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vergebenEU-weitCatering und SchulverpflegungDienstleistungenRahmenvereinbarung

Rahmenvertrag für Catering im Young Refugee Center

Landeshauptstadt München, Sozialreferat · München, Bayern

Aktenzeichen SOZ-2024-0003veröffentlicht 20.03.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 930 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
München81667, Bayern
Einreichung
elektronisch: Zulässigvergabe.muenchen.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 67 Tage (5 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (32 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Beispielspeisepläne für zwei Wochen50 %
  • Preis50 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 32 Monaten
  2. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    über vergabe.muenchen.de
    vor 31 Monaten
  3. Bindefrist endet
    43 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 29 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Vertragsgegenstand ist ein Rahmenvertrag mit der Landeshauptstadt München, Sozialreferat über die Verpflegung von minderjährigen, unbegleiteten Ausländerinnen/ Ausländern im "Young Refugee Center" (YRC) durch tägliches Catering und die Verteilung der Speisen.

- Zahl der Bewohner*innen: Für die Kalkulation ist von einer Bewohnerzahl von bis zu 90 Personen auszugehen INKLUSIVE bis zu 10 Reserveessen. Im fortlaufenden Betrieb wird der Auftragnehmerin / dem Auftragnehmer die aktuelle Belegungszahl täglich per Mail mitgeteilt und somit die Anzahl benötigter Essen plus 0 bis 10 Reserveessen. Die konkrete Anzahl der Reserveessen wird mit der täglichen Bestellung explizit mitgeteilt und hängt von der erwarteten Zugangslage ab. Der Abruf der Cateringleistungen erfolgt daher flexibel nach Bedarf, dies bedeutet, dass die Anzahl der zu liefernden und zu verteilenden Portionen täglich wechseln kann. Ein Anspruch auf Abruf eines bestimmten Leistungsumfangs besteht nicht (auch keine Mindestabrufmenge). Ebenso kann ein bestimmtes Abrufverhalten nicht prognostiziert werden. Es handelt sich vorliegend um einen Vertrag, bei dem das zukünftige Auftragsvolumen nicht abschließend festgelegt werden kann. Ein Anspruch auf Leistungserbringung seitens der Auftragnehmerin/des Auftragnehmers besteht nicht.

- Leistungsort ist das "Young Refugee Center" (YRC), Marsstraße 19/EG, 80335 München.

Im Zuge des aktuellen Weltgeschehens ist der momentane Zulauf geflüchteter umA`s (unbegleitete Minderjährige) nicht planbar und es muss täglich flexibel auf die Geschehnisse reagiert werden. Deshalb ist möglicherweise mit einer weiter zu eröffnenden Dependance des YRC für bis zu 24 Bewohner/Bewohnerinnen im Stadtgebiet Münchens zu rechnen, die dann ebenfalls durch die Auftragnehmerin/ den Auftragnehmer mit Speisepaketen zu beliefern sind. Für den Fall der Ausschöpfung der vorhandenen Aufnahmekapazitäten Marsstraße 19, erfolgt in diesen Fall eine Abstimmung mit der Auftragnehmerin/ dem Auftragnehmer zur Belieferung des weiteren Leistungsortes des YRC. Die Kalkulation von bis zu 90 Personen beinhaltet dabei noch nicht die möglicherweise weitere zu eröffnende Dependance des YRC.

- Vertragslaufzeit: Die Laufzeit des Vertrags beginnt am 01.06.2024 und endet am 31.05.2025. Der Abruf der erstmaligen Belieferung kann bereits ab dem ersten Tag der Vertragslaufzeit erfolgen. Menge, Lieferort und Lieferzeitpunkt werden spätestens am Vortrag bis 15:00 Uhr bekanntgegeben. Falls diese Informationen schon früher zur Verfügung stehen, werden sie umgehend mit dem größtmöglichen Vorlauf an die Auftragnehmerin /den Auftragnehmer kommuniziert. Für alle weiteren Abrufe gilt, dass eine Mail der Auftraggeberin am Vortag bis 15:00 Uhr ausreichend ist.

Der Vertrag endet nach Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer ohne, dass eine zusätzliche Kündigung erforderlich ist.

Besteht ein Bedarf über den 31.05.2025 hinaus, ist eine Verlängerung durch die Auftraggeberin bis zu drei Monaten zu den gleichen Konditionen möglich ohne, dass es einer gesonderten Zustimmung des Auftragnehmers bedarf.

- Zu gewährleisten ist eine Versorgung mit Speisen und Getränken nach den gängigen Empfehlungen des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE).

Von der Auftragnehmerin / dem Auftragnehmer sind die in Ziffer 3 der Leistungsbeschreibung genannten Leistungen zu erbringen:

Bereitstellung von jeweils Frühstück, Mittagessen und Abendessen, pro Tag, sowie eine Notfallversorgung in Sammelportionen für neu registrierte UmA`s: (Hinweis: Getränke werden von der Einrichtung selbst zur Verfügung gestellt.)

Alle Verpflegungsprodukte sollen mindestens 40 % bio-regionale Lebensmittel enthalten und Fleisch und Fisch muss mindestens zu 40 % bio-regional sein.

