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vergebenEU-weitLieferleistungenRahmenvereinbarung

Rahmenvertrag EWS Los 1 und 2

Rhein-Neckar-Verkehr GmbH · Mannheim, Baden-Württemberg

Aktenzeichen 059-25-E15veröffentlicht 21.10.2025LieferleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 502 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Mannheim.

Alle Ausschreibungen: Lieferleistungen in Baden-Württemberg (146 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

gilt für alle 2 Lose · in 35 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet · Verlängerung möglich (bis zu 2-mal)

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
48 Monatebis zu 2 Verlängerungen
Lose
2
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Mannheim68165, Baden-Württemberg
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 73 Tage (79 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (213 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 13 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Abschluss von Rahmenverträgen für zwei Lose zur Lieferung von Einzelweichensteuerungen (EWS) nebst Zubehör, Schulung und Systemservice. Die Einzelweichensteuerungen dienen zur Steuerung und Überwachung einer elektrisch gestellten Weiche und 4 Heizkreisen der elektrischen Weichenheizung. Sie werden in Sichtfahrbereichen (gemäß § 49 BOStrab) eingesetzt und müssen das Umstellen und sichere Befahren der Weichen ermöglichen. Örtlich werden die EWS in den Straßenbahnnetzen in Mannheim, Ludwigshafen und Heidelberg eingesetzt.

Lose2 Lose

Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Rahmenvertrag EWS Mannheimer Verkehr GmbH

Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrages getrennt für zwei Lose mit jeweils einem einzigen Auftragnehmer zur Lieferung von Einzelweichensteuerungen nebst Zubehör. Beim Los 1 ist die Mannheimer Verkehr GmbH (MV) Auftraggeber und Abrufberechtigte des Rahmenvertrages zur Lieferung von Einzelweichensteuerungen nebst Zubehör. Beim Los 2 ist die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH Auftraggeber und Abrufberechtigte des Rahmenvertrages. Beim Los 2 gehören zusätzlich auch ergänzende Schulungs- und Unterstützungsleistungen zum Leis-tungsumfang. Die Festlaufzeit der beiden Rahmenverträge beträgt jeweils 4 Jahre mit einer zweimaligen einseitigen Verlängerungsoption für den jeweiligen Auftraggeber um je 1 Jahr. Der konkrete Lieferauftrag kommt jeweils durch Einzelabruf ("Einzelauftrag") auf Grundlage des einschlägigen Rahmenvertrages zustande. Die maximale Höchstmenge liegt über die Festlaufzeit von 4 Jahren beim Los 1 bei 40 Einzelweichensteuerungen einschließlich Zubehör und beim Los 2 bei 24 Einzelweichensteuerungen einschließlich Zubehör nebst Schulungs- und Unterstützungsleistungen. Bei Ausübung der Verlängerungsoptionen erhöhen sich die Höchstmengen beim Los 1 auf 60 Einzelweichensteuerungen nebst Zubehör und beim Los 2 auf 40 Einzelweichensteuerungen einschließlich Zubehör nebst Schulungs- und Unterstützungsleistungen. Wegen der weiteren Anforderungen wird auf die Ausschreibungsunterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung sowie die Vertragsbedingungen verwiesen.

48 Monate–
2
Rahmenvertrag EWS Rhein-Neckar-Verkehr GmbH

Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrages getrennt für zwei Lose mit jeweils einem einzigen Auftragnehmer zur Lieferung von Einzelweichensteuerungen nebst Zubehör. Beim Los 1 ist die Mannheimer Verkehr GmbH (MV) Auftraggeber und Abrufberechtigte des Rahmenvertrages zur Lieferung von Einzelweichensteuerungen nebst Zubehör. Beim Los 2 ist die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH Auftraggeber und Abrufberechtigte des Rahmenvertrages. Beim Los 2 gehören zusätzlich auch ergänzende Schulungs- und Unterstützungsleistungen zum Leis-tungsumfang. Die Festlaufzeit der beiden Rahmenverträge beträgt jeweils 4 Jahre mit einer zweimaligen einseitigen Verlängerungsoption für den jeweiligen Auftraggeber um je 1 Jahr. Der konkrete Lieferauftrag kommt jeweils durch Einzelabruf ("Einzelauftrag") auf Grundlage des einschlägigen Rahmenvertrages zustande. Die maximale Höchstmenge liegt über die Festlaufzeit von 4 Jahren beim Los 1 bei 40 Einzelweichensteuerungen einschließlich Zubehör und beim Los 2 bei 24 Einzelweichensteuerungen einschließlich Zubehör nebst Schulungs- und Unterstützungsleistungen. Bei Ausübung der Verlängerungsoptionen erhöhen sich die Höchstmengen beim Los 1 auf 60 Einzelweichensteuerungen nebst Zubehör und beim Los 2 auf 40 Einzelweichensteuerungen einschließlich Zubehör nebst Schulungs- und Unterstützungsleistungen. Wegen der weiteren Anforderungen wird auf die Ausschreibungsunterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung sowie die Vertragsbedingungen verwiesen.

