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vergebenEU-weitAbfallentsorgungDienstleistungenRahmenvereinbarung

Rahmenvertrag Fäkalschlammentsorgung im Verbandsgebiet Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Obereichsfeld Los 1: Fäkalschlammentsorgung im Einzugsgebiet der Kläranlage Leinetal Los 2: Fäkalschlammentsorgung im Einzugsgebiet der Kläranlagen Horsmar und Mihla

Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Obereichsfeld · Heilbad Heiligenstadt, Thüringen

Aktenzeichen V01-TWA-2024-EUveröffentlicht 16.05.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 982 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Thüringen.

Alle Ausschreibungen: Abfallentsorgung in Thüringen (3 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

gilt für alle 2 Lose · in 8 Wochen · Ende steht in der Bekanntmachung

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
33 Monate02.04.2024 – 31.12.2026
Lose
2
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2026
    vor 31 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 30 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Der Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Obereichsfeld (WAZ) schreibt die Leistungen für Fäkalschlammabfuhr aus Kleinkläranlagen und Ortskläranlagen in seinem Verbandsgebiet im Offenen Verfahren losweise aus.

Das Entsorgungsgebiet ist in 2 Lose aufgeteilt, die Losaufteilung orientiert sich an den Annahmestellen der Verbandskläranlagen Leinetal (Los 1) und den Kläranlagen Mihla und Horsmar (beide Los 2). Der Auftraggeber gibt entsprechene Tourenpläne zu den Entsorgungsfahrten aus.

Lose2 Lose

Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Los 1: Fäkalschlammentsorgung im Einzugsgebiet der Kläranlage Leinetal

Transport und Entsorgung von Fäkalschlamm nach Tourenplan Tourenplan 1 vom 02.04.2024 bis 30.06.2025 Fäkalschlammmenge: 11.905 m³ mittlere Transportentfernung: 15,18 km Tourenplan 2 vom 01.07.2025 bis 31.12.2026 Fäkalschlammmenge: 11.195m³ mittlere Transportentfernung: 15,29 km

33 Monate–
2
Los 2: Fäkalschlammentsorgung im Einzugsgebiet der Kläranlagen Horsmar und Mihla

Transport und Entsorgung von Fäkalschlamm nach Tourenplan Tourenplan 1 vom 02.04.2024 bis 30.06.2025 Fäkalschlammmenge: 6.195 m³ mittlere Transportentfernung: 10,97 km Tourenplan 2 vom 01.07.2025 bis 31.12.2026 Fäkalschlammmenge: .995 m³ mittlere Transportentfernung: 11,09 km

33 Monate–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
genannt

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
02.04.2024
Vertragsende
31.12.2026
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Thüringen, Postfach 2249, 99403 Weimar
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der … ganz lesenGemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die Auftragsvergabe fällt unter das Thüringer Vergabegesetz (ThürVgG). Nach § 14 ThürVgG hat ein Bieter die Möglichkeit die beabsichtigte Vergabeentscheidung bei der Vergabestelle zu beanstanden. Auf den Verfahrensablauf nach § 14 Abs. 2 ThürVgG durch Einbezug der Nachprüfungsstelle und die damit verbundene Kostenfolge nach § 14 Abs. 5 wird ausdrücklich hingewiesen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1Rohrreinigung Rohn GmbH, Nordhausen / Steinbrücken–
2Bietergemeinschaft Rohn Goldhahn, Nordhausen / Steinbrücken–

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Für CPV 907 (Dienstleistungen im Umweltschutz) in Thüringen gibt es in den letzten 24 Monaten nur 6 Vergabemeldungen. Kennzahlen zeigen wir ab 10.

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 28.02.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung d3e2db5a-9912-4b71-a5f2-ce1eb8c17306.