Zwingend vorzulegen ist ein EU-ÖKO-006-Zertifikat.

Bei Auftragserteilung hat die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer die für den Aufbau der Essensausgabe notwendige Fläche bzw. Anzahl der Tische rechtzeitig der Auftraggeberin mitzuteilen. Tische und Stühle sind vorhanden, auch Teeküchen stehen zur Verfügung. Zu beachten ist allerdings, dass es keine Spülmaschinen gibt und auch Geschirr gestellt werden muss. Essensreste müssen fachgerecht und getrennt in Biotonnen und Speiserestetonnen entsorgt werden und dürfen nicht dem Restmüll zugeführt werden.

- Bereitstellung von Servicepersonal: Es wird ausreichend Personal benötigt, um eine zügige Ausgabe des Essens zu gewährleisten. Speiseabfälle werden entsorgt und täglich sauberes Geschirr zur Verfügung gestellt. Der gemeinschaftlich genutzte Bereich ist sauber zu halten. Die Einhaltung der EG-Verordnung 852/2004 über Lebensmittelhygiene ist unbedingte Voraussetzung.

Für weitere Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Beispielspeisepläne für zwei Wochen50 %
Preis50 %
Qualität
Beispielspeisepläne für zwei Wochen

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
Angabe zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB i. V. m. § 44 VgV) Verfügt das Unternehmen über die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung? Eine Antwort mit "Ja" oder "Nein" ist ausreichend. Es gilt vorrangig die Eigenerklärung, welche jedoch von der Auftraggeberin überprüft werden kann.
Kriterium
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i. V. m. § 45 VgV) Verfügt das Unternehmen über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit? Eine Antwort mit "Ja" oder "Nein" ist ausreichend. Es gilt vorrangig die Eigenerklärung, welche jedoch von der Auftraggeb … ganz lesenWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i. V. m. § 45 VgV) Verfügt das Unternehmen über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit? Eine Antwort mit "Ja" oder "Nein" ist ausreichend. Es gilt vorrangig die Eigenerklärung, welche jedoch von der Auftraggeberin überprüft werden kann. Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung Sie verpflichten sich für die Dauer der Auftragsausführung eine marktübliche Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen. Die Deckungssummen der Betriebshaftpflichtversicherung der Auftragnehmerin/ des Auftragnehmers müssen mindestens betragen: Für Personenschäden 1.000.000 € Für sonstige Schäden 1.000.000 € Bitte bestätigen Sie die Verpflichtung mit "JA" und reichen Sie den Nachweis zur Betriebshaftpflichtversicherung mit dem Angebot ein.
Kriterium
Angabe zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 46 VgV Verfügt das Unternehmen über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit? Eine Antwort mit "Ja" oder "Nein" ist ausreichend. Es gilt vorrangig die Eigenerklärung, welche jedoch von der Auftragge … ganz lesenAngabe zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 46 VgV Verfügt das Unternehmen über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit? Eine Antwort mit "Ja" oder "Nein" ist ausreichend. Es gilt vorrangig die Eigenerklärung, welche jedoch von der Auftraggeberin überprüft werden kann. Falls der Auftraggeberin Anhaltspunkte vorliegen, dass die Erklärungen unzutreffend sein könnten, werden zusätzlich zu den Erklärungen weitere Nachweise gefordert. Der Bewerber/die Bewerberin hat in diesem Fall vor Zuschlagserteilung auf Anforderung durch die Auftraggeberin innerhalb von 1 Woche eine vom jeweiligen Auftraggeber unterzeichnete Bestätigung der Referenz vorzulegen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
Besteht ein Bedarf über den 31.05.2025 hinaus, ist eine Verlängerung durch die Auftraggeberin bis zu drei Monaten zu den gleichen Konditionen möglich ohne, dass es einer gesonderten Zustimmung des Auftragnehmers bedarf. Ob die Vertragsverlängerung in Anspruch genommen wird, wird der Auftragnehmerin … ganz lesenBesteht ein Bedarf über den 31.05.2025 hinaus, ist eine Verlängerung durch die Auftraggeberin bis zu drei Monaten zu den gleichen Konditionen möglich ohne, dass es einer gesonderten Zustimmung des Auftragnehmers bedarf. Ob die Vertragsverlängerung in Anspruch genommen wird, wird der Auftragnehmerin/dem Auftragnehmer spätestens 12 Wochen vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich mitgeteilt. Die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Ziehung der Verlängerungsoption.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
vergabe.muenchen.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
43 Tage
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz2 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern, 80534 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerbe … ganz lesenUm eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
keine Angabe

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Der Höchstwert der Rahmenvereinbarung entspricht 150 % bei entsprechender maximaler Erweiterung um 50 % des Auftragswerts auf Basis eines einvernehmlich zu schließenden Nachtrags beim Vorliegen entsprechender vergaberechtlicher Gründen (§ 132 GWB).

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 555 (Kantinen- und Verpflegungsdienste) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

83vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (81 Lose mit Angabe)
846.688 €Zuschlagswert im Median
419.880 € – 1,7 Mio. €mittlere Hälfte, 24 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 22.04.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 5f2317d1-15b9-4790-9351-8a701ed7b69b.