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vergebenEU-weitLieferleistungenRahmenvereinbarung

Rahmenvertrag EWS Los 1 und 2

Rhein-Neckar-Verkehr GmbH · Mannheim, Baden-Württemberg

Aktenzeichen 059_25_E15veröffentlicht 23.05.2025LieferleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 502 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Mannheim.

Alle Ausschreibungen: Lieferleistungen in Baden-Württemberg (146 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
48 Monatebis zu 2 Verlängerungen
Lose
2Angebot auf bis zu 2, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Mannheim68165, Baden-Württemberg
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 73 Tage (79 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (213 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 18 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Rhein-Neckar-Verkehr GmbH
    vor 17 Monaten
  3. Teilnahmeanträge bis 11:00 Uhr
    vor 17 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Abschluss von Rahmenverträgen für zwei Lose zur Lieferung von Einzelweichensteuerungen (EWS) nebst Zubehör, Schulung und Systemservice. Die Einzelweichensteuerungen dienen zur Steuerung und Überwachung einer elektrisch gestellten Weiche und 4 Heizkreisen der elektrischen Weichenheizung. Sie werden in Sichtfahrbereichen (gemäß § 49 BOStrab) eingesetzt und müssen das Umstellen und sichere Befahren der Weichen ermöglichen. Örtlich werden die EWS in den Straßenbahnnetzen in Mannheim, Ludwigshafen und Heidelberg eingesetzt.

Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter

Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Rahmenvertrag EWS Mannheimer Verkehr GmbH

Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrages getrennt für zwei Lose mit jeweils einem einzigen Auftragnehmer zur Lieferung von Einzelweichensteuerungen nebst Zubehör. Beim Los 1 ist die Mannheimer Verkehr GmbH (MV) Auftraggeber und Abrufberechtigte des Rahmenvertrages zur Lieferung von Einzelweichensteuerungen nebst Zubehör. Beim Los 2 ist die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH Auftraggeber und Abrufberechtigte des Rahmenvertrages. Beim Los 2 gehören zusätzlich auch ergänzende Schulungs- und Unterstützungsleistungen zum Leis-tungsumfang. Die Festlaufzeit der beiden Rahmenverträge beträgt jeweils 4 Jahre mit einer zweimaligen einseitigen Verlängerungsoption für den jeweiligen Auftraggeber um je 1 Jahr. Der konkrete Lieferauftrag kommt jeweils durch Einzelabruf ("Einzelauftrag") auf Grundlage des einschlägigen Rahmenvertrages zustande. Die maximale Höchstmenge liegt über die Festlaufzeit von 4 Jahren beim Los 1 bei 40 Einzelweichensteuerungen einschließlich Zubehör und beim Los 2 bei 24 Einzelweichensteuerungen einschließlich Zubehör nebst Schulungs- und Unterstützungsleistungen. Bei Ausübung der Verlängerungsoptionen erhöhen sich die Höchstmengen beim Los 1 auf 60 Einzelweichensteuerungen nebst Zubehör und beim Los 2 auf 40 Einzelweichensteuerungen einschließlich Zubehör nebst Schulungs- und Unterstützungsleistungen. Wegen der weiteren Anforderungen wird auf die Ausschreibungsunterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung sowie die Vertragsbedingungen verwiesen.

48 Monate–
2
Rahmenvertrag EWS Rhein-Neckar-Verkehr GmbH

Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrages getrennt für zwei Lose mit jeweils einem einzigen Auftragnehmer zur Lieferung von Einzelweichensteuerungen nebst Zubehör. Beim Los 1 ist die Mannheimer Verkehr GmbH (MV) Auftraggeber und Abrufberechtigte des Rahmenvertrages zur Lieferung von Einzelweichensteuerungen nebst Zubehör. Beim Los 2 ist die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH Auftraggeber und Abrufberechtigte des Rahmenvertrages. Beim Los 2 gehören zusätzlich auch ergänzende Schulungs- und Unterstützungsleistungen zum Leis-tungsumfang. Die Festlaufzeit der beiden Rahmenverträge beträgt jeweils 4 Jahre mit einer zweimaligen einseitigen Verlängerungsoption für den jeweiligen Auftraggeber um je 1 Jahr. Der konkrete Lieferauftrag kommt jeweils durch Einzelabruf ("Einzelauftrag") auf Grundlage des einschlägigen Rahmenvertrages zustande. Die maximale Höchstmenge liegt über die Festlaufzeit von 4 Jahren beim Los 1 bei 40 Einzelweichensteuerungen einschließlich Zubehör und beim Los 2 bei 24 Einzelweichensteuerungen einschließlich Zubehör nebst Schulungs- und Unterstützungsleistungen. Bei Ausübung der Verlängerungsoptionen erhöhen sich die Höchstmengen beim Los 1 auf 60 Einzelweichensteuerungen nebst Zubehör und beim Los 2 auf 40 Einzelweichensteuerungen einschließlich Zubehör nebst Schulungs- und Unterstützungsleistungen. Wegen der weiteren Anforderungen wird auf die Ausschreibungsunterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung sowie die Vertragsbedingungen verwiesen.

