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vergebenEU-weitBauRahmenvereinbarung

Rahmenvertrag für Bauhauptleistungen/alle Dienststellen der BVG

Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft · Berlin, Berlin

Aktenzeichen INF1-0038-2024veröffentlicht 22.08.2024BauleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 935 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Berlin.

Alle Ausschreibungen: Bau in Berlin (189 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Bauleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
4 Jahre01.08.2024 – 31.07.2028
Lose
1
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Berlin10179, Berlin
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 119 Tage (220 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (459 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.07.2028
    vor 27 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 27 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Rahmenvertrag für Bauhauptleistungen

Beschreibung des Loses

Bei dem gegenständlichen Rahmenvertrag handelt es sich um das Gesamtleistungsspektrum der regelmäßigen Instandhaltungsarbeiten, Kleinreparaturen und Störungsbeseitigung/ Havariebeseitigung auf allen Dienststellen der BVG, unter anderem U-Bahnhöfe, U-Bahnanlagen, Pausenheime, Straßenbahn-, Omnibus- und Infrastruktur-Dienststellen, Werkstätten und Endstellen vom Omnibus und Tram im Stadtgebiet von Berlin. Das Leistungsspektrum wird unterteilt in die Gewerke Sicherheits- und Baustelleneinrichtung, Erd- und Wegebauarbeiten, Estricharbeiten, Maurerarbeiten, Betonarbeiten, Putz- und Trockenbauarbeiten, Bodenbelagsarbeiten, Abdichtungs- und Fugenarbeiten und Abbrucharbeiten als Bauhauptleistungen dargestellt.

Es handelt sich zum einen um regelmäßige Instandhaltungsarbeiten, zum anderen jedoch auch um schnelle, kurzfristige Reparaturen im öffentlichen, fahrgastrelevanten und sicherheitstechnischen Bereich der BVG-Anlagen. Es ist folglich nur ein Teil der erforderlichen Arbeiten planbar. Die Beseitigung von Havarien kann zu jeder Tages- und Nachtzeit an sieben Tagen der Woche erforderlich werden. Zur Gewährleistung kurzfristiger Reparaturen spontan auftretender Schäden muss daher über vom AG festgelegte Zeiträume eine Bereitschaft vorgehalten werden. Die Bereitschaft wird in einem monatlich wechselnden System unter allen Wirtschaftsteilnehmern aufgeteilt. Solange das Kontingent des jeweiligen Wirtschaftsteilnehmers nicht erschöpft ist. Ist das Kontigent erschöpft, scheidet der Wirtschaftsteilnehmer auch für die Vorhaltung der Bereitschaft aus. Es gilt im Falle einer Havarie den Einsatzort innerhalb von 90 Minuten aufzusuchen und umgehend erste Maßnahmen zu ergreifen. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten ist unterwiesenes und entsprechend erfahrenes Personal zur Ausführung der Arbeiten einzusetzen. Die Arbeitsbereiche können sich teilweise im oder am Gleisbereich der U-Bahn befinden und sind daher teilweise nur in Nachtarbeit ausführbar.

Das geschätzte Rahmenvertragsvolumen beträgt 15 Mio. EUR für die Dauer der Laufzeit von 48 Monaten. Diese sollen anteilig auf bis zu 6 verschiedene Rahmenvertragspartner aufgeteilt werden.

Die sechs wirtschaftlichsten Angebote erhalten den Zuschlag. Die Teillose werden anhand des Rankings gem. Preisspiegel auf diese Angebote verteilt. Wenn mehrere Bieter ein gleichrangiges Angebot abgegeben haben, werden die entsprechenden Anteile wertmäßig addiert und zu gleichen Teilen an die betreffenden Bieter vergeben. Wenn weniger als 6 Bieter ein Angebot einreichen, werden die übrigen Anteile wertmäßig addiert und zu gleichen Teilen auf alle beteiligten Bieter vergeben.

Der AG wird die Abrufe im Rotationsprinzip, also rollierend platzieren. Es wird begonnen mit dem Teillos 1 und dann gem. der Reihenfolge weiterverfahren.

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.08.2024
Vertragsende
31.07.2028
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Berlin, Martin- Luther- Str. 105, 10825 Berlin
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften … ganz lesen§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
1. Der AG ist Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 1 GWB und führt hier ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durch. Der AG unterliegt neben dem GWB und der SektVO insbesondere dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz. 2. Durch diese Bekanntmachung wird der Te … ganz lesen1. Der AG ist Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 1 GWB und führt hier ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durch. Der AG unterliegt neben dem GWB und der SektVO insbesondere dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz. 2. Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen u. Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben. Erst eine erfolgreiche Bewerbung mit positiver Eignungsprüfung u. - bewertung durch den AG führt zur Aufforderung zur Angebotsabgabe. 3. Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3)) unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff. II.1.1)) u. des Aktenzeichens INF1-0038-2024 zu erfolgen. Die Bewerber sollen das hierfür vom AG zur Verfügung gestellte Formular verwenden und über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform dem AG übermitteln. Auskünfte während des Teilnehmerwettbewerbs werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 09.04.24 an die unter Ziffer I.1) bezeichnete Stelle unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3)) eingegangen sind. Mündliche o. verspätete Anfragen werden nicht beantwortet. Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum TNW sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Vergabekooperation Berlin veröffentlichen. Der AG empfiehlt daher allen Bewerbern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen u. Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bewerber sollen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. 4. Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu. Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren (s. auch III.1): 5. Sofern eine Bewerbung als BewGe erfolgt, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der BewGe ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziff. III.1.8) dieser Bekanntmachung) im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur Bietergemeinschaft und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. BewGe dürfen nur einen Teilnahmeantrag einreichen. Die unter Ziffer III.1.1) bis Ziffer III.1.3) benannten Unterlagen sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft in einem gesonderten Formular vorzulegen. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der BewGe bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben. Der AG stellt hierzu ein Formblatt (Bewerbergemeinschaftserklärung) zur Verfügung. Es kann auf Anlagen verwiesen werden. 6. Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge Formulare erstellt. Diese sind für die Einreichung der Teilnahmeanträge zu verwenden und über die Vergabeplattform gem. I.1) herunterzuladen. Die Teilnahmeanträge müssen bis zum Schlusstermin (s. Ziffer IV.2.2)) über die Vergabeplattform in Textform eingereicht werden. 7. Erläuterung zum Ablauf: Die BVG behält sich vor, in einer oder mehreren Runden Verhandlungsgespräche mit den Bietern durchzuführen. Die BVG behält sich ebenso vor, den Zuschlag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben ohne in Verhandlung mit den Bietern zu treten. Ein Anspruch auf Verhandlung besteht nicht. Der Auftraggeber beh …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Art
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
Anschrift
Holzmarktstraße 15-17, 10179 Berlin
Kontakt
einkauf.inf1@bvg.de

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746vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (756 Lose mit Angabe)
682.805 €Zuschlagswert im Median
222.304 € – 2,29 Mio. €mittlere Hälfte, 300 Werte

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  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 16.04.2024

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