 Augsburg: 223.000,00 netto | 11 Monate | – |
| 2 | Los 2 Oberfranken Leistungsgegenstand ist die Belieferung der EKOOP mit Teigwaren. Die Bedarfe der Studierendenwerke sind in Einzellosen aufgeführt und werden getrennt bewertet und vergeben. Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung je Los für die Laufzeit vom 01.12.2025 (München ab 01.01.2026) bis 30.11.2026 mit der Option auf Verlängerung um 3x1 Jahr bis maximal 30.11.2029. Die Kündigungsfrist beträgt 5 Monate zum jeweiligen Ende des Vertragszeitraums. Wird diese nicht gezogen, erfolgt eine automatische Verlängerung um ein weiteres Jahr. Spätestens zum 30.11.2029 endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag endet, wenn das folgend genannte Gesamtkontingent je Los erreicht ist auch vor Ablauf der o.g. Frist. Los 1 München: 2.537.000,00 netto Los 2 Oberfranken: 640.000,00 netto Los 3 Erlangen-Nürnberg: 1.428.000,00 netto Los 4 Niederbayern-Oberpfalz: 600.000,00 netto Los 5 Niederbayern-Oberpfalz Bio: 202.000,00 netto Los 6 Augsburg: 223.000,00 netto | 1 Jahr | – |
| 3 | Los 3 Erlangen-Nürnberg Leistungsgegenstand ist die Belieferung der EKOOP mit Teigwaren. Die Bedarfe der Studierendenwerke sind in Einzellosen aufgeführt und werden getrennt bewertet und vergeben. Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung je Los für die Laufzeit vom 01.12.2025 (München ab 01.01.2026) bis 30.11.2026 mit der Option auf Verlängerung um 3x1 Jahr bis maximal 30.11.2029. Die Kündigungsfrist beträgt 5 Monate zum jeweiligen Ende des Vertragszeitraums. Wird diese nicht gezogen, erfolgt eine automatische Verlängerung um ein weiteres Jahr. Spätestens zum 30.11.2029 endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag endet, wenn das folgend genannte Gesamtkontingent je Los erreicht ist auch vor Ablauf der o.g. Frist. Los 1 München: 2.537.000,00 netto Los 2 Oberfranken: 640.000,00 netto Los 3 Erlangen-Nürnberg: 1.428.000,00 netto Los 4 Niederbayern-Oberpfalz: 600.000,00 netto Los 5 Niederbayern-Oberpfalz Bio: 202.000,00 netto Los 6 Augsburg: 223.000,00 netto | 1 Jahr | – |
| 4 | Los 4 Niederbayern-Oberfalz Leistungsgegenstand ist die Belieferung der EKOOP mit Teigwaren. Die Bedarfe der Studierendenwerke sind in Einzellosen aufgeführt und werden getrennt bewertet und vergeben. Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung je Los für die Laufzeit vom 01.12.2025 (München ab 01.01.2026) bis 30.11.2026 mit der Option auf Verlängerung um 3x1 Jahr bis maximal 30.11.2029. Die Kündigungsfrist beträgt 5 Monate zum jeweiligen Ende des Vertragszeitraums. Wird diese nicht gezogen, erfolgt eine automatische Verlängerung um ein weiteres Jahr. Spätestens zum 30.11.2029 endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag endet, wenn das folgend genannte Gesamtkontingent je Los erreicht ist auch vor Ablauf der o.g. Frist. Los 1 München: 2.537.000,00 netto Los 2 Oberfranken: 640.000,00 netto Los 3 Erlangen-Nürnberg: 1.428.000,00 netto Los 4 Niederbayern-Oberpfalz: 600.000,00 netto Los 5 Niederbayern-Oberpfalz Bio: 202.000,00 netto Los 6 Augsburg: 223.000,00 netto | 1 Jahr | – |
| 5 | Los 5 Niederbayern - Oberpfalz Bio Leistungsgegenstand ist die Belieferung der EKOOP mit Teigwaren. Die Bedarfe der Studierendenwerke sind in Einzellosen aufgeführt und werden getrennt bewertet und vergeben. Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung je Los für die Laufzeit vom 01.12.2025 (München ab 01.01.2026) bis 30.11.2026 mit der Option auf Verlängerung um 3x1 Jahr bis maximal 30.11.2029. Die Kündigungsfrist beträgt 5 Monate zum jeweiligen Ende des Vertragszeitraums. Wird diese nicht gezogen, erfolgt eine automatische Verlängerung um ein weiteres Jahr. Spätestens zum 30.11.2029 endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag endet, wenn das folgend genannte Gesamtkontingent je Los erreicht ist auch vor Ablauf der o.g. Frist. Los 1 München: 2.537.000,00 netto Los 2 Oberfranken: 640.000,00 netto Los 3 Erlangen-Nürnberg: 1.428.000,00 netto Los 4 Niederbayern-Oberpfalz: 600.000,00 netto Los 5 Niederbayern-Oberpfalz Bio: 202.000,00 netto Los 6 Augsburg: 223.000,00 netto | 1 Jahr | – |
| 6 | Los 6 Augsburg Leistungsgegenstand ist die Belieferung der EKOOP mit Teigwaren. Die Bedarfe der Studierendenwerke sind in Einzellosen aufgeführt und werden getrennt bewertet und vergeben. Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung je Los für die Laufzeit vom 01.12.2025 (München ab 01.01.2026) bis 30.11.2026 mit der Option auf Verlängerung um 3x1 Jahr bis maximal 30.11.2029. Die Kündigungsfrist beträgt 5 Monate zum jeweiligen Ende des Vertragszeitraums. Wird diese nicht gezogen, erfolgt eine automatische Verlängerung um ein weiteres Jahr. Spätestens zum 30.11.2029 endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag endet, wenn das folgend genannte Gesamtkontingent je Los erreicht ist auch vor Ablauf der o.g. Frist. Los 1 München: 2.537.000,00 netto Los 2 Oberfranken: 640.000,00 netto Los 3 Erlangen-Nürnberg: 1.428.000,00 netto Los 4 Niederbayern-Oberpfalz: 600.000,00 netto Los 5 Niederbayern-Oberpfalz Bio: 202.000,00 netto Los 6 Augsburg: 223.000,00 netto | 1 Jahr | – |
Bedingungen4 Gruppen von Losen
Los 1
Zuschlag6 von 6 angegeben
- Preis
- Preis: max. 90 Punkte
- Kosten
- Lieferkosten: max. 3 Punkte
- Kosten
- Anteil Vorbesteller: max. 3 Punkte
- Qualität
- Bio-Qualität: max. 2 Punkte
- Qualität
- Mehrfarbigen Teigwaren: max. 2 Punkte
- Qualität
- Sensorische Qualitätsbewertung: 0 Punkte
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.01.2026