48 Monate–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis100 %
Preis
Wertungspreis gemäß Preisblatt je Los. Bei Los 2 ist der Gesamtpreis aus Lieferleistungen und Schulungs-/Unterstützungsleistungen gemäß Preisblatt maßgebend.

Eignung7 von 7 angegeben

Eintragung in das Handelsregister
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Erklärungen / Nachweise vorzulegen: Nachweis, dass der Bewerber im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, in dem er ansässig ist, durch Vorlage ein … ganz lesenMit dem Teilnahmeantrag sind folgende Erklärungen / Nachweise vorzulegen: Nachweis, dass der Bewerber im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, in dem er ansässig ist, durch Vorlage einer aktuellen Kopie des Registerauszuges. Andernfalls ist zu erklären, dass keine Eintragungspflicht besteht. Im Falle von Bewerbergemeinschaften ist von jedem Be-werbergemeinschaftsmitglied ein aktueller Registerauszug vorzulegen bzw. zu erklären, dass keine Eintragungspflicht besteht.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Erklärungen / Nachweise vorzulegen: Kopie einer aktuellen Bestätigung über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung. Der Versicherungsnachweis muss folgende Mindestanforderung erfüllen: Die Betriebshaftpflichtversicherung muss eine Mindest-Deckungssumme … ganz lesenMit dem Teilnahmeantrag sind folgende Erklärungen / Nachweise vorzulegen: Kopie einer aktuellen Bestätigung über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung. Der Versicherungsnachweis muss folgende Mindestanforderung erfüllen: Die Betriebshaftpflichtversicherung muss eine Mindest-Deckungssumme für Personenschäden sowie für Sach- und Vermögensschäden über Euro 3 Mio. je Versicherungsfall ausweisen. Die Mindest-Deckungssumme muss mindestens zweifach pro Versicherungsjahr zur Verfügung stehen. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis von jedem Bewerbergemeinschaftsmitglied gesondert zu erbringen mit der Maßgabe, dass es genügt, wenn die Addition der nachgewiesenen und mindestens zweifach pro Versicherungsjahr zur Verfügung stehenden Mindest-Deckungssummen der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft die geforderte Mindest-Deckungssumme je Versicherungsfall und pro Versicherungsjahr erreichen.
Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Erklärungen / Nachweise vorzulegen: Nachweis - zunächst nur Eigenerklärung gemäß Formblatt "Eigenerklärung Referenzen" - zu abgeschlossenen Referenzen. Die Referenzleistungen müssen mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sein und sie dürfen nicht vor de … ganz lesenMit dem Teilnahmeantrag sind folgende Erklärungen / Nachweise vorzulegen: Nachweis - zunächst nur Eigenerklärung gemäß Formblatt "Eigenerklärung Referenzen" - zu abgeschlossenen Referenzen. Die Referenzleistungen müssen mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sein und sie dürfen nicht vor dem 01.01.2020 abgeschlossen worden sein. Vom Bewerber ist für jede Referenz das Formblatt "Eigenerklärung Referenzen" gesondert auszufüllen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Überschreitet die Zahl der geeigneten Bewerber die geplante Höchstzahl von 5 Bewerbern, erfolgt die Auswahl der Bewerber anhand folgender objektiver Kriterien: (a) Die wertungsfähigen Referenzen werden zunächst unter Berücksichtigung der Anzahl gewertet. Ein Bewerber mit einer vergleichbaren Refer … ganz lesenÜberschreitet die Zahl der geeigneten Bewerber die geplante Höchstzahl von 5 Bewerbern, erfolgt die Auswahl der Bewerber anhand folgender objektiver Kriterien: (a) Die wertungsfähigen Referenzen werden zunächst unter Berücksichtigung der Anzahl gewertet. Ein Bewerber mit einer vergleichbaren Referenz erhält 2 Punkte, ein Bewerber mit zwei bis vier vergleichbaren Referenzen erhält 6 Punkte, ein Bewerber mit fünf oder mehr vergleichbaren Referenzen erhält 10 Punkte. (b) Die wertungsfähigen Referenzen werden außerdem unter Berücksichtigung deren Qualität bewertet. Für die - über eine Vergleichbarkeit hinausgehende - Qualitäts-Beurteilung sind dabei insbesondere Gegenstand, Leistungsumfang, Leistungsanforderungen, Volumen, Ausführungszeitraum und Aktualität von besonderer Bedeutung. Dabei wird zunächst jede Referenz gesondert bewertet und sodann anschließend der Durchschnittswert der vom Bewerber dargelegten Referenzen ermittelt. Der ermittelte Durchschnittswert wird anschließend mit dem Faktor 8 multipliziert. 5 Punkte erhält ein Bewerber dessen Referenz als sehr gut, 4 Punkte ein Bewerber dessen Referenz als gut, 3 Punkte ein Bewerber dessen Referenz als befriedigend, 2 Punkte ein Bewerber dessen Referenz als ausreichend, 1 Punkt ein Bewerber dessen Referenz als mangelhaft und 0 Punkte ein Bewerber, dessen Referenz als ungenügend bewertet wird. Es werden grundsätzlich nur ganze Punkte vergeben. Bei der rechnerischen Ermittlung des Durchschnittswertes im Rahmen des Kriteriums lit. (b) erfolgt eine kaufmännische Rundung auf zwei Dezimalstellen. Die 5 Bewerber mit der höchsten Gesamtpunktzahl werden zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren aufgefordert. Wird auch nach Anwendung der objektiven Auswahlkriterien die Höchstzahl überschritten, weil Bewerber dieselbe Punktzahl aufweisen, behält sich der Auftraggeber vor, die geplante Höchstzahl der Bewerber, die zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren aufgefordert werden, zu erhöhen. Sofern die Zahl geeigneter Bewerber unter der bekanntgemachten Mindestzahl von drei Bewerbern liegt, kann der Auftraggeber das Vergabeverfahren fortführen, indem er den oder die Bewerber einlädt, die über die geforderte Eignung verfügen. Alternativ kann der Auftraggeber das Vergabeverfahren wegen Unterschreitung der Mindestzahl von drei geeigneten Bewerbern aber auch gemäß § 57 SektVO aufheben / einstellen und gegebenenfalls ein neues Vergabeverfahren durchführen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Za … ganz lesenBildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 5 Bewerber

Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
48 Monate
Verlängerung
bis zu 2-mal: Zweimalige Verlängerungsoption um je 12 Monate.
Optionen
Die Einzelheiten ergeben sich aus den Ausschreibungsunterlagen, insbesondere dem Verfahrensbrief, der Leistungsbeschreibung sowie den Vertragsbedingungen nebst Vertragsgrundlagen.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Es gilt §128 Abs. 1 GWB sowie die in den Ausschreibungsunterlagen genannten Bedingungen.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ei … ganz lesenEs gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter gelten die §§ 134, 135 GWB.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4YUJ5SK1 Die vom Bieter abgegeben personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Im Rahmen der vergabrechtlichen Informations- und Bekanntmachungspflichten (§134 GWB etc.) werden personenbezogene Angaben veröffentlicht. Bei der … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXP4YUJ5SK1 Die vom Bieter abgegeben personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Im Rahmen der vergabrechtlichen Informations- und Bekanntmachungspflichten (§134 GWB etc.) werden personenbezogene Angaben veröffentlicht. Bei der Abgabe des Angebotes über die Vergabeplattform ist zu berücksichtigen, dass aufgrund einer gegebenenfalls großen Datenmenge eine vollständige Übertragung des Angebotes längere Zeit in Anspruch nehmen kann. Es ist daher vom Bieter ausreichend Zeit für das Hochladen des Angebotes auf die Vergabeplattform einzukalkulieren. Zudem ist zu berücksichtigen, dass für die elektronische Abgabe des Angebotes über die Vergabeplattform ein kostenloses Tool erforderlich ist, welches eine separate Installation notwendig macht. Es wird deshalb empfohlen, rechtzeitig vor Ablauf der Abgabefrist für das Angebot die Übermittlung des Angebots zu testen. Bei technischen Problemen und Fragen in diesem Zusammenhang sind auf der Vergabeplattform weitergehende Informationen und Kontaktmöglichkeiten zum Support benannt. Antworten zu Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Vergabeunterlagen, welche sämtliche Bieter betreffen, werden vom Auftraggeber auf der Vergabeplattform gemäß der Auftragsbekanntmachung zur Verfügung gestellt. Für die Abgabe des Angebots ist jeweils die aktuellste Version der auf der Vergabeplattform eingestellten Vergabeunterlagen maßgebend. Die Bieter müssen daher sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Angebots prüfen, ob seitens des Auftraggebers zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt oder Bieterfragen beantwortet wurden, welche für Abgabe des Angebotes zu beachten sind. Die Kommunikation im Vergabeverfahren erfolgt über die Vergabeplattform gemäß Abschnitt 5.1.11 der Auftragsbekanntmachung. Jeder Bieter ist verpflichtet, sich über die Vergabeplattform regelmäßig und selbstständig über zur Verfügung gestellte, geänderte oder zusätzliche Dokumente und Beantwortungen von Bieterfragen zu informieren, unabhängig davon, ob er als registrierter Bieter von der Vergabeplattform zusätzlich automatisch generierte Benachrichtigungsmails an seine hinterlegte Mail-Adresse erhält oder nicht. Nachrichten gelten bei nicht registrierten Bietern mit Einstellung auf der Vergabeplattform, bei registrierten Bietern spätestens mit Einstellung auf der Vergabeplattform und Erhalt der von der Vergabeplattform automatisch generierten Benachrichtigungsmail an die vom Bieter hinterlegte Mail-Adresse als zugegangen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 340 (Transportmittel und Erzeugnisse für Verkehrszwecke) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

15vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (15 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 4 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Lieferleistungen in Baden-Württemberg (146 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 23.06.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 7d821811-8fc0-43a0-863a-9e234272e217.