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vergebenEU-weitElektroinstallationBauRahmenvereinbarungmögliche Doppelmeldung

Rahmenvertrag Elektro

Auftraggeber nicht angegeben · Potsdam, Brandenburg

Aktenzeichen 240819_NGP_DS_003veröffentlicht 27.08.2024BauleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 771 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 27.08.2024.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Bauleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahre
Lose
1
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 5 Unternehmen
Ort der Leistung
Potsdam14480, Brandenburg
Einreichung
elektronisch: Erforderlichvergabemarktplatz.brandenburg.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 26 Monaten
  2. Fragen bis 00:00 Uhr
    an Netzgesellschaft Potsdam GmbH
    vor 26 Monaten
  3. Teilnahmeanträge bis 10:00 Uhr
    vor 25 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Neubau, Wartungs- und Instandsetzungsaufträge sowie Störungsbeseitigung im Bereich der Stromnetze. Es ist vorgesehen 3 bis max. 5 Rahmenvertragspartner für die Laufzeit von 24 Monaten ab dem 01.01.2025 vertraglich zu binden.

Beschreibung des Loses

Leistungserbringungen zur Sicherstellung des ordnungsgemäßen Betriebes der elektrischen Energieversorgung im Potsdamer Versorgungsgebiet bzw. Einzugsgebiet des Auftraggebers. Dabei sind Bauleistungen im Tiefbau, Oberflächenbereich und Elektrobereich zu erbringen. Ferner ist die Bereitschaft zum Einsatz einer monatlichen Havarie- bzw. Störungsbeseitigung zu erbringen. Die Ausschreibung erfolgt für die Auftraggeber innerhalb des Stadtwerke Potsdam Konzerns, insbesondere Energie und Wasser Potsdam GmbH (EWP) und Netzgesellschaft Potsdam GmbH (NGP).

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis
Auf- oder AbgebotRangfolge 1Auf das bepreiste Mittelpreisleistungsverzeichnis (beinhaltet LV 21 - Tiefbau, LV 22 - Oberfläche, LV 24 - Elektro) kann ein Auf- oder Abgebot abgegeben werden. Die Rangfolge ergibt sich vom höchsten Abgebot zum höchsten Aufgebot. Dabei wird von den Geboten für die Leistungsverzeichnisse LV 21, LV 22 und LV 24 ein Mittelwert gebildet und gewertet. Die Gebote sind auf das Preisblatt verpflichtend einzutragen.
Beschreibung
Die Ausschreibung erfolgt in einem zweistufigem Verfahren (siehe Dokument Verfahrensablauf. Im zweiten Schritt erfolgt mittels Auf- und Abgebotsverfahren die Bewertung der Angebote. Hierbei ergibt sich eine Rangfolge auf Grund der abgegebenen Werte.