- Vertragsende
- 30.11.2026
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- Option der dreimaligen Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr – längstens bis zum 30.11.2029. Die Rahmenvereinbarung wird längstens bis zum 30.11.2029 bzw. geschlossen bzw. endet vorher, beim Erreichen der Maximalauftragssumme i.H.v. EUR 2.537.000,00 netto.
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Südbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: — der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer … ganz lesenkürzer
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: — der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, — Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, — Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, — mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, EMail oder elektronisch über das E VergabePortal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Lose 2, 6
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Preis: max. 80 Punkte
- Qualität
- Sensorische Qualitätsbewertung: 20 Punkte
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.12.2025
- Vertragsende
- 30.11.2026
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- Option der dreimaligen Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr – längstens bis zum 30.11.2029. Die Rahmenvereinbarung wird längstens bis zum 30.11.2029 bzw. geschlossen bzw. endet vorher, beim Erreichen der Maximalauftragssumme i.H.v. EUR 640.000,00 netto.
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Südbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: — der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer … ganz lesenkürzer
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: — der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, — Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, — Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, — mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, EMail oder elektronisch über das E VergabePortal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Lose 3, 4
Zuschlag4 von 4 angegeben
- Preis
- Preis: max. 80 Punkte
- Kosten
- Lieferkosten: max. 10 Punkte
- Kosten
- Mindestbestellwert: max. 10 Punkte
- Qualität
- Sensorische Qualitätsbewertung: 0 Punkte
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.12.2025
- Vertragsende
- 30.11.2026
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- Option der dreimaligen Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr – längstens bis zum 30.11.2029. Die Rahmenvereinbarung wird längstens bis zum 30.11.2029 bzw. geschlossen bzw. endet vorher, beim Erreichen der Maximalauftragssumme i.H.v. EUR 1.428.000,00 netto.
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Südbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: — der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer … ganz lesenkürzer
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: — der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, — Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, — Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, — mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, EMail oder elektronisch über das E VergabePortal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Los 5
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Preis
- Preis: max. 90 Punkte
- Kosten
- Lieferkosten: max. 5 Punkte
- Kosten
- Anteil Vorbesteller: max. 5 Punkte
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.12.2025
- Vertragsende
- 30.11.2026
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- Option der dreimaligen Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr – längstens bis zum 30.11.2029. Die Rahmenvereinbarung wird längstens bis zum 30.11.2029 bzw. geschlossen bzw. endet vorher, beim Erreichen der Maximalauftragssumme i.H.v. EUR 202.000,00 netto.
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Südbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: — der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer … ganz lesenkürzer
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: — der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, — Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, — Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, — mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, EMail oder elektronisch über das E VergabePortal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 1 | Miesbacher Gastroservice GmbH, Miesbach | – |
| 2 | EGV Lebensmittel für Großverbraucher AG, Unna | – |
| 3 | OMEGA SORG, Rednitzhembach | – |
| 6 | OMEGA SORG, Rednitzhembach | – |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Leopoldstraße 15, 80802 München
- Kontakt
- vergabestelle@
stwm.de
Bei uns erfasst
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Alle 3 offenen Ausschreibungen von Studierendenwerk München Oberbayern, dazu Zuschläge und Auftragnehmer
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 158 (Diverse Nahrungsmittel) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Lieferleistungen in Bayern (431 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- EGV Lebensmittel für Großverbraucher AG7 Zuschläge
- GMS GOURMET Deutschland GmbH4 Zuschläge
- Miesbacher Gastroservice GmbH3 Zuschläge
- S-Bar Catering GmbH & Co. KG3 Zuschläge
- Troiber GmbH & Co. KG3 Zuschläge
- Troiber GmbH & Co. KG3 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 09.09.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung ac43d0f5-f6fe-46c2-b38a-1383e4af8baa.