48 Monate–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
48 Monate
Verlängerung
bis zu 2-mal: Zweimalige Verlängerungsoption um je 12 Monate.
Optionen
Die Einzelheiten ergeben sich aus den Ausschreibungsunterlagen, insbesondere dem Verfahrensbrief, der Leistungsbeschreibung sowie den Vertragsbedingungen nebst Vertragsgrundlagen.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ei … ganz lesenEs gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter gelten die §§ 134, 135 GWB.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YUJ5TBG# Die vom Bieter abgegeben personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Im Rahmen der vergabrechtlichen Informations- und Bekanntmachungspflichten (§134 GWB etc.) werden personenbezogene Angaben veröffentlicht. Bei d … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXP4YUJ5TBG# Die vom Bieter abgegeben personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Im Rahmen der vergabrechtlichen Informations- und Bekanntmachungspflichten (§134 GWB etc.) werden personenbezogene Angaben veröffentlicht. Bei der Abgabe des Angebotes über die Vergabeplattform ist zu berücksichtigen, dass aufgrund einer gegebenenfalls großen Datenmenge eine vollständige Übertragung des Angebotes längere Zeit in Anspruch nehmen kann. Es ist daher vom Bieter ausreichend Zeit für das Hochladen des Angebotes auf die Vergabeplattform einzukalkulieren. Zudem ist zu berücksichtigen, dass für die elektronische Abgabe des Angebotes über die Vergabeplattform ein kostenloses Tool erforderlich ist, welches eine separate Installation notwendig macht. Es wird deshalb empfohlen, rechtzeitig vor Ablauf der Abgabefrist für das Angebot die Übermittlung des Angebots zu testen. Bei technischen Problemen und Fragen in diesem Zusammenhang sind auf der Vergabeplattform weitergehende Informationen und Kontaktmöglichkeiten zum Support benannt. Antworten zu Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Vergabeunterlagen, welche sämtliche Bieter betreffen, werden vom Auftraggeber auf der Vergabeplattform gemäß der Auftragsbekanntmachung zur Verfügung gestellt. Für die Abgabe des Angebots ist jeweils die aktuellste Version der auf der Vergabeplattform eingestellten Vergabeunterlagen maßgebend. Die Bieter müssen daher sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Angebots prüfen, ob seitens des Auftraggebers zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt oder Bieterfragen beantwortet wurden, welche für Abgabe des Angebotes zu beachten sind. Die Kommunikation im Vergabeverfahren erfolgt über die Vergabeplattform gemäß Abschnitt 5.1.11 der Auftragsbekanntmachung. Jeder Bieter ist verpflichtet, sich über die Vergabeplattform regelmäßig und selbstständig über zur Verfügung gestellte, geänderte oder zusätzliche Dokumente und Beantwortungen von Bieterfragen zu informieren, unabhängig davon, ob er als registrierter Bieter von der Vergabeplattform zusätzlich automatisch generierte Benachrichtigungsmails an seine hinterlegte Mail-Adresse erhält oder nicht. Nachrichten gelten bei nicht registrierten Bietern mit Einstellung auf der Vergabeplattform, bei registrierten Bietern spätestens mit Einstellung auf der Vergabeplattform und Erhalt der von der Vergabeplattform automatisch generierten Benachrichtigungsmail an die vom Bieter hinterlegte Mail-Adresse als zugegangen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1Stadler Signalling Deutschland GmbH, Braunschweig2
2Stadler Signalling Deutschland GmbH, Braunschweig2

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 340 (Transportmittel und Erzeugnisse für Verkehrszwecke) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

15vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (15 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 4 Meldungen plausibel angegeben

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 23.06.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 180bc1e9-68bb-4306-80b7-248959ea4aca.