Eignung3 von 3 angegeben

Kriterium
Voraussetzungen für Arbeiten im Stromversorgungsnetz der NGP Für Arbeiten im Stromversorgungsnetz der NGP sind von ausführenden Unternehmen - die Voraussetzungen für eine Errichterberechtigung oder - eine Eintragung in ein Installateurverzeichnis mit dem Zusatz "Eintragungserweiterung für den Bau vo … ganz lesenVoraussetzungen für Arbeiten im Stromversorgungsnetz der NGP Für Arbeiten im Stromversorgungsnetz der NGP sind von ausführenden Unternehmen - die Voraussetzungen für eine Errichterberechtigung oder - eine Eintragung in ein Installateurverzeichnis mit dem Zusatz "Eintragungserweiterung für den Bau von Starkstromanlagen mit Nennspannungen über 1.000V" nachzuweisen Errichterbescheinigungen nach DGUV 3 werden nur von Firmen akzeptiert, die diese Voraussetzungen erfüllen. Voraussetzung für Errichterberechtigung: Ausführende Elektrofachfirmen müssen folgende Qualifikationsnachweise vorlegen: ? Nachweis Elektrofachkraft nach DIN VDE 1000-10 und DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3 §2) ? Eintragung in ein Installateurverzeichnis der e.dis oder eines anderen VNB ? Nachweis für Arbeiten unter Spannung (AuS-Berechtigung) bei einem VNB (e.dis) ? namentlicher Nennung des Monteurs zur Montage von Muffen ? Nachweis Kabellehrgang Grundkurs bis 30 kV ? Nachweis Wiederholungslehrgang Montage von Muffen bis 30 kV Der Auftragnehmer (AN) ist verpflichtet, die geltenden Bestimmungen des Verbandes Deutscher Elektrotechniker e.V. (VDE- Bestimmung) und Unfallverhütungsvorschriften (UVV) in der jeweils gültigen Fassung einzuhalten und sein Personal entsprechend zu belehren und zu beaufsichtigen. Er ist insbesondere verpflichtet, elektrische Anlagen entsprechend der UVV "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" DGUV Vorschrift 3 zu errichten und dies der EWP bei Fertigmeldung der Anlage zur Inbetriebnahme schriftlich zu bestätigen (vgl. Anlage 6). Hierzu ist auf der Bescheinigung die Anlage detailliert zu beschreiben. Zur Ausführung von Montageleistungen an papier- und kunststoffisolierten Kabeln sind folgende Technologien sicher zu beherrschen und mit namentlichem Nachweis von mindestens 2 Mitarbeitern (aktuelle Schulung) zu belegen: Schrumpftechnik Mittelspannung / Niederspannung Gießharztechnik Niederspannung Voraussetzung durch Eintragung in ein Installateurverzeichnis mit dem Zusatz "Eintragungserweiterung für den Bau von Starkstromanlagen mit Nennspannungen über 1.000V". - Das Unternehmen ist bei einem VNB (z.B. e.dis) im Installateurverzeichnis mit der Eintragungserweiterung für den Bau von Starkstromanlagen mit Nennspannung über 1.000 V aufgenommen. - Theoretische Voraussetzung: Das Unternehmen hält die anerkannten Regeln der Technik ein, insbesondere Errichtungsbestimmungen (DIN VDE-Normen, Bauliche Bestimmungen, Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften, BDEW- und FNN-Richtlinien). Das Unternehmen ist mit den allgemeinen Begriffen (Nennspannung, Bemessungs- Isolationspegel), den Anlagenteilen (Schaltgeräte, Wandler, Kabel, Sammelschienen, Transformatoren etc.) sowie Schutzmaßnahmen hinreichend vertraut. - Praktische Voraussetzung: Das Unternehmen verfügt zusätzlich zu den bei der Eintragung für Arbeiten im Niederspannungsnetz erforderlichen Werkzeugen und Mess- und Prüfgeräten auch über Hochspannungsprüfer, Erdungsgarnituren und Erdungsmessbrücken. - Es ist ein Nachweis der Befähigung in Theorie und Praxis zur sicheren Durchführung von Schalthandlungen vorzulegen. Der Nachweis darf nicht älter als 4 Jahre sein. Stand 06/2024
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
2 Jahre
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 5 Unternehmen

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
9 Wochen
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Bietergemeinschaften sind zugelassen. Sie müssen gesamtschuldnerisch haften und einen bevollmächtigten Vertreter benennen. Die Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Bietergemeinschaftserklärung) abzugeben, - in der alle Mitglieder m … ganz lesenLeistung: Bietergemeinschaften sind zugelassen. Sie müssen gesamtschuldnerisch haften und einen bevollmächtigten Vertreter benennen. Die Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Bietergemeinschaftserklärung) abzugeben, - in der alle Mitglieder mit Namen und Adressen benannt sind, - in der ein bevollmächtigter Vertreter bezeichnet ist, - wonach der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber im Vergabeverfahren und für den Fall der Auftragserteilung bei der Vertragsdurchführung rechtsverbindlich vertritt, - mit der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird, - wonach alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam
Fristen für Nachprüfungsanträge
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Fr … ganz lesenVerstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
In den Vergabeunterlagen sind auch Formulare für den Einsatz von Sub- bzw. Nachunternehmer vorhanden. Diese sind nur auszufüllen, weil Leistungen oder Teilleistungen durch Nachunternehmer ausgeführt werden, z. B. für Messwagen, Tiefbauarbeiten oder Oberflächenarbeiten. Erfolgt die Ausführung komplett in Eigenleistung, müssen die Formulare nicht eingereicht werden.
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP9YAA6VQ4

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Auftraggeber

Name
Netzgesellschaft Potsdam GmbH
Anschrift
Großbeerenstr. 231, 14480 Potsdam
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 450 (Bauarbeiten) in Brandenburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

486vergebene Aufträge
5Angebote je Los im Median (330 Lose mit Angabe)
192.056 €Zuschlagswert im Median
71.023 € – 386.734 €mittlere Hälfte, 258 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Elektroinstallation in Brandenburg (19 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 27.09.2024
  3. 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist von 27.09.2024 auf 11.10.2024 verschoben

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung a0d0fb9a-203b-4c22-beb1-50536db434fa.